Die wichtigsten Arten, Methoden und Richtungen der kommunalen Kontrolle. Das System der Kontrolle über die Aktivitäten der kommunalen Behörden

Die kommunale Kontrolle erfolgt gemäß dem Bundesgesetz Nr. 131-FZ, Bundesgesetz Nr. 294-FZ „Über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern bei der Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und Kommunale Kontrolle»(Im Folgenden - Bundesgesetz Nr. 294-FZ), andere Bundesgesetze, Gesetze der Körperschaften der Russischen Föderation und Rechtsakte der Gemeinden.

Nach Angaben des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel macht die kommunale Kontrolle nur 1 % des Gesamtvolumens der Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten der öffentlichen Behörden der Russischen Föderation aus. Zu den Arten der kommunalen Kontrolle

nur die Land- und Finanzkontrolle wird am aktivsten durchgeführt. Andere Arten der kommunalen Kontrolle werden in sehr geringem Umfang oder gar nicht durchgeführt. Eine ganz typische Situation liegt vor, wenn in einer Gemeinde eine Kontrollart gewählt wird, die mehr oder weniger vollständig durchgeführt wird, während andere Kontrollarten entweder gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang durchgeführt werden. Außerdem von die Summe Aus Geldmangel wird nur ein kleiner Teil der kontrollierten Objekte geprüft. Hinzu kommt, dass Inspektionen in Siedlungen im Auftrag von Spezialisten durchgeführt werden, die neben der Durchführung von Inspektionen weitere Aufgaben wahrnehmen. Die Wirksamkeit dieser Kontrolle ist gering. In diesem Zusammenhang wird die Praxis der Übertragung von Kontrollbefugnissen (in erster Linie Landkontrolle) von Siedlungen auf Gemeindebezirke gebildet. Auf Bezirksebene gibt es in der Regel eine Inspektorenstelle, für die die Kontrolle die Haupt- oder einzige (Profiling-)Funktion ist.

Daher ist das System der kommunalen Kontrolle derzeit nicht effektiv genug und wurde manchmal nicht durchgeführt, insbesondere auf der Ebene der Siedlungen. Diese Situation ist auf eine Reihe von Gründen zurückzuführen, die sowohl mit Lücken und Widersprüchen in der gesetzlichen Regelung der kommunalen Kontrolle als auch mit einem Mangel an organisatorischen, personellen, finanzielle Resourcen für die Umsetzung auf lokaler Ebene.

1. Unsicherheit über Art und Gegenstand der kommunalen Kontrolle.

Aus der aktuellen Gesetzgebung ist noch nicht klar, welche Fragen die Kommunalaufsicht durchgeführt wird und welche Arten der Kommunalaufsicht es gibt.

Erstens gibt es sowohl im Bundesgesetz Nr. 294-FZ als auch im Bundesgesetz Nr. 131-FZ eine Zweideutigkeit im Wortlaut, aus der nicht ganz ersichtlich ist, ob die kommunale Kontrolle über die Einhaltung der kommunalen Rechtsakte insgesamt ausgeübt wird Fällen und in allen Bereichen, oder nur in den Fällen, in denen die entsprechende Art der kommunalen Kontrolle ausdrücklich im Bundesrecht vorgesehen ist (zB kommunale Bodenordnung, kommunale Forstverwaltung etc.). Demnach ist nicht klar, ob eine kommunale Kontrolle über die Einhaltung kommunalrechtlicher Akte zu Fragen von örtlicher Bedeutung ausgeübt werden kann, für die die entsprechende Art der Kontrolle über die kommunalen Selbstverwaltungsorgane nicht unmittelbar im Bundesrecht verankert ist (Kontrolle im Feld der Verbesserung, Kontrolle des Transports, Kontrolle im Bereich der Bestattung usw. Bestattungsfall usw.).

Zweitens bestehen Diskrepanzen zwischen dem Bundesgrundgesetz Nr. 131-FZ und den Bundesgesetzen „Wirtschaft“ zur Definition der Arten der kommunalen Kontrolle. Das Bundesgesetz Nr. 131-FZ legt direkt die folgenden Arten der kommunalen Kontrolle fest:

1) Finanzkontrolle (Kontrolle über die Ausführung des lokalen Haushalts);

2) Umsetzung der kommunalen Kontrolle über die Sicherheit
Autobahnen von lokaler Bedeutung innerhalb der Gemeindegrenzen;

3) Umsetzung der kommunalen Wohnungsbaukontrolle;

4) Umsetzung der kommunalen Bodenkontrolle über die Nutzung der Grundstücke der Siedlung (Stadtbezirk);

5) Umsetzung der kommunalen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz besonders geschützter Naturgebiete von lokaler Bedeutung;

6) Umsetzung der kommunalen Forstwirtschaftskontrolle;

7) Umsetzung der kommunalen Kontrolle über die Durchführung kommunaler Lotterien;

8) Durchführung der kommunalen Kontrolle auf dem Territorium eines speziellen
Wirtschaftszone;

9) Kontrolle über die Ausführung der Gemeindeordnung.

Gleichzeitig sehen andere Bundesgesetze auch folgende Arten der Kontrolle durch die kommunalen Selbstverwaltungsorgane vor:

1) Kontrolle über die Vorlage einer obligatorischen Kopie eines Dokuments einer Gemeindegründung (Artikel 21 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 1994 Nr. 77-FZ "Über eine obligatorische Kopie von Dokumenten");

2) Kontrolle über die Nutzung und den Schutz des Untergrunds bei der Gewinnung weit verbreiteter Mineralien sowie beim Bau von unterirdischen Bauwerken, die nicht mit der Gewinnung von Mineralien in Verbindung stehen (Artikel 5 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 21. Februar 1992, Nr 2395-1 "Auf Untergrund");

3) Kontrolle über die Einhaltung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich Einzelhandel alkoholische Getränke (Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 22. November 1995 Nr. 171-FZ "Über die staatliche Regulierung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Ethylalkohol, alkoholischen und alkoholhaltigen Produkten und über die Beschränkung des Konsums (Trinkens) alkoholischer Produkte" );

4) Kommunale Kontrolle im Bereich des Handels (Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2009 Nr. 381-FZ "Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelsaktivitäten in der Russischen Föderation");

5) Kontrolle über die Organisation und Durchführung von Aktivitäten zum Verkauf von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) in Einzelhandelsmärkten (Artikel 23 des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 2006 Nr. 271-FZ "Über Einzelhandelsmärkte und über" Änderungen des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation" ).

Gleichzeitig korrelieren solche Kontrollarten nicht oder verursachen Schwierigkeiten bei der Korrelation mit der Liste der Fragen von lokaler Bedeutung, und letztere ist, wie Sie wissen, nur durch das Bundesgesetz Nr. 131-FZ festgelegt und kann nur geändert werden durch direkte Änderung; alle anderen Befugnisse außerhalb des Rahmens der festgelegten Angelegenheiten von lokaler Bedeutung können den lokalen Selbstverwaltungsorganen nur in der Weise übertragen werden, dass sie mit separaten staatlichen Befugnissen ausgestattet sind. Darüber hinaus definieren sektorale Gesetze nicht die Arten von Gemeinden, deren Zuständigkeit die Kontrolle in den relevanten Bereichen umfasst, daher ist es schwierig, den Gegenstand der Kontrollbefugnisse zu bestimmen - lokale Selbstverwaltungsorgane von Siedlungen oder Gemeindebezirken.

Gleichzeitig fehlt eine kommunale Kontrolle in den Bereichen, in denen sie wirksam sein könnte (kommunale Umweltkontrolle).

Drittens ist bei den direkt in der Gesetzgebung verankerten Formen der kommunalen Kontrolle deren Gegenstand oft nicht ganz klar, eine Abgrenzung zur staatlichen Kontrolle und Aufsicht erfolgt nicht, auch aufgrund von Diskrepanzen zwischen Bundesgesetz Nr. 131-FZ und „ sektoral »Bundesgesetze bei deren Beschreibung. Dies betrifft zunächst die kommunale Bodenverwaltung, deren Gegenstand im Grundgesetzbuch der Russischen Föderation völlig undefiniert ist. Gleichzeitig erwähnt das Bundesgesetz Nr. 131-FZ die kommunale Bodenkontrolle nur über die Nutzung von Land in Siedlungen. Es ist nicht klar, was mit "Siedlungsland" gemeint ist - die entsprechende Kategorie von Land (so wurden bis 2007 die heutigen "Siedlungslande" genannt), Grundstücke auf dem Territorium einer Siedlung oder Grundstücke im kommunalen Besitz von Siedlungen. Außerdem ist nicht klar, ob sich der Gegenstand der kommunalen Bodenordnung nur auf die Einhaltung kommunaler Rechtsakte oder auch auf Bundes- und Landesgesetze bezieht. Und letztlich ist nicht klar, wie die kommunale Bodenkontrolle von der staatlichen Bodenaufsicht abgegrenzt wird. Ähnlich verhält es sich mit vielen anderen Kontrollen der Kommunalverwaltungen: Kommunale Wohnungsaufsicht, Kommunale Forstwirtschaft, Kommunale Kontrolle im Bereich der Handelsaktivitäten, Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich des Einzelhandelsverkaufs von alkoholischen Getränken, Kontrolle im Bereich der Untergrundnutzung, Kontrolle über das Gebiet der Sonderwirtschaftszone usw.

