Disziplinarstrafe für eine unmoralische Handlung. Wer nimmt erzieherische Aufgaben wahr? Welche Handlung gilt als unmoralisch


Der Arbeitgeber hat das Recht, einen Arbeitnehmer, der Erziehungsaufgaben wahrnimmt, wegen eines sittenwidrigen Vergehens zu entlassen, das mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist. Nur eine schwangere Frau kann auf dieser Grundlage nicht entlassen werden (Artikel 261 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).
So, und dies bestätigt Absatz 46 des Dekrets des Plenums Höchstgericht RF vom 17. März 2004 N 2, auf dieser Grundlage können nur diejenigen Mitarbeiter entlassen werden, die direkt an Bildungsaktivitäten beteiligt sind. Dies sind beispielsweise Lehrer, Lehrer von Bildungseinrichtungen, Meister der gewerblichen Ausbildung, Erzieher von Kindereinrichtungen. Außerdem spielt es keine Rolle, wo die sittenwidrige Tat begangen wurde: am Arbeitsplatz oder nicht.
Eine Straftat gilt als sittenwidrig, wenn sie allgemein anerkannten Normen und Regeln widerspricht (Erscheinen an öffentlichen Orten im Rauschzustand, obszöne Sprache, Schlägerei, menschenverachtendes Verhalten etc.).
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entlassung eines Arbeitnehmers auf dieser Grundlage nicht später als ein Jahr nach dem Tag zulässig ist, an dem der Arbeitgeber das Fehlverhalten entdeckt hat. Dies steht in Art. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.
Beachten Sie! Wenn beschlossen wird, einen Lehrer einer Bildungseinrichtung wegen einer sittenwidrigen Handlung zu entlassen, gelten die Bestimmungen von Art. 55 des Gesetzes vom 10. Juli 1992 N 3266-1 „Über Bildung“. Darin heißt es, dass die Untersuchung von Verstößen in diesem Fall nur nach Eingang einer schriftlichen Beschwerde gegen die Handlungen des Lehrers möglich ist. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Kopie der Beschwerde an den Lehrer gesendet werden sollte.
Wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit eine sittenwidrige Handlung begeht, muss zur Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Entlassung das in Art. 193 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Nämlich vom Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung anzufordern, die er innerhalb von zwei Werktagen vorlegen muss. Erfolgt keine Erklärung, wird ein Gesetz ausgearbeitet. Es ist auch notwendig, die Bedingungen für die Verhängung einer Disziplinarstrafe einzuhalten, die in Art. 193 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.
Da die Kündigung in diesem Fall eine Maßnahme der Disziplinarverantwortung ist, wird eine entsprechende Anordnung zur Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Kündigung erlassen, die in irgendeiner Form erstellt wird. Stiftung - Kunst. 193 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.
Dem Arbeitnehmer wird die Anordnung gegen Unterschrift innerhalb von drei Werktagen ab Ausstellungsdatum der Anordnung (ohne Berücksichtigung der Abwesenheitszeit des Arbeitnehmers) vorgestellt. Wenn der Mitarbeiter sich weigert, die Bestellung zu lesen, wird eine Handlung erstellt.
Die eigentliche Beendigung des Arbeitsvertrags wird auf der Grundlage von Art. 84.1 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation durch Entlassungsanordnung in Form N T-8. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die darauf hindeuten, dass diese beiden Anordnungen zu einer zusammengefasst oder durcheinander ersetzt werden können. Daher sollten zwei separate obige Anordnungen erstellt werden. Im Schreiben von Rostrud vom 1. Juni 2011 N 1493-6-1 wird bestätigt, dass in dieser Situation die Ausstellung von zwei Anordnungen keine Verletzung des Arbeitsrechts darstellt.
In der Entlassungsverfügung werden in der Spalte „Grund (Dokument, Nummer, Datum)“ der Entlassungsverfügung die Einzelheiten der Anordnung zur Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Entlassung angegeben. In der Spalte "Gründe für die Beendigung (Beendigung) des Arbeitsvertrags (Kündigung)" angeben: "im Zusammenhang mit der Begehung einer mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbaren sittenwidrigen Straftat durch einen Arbeitnehmer, der Erziehungsaufgaben wahrnimmt, aufgrund von Ziffer 8 , Teil 1, Artikel 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation ". Ein ähnlicher Eintrag erfolgt im Arbeitsbuch und in der Personalkarte des Mitarbeiters.

Können sie aus dem öffentlichen Dienst (Steuer) entlassen werden für ehrliche Fotos, die im Internet gefunden wurden (vor dem öffentlichen Dienst war sie ein Aktmodell). Die Fotos wurden vor langer Zeit gemacht. Antwort: Hallo. Als ob solche Fotos nicht als offizielle Grundlage für eine Kündigung dienen könnten.

Aber das ist nach dem Arbeitsgesetzbuch. Die Normen des Arbeitsrechts für Beamte und Vollzugsbeamte haben jedoch ihre eigenen Nuancen, die durch interne Vorschriften geregelt werden. Beispielsweise kann ein Strafverfolgungsbeamter wegen unmoralischen Verhaltens entlassen werden. Ob Ihre Fotos von der Geschäftsleitung als sittenwidrig anerkannt werden - ich kann es nicht wissen. Lassen Sie sie in solchen Szenarien auf jeden Fall ohne Ihre Zustimmung gewaltsam feuern.

Dann wird es möglich sein, die Organe durch einen Gerichtsbeschluss einfach wiederzugewinnen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie den unwiderstehlichen Wunsch haben, den öffentlichen Dienst fortzusetzen. Im Falle von Schwierigkeiten beim Schutz Ihrer Rechte und Interessen empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Anwalt aus der Wohnregion zu wenden.Mit freundlichen Grüßen Sergey Nechiporuk.

Kündigung wegen sittenwidriger Tat

Vadim Künstliche Intelligenz (182428) vor 5 Jahren

Bei Entlassung eines Mitarbeiters nach Absatz 8 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation können nur Arbeitnehmer, die Bildungsaufgaben wahrnehmen, wegen eines sittenwidrigen Vergehens entlassen werden. Dazu gehören Lehrer, Lehrer, Meister der gewerblichen Ausbildung, Erzieher.

Technisches Personal von Bildungs- und Bildungseinrichtungen (Reinigungskräfte, Lagerhalter usw.). ist auf dieser Grundlage nicht abzuweisen.

Sittenwidrige Taten, die mit der Fortsetzung der Arbeit nicht vereinbar sind, können von Personen begangen werden, die sowohl im Team als auch im Alltag erzieherische Funktionen ausüben. Allerdings muss unter allen Umständen die Begehung sittenwidriger Straftaten nachgewiesen werden. Es ist nicht akzeptabel, auf der Grundlage einer allgemeinen Einschätzung des Verhaltens einer Person auf der Grundlage vager oder unzureichend überprüfter Tatsachen, Gerüchte usw. zu entlassen.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines sittenwidrigen Vergehens kann insbesondere erfolgen wegen Erscheinens an öffentlichen Orten in einem gegen die Menschenwürde und die guten Sitten verstoßenden Rauschzustand, wegen Beteiligung Minderjähriger an Trunkenheit.

Bei der Prüfung von Fällen zur Wiedereinstellung von Personen, deren Arbeitsvertrag aufgrund einer sittenwidrigen Straftat beendet wurde, die mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist (Artikel 81 Absatz 8 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation). Gerichte sollten davon ausgehen, dass auf dieser Grundlage nur diejenigen Arbeitnehmer entlassen werden dürfen, die im Bildungsbereich tätig sind, z. B. Lehrer, Lehrer von Bildungseinrichtungen, Meister der gewerblichen Ausbildung, Erzieher von Kindereinrichtungen, und zwar unabhängig davon, wo die sittenwidrige Tat begangen wurde: am Arbeitsplatz oder zu Hause.

Werden von einem Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Arbeitspflichten schuldhafte Handlungen begangen, die einen Vertrauensverlust oder ein sittenwidriges Vergehen begehen, so kann diesem Arbeitnehmer gekündigt werden (gem Artikel 81 Absatz 7 oder 8 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation), vorbehaltlich der Einhaltung des Verfahrens zur Verhängung von Disziplinarstrafen gemäß Artikel 193 des Arbeitsgesetzbuchs.

Andere Antwort

Wer kann wegen einer unmoralischen Tat gefeuert werden? ("Personalwirtschaft", Praxismagazin Personalarbeit, Nr. 7, Juli 2007)

Wer kann wegen einer unmoralischen Tat gefeuert werden? ("Personalwirtschaft", Praxismagazin Personalarbeit, Nr. 7, 2007)

Michail Rasinow

Was ist ein sittenwidriges Vergehen und wer kann es begehen? - nicht jeder Arbeitgeber wird diese Frage sofort beantworten. Das Arbeitsgesetzbuch erklärt nicht, was als sittenwidriges Vergehen gilt, daher verwenden Manager diesen speziellen Kündigungsgrund oft falsch, und aus diesem Grund entlassene Arbeitnehmer gewinnen Arbeitsstreitigkeiten vor Gericht. Mal sehen, welche Mitarbeiter tatsächlich entlassen werden können, weil sie eine unmoralische Tat begangen haben, und wie man es richtig macht.

Verbrechen gegen die Moral

Ein sittenwidriges Vergehen ist eine Handlung, die gegen die Normen der Moral und Moral verstößt, entgegen den allgemein anerkannten Vorstellungen von vernünftigem und würdevollem Verhalten. Unmoralische Straftaten werden als illegale Handlungen (Diebstahl, Gewalt, Beleidigung, Rowdytum) anerkannt und von der Gesellschaft einfach verurteilt (z. B. übermäßiges Trinken, Unhöflichkeit gegenüber anderen, Fehlverhalten Zuhause).

Und jetzt - Achtung! Ein sittenwidriges Vergehen kann von jedem Ihrer Mitarbeiter begangen werden, denn niemand ist vor einem plötzlichen Wutausbruch oder einer momentanen Schwäche gefeit. Für solche Maßnahmen kann jedoch nur ein Mitarbeiter entlassen werden, der Bildungsfunktionen wahrnimmt (Abschnitt 8 des ersten Artikels 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation). In anderen Fällen müssen Sie entweder eine andere Kündigungsgrundlage wählen oder sich auf eine mildere Disziplinarstrafe beschränken. Und wenn es keinen Grund für die Genesung gibt, dann ergreifen Sie andere Maßnahmen - sprechen Sie mit dem Täter von Herzen oder wenden Sie sich an die Polizei.

Wer nimmt erzieherische Aufgaben wahr?

Erstens. Dies sind natürlich pädagogische Fachkräfte - Lehrer von Grund-, Sekundar- und höheren Bildungseinrichtungen (einschließlich Privatschulen), Einrichtungen der zusätzlichen Bildung sowie Erzieher und Kindermädchen in Kindergärten. Zweitens. andere Mitarbeiter, deren Arbeitsfunktion Bildung umfasst - Meister der industriellen Ausbildung, Trainer von Sportabteilungen, Leiter von Kreativkreisen und Studios sowie Mitarbeiter, die im Bildungsbereich tätig sind oder pädagogische Arbeit neben ihrer Haupttätigkeit (z. B. die Leiterinnen und Leiter der Organe des Innern und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Bildungsarbeit*). Nachhilfelehrerinnen und Nachhilfelehrerinnen und Nachhilfelehrerinnen erfüllen auch die arbeitsvertraglich festgelegte erzieherische Funktion und Jobbeschreibung. Dies wird durch das folgende Beispiel gut veranschaulicht.

Die Ehepartner Lyudmila und Petr S. stellten im Rahmen einer Vereinbarung mit der Agentur Lastochka ein Kindermädchen Natalya D. für ihre fünfjährige Tochter ein. Anfangs hat sich Natalia gut bewährt - sie hat das Kind pünktlich gefüttert, ist mit ihm gegangen, hat Lernspiele gespielt. Aber eines Tages bemerkten die Besitzer, dass die Nanny im Rausch zur Arbeit kam, sich grob und frech benahm. Die Agentur entließ Natalya wegen einer unmoralischen Handlung. Die Mitarbeiterin klagte gegen die Kündigung und verwies darauf, dass die Nanny das Kind nur betreuen, sich aber nicht um seine Erziehung kümmern solle. Das Gericht lehnte jedoch die Wiedereinstellung der Klägerin ab, da ihre Stellenbeschreibung einen direkten Hinweis auf die erzieherische Funktion enthielt. Insbesondere gab es eine Klausel, dass das Kindermädchen die kulturellen Verhaltensfähigkeiten des Kindes formen sollte.

Beschäftigte, die zwar in Kindereinrichtungen tätig sind, aber keine erzieherischen Aufgaben wahrnehmen, können wegen eines sittenwidrigen Vergehens nicht entlassen werden.

Die Köchin der Schulkantine, Nina M., schrie den Drittklässler Artem A., der versuchte, ohne Anstehen zu frühstücken, grob an und stieß ihn mit Gewalt von der Theke, wodurch der Junge stürzte und sich am Knie verletzte. Eine Angestellte wurde entlassen, weil sie eine unmoralische Handlung begangen hatte, die mit der Fortsetzung der Arbeit unvereinbar war, aber das Gericht stellte sie wieder in ihrer vorherigen Position ein. Der Richter erklärte dem Arbeitgeber, dass Nina M. während ihrer Tätigkeit an der Schule keine erzieherischen Aufgaben wahrnahm, was bedeutet, dass ihre Kündigung auf dieser Grundlage rechtswidrig ist.

Zwei Seiten desselben Vergehens

Ein sittenwidriges Vergehen kann am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflichten und außerhalb des Arbeitsplatzes oder am Arbeitsplatz begangen werden, jedoch nicht im Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflichten. Darüber hinaus kann der Täter im zweiten Fall auch auf dieser Grundlage entlassen werden, jedoch wird das Verfahren zur Beendigung des Arbeitsvertrags etwas anders sein **.

Frage zum Thema

Der Lehrer des Gymnasiums wurde bei einem Angriff gesehen - er schlug den Schülern mehrmals mit einem Lineal auf die Hände. Können wir dafür den Arbeitsvertrag mit ihm kündigen und wenn ja, wie ist die Kündigungsgrundlage zu formulieren?

Leiter der Personalabteilung (Moskau)

Ja, du kannst. In Bezug auf die Kündigungsgründe können die beschriebenen Handlungen sicherlich als sittenwidrige Straftat angesehen werden, die mit der Fortsetzung der Arbeit unvereinbar ist (Absatz 8 des ersten Artikels 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation). In diesem Fall ist es jedoch besser, die in Artikel 56 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Bildungsgesetzes* vorgesehenen besonderen Kündigungsgründe zu verwenden. Es hört sich so an: die Anwendung, auch einer einzigen, von Erziehungsmethoden verbunden mit körperlicher und (oder) seelischer Gewalt gegen die Persönlichkeit eines Schülers oder Schülers.

Bitte beachten Sie, dass die Tatsache des Fehlverhaltens des Lehrers durch schriftliche Beweise bestätigt werden muss. Wenn der Leiter oder Kollegen des Lehrers Zeuge geworden sind, können sie darüber eine Akte aufsetzen. In anderen Fällen ist eine schriftliche Beschwerde des Schülers oder seiner Eltern erforderlich, die die konkreten Umstände des Vorfalls angibt und Belege (z. B. einen Arztbericht) beifügt. Nach Erhalt einer solchen Beschwerde müssen Sie eine Kommission einberufen und eine Disziplinaruntersuchung durchführen (Artikel 55 des Gesetzes). Am Ende der Untersuchung entscheidet der Leiter der Organisation über die Entlassung des Mitarbeiters oder andere Maßnahmen, die auf ihn anzuwenden sind.

Die Frage wurde von Dmitry GLADYSHEV beantwortet,

Direktor der LLC-Anwaltskanzlei &ldquoConsult-Region&rdquo (Jaroslawl)

Die Entlassung wegen eines sittenwidrigen Vergehens am Arbeitsplatz richtet sich nach den Regeln für die Verhängung einer Disziplinarstrafe (Artikel 193 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation). Wenn sich der Vorfall nicht am Arbeitsplatz ereignet hat (z. B. wenn der Lehrer wegen Grausamkeit gegenüber seinen eigenen Kindern oder in einem Streit mit einem Nachbarn verurteilt wurde), wird die Entlassung nicht als Disziplinarstrafe angesehen (Teil 2 von Artikel 192 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation). In diesem Fall wird die Beendigung des Arbeitsvertrags gemäß Artikel 81 Absatz 8 des ersten Teils des Arbeitsgesetzbuchs ohne das Verfahren zur Verhängung einer Disziplinarstrafe formalisiert. Ein Arbeitsvertrag mit einem solchen Arbeitnehmer kann spätestens ein Jahr nach dem Tag gekündigt werden, an dem der Arbeitgeber von dem Fehlverhalten erfahren hat (Teil fünf von Artikel 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

Um einem Arbeitnehmer wegen eines sittenwidrigen Vergehens zu kündigen, das nicht mit Arbeitspflichten zusammenhängt, muss der Arbeitgeber über ausreichende Beweise verfügen, z. B. eine Kopie des Polizeiberichts, eine gerichtliche Anordnung zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe und Zeugenaussagen.

Kündigungsverfahren

Jede Kündigung kann als Grund für den Arbeitnehmer dienen, vor Gericht zu gehen. Dies gilt insbesondere in unserer Situation, wenn der Austritt eines Mitarbeiters mit einem Konflikt einhergeht. Um seine Position vor Gericht ehrenhaft verteidigen zu können, muss der Arbeitgeber das Kündigungsverfahren klar und logisch aufbauen.

Dokumentieren Sie zunächst die Tatsache des unmoralischen Verhaltens des Mitarbeiters. Erstellen Sie dazu ein Gesetz (Muster), sammeln Sie schriftliche Erklärungen von Zeugen, Beschwerden von Opfern (Muster). Fragen Sie unbedingt nach einer Erklärung des Täters des Vorfalls. Wurde eine ärztliche Untersuchung des Opfers oder Täters durchgeführt (z. B. zum Nachweis von Alkohol im Blut des letzteren), bewahren Sie den Arztbericht auf. All dies hilft Ihnen, die Schuld des Täters zuverlässig festzustellen. Für ein medizinisches Gutachten können Sie sich an den Betriebsarzt wenden, wenn er in der Organisation oder in der Organisation ist medizinische Einrichtung. Wenn das Opfer Schläge oder andere Verletzungen hat, wenden sie sich an das Traumazentrum. Wird wegen eines sittenwidrigen Vergehens ein Verwaltungs- oder Strafverfahren eingeleitet, so kann das Opfer zur Untersuchung an die gerichtsmedizinische Untersuchungsstelle überstellt werden. Denken Sie daran, dass nur ein speziell ausgebildetes Gesundheitspersonal (Narkologe)*** einen Blutalkoholtest durchführen kann.

Wenn alle Beweise für eine unmoralische Handlung vorliegen, bewerten Sie deren Schwere. Es ist genau zu klären, ob dieser Vorfall als Kündigungsgrund dienen kann oder ob eine mildere Disziplinarstrafe gegen den Täter ausreicht. Besondere Aufmerksamkeit sollte sittenwidrigen Straftaten gewidmet werden, die im Alltag begangen werden.

Wenn ein sittenwidriges Vergehen einen öffentlichen Aufschrei erregte und in den Medien darüber berichtet wurde Massenmedien, speichern Sie gedruckte Materialien - sie können Ihnen vor Gericht nützlich sein.

Die Frage nach der Schwere eines sittenwidrigen Vergehens ist ein sehr komplexes Problem, das eine umfassende Beurteilung der Umstände des Vorfalls, der Identität des Täters und anderer Faktoren erfordert. Daher ist es ratsam, es einer eigens geschaffenen Kommission zur Diskussion zu stellen und die Empfehlungen der Kommission in einem Protokoll zu formalisieren. Auf der Grundlage dieses Dokuments wählt der Leiter der Organisation die Maßnahme der Disziplinarmaßnahme.

Wenn der Leiter der Organisation nach den Ergebnissen der Untersuchung zu dem Schluss gekommen ist, dass der Mitarbeiter die höchste Maßnahme verdient, fahren Sie mit der Formalisierung der Entlassung fort. Es ist notwendig, eine Anordnung zur Kündigung des Arbeitsvertrags im Zusammenhang mit der Begehung einer sittenwidrigen Straftat zu erlassen, die mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist (Absatz 8 des ersten Artikels 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation). Zahlen Sie am letzten Arbeitstag den Mitarbeiter aus und geben Sie ihm ein Arbeitsbuch.

Abschließend stellen wir fest, dass Arbeitgeber bei der Prüfung von Fällen vor Gericht, wie denen, über die wir gesprochen haben, normalerweise Schwierigkeiten haben, ihren Fall zu beweisen. Zeugenaussagen, bei denen es sich oft um Kinder handelt, sind widersprüchlich und mehrdeutig, und dokumentarische Beweise für unmoralisches Verhalten sind nicht überzeugend oder nicht vorhanden. Daher raten wir Ihnen, Ihre Position nur auf eindeutigen, zuverlässigen und nicht widersprüchlichen Beweisen aufzubauen.

* Verordnung des Innenministeriums Russlands vom 25. September 2000 Nr. 995 über Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsarbeit in den Organen für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation.

Die Einhaltung der Normen des Sozialverhaltens ist eine ungeschriebene Regel in jeder Beschäftigung. Theoretisch darf sich ein normaler Arbeitnehmer nicht daran halten, wenn ihm das negative Urteil anderer kein Unbehagen bereitet und seine Arbeit nicht beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber eine Klarstellung für bestimmte Kategorien von Spezialisten vorgenommen, deren unanständiges Verhalten aus rechtlichen Gründen zu einer Entlassung wegen einer sittenwidrigen Handlung führen kann.

Wer kann entlassen werden, weil er eine unmoralische Handlung begangen hat?

Anwendungsbereich von Absatz 8 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation ist im Text des Absatzes des Gesetzbuchs selbst umrissen. Darin heißt es, dass nur Beschäftigte von Bildungs- oder Bildungseinrichtungen jeglicher Eigentumsform „wegen Unsittlichkeit ausgewiesen“ werden können. Weitere Einzelheiten zur praktischen Anwendung dieser Norm finden sich im Bildungsgesetz der Russischen Föderation 273-FZ. In Kunst. 23 dieses normativen Rechtsakts listet die Arten von Einrichtungen auf, deren Lehrkräfte verpflichtet sind besondere Aufmerksamkeit beziehen sich auf das eigene Handeln:

  • Vorschulorganisationen;
  • Allgemeinbildung;
  • Organisation der Berufsausbildung;
  • Universitäten;
  • Einrichtungen der Zusatzausbildung.

Es gibt ein Missverständnis, dass nur Lehrer oder Erzieher im Zusammenhang mit dem Verlust des Ansehens auf die Tür zeigen können, da sie den zerbrechlichen Verstand von Kindern betreffen. Dem ist bei weitem nicht so, das Alter der Schüler spielt keine Rolle, und in diesem Sinne sind Universitätsprofessoren, Psychologen, Sporttrainer, Vereinsvorsitzende und Meistermentoren gleichermaßen für die moralische Seite ihrer Erziehungsarbeit verantwortlich.

Es ist bemerkenswert, dass nur diejenigen Spezialisten, deren Aufgaben mit der Bildungsfunktion zusammenhängen, eine rechtliche Verfolgung wegen obszöner Handlungen befürchten müssen. Befinden sich Vertreter im Personal einer Bildungseinrichtung, deren Stellenbeschreibungen solche Pflichten nicht vorsehen, so kann ein gegen die guten Sitten verstoßendes Vergehen zwar zu einer behördlichen Vermerkung, aber nicht zu einer Kündigung führen.

Darüber hinaus ist es nicht überflüssig, sich mit dem Arbeitsrecht vertraut zu machen.

Welche Handlungen und Verhaltensweisen gelten als „unmoralisch“?

Wenn mit einem Kreis von Personen, die unter Absatz 8 der Kunst fallen. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation ist es ziemlich einfach zu entscheiden, dann ist es fast unmöglich, eine exklusive Liste von unanständigen Handlungen zu erstellen. Einige sittenwidrige Handlungen werden als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten eingestuft. Wenn ein Erzieher eine davon begangen hat, werden ihr Wesen und ihre Umstände im Protokoll oder Gerichtsurteil widergespiegelt. Hinzu kommen Alltagssituationen oder Verhaltensweisen am Arbeitsplatz:

  • grobe Verletzung der Verhaltensregeln in der Gesellschaft (Betrunkenheit, unanständige Handlungen, öffentliche Manifestationen einer schweren Form schädlicher Sucht usw.);
  • die Anwendung unangemessener körperlicher Gewalt oder psychischen Drucks auf Schüler;
  • Einbeziehung von Schülern in fragwürdige Aktivitäten;
  • andere straf- oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen Studierende oder in deren Gegenwart.

Aber auch in diesem Fall kann man dem erhaltenen Papier nicht blind folgen und hoffen, dass es unter Umständen eines Arbeitskampfes vor einem Rechtsstreit schützt. Arbeitsgesetzbuch erlaubt die Entlassung nur, wenn die Handlung des Lehrers mit der Fortsetzung seiner pädagogischen Arbeit nicht vereinbar ist. Mit anderen Worten, es ist nicht akzeptabel, wegen eines sittenwidrigen Vergehens entlassen zu werden, wenn eine Person gegen die Regeln zum Überqueren der Straße verstoßen, die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten oder die Nachtruhe verletzt hat.

Aber das Verhalten des Lehrers im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt gegen seine Schutzbefohlenen, beleidigende Äußerungen, trotziges Verhalten, die ein negatives Beispiel für die Schüler sind, kann durchaus Gegenstand der Prüfung durch die Kommission für moralische und ethische Fragen sein. Auch kleinere Vergehen können ein Grund sein, an der Eignung einer Erzieherin oder eines Erziehers zu zweifeln, wenn sie voraussichtlich ständig auftreten und kein Wunsch besteht, die Situation zu korrigieren.

Eine Entlassung wegen sittenwidriger Handlungen ist nur möglich, wenn sie damit unvereinbar ist pädagogische Arbeit, Absatz 8 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

Spielt es eine Rolle, wo es begangen wurde?

Die Entlassung eines Lehrers aufgrund von sittenwidrigem Verhalten oder Vertrauensverlust bezieht sich auf gesonderte Normen. In beiden Fällen spielt der Ort, an dem die verurteilten Handlungen begangen wurden, keine Rolle. Je nachdem, ob es in passiert ist Arbeitszeit und innerhalb oder außerhalb der Bildungseinrichtung können sich nur die Reihenfolge der Prüfung des Falles und der Zeitpunkt ändern.

Merkmale und Verfahren zur Entlassung

Da der Moralbegriff auch innerhalb einer kleinen Gruppe gleich gebildeter Personen unterschiedlich interpretiert werden kann, sollte das Management nicht willkürlich über das Arbeitsschicksal eines Mitarbeiters entscheiden. Aus diesem Grund erfordert die Entlassung wegen unmoralischen Verhaltens eines Lehrers oder Erziehers zusätzliche Maßnahmen, um das Verfahren legal zu machen. Meistens müssen solche Schlussfolgerungen durch die kollegiale Meinung derselben Lehrer bestätigt werden.

Beweis einer Ordnungswidrigkeit

Fällt der Vorfall nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, so obliegt die Beweissicherung und -erhebung der Anstaltsleitung. In einer modernen Bildungseinrichtung ist es nicht schwierig, Materialien und Gründe für den Beginn einer Untersuchung zu erhalten:

  • Bericht eines Kollegen oder unmittelbaren Vorgesetzten;
  • eine Beschwerde betroffene Person(Eltern, Erziehungsberechtigte, Schüler selbst);
  • Videoüberwachungsdaten;
  • Video gefilmt Mobilgerät einer der Teilnehmer oder Zeugen der Ereignisse.

Darüber hinaus kann die Untersuchung auf Initiative des Leiters eingeleitet werden, selbst wenn kein schriftlicher Einspruch vorliegt, der Direktor jedoch Kenntnis von dem Vorfall erlangt hat. Auch Materialien, die ursprünglich ins Internet gelangt sind, können zum Anstoß werden, wenn sie es Ihnen ermöglichen, alle Teilnehmer zu identifizieren oder zumindest die Identität des Lehrers zu bestätigen.

Registrierung der Tatsache, eine sittenwidrige Straftat begangen zu haben

Sobald das Signal über den Ausnahmezustand die Behörden erreicht hat, müssen alle Details in Form eines Gesetzes festgelegt und Berichte, Erklärungen und schriftliche Aussagen von Augenzeugen, die nicht zum Team gehören, beigefügt werden. Für eine detaillierte und objektive Betrachtung des Sachverhalts ist es auch erforderlich, Video- und Audiodateien zu entfernen oder zu kopieren, wenn sie dazu beitragen können, die wahren Motive und den Grad der Schuld des Mitarbeiters zu ermitteln.

Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung des Tatbestandes einer sittenwidrigen Straftat

Schlussfolgerungen über die Sittenwidrigkeit des Verhaltens eines der Mitarbeiter, die nur von einem der autorisierten Beamten getroffen wurden, werden sofort Zweifel an ihrer Objektivität aufkommen lassen. Um Tatsachenverfälschungen zu vermeiden, werden in der Bildungseinrichtung Fachkommissionen eingesetzt, die die Schwere des Vergehens und das Ausmaß seiner Auswirkungen auf die weitere Bildungsarbeit beurteilen sollen.