In der Praxis (einschließlich Staatsanwaltschaft und Justiz) führen diese Unklarheiten zu widersprüchlichen Anforderungen an die Umsetzung oder Beendigung der Umsetzung derselben Arten von kommunaler Kontrolle, was mit unterschiedlichen Auslegungen der Gesetzgebung durch verschiedene Gerichts- und Regulierungsbehörden verbunden ist: lokale Regierungen sind gezwungen, in bestimmten Bereichen Kontrolle auszuüben, in anderen - im Gegenteil, ihre Kontrollausübung in denselben Bereichen wird als illegal anerkannt. Insbesondere in Bezug auf die kommunale Kontrolle im Bereich Verkehr und Verbesserung hat sich derzeit eine sehr widersprüchliche Situation entwickelt. Dies führt zu zahlreichen Gesetzesinitiativen zur direkten gesetzgeberischen Konsolidierung dieser Arten der Kontrolle über die kommunalen Selbstverwaltungsorgane.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Vorschläge ist jedoch nicht so einfach, da dies mit einem ganzen Problemblock verbunden ist, der mit der Notwendigkeit der Festlegung des Gegenstands der kommunalen Kontrolle, der Abgrenzung von der staatlichen Aufsicht (Kontrolle) in gleichen oder verwandten Bereichen verbunden ist. Die Fragen der Verbesserung sind also eng mit den Fragen der Stadtplanung, der architektonischen Aktivitäten, der Gewährleistung des hygienischen und epidemiologischen Wohlergehens, der Forstwirtschaft, der Bodengesetzgebung usw. Und die Ausübung der Kontrolle in diesen Bereichen fällt in die Zuständigkeit anderer Stellen, hauptsächlich Regierungsbehörden. Daher wird die Konsolidierung von Befugnissen wie "Durchführung der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verbesserung" im Gesetz das Problem an sich nicht lösen, wenn gleichzeitig der Gegenstand einer solchen Kontrolle nicht klar definiert ist, wird es keine Abgrenzung der kommunalen Kontrolle im Bereich der Verbesserung von der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) in anderen Bereichen des Landschaftsbaus (Landnutzung, Stadtplanung, sanitäre und epidemiologische Fürsorge usw.).

Darüber hinaus verfügen die Kommunalverwaltungen auch über delegierte staatliche Kontrollbefugnisse – die ihnen zur Umsetzung durch die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation übertragen werden. Gemäß Artikel 26.3 Absatz 6 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1999 Nr. 184-FZ "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der gesetzgebenden (Vertreter) und ausführenden Organe der Staatsgewalt der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation", Folgende Kontrollbefugnisse können auf die lokale Ebene übertragen werden:

1) regionale staatliche Aufsicht im Bereich des Schutzes und der Nutzung besonders geschützter Naturgebiete;

2) regionale staatliche Aufsicht über die Sicherheit von Autobahnen von regionaler und interkommunaler Bedeutung;

3) staatliche Kontrolle und Aufsicht im Bereich des gemeinsamen Bauens Apartmentgebäude und andere Gegenstände;

4) regionale staatliche Bauaufsicht;

5) regionale staatliche Veterinäraufsicht;

6) regionale staatliche Aufsicht über die Anwendung des Fachs staatliche Regulierung Preise (Zölle) für Waren (Dienstleistungen);

7) regionale staatliche Umweltaufsicht (im Sinne der regionalen staatlichen Aufsicht über geologische Forschung, rationelle Nutzung und Schutz des Untergrunds; regionale staatliche Aufsicht auf dem Gebiet des Luftschutzes; regionale staatliche Aufsicht auf dem Gebiet des Gewässerschutzes; regionale staatliche Aufsicht im Bereich der Abfallwirtschaft) an Gegenständen der wirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeit, unabhängig von der Eigentumsform;

8) regionale staatliche Aufsicht im Bereich technischer Zustand selbstfahrende Fahrzeuge und andere Arten von Ausrüstung;

9) regionale staatliche Wohnungsaufsicht;

10) regionale staatliche Aufsicht über die Durchführung von regionalen Lotterien;

11) regionale staatliche Kontrolle im Bereich der Beförderung von Passagieren und Gepäck mit Personentaxis;

12) Kontrolle über die Durchführung von Maßnahmen zur Mobilisierungsausbildung.

Wie Sie sehen, ist die Zahl der delegierten Kontrollbefugnisse vergleichbar mit der Liste der eigenen Kontrollbefugnisse der Kommunalverwaltungen.

Zukünftig ist es notwendig, die Art und den Gegenstand der kommunalen Kontrolle in bestimmten Bereichen klar zu definieren. Gesetzliche Regelung die gleichen Sphären Öffentlichkeitsarbeit, in der Regel "bereichsübergreifenden" Charakter hat, oft gleichzeitig mehreren Machtebenen zugeordnet ist, die Bedeutung aller Anforderungen und die Kontrolle über deren Umsetzung nicht in ihrer formalen Einhaltung, sondern in der Sicherstellung durch diese Regeln das normale Funktionieren einer bestimmten Sphäre, das durch eine umfassende Einhaltung der festgelegten Regeln erreicht wird. Die Zersplitterung der Kontrolle zwischen den staatlichen Ebenen, je nachdem, durch wessen Akte bestimmte Anforderungen gestellt werden, lässt keine vollständige Kontrolle zu, gibt kein Gesamtbild und führt letztlich zur Ineffektivität der Kontrolle selbst. Daher empfiehlt es sich, die Abgrenzung der Kontrollbefugnisse sachlich vorzunehmen, ausgehend davon, dass die Kontrolle in einem bestimmten Bereich derjenigen Machtebene zuzuordnen ist, die in diesem Bereich die größte Führungslast trägt, die aktuelle Situation kennt, Probleme und Bedürfnisse. Im gleichen Bereich können die Kontrollbefugnisse zwischen den Regierungsebenen abgegrenzt werden, jedoch nicht nur abhängig von deren Akten, sondern vom Thema - Blöcke der Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Fall sollte die kommunale Kontrolle nur in Bereichen durchgeführt werden, die in direktem Zusammenhang mit Fragen von lokaler Bedeutung oder delegierten staatlichen Befugnissen stehen.

2. Fehlen wirksamer Maßnahmen zur Reaktion auf Verstöße, die bei der Durchführung der kommunalen Kontrolle festgestellt wurden.

Erstens sind die eigenen Befugnisse der lokalen Behörden bei der Anwendung von Maßnahmen, die auf den Ergebnissen von Inspektionen beruhen, äußerst gering.

Kommunale Kontrollstellen haben nach geltendem Bundesrecht, wenn im Rahmen einer Kontrollmaßnahme Verstöße festgestellt werden, das Recht, die Beseitigung von Verstößen anzuordnen und die entsprechenden Kontrollmaterialien an Bundes- und Landesbehörden zur Überführung der Täter zu übergeben administrative Verantwortung. Beraubt der lokalen Regierungen und ihrer eigenen Befugnisse, die Verwaltungsverantwortung für Verstöße zu übernehmen. Kommunale Kontrollorgane haben das Recht, beaufsichtigte Personen nur dann in die Verwaltungsverantwortung zu stellen, wenn ihnen diese Befugnisse nach den Gesetzen der Teilstaaten der Russischen Föderation übertragen werden, und nur für die Begehung von Ordnungswidrigkeiten, die nach den Gesetzen der Teilstaaten der Russischen Föderation festgelegt sind .

Auf kommunaler Ebene gibt es praktisch nicht einmal die Befugnis, Protokolle über Ordnungswidrigkeiten zu erstellen. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten hängt das Vorhandensein solcher Befugnisse vom Ermessen des Subjekts der Russischen Föderation ab (Teile 2, 3, Artikel 1.3.1).

Bei der Ausübung der kommunalen Bodenkontrolle hat beispielsweise ein Kommunalinspektor das Recht, ein Gesetz zu erstellen, das anschließend an die zuständige Landesbehörde zum weiteren Verwaltungsverfahren weitergeleitet wird. Gleichzeitig wird die Frist für die Erhebung der Verwaltungsverantwortung (2 Monate) ab dem Tag des Erlasses des Gesetzes berechnet, was in der Praxis häufig dazu führt, dass juristische Personen (Personen) aufgrund des Ablaufs der Verwaltungsstrafe von der Verwaltungsstrafe befreit werden Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Verwaltungsverantwortung. Ein anschauliches Beispiel ist die Umsetzung der Bodenkontrolle in der Stadt Obninsk im Jahr 2010: Auf Basis der Unterlagen von Inspektionen der kommunalen Bodenkontrolle wurde nur 1/3 der Verstöße in Verwaltungsverfahren zur Sprache gebracht. Somit sind Wirksamkeit und Autorität der kommunalen Kontrolle auf einem niedrigen Niveau.

Zweitens wird die kommunale Kontrolle praktisch nicht durch wirksame Maßnahmen der Verantwortung für die begangenen Verstöße unterstützt. Wir sprechen sowohl von der administrativen Verantwortung für die Verletzung von kommunalen Rechtsakten als auch von der administrativen Verantwortung für den Widerstand gegen die Durchführung der kommunalen Kontrolle selbst.

Das Problem der Festlegung der Verwaltungsverantwortung für die Verletzung von kommunalen Rechtsakten ist mit den Besonderheiten der Abgrenzung der Befugnisse zwischen föderalen Staatsorganen und Organen der Staatsgewalt der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation verbunden. Die Feststellung der Verantwortlichkeit für die Verletzung von Rechtsakten der örtlichen Selbstverwaltungsbehörden fällt in die Zuständigkeit der Organe der Russischen Föderation (Artikel 26 Absatz 3 Absatz 39 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1999 Nr. Föderation ", Absatz 1 von Teil 1 von Artikel 1.3.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation). Gleichzeitig ist es nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation auf der Ebene der Teilstaaten der Russischen Föderation inakzeptabel, eine Verwaltungsverantwortung für Angelegenheiten von föderaler Bedeutung festzulegen, einschließlich für Verstöße gegen die Regeln und Normen durch bundesstaatliche Regulierungsgesetze festgelegt. Diese Regel wird in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis sehr weit ausgelegt, und selbst wenn spezifischere Regeln auf der Grundlage der in Bundesgesetzen verankerten Anforderungen festgelegt werden, wird die gesetzliche Festlegung der Verantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation für deren Verletzung anerkannt als illegal. Gleichzeitig ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation keine Zuständigkeit auf Bundesebene festgelegt.

Die typischste Situation in dieser Hinsicht ist die Situation im Bereich der Verbesserung, wo Versuche der Mitgliedseinheiten der Russischen Föderation, die Verwaltungsverantwortung zu begründen, ständig scheitern, da Regulierungs- und Gerichtsbehörden sehen darin einen Eingriff in den Kompetenzbereich des Bundes. Gleichzeitig gibt es ein weiteres Problem - die richtige Formulierung der Zusammensetzung von Ordnungswidrigkeiten bei Nichteinhaltung von kommunalen Gesetzen. Die Aufstellung breitgefächerter Zusammensetzungen (wie „Verletzung der Anforderungen der kommunalen Rechtsakte im Bereich der Verbesserung“) wird als rechtswidrig anerkannt, und eine genaue Beschreibung der objektiven Seite in den Gesetzen der Teilstaaten der Russischen Föderation ist schwierig, da die Anforderungen selbst in kommunalen Rechtsakten festgelegt sind und variieren können. Infolgedessen funktioniert derzeit der Mechanismus zur Festlegung der administrativen Verantwortlichkeit für die Verletzung von kommunalen Rechtsakten nicht wirklich, d.h. deren Einhaltung wird nicht durch die administrative Verantwortung unterstützt.

Schließlich besteht im Gegensatz zur staatlichen Kontrolle (Aufsicht) eine „Rechtsunsicherheit“ der kommunalen Kontrolle selbst. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation legt die administrative Verantwortung für verschiedene Formen des Widerspruchs gegen eine Anordnung oder Aufforderung eines Beamten nur im Bereich der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) fest. Diese Normen gelten nicht für Verstöße bei der Durchführung der kommunalen Kontrolle. Die Feststellung einer ähnlichen Haftung nach den Gesetzen der konstituierenden Körperschaften der Russischen Föderation ist ebenfalls nicht möglich, da in diesem Fall es kommtüber die Verletzung von Bundesvorschriften und -vorschriften, da die Anforderungen, deren Verletzung die Zusammensetzung der aufgeführten Ordnungswidrigkeiten bildet, direkt durch das Bundesgesetz Nr. 294-FZ "Über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern in die Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und kommunaler Kontrolle" für alle Regulierungsbehörden ...

Es liegt auf der Hand, dass die Bedeutung und Wirksamkeit der kommunalen Kontrolle unter diesen Bedingungen stark eingeschränkt ist.

Unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung der kommunalen Selbstverwaltungen zur Umsetzung von Funktionen der kommunalen Kontrolle. Die lokalen Selbstverwaltungsorgane sind aufgrund begrenzter Ressourcen (finanziell, personell, materiell und technisch) nicht in der Lage, alle ihnen gesetzlich zugewiesenen Kontrollbefugnisse auszuüben vollständig... Dies gilt insbesondere für kleine Gemeinden (ländliche und städtische Siedlungen), in denen die Zahl der kommunalen Beschäftigten nicht mehr als 10-15 Personen beträgt.

In den Gemeinden fehlt es an qualifiziertem Personal, um die Aufgaben der kommunalen Steuerung wahrzunehmen. In den Kommunen werden heute in der Regel keine neuen Stabsstellen bzw. Struktureinheiten zur Umsetzung der kommunalen Steuerung geschaffen, sondern die entsprechenden Aufgaben als Zusatzfunktionen den bestehenden Mitarbeitern der Verwaltung übertragen.

Im Stadtkreis Anadyr beispielsweise wird die Durchführung der kommunalen Bodenordnung als zusätzliche Aufgabe den Mitarbeitern des Dezernats für Landmanagement und Bodenpolitik, das aus zwei Stabsstellen bestand, übertragen. Menge Grundstücke, nur zu vermieten, beträgt 1024 Einheiten. Gleichzeitig unterliegen auch Grundstücke im Besitz von juristischen Personen und natürlichen Personen der Bodenkontrolle. Um die Wirkung der Kontrollmaßnahmen zu erzielen, ist es notwendig, jährliche Kontrollen von mindestens 100 Landnutzern durchzuführen, was in der Tat nicht möglich ist.

Es ist zu beachten, dass eigenständige Ausgaben für die Wahrnehmung von Funktionen zur Umsetzung der kommunalen Kontrolle in den Kommunen nicht vorgesehen sind. Die finanzielle Unterstützung der Tätigkeiten der kommunalen Kontrolle erfolgt im Rahmen des Kostenvoranschlags für die Lösung relevanter Fragen von lokaler Bedeutung und den Unterhalt der kommunalen Gebietskörperschaften.

Organisatorische und rechtliche Einschränkungen bei der Umsetzung der kommunalen Kontrolle aus einigen Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 294-FZ. Insbesondere sieht das spezifizierte Gesetz nicht die Möglichkeit vor, eine Prüfung in Abwesenheit eines Leiters, eines anderen Beamten oder eines Bevollmächtigten einer juristischen Person, eines einzelnen Unternehmers oder seines Bevollmächtigten während seiner Durchführung durchzuführen. Dies führt dazu, dass Einzelpersonen (juristische Personen) die geplanten Maßnahmen zur kommunalen Kontrolle bewusst stören und damit mögliche Rechtsverstöße verschleiern.

Als nachteilig ist anzumerken, dass das genannte Bundesgesetz keine Regelung enthält, die es der kommunalen Kontrollstelle erlaubt, ein fehlgeschlagenes Kontrollereignis auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.

Gestützt auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 294-FZ, schwerwiegende organisatorische Probleme von lokalen Regierungen entstehen während der Landkontrolle. So ist es beispielsweise bei einer Besichtigung in Bezug auf eines der Grundstücke einer bestimmten juristischen (natürlichen) Person möglich, andere Grundstücke derselben juristischen (natürlichen) Person nur alle drei zu überprüfen Jahre. Darüber hinaus ist es unmöglich, eine Grundstücksbesichtigung im Besitz einer wirtschaftlichen Person durchzuführen, deren Eintragung als juristische Person noch keine drei Jahre verstrichen ist.

Unzureichendes Niveau gesetzliche Regelung der Organisation der Vorbereitung und Durchführung der kommunalen Kontrolle auf lokaler Ebene. In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz Nr. 294-FZ wird das Verfahren zur Organisation und Ausübung der kommunalen Kontrolle im betreffenden Tätigkeitsbereich durch kommunale Rechtsakte festgelegt, wenn dieses Verfahren nicht im Recht einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation vorgesehen ist. In der Praxis wurden in den wenigsten Gemeinden Rechtsakte erlassen, die das Verfahren der kommunalen Kontrolle regeln.

Rechtsunsicherheit besteht auch hinsichtlich der Regelung des Verfahrens und der Bedingungen für die Durchführung der Kommunalaufsicht sowie der Rechte und Pflichten der Kommunalverwaltungen bei der Durchführung der Kommunalaufsicht.

Notwendig staatliche Ordnung bei der Ausarbeitung von Vorschlägen, rechtlichen und legislativen Maßnahmen, mit dem Ziel, das System der kommunalen Kontrolle zu verbessern, einschließlich:

1. Entwicklung und Einführung bereitstellen gesetzliche Regelungen zielt darauf ab, die Befugnisse der Kommunalverwaltungen zu festigen und zu erweitern, natürliche und juristische Personen auf der Grundlage der Ergebnisse von Inspektionen im Rahmen der kommunalen Kontrolle in die Verwaltungsverantwortung zu bringen.

2. Entwicklung und Änderung des Bundesgesetzes Nr. 294-FZ mit dem Ziel, gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung von Kontrollbefugnissen durch lokale Regierungen in Bezug auf juristische Personen und Einzelunternehmer zu verringern, einschließlich:

die Möglichkeit der Durchführung einer kommunalen Prüfung auch in Abwesenheit von geprüften Unternehmen vorsehen, wenn diese Unternehmen gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren über die Prüfung informiert wurden;

die Möglichkeit einräumen, ein Kontrollereignis, das nicht durch das Verschulden der inspizierten Person stattgefunden hat, auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben;

andere Normen, die die Kontrollbefugnisse der lokalen Selbstverwaltungsorgane gegenüber juristischen Personen und Einzelunternehmern stärken.

3. Bringen Sie das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2003 Nr. 131-FZ "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" und die "sektorale" Bundesgesetzgebung in Bezug auf die Bestimmung der Art und des Gegenstands der kommunalen Kontrolle ein ; klare Abgrenzung der Kontrollbefugnisse zwischen allen Behördenebenen; die Rechte klar regeln und funktionale Verantwortlichkeiten Organe der lokalen Selbstverwaltung bei der Umsetzung jeder Art von kommunaler Kontrolle. Definieren Sie im Bundesgesetz Nr. 131-FZ eine einzige umfassende Liste der kommunalen Kontrollbefugnisse.

4. Überarbeiten Sie die Liste und reduzieren Sie die Zahl der staatlichen Kontrollbefugnisse, die von den Mitgliedskörperschaften der Russischen Föderation auf die lokale Ebene übertragen werden können.

5. Das Recht der lokalen Selbstverwaltungsorgane vorzusehen, Protokolle über Ordnungswidrigkeiten bei der Durchführung der kommunalen Kontrolle zu erstellen.

7. Empfehlung der kommunalen Selbstverwaltungsorgane, Maßnahmen zur Optimierung der Personalstruktur der Kommunalverwaltungen zu ergreifen, um neue Stabsstellen einzuführen oder Struktureinheiten zu schaffen, die auf die Durchführung kommunaler Kontrollfunktionen spezialisiert sind. Um die Effizienz der kommunalen Kontrolle auf der Ebene der städtischen und ländlichen Siedlungen zu steigern, empfiehlt es sich, die Kontrollbefugnisse von den kommunalen Selbstverwaltungsorganen der Siedlungen auf die kommunalen Selbstverwaltungsorgane der Gemeindebezirke zu intensivieren.

  • NS. Formen der Kontrolle über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. 4.1. Überwachung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Durchführung von Verwaltungsverfahren (Handlungs- und Entscheidungsfindung)
  • V. Evaluationsinstrumente zur Fortschrittskontrolle, Zwischenzertifizierung auf Basis der Ergebnisse der Beherrschung des Faches und pädagogische und methodische Unterstützung der selbstständigen Arbeit der Studierenden
  • Automatisierte Luftreinhaltungssysteme
  • Automatisierte Geräte zur Kontrolle der Parameter der geometrischen Form von Teilen
  • Analyse der Präzisionskontrolle der Teilefertigung, Ermittlung von Maßen, Abweichungen und Toleranzen

  • Die Subjekte der kommunalen Kontrolle sind ein Vertretungsorgan, das unserer Meinung nach die allgemeine Kontrolle über die Einhaltung und Durchführung der kommunalen Rechtsakte durch andere Organe und Beamte der kommunalen Selbstverwaltung ausübt, sowie ein spezialisiertes Kontrollorgan. Der Umfang seiner Tätigkeit bestimmt sich nach Art. 38 des Bundesgesetzes N 131-FZ und des Bundesgesetzes N 6-FZ.