Die Zusammensetzung der Kommission ist durch Beschluss zu genehmigen. Darüber hinaus sollten nur diejenigen einbezogen werden, denen keine systematischen Verstöße im Bereich der Ethik vorgeworfen werden können. Die Grundsätze für die Bildung einer namentlichen Kommission richten sich nach dem, was im internen lokalen Gesetz steht (Ernennung von Mitgliedern durch Beschluss des Leiters oder Wahlen innerhalb des Teams). Im Besonderen schwierige Fälle es ist zulässig, Dritte als Sachverständige (Psychologen, Rechtsanwälte, Fachspezialisten etc.) in die Kommission einzubeziehen.

Die Umstände der Tat und ihre Folgen werden gemeinsam betrachtet.

Registrierung der Entscheidung der Kommission, die Tatsache der Begehung einer sittenwidrigen Straftat zu untersuchen

Die Hauptaufgabe der Kommission besteht nicht darin, die Beweise zu prüfen und die Tatsache der Verletzung von Disziplin und Moral festzustellen. Die Hauptaufgabe des Gremiums besteht darin, die Zweifel des Arbeitgebers zu begründen, ob es möglich ist, den Lehrer wegen des sittenwidrigen Verhaltens des Erziehers in einer bestimmten Situation zu entlassen.

Wie die Sitzungen dieses „gerichtlichen“ Gremiums abgehalten werden, ist in der Gesetzgebung nicht geregelt. Aber es scheint logisch, dass nach den Ergebnissen des Treffens ein Akt zur Überprüfung ausgearbeitet wird, dem alle unterstützenden Dokumente beigefügt werden. Ein obligatorischer Bestandteil der Handlung oder des Protokolls der Sitzung der Kommission sollte eine eindeutige Schlussfolgerung über die Möglichkeit der weiteren Arbeit mit Studenten sein.

Einholen von Erklärungen von einem Mitarbeiter, der ein sittenwidriges Vergehen begangen hat

Eine objektive Entscheidung kann nicht getroffen werden, ohne die Ansichten und Umstände der anderen Partei zu berücksichtigen. Wenn alles auf dem Territorium einer Bildungsorganisation passiert ist, muss der Direktor die Erklärungen des Mitarbeiters berücksichtigen, Art. 193 TK. Daraus folgt logischerweise der Schluss, dass es genügt, anzubieten, eine schriftliche Begründung zu verfassen, den Täter damit gegen Unterschrift vertraut zu machen und dann mindestens zwei Tage zu warten, bis die Ergebnisse der internen Revision genehmigt sind.

Erfolgt nach einigen Tagen keine Erklärung, hat der Arbeitgeber allen Grund, Entscheidungen zu treffen, ohne die dem entlassenen Arbeitnehmer bekannten Einzelheiten zu berücksichtigen.

Das Begehen obszöner Handlungen außerhalb der Arbeit oder zu Hause entbindet von der Verpflichtung, auf eine Erklärung zu warten. Jedoch Arbitragepraxis sagt, dass sie auf jeden Fall eingefordert werden muss, damit die Ergebnisse der Abwägung in der Arbeitskampfkommission oder vor Gericht den Arbeitgeber nicht überraschen.

Kündigungsbedingungen

Das Recht, einen Erzieher mit „angeschlagenem“ Ruf aus der Zusammensetzung des Lehrkörpers auszuschließen, hängt nicht vom Platz auf der Landkarte ab. Der Unterschied besteht nur darin, das Verfahren und den Zeitpunkt der Entlassung zu bestimmen:

Ort des Vorfalls Die Reihenfolge des Verfahrens Fristen für Kündigungen
Das Fehlverhalten ereignete sich während der Arbeitszeit innerhalb der Bildungseinrichtung oder vor den Schülern. Zur Verhängung einer Disziplinarstrafe dient Art. 193 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Innerhalb eines Monats ab Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Inbetriebnahme.
Alles geschah nach der Arbeit oder zu Hause. Halten Sie sich an Art. 193 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation gibt es keine Gründe, da die Entlassung nicht als Disziplinarstrafe qualifiziert wird, sondern aus gesonderten Gründen zur Kündigung des Vertrags wird. Die Berechnung auf Initiative der Direktion sollte spätestens ein Jahr nach der Entdeckung des Fehlverhaltens oder der Bereitstellung zuverlässiger Informationen über seine Beauftragung erfolgen, Artikel 47 des Dekrets des Plenums der Streitkräfte der Russischen Föderation Nr. 2.
Das Fehlverhalten ereignete sich während der Arbeitszeit entweder innerhalb oder hinter der Bildungseinrichtung, beeinträchtigte aber nicht die Erfüllung der Bildungsaufgaben. Wenn es Anzeichen gibt Disziplinarverstoß, kann eine angemessene Strafe gegen den Arbeitnehmer verhängt werden, Art. 193 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Kündigungsgründe gemäß Absatz 8 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation existiert nicht mehr. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer bereits ausstehende Strafen hat.

Die Suspendierung eines Lehrers, der eine sittenwidrige Handlung begangen hat, ist nur möglich, wenn eine Straftat begangen wird, Art. 76 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

Welche Zahlungen sind fällig?

Der Grad des unethischen Fehlverhaltens oder die persönliche Meinung des Managements in Bezug auf die säumige Person können die Liste der garantierten Zahlungen bei Entlassung nicht ändern. Das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation umfasst:

  • Gehalt;
  • Entschädigung für nicht bezahlten Urlaub (sowohl regulär als auch zusätzlich);
  • die Summen aller am Berechnungstag bestehenden vereinbarten und unbestrittenen Forderungen;
  • sonstige tarifvertragliche oder einzelvertragliche Leistungen, soweit sie im konkreten Fall einschlägig sind.

Es ist zu beachten, dass die Normen interner Vorschriften (Vorschriften, Verfügungen, Tarifverträge usw.) in der Gerichtspraxis zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden. Dies bedeutet, dass mangels eines direkten Verbots der Zahlung einer Abfindung an jemanden, der aufgrund diskreditierender Umstände ausscheidet, das Geld am Tag der Bekanntgabe der Anordnung in der vorgeschriebenen Höhe ausgegeben werden muss.

Gibt es eine Problemumgehung?

Im Arbeitsgesetzbuch gibt es überhaupt kein Konzept der Abarbeitung, es wird nur der Begriff für die Warnung des Arbeitgebers vor dem Austritt erwähnt. Es ist zu optimistisch anzunehmen, dass die Behörden einen Mitarbeiter behalten werden, der sich in den Augen von Kollegen und Studenten kompromittiert hat.

Eine andere Sache ist, wenn die Parteien vereinbart haben, die Umstände der Untersuchung nicht offenzulegen, und der Mitarbeiter einen Antrag auf freiwillige Einigung schreibt. Aber selbst in diesem Fall käme es dem Direktor nicht einmal in den Sinn, einen Lehrer zu verhaften, bei dem Beweise für bösartiges Verhalten vorliegen.

Eintrag im Arbeitsbuch

Das Arbeitsbuch ist dem Arbeitnehmer am Tag der eigentlichen Berechnung auszuhändigen oder ihm mit schriftlicher Zustimmung per Post zuzusenden. Auf den Seiten des Dokuments sollte der Kündigungsgrund vermerkt sein, ein Hinweis auf Absatz 8 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches sowie ein Link zur Bestellung für das Unternehmen.

Wenn es den Parteien dennoch gelang, eine Einigung über den Austritt ohne Skandal und Publizität zu erzielen, dann Absatz 1 von Art. 77 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation ().

Die Entlassung wegen einer sittenwidrigen Handlung setzt wie jede vom Arbeitgeber veranlasste Kalkulation einen Schuldnachweis voraus. Das Gesetz erlegt der Geschäftsleitung diese Pflicht, geleitet von der Unschuldsvermutung gegenüber dem Arbeitnehmer, auf, bis Gegenargumente vorliegen. Daher muss der Direktor einer Bildungseinrichtung besonders vorsichtig sein, nicht nur beim Sammeln von unterstützendem Material, sondern auch beim Nachweis der nachteiligen Auswirkungen dessen, was auf die Erziehung der Schüler geschah.

Rechtsanwalt des Rechtsschutzausschusses. Spezialisiert auf die Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit Arbeitskonflikten. Verteidigung vor Gericht, Vorbereitung von Ansprüchen und Sonstiges normative Dokumente an die Aufsichtsbehörden.

„Arbeitsrecht“, 2009, N 6

Darin sollte enthalten sein Arbeitsrecht einige Änderungen, die die Einheit des Verfahrens zur Entlassung von Arbeitnehmern wegen sittenwidrigen Verhaltens begründen.

Die Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer, verbunden mit der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe, hat eine besondere rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung. Die Arbeit dieser Kategorie von Arbeitnehmern erlegt ihnen Verantwortung für ihr eigenes Verhalten auf, tk. ihre Fehler schaden oft nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch anderen Bürgern, in der Regel Minderjährigen.

Dieser Umstand spiegelt sich im geltenden Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation wider, das unter anderem einen zusätzlichen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer auf Initiative des Arbeitgebers vorsieht, der aufgrund seines Beamten eine Bildungsfunktion ausübt und Serviceverhalten.

§ 8, Teil 1, Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitstätigkeit mit der Bildung von Bürgern verbunden ist, vom Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Begehung einer sittenwidrigen Straftat entlassen werden kann, die mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist. Absätze 1 und 2 der Kunst. 336 des Kodex, die als Grund für die Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Lehrer eine wiederholte grobe Verletzung der Charta einer Bildungseinrichtung innerhalb eines Jahres sowie die Anwendung, einschließlich einer einzigen, von damit verbundenen Bildungsmethoden vorsehen körperliche oder seelische Gewalt gegen die Persönlichkeit eines Schülers oder einer Schülerin.

Das Hauptmerkmal der oben genannten Kündigungsgründe besteht darin, dass sie weitgehend bewertend sind. Die Herangehensweisen an die Interpretation der Sittenwidrigkeit, der Grobheit des Verstoßes und der Möglichkeit der Fortsetzung der Arbeit können sehr unterschiedlich sein, was folglich zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen der Gerichte bei der Prüfung von Streitigkeiten über Ansprüche auf Wiedereinstellung von im Zusammenhang mit dem entlassenen Bürgern führt oben Aktionen. Leider ist es möglich, die Mehrdeutigkeit der Rechtspraxis in dieser Kategorie von Fällen festzustellen, was zu Schwierigkeiten bei der Anwendung der arbeitsrechtlichen Normen über die Beendigung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern führt, die an Bildungsaktivitäten in Bildungs- und anderen Einrichtungen verschiedener Ebenen beteiligt sind. Gleichzeitig ermöglicht uns die gesammelte Erfahrung der Strafverfolgungsbehörden, die wichtigsten Punkte hervorzuheben, die ein Arbeitgeber bei der Anwendung von Absatz 8 von Teil 1 der Kunst berücksichtigen sollte. 81 und S. 1, 2 Kunst. 336 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

1. Themen, in Bezug auf die die Anwendung von Absatz 8 von Teil 1 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Entlassung wegen sittenwidriger Handlungen nur in einem begrenzten Personenkreis zulässig ist. Arbeitsrechte Beziehungen, die keiner breiten Auslegung unterliegen. Diese Kategorie umfasst nur Mitarbeiter, die direkt Bildungsfunktionen in der jeweiligen Organisation ausüben. Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber keine Anforderungen an den Arbeitgeber, d.h. als solche kann nicht nur eine Bildungseinrichtung, sondern auch jedes andere Unternehmen tätig werden, in dem es Beschäftigte gibt, die im Rahmen ihrer Dienstpflichten Bildungsaufgaben wahrnehmen.

Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat im Beschluss des Plenums vom 17. März 2004 N 2 „Auf Antrag der Gerichte der Russischen Föderation des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation“ angegeben indikative Liste Positionen, in Bezug auf die die Anwendung von Absatz 8 von Teil 1 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Dazu gehören: Lehrer, Lehrer von Bildungseinrichtungen verschiedener Ebenen, Meister der industriellen Ausbildung in Unternehmen, Erzieher von Kindereinrichtungen usw. Gleichzeitig hat es keine rechtliche Bedeutung, Bildungsaktivitäten werden in Bezug auf Minderjährige oder Personen durchgeführt, die beispielsweise an Hochschulen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gleichzeitig die Begehung einer sittenwidrigen Straftat durch Beschäftigte von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, bei der funktionale Verantwortlichkeiten umfasst nicht die direkte Durchführung von Bildungsaktivitäten, führt nicht zu einer Entlassung gemäß Absatz 8 von Teil 1 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

Ein typisches Beispiel für dieses Problem ist der folgende Rechtsstreit.

V. und K. haben im Zusammenhang mit ihrer rechtswidrigen Entlassung wegen sittenwidrigen Verhaltens Klage auf Wiedereinstellung gegen die Allgemeinbildende Schule erhoben. Nach den Akten des Zivilverfahrens beantragte Sportlehrer K. während des Schulsporttags am 28. April 2003 den stellvertretenden Schulleiter wirtschaftliche Fragen B. zur Ehrung des Siegers des Laufwettbewerbs den Wanderpokal zu bringen, der eingelagert wurde Vitrine aus Glas im Büro des Direktors. V. weigerte sich, der Aufforderung von K. nachzukommen und erklärte, dass das Schloss der Vitrine verklemmt sei und man beim Öffnen den Schlüssel abbrechen könne. In Anwesenheit von Schülern der Klassen 5-8 und deren Eltern begannen K. und V. sich gegenseitig zu beschimpfen, es kam zu einem heftigen Streit zwischen ihnen, der sich in einen Kampf verwandelte. Am selben Tag reichten empörte Eltern von Schulkindern beim Schuldirektor eine schriftliche Beschwerde gegen das Vorgehen des Sportlehrers und des stellvertretenden Schuldirektors für wirtschaftliche Angelegenheiten ein und forderten sie auf, die Täter zu bestrafen. Das Elternkomitee wurde beauftragt, die Situation zu kontrollieren.

Der Schulleiter bat V. und K. um schriftliche Erklärungen zum Vorfall, und am 2. Juni 2003 (nach Schuljahr) wurde eine Anordnung erlassen, den Sportlehrer K. und den stellvertretenden Direktor der Schule für wirtschaftliche Fragen V. gemäß Absatz 8 von Teil 1 der Kunst zu entlassen. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation wegen Begehung einer sittenwidrigen Straftat. Nach Prüfung der Sache in der Sache hielt das Gericht die Kündigung von V. für unzumutbar, da die Stellenbeschreibung des stellvertretenden Schulleiters für Wirtschaftsfragen keine unmittelbare Wahrnehmung pädagogischer Aufgaben vorsehe und der Arbeitsvertrag mit ihm dies nicht könne auf der angegebenen Grundlage gekündigt werden. Das Gericht entschied, V. gegen Zahlung von Arbeitsunfähigkeit wieder einzustellen.

Die Kündigung des Sportlehrers K. sah das Gericht als durchaus gerechtfertigt an, da das Berufsbild eines Sportlehrers die Wahrnehmung erzieherischer Aufgaben vorsehe, und wies den Anspruch auf Wiedereinstellung und Zahlung wegen Abwesenheit zurück<1>.

<1>Kommentar zur Gerichtspraxis. Heft 10 / Hrsg. O. Abramova, M. Bocharnikova. M.: Yurid. lit., 2004. S. 18.

Bei der Prüfung von Fällen dieser Kategorie ist der wichtigste Beweis daher die Stellenbeschreibung des entlassenen Arbeitnehmers, die Informationen über das Vorhandensein oder Fehlen der Verpflichtung der entlassenen Person zur Wahrnehmung von Bildungsfunktionen enthält.

Hinsichtlich der Anwendung von Art. 336 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation ist hier anzumerken, dass die darin vorgesehenen zusätzlichen Kündigungsgründe ausschließlich für das Lehrpersonal der entsprechenden Bildungs- oder anderen Einrichtungen gelten, d.h. der Kreis der Subjekte, deren Entlassung zulässig ist, ist noch enger.

2. Kündigungsgründe nach Absatz 8 von Teil 1 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation

Der Begriff der sittenwidrigen Straftat in der Gesetzgebung wird nicht offengelegt. Gleichzeitig können die Herangehensweisen an die Interpretation moralischer Normen, wie Sie wissen, völlig unterschiedlich sein und von vielen Faktoren abhängen. Dieser Umstand kann nur zu Widersprüchen in der Strafverfolgungspraxis führen.

MA Bocharnikova liefert eine ungefähre Liste von Handlungen, die die Gerichte bei der Prüfung solcher Streitigkeiten als unmoralisch anerkennen: „Diese Straftaten, die mit der Fortsetzung der Bildungsarbeit unvereinbar sind, können Skandale, Kämpfe, Auftritte an öffentlichen Orten in einem Zustand von Alkohol, Betäubungsmitteln umfassen oder andere toxische Vergiftungen, unwürdiges Verhalten im Alltag, Tierquälerei etc.“<2>.

<2>Dort. S. 17.

Das auffälligste Beispiel für die Unsittlichkeit des Handelns eines Lehrers kann der Versuch sein, Schüler zu sexuellen Handlungen zu überreden, was in einem der Gerichtsverfahren auf Klage eines entlassenen Lehrers stattfand.

I. arbeitete in der Kayakent Sekundarschule N 1 als Lehrer für Erdkunde und Biologie. Mit Anordnung des Direktors der Schule vom 3. Januar 2002 N 20 wurde er von der Arbeit nach Absatz 3 der Kunst entlassen. 254 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation wegen Begehung einer sittenwidrigen Straftat. Gegen I. wurde ein Strafverfahren gem. 133 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Zwang zu sexuellen Handlungen).

I. wandte sich mit den oben genannten Anforderungen an das Gericht und verwies darauf, dass er kein sittenwidriges Vergehen begangen habe, die Entlassung sei das Ergebnis seiner Weigerung, bei den Wahlen zum Leiter der Verwaltung des Bezirks Kayakent für einen Verwandten zu stimmen des Schulleiters. Er wurde in einem Strafverfahren durch ein Gerichtsurteil freigesprochen.

Die Entscheidung der Justizkammer auf zivile Angelegenheiten des Obersten Gerichts der Republik Dagestan vom 2. Juli 2003 wurde die Entscheidung des Gerichts erster Instanz mit einer neuen Entscheidung zur Befriedigung der Forderung aufgehoben.

In einer Aufsichtsvorlage an das Justizkollegium für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation hat der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation Zvyagintsev A.G. beantragt, den Beschluss des Justizkollegiums für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Republik Dagestan vom 2. Juli 2003 und den Beschluss des Präsidiums des Obersten Gerichtshofs der Republik Dagestan vom 22. Januar 2004 aufzuheben und zu verlassen die erstinstanzliche Entscheidung unverändert.

Nach Prüfung der Fallunterlagen fand das Justizkollegium für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation die Aufsichtsvorlage des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation, A. G. Zvyagintsev. gerechtfertigt und vorbehaltlich der Zufriedenheit aus den folgenden Gründen.

Gemäß Art. 387 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation sind die Gründe für die Aufhebung oder Änderung gerichtlicher Entscheidungen im Wege der Aufsicht erhebliche Verstöße gegen die Normen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts. Aus den Unterlagen des Falles geht nach Ansicht des Justizkollegiums hervor, dass die Gerichte der Kassations- und Aufsichtsinstanzen der Republik Dagestan erhebliche Verstöße gegen die Normen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts begangen haben, die wie folgt ausgedrückt werden.

In Übereinstimmung mit Absatz 3 der Kunst. 254 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation, das zum Zeitpunkt der Entlassung von I. in Kraft war und zusätzliche Gründe für die Kündigung des Arbeitsvertrags (Vertrags) bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern, des Arbeitsvertrags (Vertrag) eines Arbeitnehmers vorsah die Ausübung erzieherischer Aufgaben kann im Falle eines sittenwidrigen Vergehens, das mit der Fortsetzung dieser Tätigkeit unvereinbar ist, beendet werden.

Wie aus dem Fall hervorgeht, war der Grund für die Entlassung von I. sein sittenwidriges Verhalten gegenüber den Schülern der 6. „c“-Klasse des Kayakent-Gymnasiums N 1 S., T. und I.A. Das Gericht erster Instanz erkannte die Entlassung von I. nach Absatz 3 der Kunst. 254 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation legal. Das Gericht stellte fest, dass I., nachdem er die besagten Schüler zu zusätzlichen Unterrichtsstunden eingeladen hatte, „auf ihre Füße trat, ihren Rücken streichelte, verschiedene Körperteile hinter ihnen ertastete und sie an den Tisch drückte“. Ein solches Verhalten von I., dessen Arbeit in direktem Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern steht, ist sittenwidrig und mit der Fortsetzung der Bildungstätigkeit nicht vereinbar.

Das Justizkollegium für Zivilsachen und das Präsidium des Obersten Gerichts der Republik Dagestan stimmten den Schlussfolgerungen des Gerichts nicht zu, da sie der Ansicht waren, dass gemäß Art. 61 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, das rechtskräftige Gerichtsurteil, mit dem I. von der Anklage nach Art. 133 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation war in Ermangelung eines Verbrechensvorfalls für das Gericht, das diesen Zivilfall prüfte, zwingend erforderlich. Inzwischen gemäß Absatz 4 der Kunst. 61 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation ist ein rechtskräftig gewordenes Gerichtsurteil in einem Strafverfahren für das Gericht, das den Fall prüft, zwingend über die zivilrechtlichen Folgen der Handlungen der Person, gegen die das Gerichtsurteil ergangen ist ausgestellt, zu den Fragen, ob diese Handlungen stattgefunden haben und ob sie von dieser Person begangen wurden. Somit beschränkt sich die präjudizielle Bedeutung eines Gerichtsurteils in einem Strafverfahren für ein Zivilverfahren nur auf die Frage, ob die betreffende Tat stattgefunden hat und ob sie von dieser Person begangen wurde. Alle anderen Tatsachen sind nach den allgemeinen Regeln des Art. 56 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation.

Allein schon der Freispruch gegen den Kläger nach Art. 133 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ist kein Beweis dafür, dass er keine unmoralischen Handlungen begangen hat, die als Grundlage für die Beendigung des Arbeitsvertrags mit ihm dienten. Bei der Prüfung eines Strafverfahrens ist eine unzutreffende Qualifizierung der von I. begangenen Tat nach Art. 133 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, aber es wurde nicht anerkannt, dass er die Handlungen, für die er entlassen wurde, nicht begangen hat. Die Umstände der Begehung der I. sittenwidrigen Straftat wurden in einem Zivilverfahren festgestellt und vom Gericht gemäß Art. 67 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation mit Beweisen: Materialien einer offiziellen Untersuchung, Zeugenaussagen und andere. Diese Beweise wurden in der erstinstanzlichen Entscheidung sachgerecht gewürdigt, und daher gab es keinen Grund, diese Kassationsentscheidung aufzuheben.<3>.

<3>Bestimmung des Richterkollegiums für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 11. November 2005 N 20-vpr05-35.

Das zuvor bestehende Arbeitsgesetzbuch der RSFSR in Absatz 3 der Kunst enthalten. 254 ähnlicher Wortlaut der Kündigungsgründe für Beschäftigte mit erzieherischen Aufgaben, was auch in der Rechtsprechungspraxis zu Schwierigkeiten führte. Im aktuellen Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation hat der Gesetzgeber versucht, die allgemeine Norm von Artikel 8, Teil 1, Kunst zu konkretisieren. 81 Einleitung zu den Absätzen 1 und 2 der Kunst. 336 zusätzliche Kündigungsgründe für Lehrer, die in den allermeisten Fällen den Unterricht Minderjähriger durchführen. Dieser Artikel gibt dem Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsvertrag mit dem Lehrer zu kündigen, wenn:

  • innerhalb eines Jahres wiederholter grober Verstoß gegen die Satzung der Bildungseinrichtung;
  • Anwendung von Bildungsmethoden im Zusammenhang mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen eine Person in Bezug auf Schüler.

Beides kann als sittenwidrige Handlung angesehen werden, was auf die Konkurrenz der oben genannten Kündigungsgründe hindeutet. Nach Ansicht des Autors gilt in solchen Fällen die Sonderregel des Art. 336 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation und Absatz 8 von Teil 1 der Kunst. 81 ist die Grundlage für die Entlassung, wenn das sittenwidrige Vergehen nicht mit einem Verstoß gegen die Charta der Bildungseinrichtung verbunden ist (obwohl, wie die Praxis zeigt, die Chartas vieler Bildungseinrichtungen die Pflicht der Lehrer vorsehen, die Normen in Arbeit und Leben einzuhalten gemeinsame Kultur und Moral) und körperlicher oder seelischer Misshandlung von Schülern.

Als typisches Beispiel mag der folgende Fall dienen.

Eltern von Schülern der 7. Klasse einer der Schulen in Moskau beschwerten sich schriftlich beim Direktor der Schule über das Verhalten des Physiklehrers Z., der während des Unterrichts schrie Labor arbeit Am 19. November 2003 die Studentinnen S, V., Yu und A., die ihrer Meinung nach nicht sehr sorgsam mit den Geräten umgegangen sind und sich beleidigende Bemerkungen über sie erlaubt haben. Korrektes Verhalten gegenüber Schülern gehört zu den in der Schulordnung aufgeführten Pflichten einer Lehrerin, so dass die Schulleitung nach Durchführung einer entsprechenden Disziplinaruntersuchung zu dem Schluss kam, dass Z. grob gegen die Schulordnung verstoßen habe, und tadelte sie. Die Disziplinarverfügung wurde am 24. November 2003 erlassen.

Am 5. Februar 2004 erhielt die Schulleitung eine schriftliche Beschwerde der Eltern des Schülers der 9. Klasse R., deren Sohn R. am 4. Februar 2004 von Lehrer Z. wegen nicht vorbereiteter Hausaufgaben während der Schulzeit aus der Klasse genommen worden sei eine Physikstunde. Aus der Erklärung der Eltern ging hervor, dass R. die zu Hause gestellten Physikaufgaben nicht gelöst hatte, weil er am 3. Februar 2004 an Schwimmwettkämpfen im Rahmen der Moskauer Schwimmmeisterschaft der jungen Männer teilgenommen hatte.

Am 4. Februar 2004 überreichte der Schulleiter des Gymnasiums dem Direktor zudem einen Vermerk, dass am 4. Februar der Schüler R. der 9. Klasse in der dritten Unterrichtsstunde auf einer Bank neben der Umkleidekabine gesessen habe 1. Stock der Schule. Auf die Frage, warum er beim Unterricht nicht anwesend sei, antwortete R., dass der Lehrer von Z. ihn aufgefordert habe, wegen nicht gemachter Hausaufgaben den Unterricht zu verlassen.

Der Schulleiter beschloss, eine Disziplinaruntersuchung durchzuführen. Aus dem bei Z. erbetenen Begleitschreiben ging hervor, dass R. seine Hausaufgaben nicht wirklich gemacht habe, er dafür aber nicht aus dem Unterricht genommen worden sei. Nach einiger Zeit hob R. die Hand und bat um Erlaubnis, die Klasse verlassen zu dürfen, weil er Kopfschmerzen habe und in die Arztpraxis gehen wolle. Die Schulkrankenschwester bestätigte jedoch, dass R. am 4. Februar 2004 keinen Antrag auf ärztliche Hilfe gestellt hatte.

Die Anordnung zur Entlassung von Z. nach Absatz 1 der Kunst. 336 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation wegen wiederholter grober Verletzung der Charta einer Bildungseinrichtung im Laufe des Jahres wurde am 10. Februar 2004 unterzeichnet.

Z. erhob Klage auf Wiedereinstellung am Arbeitsplatz und auf Zahlung wegen Zwangsverzichts und führte in der Klageschrift aus, dass die Satzung der Schule keine Auflistung grober Satzungsverstöße enthalte und ihr Vorgehen daher nicht als grober Verstoß anerkannt werden könne der Satzung der Schule.

Die vom Gericht als Zeugen geladenen Schüler der 9. Klasse Ya., V., Sh., K. sagten aus, dass Z. wütend auf R. war, weil er seine Hausaufgaben nicht gemacht hatte, ihn anbrüllte und R. aufforderte, die Klasse zu verlassen .

Das Gericht kam nach Anhörung der Parteien, Prüfung der Zeugenaussagen und Prüfung der schriftlichen Beweise in dem Fall zu dem Schluss, dass die Kündigung rechtmäßig und gerechtfertigt war, da die Klagen, für die Z. entlassen wurde, tatsächlich stattgefunden haben und als grobe Verletzung angesehen werden können der Schulordnung. Erstens ist falsches Verhalten gegenüber Schülern eine Verletzung der Pflichten eines pädagogischen Mitarbeiters, die in der Satzung der Schule festgelegt sind. Zweitens legte die Satzung der Schule die Pflicht des Lehrers fest, die internen Arbeitsvorschriften einzuhalten, die wiederum das Verbot für Lehrer und andere Schulangestellte vorsehen, den Schüler aus dem Unterricht zu nehmen.

Das Gericht entschied, den Anspruch von Z. auf Wiedereinstellung und Zahlung wegen erzwungener Abwesenheit abzuweisen, und eine solche Entscheidung scheint absolut richtig zu sein. Das Fehlen einer unabhängigen Liste grober Verstöße gegen die Satzung in der Satzung der Schule bedeutet nicht, dass die Entlassung gemäß Absatz 1 der Kunst. 336 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation ist unmöglich. Die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten eines Lehrers, die durch die Satzung einer Bildungseinrichtung, die Stellenbeschreibung sowie die Verletzung der internen Arbeitsvorschriften festgelegt sind, kann als grober Verstoß gegen die angegebene Satzung anerkannt werden, da sie dies vorsieht Verpflichtung eines Mitarbeiters einer Bildungseinrichtung, die Anforderungen der einschlägigen örtlichen Vorschriften einzuhalten<4>.