    Das Bundesgesetz Nr. 131-FZ sieht die Möglichkeit der Bildung einer kommunalen Kontrollstelle vor. Dieses Bundesgesetz ordnet seiner Zuständigkeit jedoch nur die Kontrolle über den Vollzug des Gemeindehaushalts, die Einhaltung des festgelegten Verfahrens zur Vorbereitung und Prüfung des Entwurfs des Gemeindehaushaltsplans, einen Bericht über seine Ausführung sowie die Kontrolle über die Einhaltung der festgelegten Vorschriften zu Verfahren zur Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken in kommunalem Eigentum, dh ... Kontrollarten, für die das Bundesgesetz Nr. 294-FZ nicht gilt.

    Gemäß den Bestimmungen der oben genannten Gesetze üben die Kontrollorgane die Kontrolle über die Ausführung des kommunalen Haushalts, die Einhaltung des Verfahrens zu seiner Aufstellung sowie das Verfahren zur Verwaltung und Veräußerung des Eigentums im kommunalen Eigentum aus.

    Kontrolltätigkeiten können auch von den Leitern der kommunalen Selbstverwaltungsorgane gegenüber deren nachgeordneten Struktureinheiten, kommunalen Mitarbeitern und sonstigen Mitarbeitern durchgeführt werden.

    Die interne Kontrolle in einer Gemeinde gliedert sich in: - repräsentativ, durchgeführt von Vertretungsorganen und den gemäß dem Gesetz des Jahres geschaffenen Kontrollorganen der Gemeinde; - administrativ, durchgeführt von der Leitung der Verwaltung und ihrer Strukturabteilungen. Das Vertretungsorgan der Gemeinde ist gemäß dem Gesetz mit der ausschließlichen Befugnis ausgestattet, die Ausführung der Befugnisse zur Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung durch die Organe und Beamten der örtlichen Selbstverwaltung zu kontrollieren. Die Hauptaufgaben der Kontrolle durch das Vertretungsorgan sind die Wahrung der Rechte der Bürger auf dem Gebiet der Gemeinde, die Umsetzung von lokalen Plänen und Entwicklungsprogrammen. Jeder Abgeordnete, der sich mit seinen Wählern trifft und deren Beschwerden und Einsprüche prüft, übt dabei Kontrollfunktionen aus. Als Teil einer Vertretung können Ausschüsse oder Kommissionen gebildet werden, die auf deren Durchführung ausgerichtet sind.

    Ein wichtiger Bestandteil der repräsentativen Kontrolle ist die Kontrolle über die Verwendung von Haushaltsmitteln und die Verwaltung des kommunalen Eigentums der örtlichen Gemeinschaft. In Anbetracht dessen, dass die Durchführung einer solchen Kontrolle berufliche Qualifikationen erfordert, auch im Bereich Finanzen und Buchhaltung, dies wird im Nachfolgepunkt meiner Arbeit besprochen.Das Gesetz sieht für diese Zwecke die Schaffung eines besonderen Kontrollorgans der Gemeinde vor.

    Das Kontrollorgan der Gemeinde (Kontroll- und Rechnungskammer, Rechnungsprüfungskommission usw.) wird entweder bei den Kommunalwahlen oder von der Vertretung der Gemeinde gemäß ihrer Satzung gebildet. Zu seinen Befugnissen gehören die Kontrolle über den Vollzug des Gemeindehaushalts, die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Aufstellung und Prüfung des Entwurfs des Gemeindehaushaltsplans, den Bericht über dessen Ausführung sowie die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Verwaltung und Veräußerung des Eigentums in kommunales Eigentum. Die Ergebnisse der Kontrollen der Kontrollstelle der Gemeinde unterliegen der Veröffentlichung (Offenlegung). Organe und Beamte der kommunalen Selbstverwaltung sind verpflichtet, der Kontrollstelle der Gemeinde auf Verlangen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu Angelegenheiten vorzulegen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen Pikulkin A. V. System der öffentlichen Verwaltung: Lehrbuch für Universitäten. 3. Aufl., Rev. und hinzufügen. M.: UNITI-DANA, 2014.S. 92.

    Bundesgesetz "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation: Bundesgesetz vom 28. August 1995 N 154-FZ // SZ RF. 1995. N 35. Kunst. 3506. (Ungültig). 1995 sah auch die entsprechenden Kontrollbefugnisse der Gemeindevertretung vor, aber die Mechanismen und Verfahren zu ihrer Umsetzung wurden nicht festgelegt. Die Abgeordneten hatten praktisch keine Möglichkeit, sich der unangemessenen Verwendung von Haushaltsmitteln zu widersetzen. Oft fehlten ihnen die Qualifikationen, um Verstöße rechtzeitig aufzudecken. Die Normen des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" von 2003, die Schaffung zuständiger kommunaler Kontrollstellen, die die Veröffentlichung der Ergebnisse der Inspektionen gewährleisten, ermöglichen eine radikale Verbesserung des Systems der repräsentativen Kontrolle in der Gemeinde Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation: Bundesgesetz Nr. 6. Oktober 2003. Zugang aus dem Referenzrechtssystem "ConsultantPlus" ..

    Die administrative Kontrolle erfolgt durch die Exekutivorgane der Gemeindeformation in verschiedene Formen... Die Leiter der Strukturabteilungen der Verwaltung sind verpflichtet, das Handeln der Untergebenen auf Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit des Handelns zu überwachen. Diese Form der Kontrolle umfasst das Recht, Anordnungen, Anordnungen, Weisungen zu erteilen, Entscheidungen von Untergebenen zu ändern oder aufzuheben.

    Im Text jeder getroffenen Entscheidung sind die für die Ausführung verantwortlichen Personen, die Fristen für die Ausführung und die für die Überwachung der Ausführung verantwortliche Person anzugeben. Die allgemeine Kontrolle über die Ausführung von Entscheidungen in der Verwaltung wird in der Regel vom Stabschef ausgeübt.

    Die Verwaltung der Gemeinde ist verpflichtet, nicht nur die interne Kontrolle über die Umsetzung ihrer Entscheidungen zu gewährleisten, sondern auch die Kontrolle über die Umsetzung der Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltungsorgane durch alle Bürger, Unternehmen und Organisationen, die sich im untergeordneten Gebiet befinden Managementtheorie / VD Bürger. - M.: Gardariki, 2006.S. 45.

    Die städtische Überwachung der Arbeitsleistung kann die Überprüfung von Beschwerden, die Befragung von Anwohnern, die direkte Beobachtung und Überprüfung von Produktionsaufzeichnungen und regelmäßige Vergleiche der Kosten mit denen anderer Auftragnehmer und kommunaler Dienste umfassen. Die Qualität vieler Werke wird von der Öffentlichkeit effektiv überwacht. Es genügt, die notwendigen Kontaktnummern an für Anwohner zugänglichen Orten zu platzieren, und die geringe Arbeitsqualität (z. B. Müllabfuhr) wird sich sofort in einer Zunahme eingehender Beschwerden ausdrücken. Es ist jedoch wichtig, dass öffentliche Beschwerden zuerst an das Gemeindeamt gehen und nicht direkt an den Auftragnehmer. In diesem Fall können Sie die Wirksamkeit des Vertrages einfach und kostengünstig nachverfolgen. Einige städtische Dienste haben dies vergessen, indem sie die Telefonnummern der Auftragnehmer, an die sie Beschwerden einreichen sollen, weithin bekannt geben. Einwohnerbefragungen können effektiv als Instrument verwendet werden, um den Grad ihrer Zufriedenheit mit dem Niveau der von verschiedenen Diensten erbrachten Dienstleistungen zu bewerten. Kontrollmethoden können auch außerplanmäßige Inspektionen vor Ort und geplante Inspektionen eines bestimmten Arbeitsschritts umfassen. Viele Arbeiten werden durch regelmäßige Stichprobenkontrollen effektiv überwacht, zum Beispiel die Qualität der Reinigung des Geländes, die Einhaltung des Busfahrplans, die Qualität der Straßenbelagsinstandsetzung usw. Kommunalverwaltung und Sozialplanung in der Kommunalwirtschaft: / AG Kobilev, AD Kirnev, V. V. Rudoy. - Rostow am Don: Phönix, 2007.S. 76.

    In den Verwaltungen der Gemeinden werden auch strukturelle Gliederungen geschaffen, deren Aufgabe es ist, die Exekutivdisziplin im System der Kommunalverwaltung sicherzustellen. Diese Abteilungen führen eine interne Kontrolle über die Aktivitäten anderer Abteilungen von Verwaltungen, kommunalen Unternehmen und Institutionen durch. Gegenstand der internen Kontrolle ist die Finanz- und Exekutivdisziplin sowie die Einhaltung der Anforderungen der Verordnungsgesetze der Gemeindeformation der Verwaltung von Samara vom 24. Mai 2004 N 179-r. Das Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht. Zugang aus dem Referenzrechtssystem "ConsultantPlus" ..

    Die Stellung des Kontrollorgans der Gemeinde richtet sich nach Art. 38 des Bundesgesetzes N 131-FZ. Sie kann die Organisations- und Rechtsform einer Kontroll- und Rechnungskammer, einer Prüfungskommission oder eines anderen Organs haben.

    Die Zusammensetzung dieses Gremiums kann bei den Kommunalwahlen oder durch Beschluss der Vertretung der Kommune gebildet werden. Seine Ziele sind die Kontrolle der Ausführung des Gemeindehaushalts, die Einhaltung des festgelegten Verfahrens zur Aufstellung und Prüfung des Entwurfs des Gemeindehaushaltsplans, des Berichts über dessen Ausführung sowie die Kontrolle der Einhaltung des festgelegten Verfahrens zur Verwaltung und Entsorgung des Eigentums in kommunalem Eigentum, - ähnlich den Zielen der Bildung der Rechnungskammer der Russischen Föderation, aber begrenzt durch das lokale Budget und das kommunale Eigentum.

    Basierend auf der Bedeutung von Teil 4 der Kunst. 38 des Bundesgesetzes N 131-FZ ist der Gegenstand des Interesses der Kontrollstelle die Tätigkeit der Organe und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung. Diese Bestimmung hebt die Tätigkeit der Kontrollstelle aus dem Anwendungsbereich des Bundesgesetzes N 294-FZ aus, was über die Gemeindeverwaltung und andere kommunale Selbstverwaltungsorgane nicht gesagt werden kann.

    Die Struktur der Kommunalverwaltung und anderer Organe der kommunalen Selbstverwaltung werden von jeder Gemeindebildung gemäß ihrer Satzung unabhängig bestimmt. In der Praxis gibt es zum Beispiel:

    Abteilungen des städtebaulichen Katasters und der Aufsicht Mit Genehmigung der Liste der Beamten, die befugt sind, Protokolle über Ordnungswidrigkeiten bei Nichtbeachtung der Regeln der Verbesserung, Sauberkeit und Ordnung in der Stadt Saransk auf den Baustellen zu erstellen als angrenzende Gebiete: Verordnung des Leiters der Verwaltung des Stadtbezirks Saransk vom 15. Dezember 2006 Stadt N 1386-p. Das Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht. Zugriff aus dem sprav.-Rechtssystem "ConsultantPlus" .; Dienstleistungen für die Bevölkerung und Schutz der Verbraucherrechte Nach Genehmigung der Verordnung über die Abteilung für Dienstleistungen für die Bevölkerung und den Schutz der Verbraucherrechte der Stadtverwaltung: Beschluss des Leiters der Verwaltung von Ivanov vom 6. März 1995 N 159. The Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht. Zugriff aus dem sprav.-Rechtssystem "ConsultantPlus" .; Kommunale Baukontrolle Über die Genehmigung der Struktur der Verwaltung der Gemeindebildung des Stadtbezirks "Syktyvkar": Beschluss des Rates der Gemeindebildung des Stadtbezirks "Syktyvkar" vom 14. November 2008 N 15 / 11-307 // Panorama der Hauptstadt. 2008.20. November .;

    Verwaltung des Verbrauchermarktes Zur Struktur der Verwaltung des Stadtbezirks "Stadt Ufa" der Republik Baschkortostan: Beschluss des Rates des Stadtbezirks "Stadt Ufa" der Republik Baschkortostan vom 29. März 2007 N 23/11 // Abend Ufa. 2007,4 April .; kommunale Umweltprogramme, Überwachung und Kontrolle Bei Annahme der Verordnung über die Verwaltung von kommunalen Umweltprogrammen, Überwachung und Kontrolle: Beschluss des Leiters der Verwaltung von Wladiwostok vom 11. September 2006 N 2206. Das Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht. Zugriff aus dem sprav.-Rechtssystem "ConsultantPlus" .;

    Abteilungen für Wohnungswesen und Kommunaldienstleistungen Zur weiteren Verbesserung des Verwaltungssystems für Wohnungswesen und Kommunaldienstleistungen in Kasan: Beschluss des Leiters der Kasaner Verwaltung vom 29. April 2005 N 1001 // Kazanskie vedomosti. 2005. 1. November .;

    Inspektion (Gemeindeinspektorat Über die Umbenennung des Inspektionsbüros für Architektur- und Bauaufsicht der Verwaltung der Stadt Stawropol in Städtisches Inspektorat der Verwaltung der Stadt Stawropol: Beschluss des Leiters der Verwaltung von Stawropol vom 30. August 2002 N 6049 Dieses Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht Systeme "ConsultantPlus"; Umweltinspektion der Stadt Twer) usw.

    Es gibt auch "exotische" kommunale Aufsichtsbehörden wie die städtische Einrichtung "Ufa City Veterinary Station" und sogar LLC "Department of Sanitary Control" Zur Vorbereitung von Unternehmen auf die Arbeit in Winterzeit 2008 - 2009: Beschluss des Leiters der Stadt Wladiwostok vom 10. September 2008 N 283. Zugang über das Referenzrechtssystem "ConsultantPlus", das in der Stadt Wladiwostok tätig ist.

    Die aufgeführten und ähnlichen Stellen sind durch kommunale Rechtsakte mit der Befugnis ausgestattet, die Übereinstimmung der Tätigkeit von juristischen Personen und Einzelunternehmern mit den durch die Gesetze der kommunalen Selbstverwaltungsorgane festgelegten Anforderungen sowie den Anforderungen der Bundesgesetze zu überprüfen und Gesetze der konstituierenden Körperschaften der Russischen Föderation (z. B. in der Verordnung des Verwaltungsleiters von Lipezk vom 6. März 2006 sieht N 1117-r unter den Funktionen der Abteilung die Überwachung der Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation vor über Stadtplanung, Bodenbewirtschaftung und andere in ihre Zuständigkeit fallende Rechtsakte) Verordnungen über die Abteilung für Stadtentwicklung und Architektur der Verwaltung von Lipezk: Verordnung des Leiters der Verwaltung von Lipezk vom 6. März 2006 N 1117-r, Das Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht. Zugriff aus dem Referenzrechtssystem "ConsultantPlus" .. Somit bietet die Hauptabteilung für Architektur und Stadtplanung der Verwaltung von Kasan die Kontrolle über Meisterplan der Stadt, die Umsetzung ihrer integrierten Entwicklung, die Qualität des Bauens und die Verbesserung von Wohngebieten, Industrie- und Erholungsgebieten. Zu seinen Aufgaben gehören: Durchführung einer ständigen Überwachung der Umsetzung der städtebaulichen Dokumentation; staatliche Kontrolle über den Schutz, die Restaurierung und die Nutzung von Denkmälern der Geschichte und Kultur; staatliche Architektur- und Bauaufsicht über die Qualität des Baus und der Rekonstruktion von Wohnobjekten, Zivil- und Kommunalbau für industrielle und nicht-industrielle Zwecke usw. Verordnung über die Hauptdirektion für Architektur und Stadtplanung der Verwaltung von Kasan: Beschluss des Leiter der Verwaltung von Kasan vom 14. April 1997 N 711 Das Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht. Zugang aus dem Referenzrechtssystem "ConsultantPlus" ..

    Mitwirkung bei der Ausübung von Kontroll- und Aufsichtsbefugnissen von nachgeordneten und sachverständigen Organisationen. Gemäß Artikel 2 Satz 1 und 4 des Bundesgesetzes Nr. 294-FZ kann die staatliche und kommunale Kontrolle nur von befugten staatlichen Behörden (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene) und kommunalen Selbstverwaltungsorganen ausgeübt werden. In der Praxis werden diese Bestimmungen jedoch häufig nicht eingehalten: Nichtstaatliche Institutionen sind mit Kontroll- und Aufsichtsbefugnissen ausgestattet.

    Gleichzeitig sind den nachgeordneten Einrichtungen in vielen Fällen nicht nur Hilfsfunktionen zur analytischen und logistischen Unterstützung der Kontrolle (z selbstständig Kontrollen durchzuführen. Nicht weniger häufig sind nachgeordnete Institutionen mit freizügigen Funktionen wie Registrierung, Bescheinigung, Akkreditierung, Konformitätsbestätigung usw. ausgestattet.

    Es sei darauf hingewiesen, dass diese illegale Praxis auf allen Regierungsebenen verbreitet ist: auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Selbst die allgemeinste Analyse der Praxis der föderalen Kontrolle auf der Ebene der Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation, ohne die Ebene der einzelnen Abteilungen zu berücksichtigen, ermöglicht es uns, etwa ein Dutzend Fälle direkter Ausübung von Kontrollbefugnissen der föderalen Staatliche Einrichtung (technische Überwachung von Schiffen durch die staatliche Behörde "Russisches Seeschifffahrtsregister", Sorten- und Saatgutkontrolle durch die staatliche Behörde "Rosselkhoztsentr" usw.)

    Leider lässt sich feststellen, dass mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes Nr. 294-FZ nicht nur Fälle der gesetzgeberischen Übertragung von Kontrollfunktionen an die Landesanstalt nicht ausgeschlossen wurden, sondern auch konkrete gesetzgeberische Aktivitäten zur Konsolidierung neuer Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten angestoßen wurden Befugnisse für die Landesanstalt. Außerdem ist dies negative Praxis findet seine Konsolidierung im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation. Zum Beispiel in Teil 5 der Kunst. 28.3 dieses Kodex sieht 6 Fälle vor, in denen Beamte von Bundeseinrichtungen und Unternehmen zur Erstellung von Protokollen ermächtigt werden.

    Es gibt nicht weniger Fälle von Kontrolle durch staatliche Institutionen der Teilstaaten der Russischen Föderation. Beispiele sind die staatliche Kontrolle im Bereich des Schutzes Umfeld(zum Beispiel die staatliche Leningrader Regionalinspektion "Staatliche Umweltinspektion" Gebiet Leningrad") Siehe Stadtverwaltung: ein Nachschlagewerk / V. V. Ivanov, A. N. Korobova. M.: INFRA-M, 2012. S. 77. Regierungsbehörde Gebiet Moskau "Verwaltungs- und Verkehrsinspektion des Gebiets Moskau").

    Es gibt Fälle von kommunaler Kontrolle durch kommunale Einrichtungen, insbesondere MU "Stadtinspektorat für Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen und Verbesserung" von Kursk, MU "Verwaltungs- und technische Inspektion" der Gemeindeformation "Maykop City", MU "Eigentums- und Landbeziehungen" Abteilung der Stadt Gorno-Altaisk " usw.

    Eine Analyse der Umsetzungspraxis des Gesetzes zeigt, dass die Liste der Organe, die die kommunale Kontrolle ausüben, recht umfangreich ist. In einer Reihe von Gemeinden wird die Verwaltung der Gemeindebildung als Organ der Gemeindekontrolle bezeichnet. In anderen Gemeinden sind die Kontrollorgane ihre Strukturabteilungen (Ausschüsse, Abteilungen, Abteilungen). In einigen Gemeinden werden Kontrollfunktionen von kommunalen Einrichtungen wahrgenommen, die unterschiedlich bezeichnet werden können: Inspektionen (z Beziehungen der Stadt Gorno-Altaisk").

    Zum Abschluss des zweiten Kapitels der Kursarbeit fassen wir es kurz zusammen. So stellte der Autor fest, dass im Zusammenhang mit der in der aktuellen Gesetzgebung verankerten Trennung der Formen der Rechtsstaatssicherung im Gegensatz zum Bereich der staatlichen Verwaltung die kommunalen Selbstverwaltungsorgane keine Aufsichtstätigkeit ausüben können.