<4>Kommentar zur Gerichtspraxis. Heft 10 / Hrsg. O. Abramova, M. Bocharnikova. M.: Yurid. lit., 2004. S. 21.

Pädagogische Mitarbeiter bestreiten häufig die Unmoral ihrer eigenen Handlungen und motivieren ihr Verhalten durch die Besonderheiten des Bildungsprozesses sowie durch die falsche Wahrnehmung ihres Verhaltens durch die Schüler.

So wandten sich insbesondere mehrere Studierende an den Dekan der Fakultät einer der Universitäten mit der Beschwerde, dass die Lehrerin K. im Unterricht oft das Thema sexuelle Beziehungen anschneide, ihnen entsprechende Fragen stelle, was von ihnen negativ wahrgenommen werde und gilt als Nötigung zu Handlungen sexueller Natur.

Der Dekan der Fakultät hat die Frage der Entlassung dieses Lehrers im Zusammenhang mit einem sittenwidrigen Vergehen unter Ausschluss der weiteren Durchführung pädagogischer und pädagogischer Aktivitäten vor der Universitätsleitung aufgeworfen. In der Erläuterung gab der Lehrer an, dass die von ihm angesprochenen Themen vorgesehen seien Arbeitsprogramm Spezialkurs "Geschichte der Weltkultur" und gehen nicht über die Vermittlung von Ethik hinaus.

Nach dem Ergebnis der Überprüfung durch den Rektor der Universität wurde K. jedoch gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Das Arbeitsinspektorat, das die Prüfung auf K.s Anzeige durchführte, wies die Hochschule darauf hin, dass K.s Arbeitsrechte seither verletzt worden seien die Entlassungsverfügung wurde ohne hinreichenden Grund erlassen, gestützt durch nichts anderes als die Aussagen zweier Fakultätsstudenten.

In diesem Streit ging es also hauptsächlich um die Wahrnehmung der Handlungen des Lehrers K. durch die Schüler, und die Frage nach der Sittenwidrigkeit seiner Handlung ist aufgrund der Unmöglichkeit, bestimmte Tatsachen zu bestätigen, objektiv schwer zu beurteilen Daten.

3. Merkmale des Entlassungsverfahrens nach Absatz 8 von Teil 1 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation

Die Durchführung von Bildungsaktivitäten erlegt den Mitarbeitern, die sie durchführen, zusätzliche Verantwortung in Bezug auf ihr Verhalten nicht nur direkt am Arbeitsplatz, sondern auch in ihrem persönlichen Leben auf.

Eine Entlassung wegen sittenwidriger Straftaten ist zulässig, wenn sie sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb begangen wird. Dieser Umstand ist von entscheidender Bedeutung bei der Entscheidung über das Verfahren zur Beendigung eines Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers gemäß Absatz 8 von Teil 1 der Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches.

Wenn bei der Ausübung von Dienstpflichten während der Arbeitszeit ein sittenwidriges Vergehen begangen wurde, erfolgt die Entlassung gemäß der Erklärung des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Verantwortlichkeit gemäß Art. 193 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation, einschließlich der Frist für die Verhängung einer Strafe<5>.

<5>Klausel 47 des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 17. März 2004 N 2 "Auf Antrag der Gerichte der Russischen Föderation des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation" // Bulletin des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation. Nr. 6. 2004. S. 3.

Einen besonderen Platz nehmen die unmoralischen Handlungen von Mitarbeitern ein, die an Bildungsaktivitäten beteiligt sind, die von ihnen außerhalb der Arbeitszeit und nicht im Zusammenhang mit der Ausführung begangen werden Offizielle Pflichten. In solchen Situationen wird die Frage der Rechtfertigung der Kündigung in Abhängigkeit von den konkreten Umständen entschieden, einschließlich der Schwere des Fehlverhaltens, der Zeit, die nach seiner Begehung verstrichen ist, ob es mit der Arbeit zusammenhängt, dem späteren Verhalten des Arbeitnehmers und andere Faktoren.

Laut M.A. Bocharnikova, die oben genannten Unterschiede im Verfahren zur Entlassung von pädagogischen und anderen Mitarbeitern, die Bildungsfunktionen ausüben, sind nicht vollständig gerechtfertigt, weil. die Möglichkeit der Entlassung von skrupellosen Lehrern, die sich am Arbeitsplatz sittenwidrig verhalten haben, vom Ablauf von Fristen und anderen formellen Umständen abhängig zu machen. Sie schlägt vor, ein einheitliches Entlassungsverfahren nach Absatz 8 von Teil 1 der Kunst einzuführen. 81 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation, die keine Einhaltung der Regeln für die disziplinarische Verantwortung von Mitarbeitern vorsehen würde. Der Verfasser hält diesen Vorschlag für gerechtfertigt, da ein Mitarbeiter, der am sozial gefährlicheren Arbeitsplatz gegen moralische Normen verstoßen hat, gegenüber Personen, die Verstöße außerhalb der dienstlichen Tätigkeit begangen haben, privilegiert ist, weil. das Verfahren zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen ist auf die Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers ausgerichtet und jede Abweichung davon hat die Entlassung des Arbeitnehmers zur Folge. Im Interesse Minderjähriger erscheint ein solches Vorgehen in den betrachteten Situationen jedoch nicht sachgerecht.

Es wäre durchaus sinnvoll, dem Arbeitgeber das Recht einzuräumen, einen erzieherisch tätigen Arbeitnehmer wegen Begehung eines sittenwidrigen Vergehens für einen bestimmten Zeitraum (länger als die Frist für die Verhängung einer Disziplinarstrafe) zu entlassen, unabhängig davon, wo und unter welchen Umständen dieses Vergehen begangen wurde engagiert sein.

So prüfte das Bezirksgericht beispielsweise den Fall auf die Klage von T., der von einer höheren Bildungseinrichtung gemäß Absatz 8 von Teil 1 der Kunst entlassen wurde. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

Laut Akte wurde T. wegen eines sittenwidrigen Vergehens entlassen, das sich darin äußerte, dass es in einem betrunkenen Zustand zu einer Vorlesung erschien und in einer Rede vor Studenten Obszönitäten verwendete, die die Würde der Studenten verletzen. Dieser Vortrag wurde von einem der Studenten mit einer Videokamera des Telefons gefilmt und über ein Lokal an die Studenten dieser Universität verteilt Computernetzwerk Universität.

Nach der Entdeckung des Videos durch den Rektor der Universität wurde T. gekündigt.

In der Klageschrift wies der Kläger darauf hin, dass die Universität die Frist zur Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen eines vor mehr als sechs Monaten begangenen Fehlverhaltens versäumt habe. Da das sittenwidrige Verhalten von T. von ihm am Arbeitsplatz begangen wurde, erkannte das Gericht, geleitet von der obigen Erläuterung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, die Forderungen von T. als befriedigend an und stellte ihn wieder am Arbeitsplatz ein<6>.

<6>Fall Nr. 2-3732//04 des Bezirksgerichts Leninsky in Wladimir.

4. Entlassung von Lehrkräften wegen Anwendung körperlicher oder seelischer Gewalt gegen Schüler

Wie bereits erwähnt, ist die Anwendung von körperlicher oder seelischer Gewalt durch einen Lehrer, die sicherlich ein sittenwidriges Vergehen ist und zur Entlassung gemäß § 8 Teil 1 der Kunst führt. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation, dient als besondere Grundlage für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vorgesehen in Art. 336 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

Leider Fälle von Gewalt gegen Minderjährige in Bildungseinrichtungen verschiedene Arten und die Arten kommen jetzt recht häufig vor. Häufig wird eine Kündigung auf dieser Grundlage von Mitarbeitern der Justiz angefochten. Das schwierigste Problem ist in der Regel die Feststellung der Tatsache der Anwendung von Gewalt, weil. oft können außer den Aussagen von unmittelbar Minderjährigen keine weiteren Beweise erhoben werden.

Zum Beispiel ging P. mit einem Antrag auf Wiedereinstellung vor Gericht und wies darauf hin, dass sie wegen der Anwendung von Erziehungsmethoden im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt gegen die Persönlichkeit der Schülerin unangemessen entlassen worden sei.

Nach den Unterlagen des vorliegenden Falls kam am 11. April 2002 die 3. Klasse V. der Gesamtschule drei Stunden nach Unterrichtsschluss (Unterrichtsschluss 11.50 Uhr) nach Hause und erklärte, dass Lehrerin P. zugesperrt habe ihn in der Klasse nach der Schule als Strafe für nicht erledigte Hausaufgaben und Gespräche im Russischunterricht und öffnete erst um 14 Uhr die Tür. 45min.

Die Eltern von V. erstatteten schriftlich Beschwerde gegen das Vorgehen von P. bei der Schulleitung mit der Bitte, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und eine angemessene Disziplinarmaßnahme gegen die Lehrerin zu verhängen. Aus der Begründung von P. gehe hervor, dass sie die ihr zur Last gelegten Handlungen nicht begangen habe, die Erklärungen von P. aber widersprüchlich und nicht überzeugend seien und der Schulleiter beschloss, das Arbeitsverhältnis mit P. nach Absatz 2 zu kündigen der Kunst. 336 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation für die Anwendung, einschließlich einer einzigen, von Bildungsmethoden im Zusammenhang mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit eines Studenten oder Schülers. Die Kündigungsverfügung wurde am 16. April 2002 ausgestellt.

BEI Gerichtssitzung Die Klägerin unterstützte ihre Ansprüche in vollständig und sagte aus, dass sie am Ende des Unterrichts alle Schüler ihrer Klasse um 12 Uhr in die Umkleidekabine begleitet habe. schloss das Klassenzimmer ab und ging nach Hause.

Der als Zeuge vor Gericht geladene Schulwärter bestätigte, dass P. am 11. April 2002 gegen 12 Uhr die Schule verlassen habe. Tag und an diesem Tag kehrte sie nie zur Schule zurück. Außerdem hat die Mutter von R. (Klassenkameradin von V.), ebenfalls als Zeugin, dies am 11. April 2002 gegen 13 Uhr ausgesagt. Auf dem Weg zum Laden sah ich V. mit Computerspielen am Kiosk stehen.

Das Gericht kam nach Anhörung der Parteien, Prüfung der Zeugenaussagen und Prüfung der schriftlichen Beweise in der Sache zu dem Schluss, dass P. ohne hinreichenden Grund gekündigt wurde, da die Tatsache der Anwendung körperlicher und seelischer Gewalt gegen die Persönlichkeit von P Der Student wurde während des Prozesses nicht bewiesen. Das Gericht entschied, Ps Anspruch auf Wiedereinstellung und Zahlung wegen erzwungener Abwesenheit zu befriedigen<7>.

<7>Kommentar zur Gerichtspraxis. Heft 10 / Hrsg. O. Abramova, M. Bocharnikova. M.: Yurid. lit., 2004. S. 22.

In einem anderen Fall hat das Gericht dagegen vernommen große Menge minderjährige Schüler, stellte die Tatsache der Verletzung durch den Lehrer fest bestehende Regeln Durchführung von Bildungsaktivitäten.

V. war seit dem 16. September 1992 an einer weiterführenden Schule als Lehrer für russische Sprache und Literatur tätig. Mit Verfügung Nr. 99 vom 21. Dezember 1999 wurde V. wegen Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin gerügt. Mit Beschluss Nr. 17 vom 9. März 2000 wurde V. gemäß Absatz 3 der Kunst aus der Arbeit entlassen. 254 Arbeitsgesetzbuch der RSFSR.

V. erachtete die Disziplinarmaßnahme und die Entlassung als rechtswidrig und erhob Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahmen sowie der Entlassung und Wiedereinstellung, Löhne während der erzwungenen Abwesenheit, wobei sie in ihrer Erklärung darauf hinweist, dass sie keine Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin begangen hat, da sie, nachdem sie vom 23. November 1999 bis zum 8. Dezember 1999 auf einem Behindertenausweis war, am 9. Dezember 1999 in der Zentrale war Bezirksgericht Tver als Teilnehmerin des Prozesses, zu dem sie per Gerichtsvorladung vorgeladen wurde. Sie hält ihre Kündigung für rechtswidrig, weil. keine unmoralischen Handlungen begangen.

Zur Rechtswidrigkeit ihrer Kündigung erklärte die Klägerin gegenüber dem Gericht, dass sie gegenüber den Studenten R. und A. keine sittenwidrigen Gewalthandlungen begangen habe. Die Vertreterin der Beklagten habe ihre Klagen falsch qualifiziert, die Entscheidung über die Entlassung der Vertreterin der Beklagten habe allein getroffen. V. sieht ihr Recht auf Arbeit, ihre Grundrechte grob verletzt und das Kündigungsverfahren missachtet. Die Kündigungsverfügung nennt ihre konkreten Handlungen und deren Folgen nicht.

Bezüglich der Entlassung des Klägers V. erklärte der Vertreter des Beklagten dem Gericht, dass der Lehrer der russischen Sprache und Literatur V. am 15. Februar 2000 beim Literaturunterricht und danach körperliche Gewalt gegen die Schülerin A. und R., die am ersten Pult saßen, flüsterten . V. sah die Schüler an, machte aber keine Bemerkungen zu ihnen. Dann ging sie auf A. zu, zog ihn hinter dem Schreibtisch hervor und schickte ihn in die Ecke. Dann trat V. hinter R., packte ihn am Hemd und zog auch ihn hinter dem Schreibtisch hervor. R. stolperte über seine Aktentasche und fiel auf den Schreibtisch, wodurch die Nasenscheidewand gebrochen, die Manschetten seines Hemdes zerrissen wurden. V. nannte R. „einen Schurken und einen Schurken“ und schickte ihn in eine Ecke. Ich nahm ihre Tagebücher. Als es im Unterricht klingelte, forderte sie die Schüler auf, ihre Hausaufgaben aufzuschreiben. A. ging zum Lehrerpult und nahm sein Tagebuch, um die Aufgabe aufzuschreiben. V. nahm dem Jungen das Tagebuch aus der Hand und schlug ihm mit dem Tagebuch hart auf die Wange. Danach begann V., eine Notiz in sein Tagebuch zu schreiben. Nachdem sie eine Notiz geschrieben hatte, schloss sie das Tagebuch. A. griff wieder nach dem Tagebuch. V. schlug ihm mit dem Tagebuch auf den Arm. Einige Zeit später kam Mutter A in die Schule, sie war empört über das Verhalten von Lehrerin B. und schrieb eine Erklärung mit der Bitte, die Situation zu prüfen und gegen die Lehrerin vorzugehen. A. wurde in die Notaufnahme gebracht, wo bei ihm eine Abschürfung der Wangenweichteile diagnostiziert wurde. Am 17. Februar 2000 wurde V. eine Kopie der Aussage der Mutter von A. ausgehändigt und um Aufklärung gebeten, doch V. weigerte sich zu erklären, worauf die Tat abgefasst war. Am 24. Februar 2000 erstattete die Mutter einer Schülerin der 7. Klasse, R., eine Anzeige mit der Bitte, den Tatbestand der von Lehrerin V. gegen ihren Sohn begangenen Körperverletzung aufzuklären. Dies wiederum veranlasste den Schulleiter, eine interne Untersuchung einzuleiten. Alle Schüler, die am 15. Februar 2000 beim Literaturunterricht anwesend waren, wurden gebeten aufzuschreiben, was sie gesehen haben. Von den 19 an diesem Tag anwesenden Schülern bestätigten 14, dass V. A auf die Wange geschlagen habe. rannte mit einer Klingel aus dem Klassenzimmer oder saß an einem Pult und sah nicht, was am Tisch passierte, weil Die anderen Jungs umringten den Tisch, aber sie hörten den Lärm und sahen das Tagebuch in die Ecke des Tisches fliegen. Vom 19. Februar bis 8. März 2000 war V. krankgeschrieben. Am 9. März ging sie zur Arbeit, bekam eine Kopie der Aussage der Mutter von R. und wurde erneut gebeten, eine Erklärung zu schreiben, was am 15. Februar 2000 in der Literaturstunde und danach passiert war, aber V. tat es nicht eine Erklärung geben. Qualifizierung des Gebrauchs der russischen Sprache und Literatur durch den Lehrer V. , Wahrnehmung erzieherischer Funktionen, körperliche Gewalt, die am 15. Februar 2000 bei einer Literaturstunde und danach in der 7. In-Klasse gegenüber den Schülern A. und R. als sittenwidrige Handlung erfolgte, wurde der Schulleitung zur Last gelegt Schlussfolgerung, dass es unmöglich war, V. die Arbeit als Lehrerin für russische Sprache und Literatur fortzusetzen, weshalb beschlossen wurde, sie gemäß Absatz 3 der Kunst zu entlassen. 254 des Arbeitsgesetzbuches der RSFSR wegen Begehung einer sittenwidrigen Straftat, die mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist. Am Ende des Arbeitstages am 9. März 2000 wurde V. in das Büro des Direktors eingeladen, wo sie den Kündigungsbescheid vom 9. März 2000 zur Kenntnis nahm, jedoch die Unterschrift verweigerte.