    Das Bundesgesetz Nr. 294-FZ legt die Befugnisse der kommunalen Selbstverwaltungsorgane fest, die die kommunale Kontrolle ausüben. Zu diesen Befugnissen gehören:

    • 1) Organisation und Durchführung der kommunalen Kontrolle im betreffenden Gebiet;
    • 2) Entwicklung und Verabschiedung von Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Inspektionen bei der Durchführung der kommunalen Kontrolle;
    • 3) Organisation und Durchführung der Überwachung der Wirksamkeit der kommunalen Kontrolle in den entsprechenden Tätigkeitsbereichen, deren Indikatoren und Methodik von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden;
    • 4) die Ausübung anderer Befugnisse, die durch Bundesgesetze, Gesetze und andere aufsichtsrechtliche Rechtsakte der Mitgliedseinheiten der Russischen Föderation vorgesehen sind.

    Als nächstes werden wir die Definition der Kontrolle mit dem Begriff der kommunalen Kontrolle korrelieren, der in Art. 2 des Gesetzes N 294-FZ als die Tätigkeiten der örtlichen Selbstverwaltungsorgane, die befugt sind, Kontrollen (dh Gesamtkontrollmaßnahmen) auf dem Gebiet der Gemeinde zu organisieren und durchzuführen, um die in den kommunalen Rechtsakten festgelegten Anforderungen bei der Durchführung von Tätigkeiten von juristische Personen und Einzelunternehmer.

    Daher sind die Organe, die die kommunale Kontrolle ausüben, nicht berechtigt, bei Kontrollen Aufsichtshandlungen durchzuführen. Folglich haben die Organe, die die kommunale Kontrolle ausüben, keinen Anspruch auf:

    • - die Aktivitäten von juristischen Personen oder Einzelunternehmern auf die Einhaltung der föderalen und (oder) regionalen Rechtsvorschriften überprüfen;
    • - vorbeugende Maßnahmen ergreifen und (oder) die Folgen der festgestellten Verstöße beseitigen;
    • - eine systematische Überwachung der Ausführung durchführen zwingende Anforderungen, Analyse und Prognose der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen durch juristische Personen und natürliche Personen.

    Die geltende Gesetzgebung, die vor dem Gesetz Nr. 294-FZ verabschiedet wurde, ermöglicht die kommunale Kontrolle über die Einhaltung der föderalen und regionalen Gesetze. Im Bundesgesetz 31-FZ ist die kommunale Forstaufsicht und -aufsicht in die Liste der lokalen Angelegenheiten der Siedlung aufgenommen.

    Da Teil 3 der Kunst. 1 des Gesetzes Nr. 294-FZ sieht keine besondere Regelung der Forstaufsicht und -aufsicht vor, es ist jedoch anzuerkennen: Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 294-FZ sind Siedlungen und Stadtbezirke von der Ausübung ausgeschlossen städtische Forstaufsicht, die ihre Tätigkeit in diesem Bereich beschränkt und nur Kontrolltätigkeiten durchführt. Das Bundesgesetz Nr. 294-FZ bestimmt, dass die Einrichtung organisatorische Struktur, Befugnisse, Funktionen und Verfahren für die Tätigkeiten der kommunalen Kontrollorgane sollten in Übereinstimmung mit der Satzung der Gemeinde ausgeübt werden.

    Die Befugnisse der Untertanen der kommunalen Kontrolle erstrecken sich innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen nicht nur auf die kommunalen Einrichtungen, sondern auch auf verschiedene staatliche, private und öffentliche Einrichtungen, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden, in Bezug auf die Ausführung von kommunalen Rechtsakten .

    Gleichzeitig üben sie Kontrollbefugnisse aus, indem sie Erklärungen von Beamten und anderen Bürgern entgegennehmen, Zugang zu kontrollierten Stellen und Organisationen erhalten, Anfragen senden, Dokumente, Informationen und andere für die Überwachung erforderliche Informationen erhalten. Die Themen der kommunalen Steuerung können im Rahmen ihrer Tätigkeit Experten und Spezialisten anziehen.

    Kommunale ordnungsrechtliche Kontrolle

    Einführung

    Kapitel eins. Das Konzept des Wesens und der Klassifizierung der kommunalen Kontrolle

    1.1 Konzept und Wesen der kommunalen Kontrolle

    1.2 Klassifizierung der kommunalen Kontrolle

    1.3 Grundsätze und Methoden der kommunalen Kontrolle

    Kapitel Zwei. System, Organe und Arten der kommunalen Kontrolle

    2.1 System und Organe der kommunalen Kontrolle

    2.2 Arten der kommunalen Kontrolle

    2.3 Kurzer Überblick über die Justizpraxis bei Verstößen gegen die kommunale Kontrolle

    Abschluss

    Literaturverzeichnis


    Einführung

    Die kommunale Kontrolle ist heute eine wichtige Funktion der Kommunalverwaltungen. Der Autor dieser Arbeit, der die Relevanz dieser Studie erkennt und auf der Grundlage der Tatsache, dass es derzeit zu wenige Arbeiten zum Thema Kommunalsteuerung gibt, seinen Standpunkt zum Thema Kommunalsteuerung darlegt. Das Ziel meiner Studienarbeit sehe ich in der theoretischen Darstellung der kommunalen Steuerung. Um das in der Studienarbeit gesteckte Ziel zu erreichen, hat der Autor folgende Aufgaben gelöst: Definition des Konzepts, der Einordnung und des Wesens der kommunalen Kontrolle. Identifizierung von Systemen, Gremien und Arten der kommunalen Kontrolle. Durchführen einer kurzen Überprüfung der Justizpraxis in Fällen, die sich aus dem Aufbau einer kommunalen Kontrolle ergeben. Gegenstand und Gegenstand der Studiengangsforschung ist die kommunale Steuerung und ihr Handeln im Ordnungssystem Kommunalverwaltung In der gegenwärtigen Phase.Unter den Methoden, die beim Verfassen einer Kursstudie verwendet wurden, wurden mehrere verwendet: analytisch, vergleichend, Untersuchung des regulatorischen Rahmens, spezifische historische, Verallgemeinerungen. Die Fallstudie wird anhand von Literatur und Forschung in der kommunalen und öffentlichen Verwaltung und der Managementtheorie verfasst. Basierend auf der Arbeit der folgenden Wissenschaftler: A. V. Yakushev. N. I. Glazunova A. G. Kobilev, A. D. Kirnev, V. V. Rudoy N. V. Shumyankova O. M. Roy M. I. Khalikov E. A. Utkin, A. F. Denisov und andere. Die Struktur der Studienarbeit ergibt sich aus den im Studium gestellten Aufgaben. Das erste Kapitel der Studienarbeit enthüllt das Konzept des Wesens und der Einordnung der kommunalen Kontrolle. Prinzipien und Methoden der kommunalen Kontrolle. Das zweite Kapitel der Studienarbeit stellt das System, die Organe und die Arten der kommunalen Kontrolle dar und gibt einen kurzen Überblick über die gerichtliche Praxis in Fällen des Aufbaus der kommunalen Kontrolle.

    Kapitel eins. Das Konzept des Wesens und der Klassifizierung der kommunalen Kontrolle

    1.1 Konzept und Wesen der kommunalen Kontrolle

    Die Kontrolle ist eine der Komponenten des Managementzyklus und fungiert als Rückkopplungselement, das dem Kontrollsubjekt die Ergebnisse seiner Auswirkungen auf das Objekt signalisiert.

    Unter Kontrolle in einer Kommune versteht man die Überprüfung der Übereinstimmung der quantitativen und qualitativen Eigenschaften von Objekten und Prozessen mit den festgelegten (geplanten, behördlichen) Anforderungen. Es ist auf die Einhaltung staatlicher und kommunaler Normen und Standards ausgerichtet, baut auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Planung, Vollständigkeit und Verlässlichkeit von Informationen, der gezielten Nutzung des kommunalen Eigentums und finanzielle Resourcen, die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeiten.

    Der Kontrollbedarf in einer Kommune ist mit der Unsicherheit verbunden, die jeder Managemententscheidung innewohnt. Zwischen geplanter und tatsächlicher Entwicklung der Situation besteht immer eine zeitliche Lücke, die zu Planabweichungen führen kann. Der Kern der Kontrolle besteht darin, Informationen über den tatsächlichen Zustand des Kontrollobjekts und die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den erwarteten zu erhalten.

    Dadurch lassen sich Mängel nicht nur in der Umsetzung der getroffenen Entscheidungen, sondern auch in den Entscheidungen selbst erkennen. Oftmals sind die Kontrollergebnisse die Grundlage für die Anpassung bereits verabschiedeter Pläne und Entscheidungen.

    1.2 Klassifizierung der kommunalen Kontrolle

    Die wichtigste ist die Aufteilung der Kontrolle in externe (staatliche), interne, von lokalen Regierungen durchgeführte und öffentliche. Fragen der staatlichen Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten der kommunalen Selbstverwaltungsorgane. In diesem Kapitel werden die Fragen der internen und öffentlichen Kontrolle als Bestandteile des Systems der Kommunalverwaltung untersucht.

    Hinsichtlich der Dauer kann die Steuerung periodisch oder kontinuierlich sein.

    Kontinuierlich ist in der Regel mit dem Einsatz technischer Kontrollen verbunden.

    In Bezug auf den Umfang kann die Kontrolle allgemein und spezifisch (detailliert) sein. Die allgemeine wird auf der Grundlage von Kenntnissen über Abweichungen von den Kontrollzahlen durchgeführt. Wenn ein privater Controller all die kleinen Dinge, Details untersucht, jeden Schritt des Darstellers überprüft.

    Nach dem Zeitfaktor wird die Kontrolle in vorläufige, aktuelle (mittlere) und endgültige Kontrolle unterteilt. Vor Beginn der Arbeiten wird eine Vorkontrolle durchgeführt. Ihre Einhaltung der festgelegten Anforderungen, Regeln und verfügbaren Ressourcen wird überwacht: personell, materiell, finanziell. Die laufende oder zwischenzeitliche Kontrolle erfolgt im Zuge der direkten Umsetzung der beschlossenen Pläne und Entscheidungen und basiert auf dem Vergleich der tatsächlichen Arbeitsergebnisse mit den geplanten.