In Übereinstimmung mit Absatz 3 der Kunst. 254 des Arbeitsgesetzbuchs der RSFSR kann ein Arbeitsvertrag für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer, der Bildungsaufgaben wahrnimmt, eine sittenwidrige Straftat begeht, die mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist.

Im Sinne dieses Artikels kann die Begehung einer sittenwidrigen Straftat, die mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist, nur in Bezug auf Mitarbeiter, die im Bildungsbereich tätig sind, als Kündigungsgrund dienen. Gemäß den Dienstpflichten eines Lehrers an einer allgemeinbildenden Sekundarschule, angenommen vom Pädagogischen Rat am 05.11.1998, im Gewerkschaftsausschuss am 04.11.1998 und genehmigt vom Direktor der Schule N 10 am 20.11.1998 , mit denen V. bekannt war, worüber sich ihre eigenhändige Unterschrift befindet , erfüllt die Lehrerin folgende Aufgaben: Er bildet und erzieht den Schüler unter Berücksichtigung der Besonderheiten des unterrichteten Faches usw. So ist die Klägerin V. tätig als Lehrer der russischen Sprache und Literatur in der Schule, übte erzieherische Funktionen aus.

In Übereinstimmung mit Absatz 4 der Kunst. 18.4 der Satzung der Städtischen Bildungseinrichtung der Sekundarschule Nr. 10 ist die Anwendung von Methoden der körperlichen und seelischen Gewalt gegen Schüler nicht erlaubt. Während der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, dass der Lehrer für russische Sprache und Literatur, V., am 15. Februar 2000 während einer Literaturstunde und danach in der 7. Klasse körperliche Gewalt gegen die Schüler A. und R. angewendet hatte.

Diese Tatsache wird bestätigt:

Zeugenaussage des Zeugen A., der dem Gericht erklärte, dass er am 15. Februar 2000 in einer Literaturstunde von Lehrer V. mit seinem Mitschüler R. geflüstert habe. V. sah sie an, sagte aber nichts. Dann kicherten sie. V. ging auf R. zu, packte ihn am Genick und zog ihn mit einem kräftigen Ruck hinter dem Schreibtisch hervor, wodurch sein Hemd zerriss. R. konnte nicht widerstehen und fiel auf die Schreibtischkante, aber V. schubste ihn weiter in die Ecke. Dann ging sie auf A. zu, packte ihn am Kragen und führte ihn in eine Ecke. Dann nahm sie ihre Tagebücher. Als die Glocke läutete und der Lehrer anfing, die Aufgabe zu geben, ging er zum Tisch und nahm das Tagebuch, um die Aufgabe aufzuschreiben, aber V. riss ihm das Tagebuch aus der Hand und, indem er ihn einen „Bastard“ nannte, schlug er auf ihn ein das Gesicht mit dem Tagebuch, das ihm schwindelig machte und Kopfschmerzen hatte, an der Wange bildete sich eine Schürfwunde. Dann schrieb V. die Bemerkung in ihr Tagebuch. A. griff erneut nach dem Tagebuch, doch V. schlug ihm daraufhin mit dem Tagebuch auf die Hände. Danach ging er zum Büro des Direktors und erzählte dem Schulleiter, was passiert war. Am selben Tag ging er in die Notaufnahme, wo körperliche Verletzungen registriert wurden;

die Aussage des Zeugen A.N. - Mutter A., ​​die dem Gericht erklärte, ihr Sohn sei am 15. Februar 2000 aufgeregt aus der Schule gerannt gekommen und habe gesagt, der Lehrer habe ihn geschlagen. Seine Wange war rot. Sie ging zur Schule, um die Dinge zu klären. Der Schulleiter war in der Schule, Lehrer V. war nicht mehr da. Sie hat eine Erklärung geschrieben. Der Sohn klagte über Schwindel, und sie bat den Schulleiter Yu., mit dem Kind in die Notaufnahme zu gehen, weil. Sie konnte es aus familiären Gründen nicht selbst tun. Nach etwa 2 Wochen kamen 5 Männer zu ihr nach Hause, begannen V. zu verteidigen, und dann sagten sie, dass ihr Sohn ein Schläger sei, woraufhin sie sie aufforderte, die Wohnung zu verlassen. Am Vorabend des 9. Mai kamen die Verteidiger von V. erneut zu ihr, forderten sie auf, die Aussage bei der Polizei zurückzuziehen, sie sagten, dass V. ein schwieriges Leben hatte, sie sagten, dass V. Gefühlslage schlug ihren Sohn. Dann rief eine Frau sie wiederholt an und überredete sie, ihre Aussage bei der Polizei zurückzuziehen;

die Aussage des Zeugen F., der dem Gericht erklärte, dass er am 15.02.2000 bei einer von V. gehaltenen Literaturstunde anwesend war. Er saß in der 3. Reihe am 2. Pult hinter dem Pult von R. und A im Sitzen R. und A. flüsterten während des Unterrichts. V. wies sie zurecht. Gegen Ende der Stunde lachten A. und R.. V. stieß A. am Kragen heraus und führte sie in eine Ecke. Dann - R., aber er stolperte über seine Aktentasche und schlug mit dem Nasenrücken auf den Schreibtisch. Als es klingelte, ging A zum Lehrerpult, um sein Tagebuch zu holen. A. nahm das Tagebuch, aber V. entriss A. das Tagebuch aus den Händen und schlug ihm mit dem Tagebuch ins Gesicht. Dann setzte sie sich hin und begann, eine Bemerkung in ihr Tagebuch zu schreiben. A. hat sich durch den Schlag mit dem Tagebuch einen Kratzer auf der Wange zugezogen;

Zeuge Sh., der dem Gericht erklärte, dass am 15. Februar 2000 in einer von V. gehaltenen Literaturstunde R. und A. am selben Pult saßen und tuschelten, dann leise lachten. V. packte R. am Kragen und zerrte ihn in eine Ecke, er stolperte und schlug mit der Nase auf den Tisch, sie zerrte R. am Kragen bis in die Ecke, zerriss sein Hemd. Dann packte sie A. am Kragen und stellte sie ebenfalls in eine Ecke. Sh., sie hat ihn auch in eine Ecke gestellt, dann zur Tür raus, aber dann wieder ins Klassenzimmer gebracht. Er sah, wie V. A. mit dem Tagebuch ins Gesicht schlug. Nach dem Schlag bekam A. einen Kratzer;

Zeugenaussage Sh.T. - Sh.s Mutter, die dem Gericht erklärte, dass ihr Sohn am 15. Februar 2000 aufgeregt nach Hause kam, besorgt über das, was beim Literaturunterricht passiert war. Der Sohn war beleidigt, dass der Lehrer ihn einen Schurken nannte. Behauptet, dass ihr Sohn nicht dazu überredet werden kann, die „notwendige“ Aussage zu machen. Er sagt nur, was wirklich passiert ist;

Aussage des Zeugen K., der dem Gericht erklärte, dass V. am 15. Februar 2000 in ihrer Klasse eine Literaturstunde gegeben habe. A. und R. unterhielten sich im Unterricht. V. machte ihnen eine Bemerkung, sie verstummten und fingen dann wieder an zu reden. V. ging auf die Jungen zu und zerrte sie in eine Ecke, erst den einen, dann den anderen. Als V. R. am Hemd zog, stürzte er. Als es vom Unterricht klingelte, packte sie ihre Sachen und ging, damit sie nicht sah, wie V. A. mit dem Tagebuch ins Gesicht schlug, weil hat die Klasse bereits verlassen;

die Aussage des Zeugen P., der dem Gericht erklärte, dass am 15. Februar 2000 der Literaturunterricht in ihrer Klasse von V., A. und R. gehalten wurde, flüsterten im Unterricht und kicherten dann. Er sah, wie V. auf R. zuging, ihn am Kragen packte, sodass er auf den Schreibtisch fiel. Dann zog V. R. hinter dem Schreibtisch hervor und schob sie in die Ecke. Er sah nicht, wie A. hinter dem Schreibtisch hervorgezogen wurde;

die Aussage des Zeugen Z., der dem Gericht erklärte, dass V. am 15. Februar 2000 während einer Literaturstunde A. und R. aus ihren Schreibtischen geholt und in eine Ecke gestellt habe, weil sie sich im Unterricht unterhalten hätten. Als V. R. aus dem Schreibtisch zog, schlug er mit der Nase auf den Schreibtisch. Dann nahm V. die Tagebücher der Kinder, um eine Bemerkung zu machen. Als es aus dem Unterricht klingelte, nahm A. sein Tagebuch vom Lehrerpult, um seine Hausaufgaben aufzuschreiben. V. entriss A. das Tagebuch mit den Worten: "Warum nimmst du das Tagebuch unerlaubt vom Lehrertisch?" und schlug ihm mit dem Tagebuch ins Gesicht. Ihrer Meinung nach geschah dies mit Absicht und nicht aus Versehen. Sie sitzt am 2. Pult hinter den Pulten von A. und R., hat also alles gesehen und gehört;

die Aussage des Zeugen I., der dem Gericht darlegte, dass Lehrer V. am 15. Februar 2000 in einer Literaturstunde R. und A. am Kragen gepackt und in eine Ecke gestellt habe, weil sie im Unterricht geflüstert hätten. Dies geschah ungefähr in der Mitte des Unterrichts. Als V. R. am Genick packte, stolperte er und schlug auf den Schreibtisch. Als es aus dem Unterricht klingelte, nahm A. ihr Tagebuch vom Lehrertisch, V. entriss A. das Tagebuch aus der Hand und schlug A. damit auf die Wange. Der Zeuge sah es deutlich. A.s Wange wurde von dem Schlag rot, dann erschien ein blutender Kratzer darauf. R. und A. standen unter Schock. Die Jungs waren empört über die Tat von Lehrer V., also gingen sie zum Direktor der Schule;

die Zeugenaussage der Zeugin L., die dem Gericht erklärte, sie habe von den Vorfällen am 15. Februar 2000 bei einer Literaturstunde aus den Worten der Kinder erfahren, die an diesem Tag empört über das Verhalten der Lehrerin nach Hause kamen;

durch den Teileinstellungsbescheid des Strafverfahrens vom 17.04.2000, wonach am 15.02.2000 bei einer Literaturstunde in einem Gymnasium Lehrerin V. Schülerin R. an den Kleidern packte, ihn heftig zu sich zog , wodurch R. keine Zeit zum Aufstehen hatte, stolperte und mit dem Nasenrücken an der Schreibtischecke aufschlug. So verursachte V. R. fahrlässig einen Nasenbeinbruch ohne Bruchstückverlagerung, der nach dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung eine leichte Körperverletzung darstellt. Da eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger leichter Körperverletzung nicht vorgesehen ist, wurde das Strafverfahren gegen V. diesbezüglich teilweise eingestellt;

Bescheinigung über das Strafverfahren vom 8. August 2000 N 020319, wonach der Staatsanwalt des Bezirks Moskovsky am 25. Februar 2000 ein Strafverfahren wegen Körperverletzung an A. gemäß Art. 116 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und am 3. März 2000 - ein Strafverfahren wegen Körperverletzung an R. gemäß Art. 115 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Das Verfahren in dem Fall wurde wegen der Durchsuchung und Krankheit von V. eingestellt. Am 17. Juli 2000 wurden die Ermittlungen im Strafverfahren wieder aufgenommen;

Äußerungen von A. und seiner Mutter mit der Bitte, den Fall der Körperverletzung zu bearbeiten und gegen Lehrer V. vorzugehen;

Tagebuch von A., wo V. am 15. Februar 2000 in der Kolumne „Literatur“ die Bemerkung „Behavior is ugly“ schrieb;

R.s Aussage, wonach ihr Sohn R. am 15. Februar 2000 mit zerrissenen Hemdmanschetten und Rötungen am Nasenrücken nach Hause kam.

Damit ist der Tatbestand der Anwendung körperlicher Gewalt durch den Lehrer V. während des Literaturunterrichts und danach an den Schülern der 7. Klasse der Realschule A. und R., der am 15. Februar 2000 stattfand, vollumfänglich geklärt in der Gerichtsverhandlung bestätigt. Das Gericht hat keinen Grund, den vernommenen Zeugen und schriftlichen Beweisen nicht zu vertrauen. Die Zeugenaussagen sind spezifisch, konsistent und stimmen mit den Aussagen anderer Zeugen und schriftlichen Beweisen überein. Schriftliche Beweise sind ordnungsgemäß formatiert. Alle Beweismittel sind zulässig und relevant und bestätigen in ihrer Gesamtheit das Vorliegen von Umständen, die die Einwendungen des Beklagten rechtfertigen.