    Es ermöglicht Ihnen, die skizzierten Abweichungen im Arbeitsablauf festzustellen und Korrekturentscheidungen zu treffen. Die Endkontrolle erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Zu diesem Zeitpunkt besteht keine Möglichkeit, den Fortschritt der Arbeiten zu beeinflussen, jedoch werden die Ergebnisse der Kontrolle bei der Durchführung der Folgearbeiten berücksichtigt.

    Formal gliedert sich die Kontrolle in die Kontrolle dokumentarischer Daten, das Anhören von Berichten von Managern und Leistungsträgern, Interviews mit ihnen.

    Zu diesem Thema wird die Kontrolle aktueller Ergebnisse, die Ausführung von Verwaltungsdokumenten, die Tätigkeiten von Strukturabteilungen und Dienststellen unterschieden. Die Überwachung der aktuellen Ergebnisse basiert auf der Beurteilung des Erreichungsgrades der gesetzten Ziele. Die Kontrolle über die Ausführung von Verwaltungsdokumenten umfasst die Kontrolle über die genaue Auslegung, Einhaltung und Ausführung der in diesen Dokumenten festgelegten Anforderungen. Die Überwachung der Aktivitäten der kommunalen Verwaltungsstrukturen ist eine Überprüfung von Zielen, Aufgaben, Funktionen, Organisationsstruktur, Arbeitsmethoden, berufliche Qualitäten Mitarbeiter.

    Die Hauptkomponenten des Kontrollprozesses:

    Entwicklung von Standards und Kriterien, nach denen die Kontrolle durchgeführt wird (sofern sie nicht früher festgelegt wurden);

    Vergleich mit diesen Standards und Kriterien für echte Ergebnisse;

    Korrekturmaßnahmen ergreifen.

    1.3 Grundsätze und Methoden der kommunalen Kontrolle

    Bei der Organisation eines Kontrollsystems in einer Gemeinde ist es ratsam, allgemeine und spezifische Grundsätze einzuhalten. Allgemeine Kontrollprinzipien basieren auf ihren gesellschaftspolitischen Aspekten, private spiegeln die organisatorische und technische Seite wider. Zu den Kontrollmethoden gehören:

    Untersuchung von Objekten vor Ort;

    Zertifizierung der Mitarbeiter für die Einhaltung ihrer Positionen.

    Die Kontrolle sollte zeitnah und flexibel erfolgen und sich auf die Lösung der der Kommunalverwaltung übertragenen Aufgaben konzentrieren.

    Die Kontinuität der Kontrolle wird durch ein eigens entwickeltes System zur Überwachung des Arbeitsfortschritts und der getroffenen Entscheidungen gewährleistet. Für eine effektivere Kontrolle über die Ausführung einer Vielzahl von Arbeiten und getroffenen Entscheidungen ist es ratsam, Tools wie Netzwerk- und Streifendiagramme, Gantt-Diagramme, Matrixpläne usw.

    Das effektive Funktionieren des kommunalen Kontrollsystems ist ohne moderne Computer und Systeme zur Unterstützung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Entwicklung (Treffen) von Managemententscheidungen unmöglich. Viele lokale Verwaltungen verfügen über eine computergestützte Kontrolle, für die Informationen über jede unter Kontrolle gebrachte Entscheidung in eine Datenbank eingegeben und entsprechende Programme für die Arbeit mit dieser Bank erstellt werden. Das automatisierte Kontrollsystem der Dokumentenausführung erhöht die Effizienz der Verwaltung erheblich, da Sie jederzeit Informationen über den Fortschritt der Dokumentenausführung erhalten.

    Kapitel Zwei. System, Organe und Arten der kommunalen Kontrolle

    2.1 System und Organe der kommunalen Kontrolle

    Die interne Kontrolle in einer Gemeinde gliedert sich in: - repräsentativ, durchgeführt von Vertretungsorganen und den gemäß dem Gesetz des Jahres geschaffenen Kontrollorganen der Gemeinde; - administrativ, durchgeführt von der Leitung der Verwaltung und ihrer Strukturabteilungen. Das Vertretungsorgan der Gemeinde ist gemäß dem Gesetz mit der ausschließlichen Befugnis ausgestattet, die Ausführung der Befugnisse zur Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung durch die Organe und Beamten der örtlichen Selbstverwaltung zu kontrollieren. Die Hauptaufgaben der Kontrolle durch das Vertretungsorgan sind die Wahrung der Rechte der Bürger auf dem Gebiet der Gemeinde, die Umsetzung von lokalen Plänen und Entwicklungsprogrammen. Jeder Abgeordnete, der sich mit seinen Wählern trifft und deren Beschwerden und Einsprüche prüft, übt dabei Kontrollfunktionen aus. Als Teil einer Vertretung können Ausschüsse oder Kommissionen gebildet werden, die auf deren Durchführung ausgerichtet sind. Ein wichtiger Bestandteil der repräsentativen Kontrolle ist die Kontrolle über die Verwendung von Haushaltsmitteln und die Verwaltung des kommunalen Eigentums der örtlichen Gemeinschaft. Da die Durchführung einer solchen Kontrolle fachliche Qualifikationen, auch im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens, erfordert, wird dies im folgenden Absatz meiner Arbeit erörtert.Das Gesetz sieht für diese Zwecke die Schaffung eines besonderen Kontrollorgans der Gemeinde vor.

    Das Kontrollorgan der Gemeinde (Kontroll- und Rechnungskammer, Rechnungsprüfungskommission usw.) wird entweder bei den Kommunalwahlen oder von der Vertretung der Gemeinde gemäß ihrer Satzung gebildet. Zu seinen Befugnissen gehören die Kontrolle über den Vollzug des Gemeindehaushalts, die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Aufstellung und Prüfung des Entwurfs des Gemeindehaushaltsplans, den Bericht über dessen Ausführung sowie die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Verwaltung und Veräußerung des Eigentums in kommunales Eigentum. Die Ergebnisse der Kontrollen der Kontrollstelle der Gemeinde unterliegen der Veröffentlichung (Offenlegung). Organe und Beamte der kommunalen Selbstverwaltung sind verpflichtet, dem Kontrollorgan der Gemeindeformation auf Verlangen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer Zuständigkeit vorzulegen.

    Das Gesetz sah auch die entsprechenden Kontrollbefugnisse der Vertretung der Gemeinde vor, aber die Mechanismen und Verfahren zu ihrer Umsetzung wurden nicht festgelegt. Die Abgeordneten hatten praktisch keine Möglichkeit, sich der unangemessenen Verwendung von Haushaltsmitteln zu widersetzen. Oft fehlten ihnen die Qualifikationen, um Verstöße rechtzeitig aufzudecken. Die Gesetzesnormen, die Schaffung von zuständigen kommunalen Kontrollorganen, die die Veröffentlichung der Ergebnisse der Inspektionen gewährleisten, ermöglichen eine radikale Verbesserung des repräsentativen Kontrollsystems in der Gemeinde.

    Die administrative Kontrolle wird von den Exekutivorganen der Gemeinde in verschiedenen Formen ausgeübt. Die Leiter der Strukturabteilungen der Verwaltung sind verpflichtet, das Handeln der Untergebenen auf Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit des Handelns zu überwachen. Diese Form der Kontrolle umfasst das Recht, Anordnungen, Anordnungen, Weisungen zu erteilen, Entscheidungen von Untergebenen zu ändern oder aufzuheben. Im Text jeder getroffenen Entscheidung sind die für die Ausführung verantwortlichen Personen, die Fristen für die Ausführung und die für die Überwachung der Ausführung verantwortliche Person anzugeben. Die allgemeine Kontrolle über die Ausführung von Entscheidungen in der Verwaltung wird in der Regel vom Stabschef ausgeübt.

    Die Verwaltung der Gemeinde ist verpflichtet, nicht nur die interne Kontrolle über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu gewährleisten, sondern auch die Kontrolle über die Umsetzung der Beschlüsse der kommunalen Selbstverwaltungsorgane durch alle Bürger, Unternehmen und Organisationen, die sich im untergeordneten Gebiet befinden.

    2.2 Arten der kommunalen Kontrolle

    1) Die Hauptkomponenten des Kontrollprozesses:

    Die Kommunalgewalt wird von der Bevölkerung gewählt, handelt in ihrem Namen und in ihrem Interesse und kann nur von den Bürgern kontrolliert werden. Die öffentliche Kontrolle wird von der Bevölkerung, öffentlichen Organisationen und Bewegungen ausgeübt, indem sie sich an lokale Behörden, staatliche, justizielle und andere Stellen wendet. Die öffentliche Kontrolle ermöglicht es, illegale oder nachteilige Handlungen lokaler Behörden zu erkennen.

    Das Gesetz sieht das Recht der Bürger vor, bei den Organen und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung individuelle und kollektive Berufungen einzulegen, die Verpflichtung der letzteren, die Möglichkeit zu gewährleisten, vollständige und zuverlässige Informationen über die Tätigkeit der kommunalen Selbstverwaltungsorgane zu erhalten wie die Verpflichtung, öffentliche Anhörungen zu einer Reihe von Fragen des lokalen Lebens abzuhalten. Das Gesetz sagt jedoch nichts über das Recht der Bürger aus, die Aktivitäten der Organe und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung zu kontrollieren. Berufungen, Öffentlichkeitsarbeit, öffentliche Anhörungen sind wichtige Bedingungen für die Kontrolle, aber nicht die Kontrolle selbst. Gleichzeitig enthalten das Bundesgesetz über Umweltgutachten, das Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation und das Bodengesetzbuch der Russischen Föderation direkte Normen, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Verabschiedung relevanter Entscheidungen vorsehen.

    Die Statuten vieler Gemeinden sehen das Recht der Bürger vor, an der Erörterung von Entwürfen für normative Rechtsakte der Stadt, Entwürfen von Plänen und Programmen für die sozioökonomische Entwicklung von Gebieten, Haushalten, Teilnahme an Sitzungen eines Vertretungsorgans und seiner Kommissionen usw. teilzunehmen .

    Allerdings fehlen in der Regel Mechanismen zur Verwirklichung dieser Rechte. In der Zwischenzeit sind eine öffentliche Kontrolle und eine öffentliche Prüfung der Aktivitäten der kommunalen Selbstverwaltungsorgane zu den unterschiedlichsten Themen sowohl in der Phase der Entwicklung von Plänen und Projekten als auch in der Phase ihrer Umsetzung erforderlich.