Das Gericht stellte unstreitig fest, dass A. und R. im Unterricht gegen die Disziplin verstoßen, geflüstert und gekichert haben und A. schlechte Manieren gezeigt und das Tagebuch unerlaubt vom Lehrertisch genommen hat, was V. jedoch nicht das Recht gibt, körperliche Gewalt anzuwenden gegen sie dafür. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Leitung der Sekundarschule die Handlungen von V. vom 15. Februar 2000 in einer Literaturstunde gegenüber den Schülern A. und R. zu Recht als sittenwidriges Vergehen qualifiziert hat, das mit der Fortsetzung der Tätigkeit als Lehrer unvereinbar ist. Für eine Kündigung auf dieser Grundlage reicht dieses sittenwidrige Vergehen aus, unabhängig davon, dass V. 1996 zertifiziert wurde und der 1. Kategorie zugeordnet wurde.

Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Entlassung von V. gemäß Absatz 3 der Kunst. 254 des Arbeitsgesetzbuchs der RSFSR kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Entlassung rechtmäßig und gerechtfertigt war. Gleichzeitig wurde das Kündigungsverfahren auf dieser Grundlage nicht verletzt. Das Arbeitsrecht erfordert keine vorherige Zustimmung des zuständigen gewählten Gewerkschaftsorgans bei einer Entlassung gemäß Absatz 3 der Kunst. 254 Arbeitsgesetzbuch der RSFSR. Die Tatsache, dass Vlasova G.The. Mitglied einer freien Gewerkschaft TTOSP SMOT ist, verpflichtet die Verwaltung auch nicht, die vorherige Zustimmung dieser Organisation für eine Entlassung einzuholen, da diese Gewerkschaft nichts mit dem Schulpersonal zu tun hat<8>.

<8>Rechtsprechung in Arbeitssachen / Comp. DI. Rogatschow. M.: TK „Velby“, Verlag „Prospect“, 2004. S. 26.

5. Rechtsfolgen einer sittenwidrigen Straftat eines Lehrers

Stellt die Leitung einer Erziehungs-, Erziehungs- oder sonstigen Einrichtung fest, dass ein Lehrer ein sittenwidriges Vergehen begangen hat, so ist der Leiter nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigt, über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit diesem zu entscheiden Angestellter. In der Praxis gibt es jedoch Fälle von Degradierung von Straftätern, die von Gerichten als rechtswidrig anerkannt werden.

Savina S. N. arbeitete als Leiter der Abteilung für Fremdsprachen des Staatlichen Pädagogischen Instituts Yelabuga. Mit Verfügung des Rektors des Instituts vom 25. April 1994 N 31-d wurde sie von ihrem Posten gemäß Absatz 3 der Kunst entbunden. 254 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation wegen unmoralischer Straftaten, die mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar sind.

Bestellung N 36-d mit Ergänzungen per Bestellung vom 1. Juni 1994 N 47-d, Savina S.N. wurde ab dem 26. April 1994 als außerordentlicher Professor der gleichen Abteilung für Fremdsprachen eingestellt. Am 11. November 1995 wurde am Institut ein Wettbewerb zur Besetzung der Stelle eines außerordentlichen Professors der Abteilung für Fremdsprachen ausgeschrieben. Über den Wettbewerb Savina S.N. wurde benachrichtigt, hat aber keinen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb gestellt.

Mit Anordnung vom 16. Juli 1996 N 66-k Savina S.N. wurde vom Posten des außerordentlichen Professors entlassen, da er sich nicht für das Auswahlverfahren beworben hatte.

Angesichts der Tatsache, dass die Entlassung der Leiterin der Abteilung und die Entlassung aus dem Amt der Assistenzprofessorin der Abteilung ihre Rechte verletzen und auf die feindselige Haltung der Institutsleitung ihr gegenüber zurückzuführen sind, hat Savina S.N. Wiedereinsetzung bei Gericht beantragt. Der Fall wurde wiederholt von Gerichten verschiedener Ebenen geprüft.

Durch die Entscheidung des Stadtgerichts Jelabuga vom 18. Februar 1998, unverändert durch die Entscheidung des Richterkollegiums für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Republik Tatarstan vom 17. April 1998, zur Genugtuung Ansprüche wurde abgelehnt.

Letztendlich wurde der Fall in der Aufsichtsinstanz vom Präsidium des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation geprüft, das die gerichtlichen Akte aus den folgenden Gründen für aufgehoben erklärte.

In Übereinstimmung mit Absatz 3 der Kunst. 254 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation (in Kraft zum Zeitpunkt der Entlassung des Klägers), der zusätzliche Gründe für die Kündigung eines Arbeitsvertrags (Vertrags) für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, eines Arbeitsvertrags (Vertrag) für einen Arbeitnehmer, der eine Ausbildung durchführt, vorsieht Funktionen können im Falle eines sittenwidrigen Vergehens beendet werden, das mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist.

Gemäß der Bedeutung der oben genannten Gesetzesnorm ist es nach Ansicht des Präsidiums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation unmöglich, dass diese Personen, wenn Arbeiter und Angestellte, die Bildungsfunktionen ausüben, eine unmoralische Straftat begehen, keine andere fortführen, nämlich Bildungsaktivitäten.

In diesem Fall ist der Arbeitsvertrag (Vertrag) von Arbeitern und Angestellten mit einem Unternehmen, einer Institution, einer Organisation bei Anwendung von Absatz 3 der Kunst. 254 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation wird beendet und die genannten Personen stellen ihre Tätigkeit bei der Durchführung von Bildungsfunktionen ein.

Wie aus der Akte hervorgeht, war der Kläger 24 Jahre am Institut tätig, wurde dreimal per Auswahlverfahren zum Leiter des Fachbereichs Fremdsprachen gewählt. Am 13. September 1990 wurde sie vom Akademischen Rat des Instituts für eine neue Amtszeit von fünf Jahren, die zum Zeitpunkt ihrer Entlassung noch nicht abgelaufen war, in dieses Amt wiedergewählt. Am gleichen Fachbereich leitete sie die Lehrtätigkeit mit Studierenden.

Der Grund für die Freilassung von Savina S.N. aus der Position des Leiters der Abteilung nach Absatz 3 der Kunst. 254 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation waren die Tatsachen der Beleidigung der Lehrer der Abteilung. Das Gericht betrachtete diese Handlungen als sittenwidriges Vergehen, das mit der Fortsetzung der Arbeit in seiner Position unvereinbar sei.

Aus den Akten geht auch hervor, dass die Klägerin von der Beklagten nicht tatsächlich entlassen wurde, sondern nach ihrer Entlassung durch den Fachbereichsleiter hier als Assistenzprofessorin weiterarbeitete, während ihre Lehrtätigkeit für a Einzeltag (Fallblätter 4 - 6, 16 v. 1).

Die Gerichte haben nicht berücksichtigt, dass gemäß der Satzung des Staatlichen Pädagogischen Instituts Jelabuga und den Vorschriften über die Abteilungen des Staatlichen Pädagogischen Instituts Jelabuga, die in der vorgeschriebenen Weise genehmigt wurden, die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben eine der Haupttätigkeiten ist der Lehrenden des Instituts in der Arbeit mit Studierenden. Die Produktionsfunktionen des Leiters der Struktureinheit (Abteilung) des Instituts beschränken sich nicht auf die Durchführung von Bildungsaktivitäten in Bezug auf untergeordnete Mitarbeiter (siehe Abschnitt 4 der Satzung, Abschnitte 1, 2, 3 der Verordnung). Folglich konnte der Klägerin wegen der Unmöglichkeit der Weiterbildungstätigkeit nicht gekündigt werden.

Damit haben die Gerichte die fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts zugelassen, in deren Zusammenhang die Entscheidung des Gerichts erster Instanz und spätere Gerichtsentscheidungen in diesem Teil mit dem Erlass einer neuen Entscheidung im Fall der Wiederherstellung aufgehoben werden Savina C.GN. in der ehemaligen Position des Leiters der Abteilung für Fremdsprachen am Staatlichen Pädagogischen Institut Jelabuga<9>.

<9>Dekret des Präsidiums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 21. Juli 1999 N 71pv-99pr // Legalität. 1997. N 4. S. 37.

Anhand des obigen Beispiels kann darauf hingewiesen werden, dass es durchaus sinnvoll wäre, Änderungen im Arbeitsrecht einzuführen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen würden, einen Arbeitnehmer, der ein sittenwidriges Vergehen begangen hat, nicht nur zu entlassen, sondern ihn auch auf eine andere Position zu versetzen eine Organisation, die keine Bildungsaufgaben wahrnimmt. Natürlich ist eine solche Übertragung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und im Falle seiner Ablehnung möglich Arbeitsbeziehungen muss beendet werden.

Wenn man die Betrachtung des Problems der Entlassung von Mitarbeitern zusammenfasst, die an Bildungsaktivitäten beteiligt sind, weil sie unmoralische Straftaten begangen haben, einschließlich der Anwendung von Bildungsmethoden im Zusammenhang mit körperlicher oder psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit von Schülern, sollte man auf eine Reihe von Fragen achten.

Insbesondere ist eine klarere Erklärung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation darüber erforderlich, was als unmoralische Handlungen von Mitarbeitern anerkannt werden sollte, die eine Bildungsfunktion ausüben. Obwohl es unmöglich ist, eine erschöpfende Liste sittenwidriger Straftaten zu geben und den Inhalt moralischer Normen anzugeben, ist es durchaus möglich, ihre häufigsten Arten auf der Grundlage einer Verallgemeinerung der Rechtspraxis zu identifizieren.

Es sollten einige Änderungen am Arbeitsrecht vorgenommen werden, um ein einheitliches Verfahren zur Entlassung von Arbeitnehmern wegen sittenwidriger Vergehen sowohl am Arbeitsplatz als auch zu Hause herzustellen.

A. S. Feofilaktov

Chef

Rechtsabteilung

Wladimirski

Zustand

Lehrer sind eine eigene Kategorie von Arbeitnehmern. Ihre Arbeit wird neben allgemein verbindlichen Normen und Regeln durch eine Reihe von Vorschriften geregelt - Dekrete der Regierung der Russischen Föderation, Anordnungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft usw. Und zusätzlich zu den allgemeinen Kündigungsgründen spezielle können für Lehrkräfte gelten. In der Regel sind solche Kündigungen recht widersprüchlich, sodass der Arbeitgeber das Kündigungsverfahren für den gewählten Grund klar und genau befolgen muss. Lassen Sie uns über die Nuancen der Kündigung eines Arbeitsvertrags mit Mitarbeitern von Bildungsorganisationen aus separaten Gründen sprechen.

Zu den besonderen Kündigungsgründen für pädagogische Fachkräfte zählen:

  • S. 8 H. 1 Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation(Beauftragung eines Mitarbeiters, der erzieherische Aufgaben wahrnimmt, eines sittenwidrigen Vergehens, das mit der Fortsetzung dieser Arbeit unvereinbar ist);
  • S. 13 H. 1 Kunst. 83 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation(das Aufkommen von Beschränkungen, die durch das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, andere Bundesgesetze und den Ausschluss der Möglichkeit des Arbeitnehmers festgelegt sind, Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag zur Ausübung bestimmter Arten von Arbeitstätigkeiten zu erfüllen);
  • S. 2 H. 1 Kunst. 336 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation
Betrachten wir sie genauer.

Kündigung wegen sittenwidriger Tat

Zunächst werden wir klar definieren, welches Fehlverhalten als unmoralisch angesehen werden kann und ob auf dieser Grundlage jeder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung entlassen werden kann.

Das Arbeitsgesetzbuch definiert kein sittenwidriges Fehlverhalten, der Arbeitgeber bestimmt selbstständig, ob dieses oder jenes Fehlverhalten ein solches ist, basierend auf seinen eigenen Moralvorstellungen. Als sittenwidrig wird jedoch in jedem Fall anerkannt:

  • alkoholische Getränke trinken;
  • Kämpfe;
  • Beleidigungen und obszöne Ausdrücke;
  • verdorbene oder andere Handlungen, die sich negativ auf andere auswirken.
Zum Beispiel hat MOU SOSH zwei Lehrer entlassen S. 8 H. 1 Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation für Konflikte auf der Grundlage von Feindschaft zueinander. In Anbetracht der Tatsache, dass der Konflikt kein sittenwidriges Vergehen ist, ging einer der Lehrer mit einem Antrag auf Wiedereinstellung vor Gericht. Das Gericht stellte jedoch bei der Prüfung des Falls fest, dass die Lehrer während des Konflikts wiederholt Beschimpfungen in den Pausen zuließen, was manchmal zu Schlägereien eskalierte. All dies geschah vor den Augen der Jünger, daher wurden unmoralische Handlungen begangen. Daher wurde der Anspruch abgelehnt Das Berufungsurteil des Moskauer Landgerichts vom 3. April 2012 in der Rechtssache Nr.33‑6057/2012 ).

Beachten Sie, dass das Zwingen von Schülern zum Lügen auch als sittenwidriges Vergehen angesehen werden kann und in einer solchen Situation die Entlassung eines Mitarbeiters einer Bildungseinrichtung, der Bildungsaufgaben wahrnimmt, rechtmäßig ist ( Das Berufungsurteil des Moskauer Stadtgerichts vom 20. Juni 2014 in der Rechtssache Nr.33‑22169 ).

Daher kann jede Verletzung von moralischen Grundsätzen und Verhaltensnormen, die in der Gesellschaft akzeptiert werden, als unmoralisches Vergehen angesehen werden.

Aber zusätzlich zur Bestimmung der Sittenwidrigkeit der begangenen Handlung sollte der Arbeitgeber klar verstehen, dass kein Mitarbeiter dafür entlassen werden kann. Also, das Plenum der Streitkräfte der Russischen Föderation in Dekret Nr. 17.03.20042 "Auf Antrag der Gerichte der Russischen Föderation des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation" wies darauf hin, dass nur diejenigen Mitarbeiter, die sich mit Bildungstätigkeiten befassen, beispielsweise Lehrer, Lehrer von Bildungseinrichtungen, Meister der gewerblichen Ausbildung, Erzieher von Kindereinrichtungen, wegen Begehung einer sittenwidrigen Handlung entlassen werden können, und zwar unabhängig davon, wo die sittenwidrige Straftat begangen wurde verpflichtet - am Arbeitsplatz oder zu Hause ( 46).

Die erzieherische Funktion wird neben Lehrerinnen und Lehrern selbstverständlich auch von Trainern von Sportsektionen, Leitern von Kreativzirkeln, Sektionen und Ateliers sowie Mitarbeitern wahrgenommen, die neben ihrer dienstlichen Tätigkeit in der Bildungsarbeit tätig sind, zum Beispiel Abgeordnete für Bildungsarbeit. Daher weigerte sich das Regionalgericht Altai, den Direktor der MKOU-Sekundarschule wieder einzustellen. Der Direktor glaubte, dass er nicht zu den Mitarbeitern gehörte, die pädagogische Funktionen ausübten, da er die Führung übernahm und keinen Unterricht erteilte. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass die Klägerin keinen Unterricht erteile, also kein unmittelbarer Beteiligter sei Bildungsprozess, bedeutet nicht, dass sie ihre erzieherischen Funktionen nicht erfüllen. Der Schulleiter steht in direktem Kontakt mit den Schülern, wendet erzieherische Maßnahmen an, erfüllt also erzieherische Aufgaben ( Das Berufungsurteil des Regionalgerichts Altai vom 27. August 2014 im Fall Nr.33‑6014/14 ).

Also haben wir herausgefunden, wer wegen einer unmoralischen Handlung gefeuert werden kann und was als solches zu berücksichtigen ist. Nun zur Durchführung der Entlassung selbst. Denken Sie an die Kündigung S. 8 H. 1 Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation rechtmäßig, wenn drei Umstände gleichzeitig eintreten:

  • Wahrnehmung von Bildungsfunktionen durch den Mitarbeiter;
  • Begehen einer sittenwidrigen Straftat;
  • Unvereinbarkeit der begangenen Straftat mit der Fortsetzung der Arbeit im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Bildungsfunktionen.
beachten Sie

Wenn am Arbeitsplatz und im Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflichten eine unmoralische Handlung begangen wird, kann ein solcher Mitarbeiter vorbehaltlich des Verfahrens zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen entlassen werden Kunst. 192, 193 Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation. Wird eine sittenwidrige Handlung außerhalb der Arbeitsstätte oder am Arbeitsort begangen, jedoch nicht im Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflichten, gilt der Arbeitsvertrag gem S. 8 H. 1 Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation kann auch gekündigt werden, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Fehlverhaltens ( Absatz 47 der Resolution Nr.2 ).

Verfahren zur Beendigung eines Arbeitsvertrags S. 8 H. 1 Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation nächste:

Entstehung von Beschränkungen für die Ausübung bestimmter Arten von Arbeitstätigkeiten

Gesetz Nr.387-FZ eine neue wurde in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen Kunst. 351.1 die Beschäftigungsbeschränkungen im Bereich Bildung, Erziehung, Entwicklung von Minderjährigen, Organisation ihrer Erholung und Rehabilitation festlegt. Außerdem wurde es angepasst Kunst. 331 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Nach diesen Standards dürfen folgende Personen nicht unterrichten:
  • die vorbestraft sind oder waren, wegen Verbrechen gegen das Leben und die Gesundheit, die Freiheit, die Ehre und die Würde einer Person (mit Ausnahme von Personen, deren Strafverfolgung aus Gründen der Rehabilitierung eingestellt wurde) strafrechtlich verfolgt werden oder wurden (mit Ausnahme von Personen, deren Strafverfolgung aus Gründen der Rehabilitation eingestellt wurde). Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt, Verleumdung und Beleidigung), sexuelle Unverletzlichkeit und sexuelle Freiheit des Einzelnen, gegen die Familie und Minderjährige, die öffentliche Gesundheit und die guten Sitten, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und Staatssicherheit sowie gegen die öffentliche Sicherheit ;
  • mit einer ungestraften oder ausstehenden Verurteilung wegen vorsätzlicher schwerer und besonders schwerer Verbrechen.
Sobald also die Leitung einer Bildungseinrichtung von der Existenz von Beschränkungen erfährt, die durch das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, andere Bundesgesetze und den Ausschluss der Möglichkeit des Arbeitnehmers festgelegt sind, Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag bei der Aufnahme bestimmter Arten von zu erfüllen Arbeitstätigkeit, der Arbeitsvertrag kann aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, gekündigt werden - gem S. 13 H. 1 Kunst. 83 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation.

Bei einer Entlassung auf dieser Grundlage ist zu beachten, dass eine Entlassung auf dieser Grundlage nur nach Erhalt einer offiziellen Bescheinigung des Innenministeriums erfolgen kann.

Notiz

Verwaltungsvorschriften für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Ausstellung von Bescheinigungen über das Vorhandensein (Fehlen) einer Vorstrafe und (oder) die Tatsache der Strafverfolgung oder die Beendigung der Strafverfolgung genehmigt Verordnung des Innenministeriums der Russischen Föderation vom 07.11.2011 Nr.1121 .

Sie sollten das nicht denken, wenn ein Lehrer wegen der in genannten Verbrechen verurteilt wurde Kunst. 331 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation, vor dem Inkrafttreten Gesetz Nr.387-FZ, dann muss der Mitarbeiter nicht entlassen werden. Wie die Rechtspraxis bestätigt, spielt es keine Rolle, wann der Lehrer verurteilt wurde, die Tatsache selbst ist wichtig. Also ging P., der glaubte, er sei rechtswidrig von der MBOU "Jugendsportschule" entlassen worden, vor Gericht. Er begründete die Anforderungen damit, dass die Einschränkungen nach Teil 2 Art.-Nr. 331 und Kunst. 351.1 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation zur Durchführung pädagogischer Tätigkeiten, sind in diesem Fall nicht antragspflichtig, da er vor Einführung dieser Beschränkungen im Arbeitsrecht eingestellt wurde.

Inzwischen stellte das Gericht fest, dass P. 2005 verurteilt wurde Teil 1 Art.-Nr. 111 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und die Verurteilung wurde aufgehoben. Unter Berücksichtigung der Rechtslage gem Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 18. Juli 2013 Nr.19-S stellte das Gericht fest, dass die Bestimmungen der genannten Artikel des Arbeitsgesetzbuches ein unbefristetes und unbedingtes Beschäftigungsverbot vorsähen Professionelle Aktivität in den in diesen Bestimmungen genannten Bereichen für Personen, die vorbestraft sind oder deren Vorstrafen gelöscht oder gelöscht wurden, für schuldig befunden. Daher wurde die Kündigung als rechtmäßig und gerechtfertigt anerkannt ( Das Berufungsurteil des Obersten Gerichts der Republik Mordwinien vom 22. Juli 2014 in der Rechtssache Nr.33‑1253/2014 ).

Darüber hinaus glauben einige Leiter von Bildungsorganisationen "auf altmodische Weise", dass dieser Kündigungsgrund nur für diejenigen Arbeitnehmer gilt, die direkt tätig sind pädagogische Tätigkeit oder Bildungsaktivitäten. Das heißt, ein Hausmeister, Wächter, Versorgungsmanager kann nicht entlassen werden S. 13 H. 1 Kunst. 83 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Die aktuelle Fassung des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation ist jedoch so formuliert, dass die Beschränkung nicht in Bezug auf eine bestimmte Arbeitsfunktion, sondern in Bezug auf den Tätigkeitsbereich festgelegt wird. Dies bedeutet, dass auf dieser Grundlage sowohl der Wachmann als auch der Reinigungskraft und andere Mitarbeiter, die nicht direkt an der pädagogischen oder erzieherischen Arbeit beteiligt sind, entlassen werden können, dh die Einschränkung gilt für alle Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen, einschließlich technischer und Hilfskräfte, da sie auch Arbeitstätigkeiten in den oben genannten Bereichen ausüben (Berufungsentscheidungen des Justizkollegiums für Zivilsachen des Bezirksgerichts Tscheljabinsk vom 24. Juli 2014 in der Sache Nr. 11‑7669/2014 , Regionalgericht Kurgan vom 13. Juni 2013 in der Rechtssache Nr.33‑1596/2013 , des Landgerichts Krasnojarsk vom 20. August 2012 in der Rechtssache Nr.33‑6847/2012 etc.).

Den Lehrer einfach zu entlassen, wird jedoch nicht funktionieren. Wie bei der Entlassung wegen einer sittenwidrigen Handlung muss ein bestimmtes Verfahren befolgt werden. Insbesondere die Beendigung eines Arbeitsvertrages aufgrund S. 13 H. 1 Kunst. 83 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation ist zulässig, wenn es nicht möglich ist, den Arbeitnehmer mit seiner schriftlichen Zustimmung auf eine andere Stelle zu versetzen, die dem Arbeitgeber zur Verfügung steht (sowohl eine unbesetzte Stelle oder eine Stelle, die der Qualifikation des Arbeitnehmers entspricht, als auch eine unbesetzte Stelle oder eine niedriger bezahlte Stelle), die der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes leisten kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle ihm in dem gegebenen Bereich zur Verfügung stehenden Stellen anzubieten, die den festgelegten Anforderungen entsprechen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Stellen in anderen Bereichen anzubieten, wenn dies durch Tarifvertrag, Vereinbarungen, Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Anwendung von Bildungsmethoden im Zusammenhang mit Gewalt gegen eine Person

Entsprechend Absatz 9 der Kunst. 13 Bundesgesetz vom 29.12.2012 Nr.273-FZ "Über Bildung in der Russischen Föderation" Die Verwendung von Methoden und Mitteln der Ausbildung und Erziehung sowie von Bildungstechnologien, die der körperlichen oder geistigen Gesundheit der Schüler schaden, bei der Durchführung von Bildungsprogrammen ist verboten. Daher sieht das Arbeitsgesetzbuch einen weiteren Grund für die Entlassung von Lehrern vor - S. 2 H. 1 Kunst. 336(Einsatz, auch einmaliger Einsatz von Erziehungsmethoden, die mit körperlicher und (oder) seelischer Gewalt gegen die Persönlichkeit eines Schülers, Schülers verbunden sind).

Welche Erziehungsmethoden gelten als körperlicher oder seelischer Missbrauch? Zu den ersteren zählen unserer Meinung nach Schläge und alle anderen schmerzverursachenden Handlungen, erzwungener Freiheitsentzug, Essen, Trinken usw. Zu den letzteren gehören Drohungen, vorsätzliche Isolation, Beleidigungen und Demütigungen, Überforderung, systematische und unbegründete Kritik, demonstrativ ablehnende Haltung gegenüber dem Schüler usw.

Hier muss der Arbeitgeber eine Untersuchung durchführen, bei der festgestellt werden muss, ob und welche Art von Gewalt gegen Studenten oder Schüler angewandt wurde. Darüber hinaus ist es notwendig, Beweise zu sammeln - Aussagen von Eltern, Zeugenaussagen - und eine offizielle Untersuchung durchzuführen. Geschieht dies nicht, kann die Wiederherstellung des tyrannischen Lehrers nicht vermieden werden. So stellte das Landgericht Wolgograd D. wieder ein, die wegen „moralischer Beleidigung“ von ihrem Arbeitsplatz bei PU gefeuert wurde, während des Unterrichts Schülerin A. mit einem Zeigestock auf das Bein schlug, Schülerin B. ins Gesicht schlug, und Sie sprach grob mit P. Schimpfworte. Die Entlassungsverfügung wurde auf der Grundlage von Erläuterungen von Schülern, Erklärungen und Ansprüchen von Eltern erlassen. Bei D. wurde um Aufklärung gebeten. Das Gericht erfüllte jedoch die Forderungen von D. und stellte sie wieder am Arbeitsplatz ein, da GBOU „PU“ keine offizielle Untersuchung durchführte und das Gericht daher keine konkreten Tatsachen über die Anwendung von physischer und psychischer Gewalt gegen Schüler durch D. feststellen konnte ( Das Berufungsurteil des Landgerichts Wolgograd vom 11. April 2014 in der Rechtssache Nr.33‑3888/14 ).

Dieser Kündigungsgrund gilt nicht für disziplinarische Sanktionen, es muss jedoch noch eine interne Untersuchung durchgeführt werden.

Lassen Sie uns ein Beispiel für einen Eintrag im Arbeitsbuch über die Entlassung auf der betrachteten Grundlage geben.

Aufzeichnungen

das Datum Informationen zu Einstellung, Versetzung in eine andere Festanstellung, Qualifikation, Kündigung (mit Begründung und Link zum Artikel, Paragraf des Gesetzes)Name, Datum und Nummer des Dokuments, auf dessen Grundlage die Eintragung erfolgt ist
Nummer Monat Jahr
1 2 3 4
510 11 11 2014

Arbeitsvertrag gekündigt

Bestellung vom 22.06.2012

wegen Einmalgebrauch

Nr. 21

Erziehungsmethoden verbunden

mit körperlicher Gewalt

Student, Absatz 2 von Artikel 336

Arbeitsgesetzbuch

Russische Föderation.

Pisakinas Sekretärin

Eintragung der Kündigung

Nach den allgemeinen Regeln erfolgt die Kündigung durch Beschluss ( Kunst. 84.1 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation). Die Grundlage für die Erteilung einer solchen Anordnung ist die Entlassung:
  • an S. 8 H. 1 Kunst. 81 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation- ein Memo oder eine Handlung zur Feststellung der Tatsache des unmoralischen Verhaltens eines Lehrers, eine erklärende kriminelle Handlung oder eine Handlung über die Verweigerung von Erklärungen, eine Handlung einer offiziellen Untersuchung;
  • an S. 13 H. 1 Kunst. 83 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation- eine Bescheinigung des Innenministeriums über das Vorliegen eines Strafregisters oder die Tatsache der Strafverfolgung, möglicherweise eine Anordnung des Staatsanwalts;
  • an P.2 Stunden 1 EL. 336 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation- Schriftliche Beschwerden von Eltern und Schülern, eine Erläuterung eines pädagogischen Mitarbeiters, eine Untersuchungshandlung.
Eine Anordnung zur Entlassung eines Mitarbeiters einer Bildungseinrichtung muss gegen Unterschrift bekannt gemacht werden. Für den Fall, dass die Anordnung zur Beendigung des Arbeitsvertrags dem Arbeitnehmer nicht zur Kenntnis gebracht werden kann oder er sich weigert, sich damit gegen Unterschrift vertraut zu machen, wird ein entsprechender Eintrag auf der Anordnung (Anweisung) vorgenommen ( Teil 2Kunst. 84.1 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation).

Auf der Grundlage der Bestellung erfolgt ein Eintrag in das Arbeitsbuch und die persönliche Karte.

Am letzten Arbeitstag ist es dann erforderlich, der entlassenen Person ein Arbeitsbuch auszustellen und mit ihr eine Vereinbarung gemäß zu treffen Kunst. 140 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation. Durch schriftliche Erklärung Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, ihm ordnungsgemäß beglaubigte Kopien der arbeitsbezogenen Dokumente auszuhändigen.

Zusammenfassen

Abschließend erinnern wir daran, dass Sie alle Dokumente vorbereiten und sich eindecken müssen, da die Entlassung aus den in Betracht gezogenen Gründen häufig in einem Arbeitskampf endet genügend Beweise für eine von einem Mitarbeiter begangene sittenwidrige Straftat oder die Anwendung von Bildungsmethoden im Zusammenhang mit Gewalt gegen die Persönlichkeit von Schülern. Schließlich geht es um den Arbeitgeber Dekret Nr.2 Die Verpflichtung wird auferlegt, das Bestehen einer gesetzlichen Kündigungsgrundlage und die Einhaltung des festgelegten Kündigungsverfahrens nachzuweisen ( Artikel 23).

Genehmigt durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Statistik der Russischen Föderation vom 05.01.2004 Nr. 1 „Zur Genehmigung Einheitliche Formen primäre Dokumentation über die Abrechnung der Arbeit und deren Entlohnung.

Bundesgesetz Nr. 387-FZ vom 23. Dezember 2010 „Über Änderungen des Artikels 22.1 des Bundesgesetzes „Über die staatliche Registrierung Rechtspersonen und Einzelunternehmer“ und das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation“.