    Häufig stehen lokale Verwaltungen der öffentlichen Kontrolle ihrer Aktivitäten ablehnend gegenüber und konzentrieren sich nicht auf die Zusammenarbeit in diesem Bereich. Die meisten Kommunalbeamten glauben, dass die repräsentative Regierung diese Funktionen gegenüber der Exekutive bereits wahrnimmt und die Bevölkerung nur über ihre Stellvertreter (insbesondere durch stellvertretende Mandate) an diesem Prozess teilnehmen kann. Die öffentliche Kontrolle setzt etwas ganz anderes voraus, völlige Transparenz und Offenheit der Kommunen: "Sie machen einfach das, wofür wir (Bewohner) Sie eingestellt haben, und wir kümmern uns um Sie." In einigen Städten wurden bereits Organe zur öffentlichen Kontrolle (Gruppen, Ausschüsse, Kommissionen) der Tätigkeiten von Organen und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung geschaffen. Ihr rechtlicher Status ist jedoch nicht rechtlich definiert.

    Es ist notwendig, in die Statuten der Gemeinden Klauseln über die Formen der Kontrolle der Bürger über die Aktivitäten der Organe und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung und spezifische Mechanismen der öffentlichen Kontrolle aufzunehmen.

    2) Kommunale Kontrolle über die Ausführung der Arbeiten. Die städtische Überwachung der Arbeitsleistung kann die Überprüfung von Beschwerden, die Befragung von Anwohnern, die direkte Beobachtung und Überprüfung von Produktionsaufzeichnungen und regelmäßige Vergleiche der Kosten mit denen anderer Auftragnehmer und kommunaler Dienste umfassen. Die Qualität vieler Werke wird von der Öffentlichkeit effektiv überwacht. Es genügt, die notwendigen Kontaktnummern an für Anwohner zugänglichen Orten zu platzieren, und die geringe Arbeitsqualität (z. B. Müllabfuhr) wird sich sofort in einer Zunahme eingehender Beschwerden ausdrücken. Es ist jedoch wichtig, dass öffentliche Beschwerden zuerst an das Gemeindeamt gehen und nicht direkt an den Auftragnehmer. In diesem Fall können Sie die Wirksamkeit des Vertrages einfach und kostengünstig nachverfolgen. Einige städtische Dienste haben dies vergessen, indem sie die Telefonnummern der Auftragnehmer, an die sie Beschwerden einreichen sollen, weithin bekannt geben. Einwohnerbefragungen können effektiv als Instrument verwendet werden, um den Grad ihrer Zufriedenheit mit dem Niveau der von verschiedenen Diensten erbrachten Dienstleistungen zu bewerten. Kontrollmethoden können auch außerplanmäßige Inspektionen vor Ort und geplante Inspektionen eines bestimmten Arbeitsschritts umfassen. Viele Arbeiten werden durch regelmäßige Stichprobenkontrollen effektiv überwacht, zum Beispiel die Qualität der Reinigung des Geländes, die Einhaltung des Busfahrplans, die Qualität der Straßenreparaturen usw.

    Es ist ratsam, öffentliche Beschwerden und Kosten sowohl in Bezug auf kommunale Dienstleistungen als auch private Unternehmen regelmäßig zu analysieren; Vergleichen Sie auch die Kosten im Zusammenhang mit der Analyse von Beschwerden und der Kontrolle über die Umsetzung der Vertragsbedingungen. Es ist notwendig, Meinungsumfragen per Telefon und mit Hilfe von Fragebögen durchzuführen, die in den einzelnen Vierteln verteilt werden. Sie können eine Fotokontrolle der Arbeitsqualität sowie eine verdeckte Überwachung verwenden, die über die Arbeit kommunaler und privater Teams mit der Festsetzung der Ergebnisse durchgeführt wird. Eine hohe Effizienz zeigt eine Maßnahme wie die Ernennung von Ältesten an den Eingängen, Häusern, zu deren Aufgaben die rechtzeitige Information der Gemeindebehörden über auftretende Probleme und Beschwerden der Bevölkerung gehört. Die Überwachung der Vertragsarbeit erfordert eine sorgfältige Planung, einschließlich der Festlegung, was und wie zu bewerten ist, Schulungen für Inspektoren sowie Rechnungslegungs- und Überprüfungsverfahren.

    Rentner und Hausfrauen eignen sich gut für die Rolle von Inspektoren, da für diese Arbeit in der Regel kein Vollzeit-Vollzeit-Fachpersonal erforderlich ist.

    3) Kommunale Kontrolle im Bereich Umweltschutz.

    Lokale Selbstverwaltungsorgane und Beamte sind verpflichtet, den Bürgern, der Öffentlichkeit und anderen zu helfen gemeinnützige Vereine bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Bereich des Umweltschutzes und bei der Durchführung wirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeiten sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Verhütung und Beseitigung negative Auswirkung Lärm, Vibrationen, elektrische, elektromagnetische, magnetische Felder und andere negative physikalische Auswirkungen auf die Umwelt in städtischen und ländliche Siedlungen, Erholungsgebiete, Lebensräume von Wildtieren und Vögeln einschließlich ihrer Fortpflanzung, auf natürliche Ökosysteme und Naturlandschaften.

    Informationen über den Zustand der Umwelt, ihre Veränderung, die während der Durchführung der Zustandsüberwachung der Umwelt (Zustand Umweltüberwachung), kann von lokalen Regierungen genutzt werden, um Prognosen über die sozioökonomische Entwicklung zu erstellen und entsprechende Entscheidungen zu treffen, Programme im Bereich des Umweltschutzes zu entwickeln.

    Die Kontrolle im Bereich Umweltschutz (Umweltkontrolle) wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass die lokalen Regierungen die Gesetze im Bereich Umweltschutz, die Einhaltung von Anforderungen, einschließlich Normen und normative Dokumente, im Bereich des Umweltschutzes sowie der Gewährleistung der Umweltsicherheit.

    Die Russische Föderation führt unter anderem kommunale und öffentliche Kontrollen im Bereich des Umweltschutzes durch.

    Die Subjekte der wirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeiten sind verpflichtet, den Exekutivbehörden bzw. den lokalen Selbstverwaltungsorganen, die die kommunale Kontrolle in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise ausüben, über die Organisation der industriellen Umweltkontrolle zu informieren.

    Die kommunale Kontrolle auf dem Gebiet des Umweltschutzes (kommunale Umweltkontrolle) auf dem Gebiet der Gemeinde wird von lokalen Behörden oder von ihnen autorisierten Stellen durchgeführt.

    Die kommunale Kontrolle im Bereich des Umweltschutzes (kommunale Umweltkontrolle) auf dem Territorium der Gemeinde erfolgt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und in der durch die Rechtsakte der Kommunalverwaltungen festgelegten Weise.

    Die den Kommunen vorgelegten Ergebnisse der öffentlichen Kontrolle im Bereich des Umweltschutzes (Öffentliche Umweltkontrolle) unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Berücksichtigung.

    Lokale Selbstverwaltungsorgane betreiben Umweltbildung, einschließlich der Information der Bevölkerung über Gesetze im Bereich Umweltschutz und Gesetzgebung im Bereich Umweltsicherheit, sowie Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, Museen, Bibliotheken, Umweltinstitutionen, Sport und Tourismus Organisationen und andere juristische Personen.

    2.3 Ein kurzer Überblick über die Justizpraxis bei Verstößen gegen die kommunale Kontrolle

    Einzelunternehmer Belkina E.I. beim Schiedsgericht des Gebiets Belgorod mit einer Erklärung über die Anerkennung der rechtswidrigen Untätigkeit der Gemeindebildung des Bezirks Schebekinski und der Stadt Schebekino, ausgedrückt in der Nichtausübung der Kontrolle durch ihr Exekutivorgan über die Auffindung des Prioritätszeichens, und weiter die Wiedergutmachung von Verlusten, die durch Untätigkeit entstanden sind. Während des Prozesses wurde der Angeklagte durch die Bezirksverwaltung Shebekinsky ersetzt. Die staatliche Einrichtung "Department of Highways allgemeiner Gebrauch"; Schebekinski kommunale Einheitsunternehmen für Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen" Maslovo-Pristanskoe ", Schebekinsky kommunale Einheitsunternehmen" Maslovopristansky kommunale Dienste ", staatliche Verkehrssicherheitsinspektion des Organs für innere Angelegenheiten des Bezirks Schebekinski und der Stadt Schebekino. Die behaupteten Ansprüche wurden abgelehnt Der Fall wurde im Berufungsgericht nicht behandelt. Mit Beschluss des Bundesschiedsgerichts des Zentralbezirks vom 20.05.2008 wurde der Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts unverändert gelassen. beantragt die Aufhebung der in der Sache erlassenen Rechtsakte , mit Verweis auf die fehlerhafte Anwendung der Rechtsnormen durch die Gerichte, da sie der Ansicht sind, dass allein das Fehlen eines Verkehrszeichens das Verschulden der Verwaltung an der Verursachung von Schäden beweise. dass die Rechtswidrigkeit der Handlungen und die Schuld der Verwaltung nicht nachgewiesen sind.

    Gemäß Artikel 299 Teil 4 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation kann der Fall an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zur Revision von Gerichtsakten im Wege der Aufsicht übertragen werden, wenn dafür Gründe vorliegen in Artikel 304 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation. Nach Prüfung der Argumente des Unternehmers und der in der Rechtssache erlassenen Rechtsakte ist die Richterkammer der Auffassung, dass sie keine in Artikel 304 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründe für die Verlegung der Sache an die Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation für die Überprüfung der angefochtenen Rechtsakte im Wege der Aufsicht.

    Auf der Grundlage des Vorstehenden und geleitet von Artikel 184, Teil 8 von Artikel 299, Artikel 301 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation, dem Obersten Schiedsgericht der Russischen Föderation.

    Nach Prüfung der Argumente des Unternehmers und der in der Sache erlassenen Rechtsakte ist die Richterkammer der Ansicht, dass sie nicht bezeugen, dass die in Artikel 304 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründe für die Verlegung der Sache an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zur Überprüfung der angefochtenen Rechtsakte im Wege der Aufsicht.

    Auf der Grundlage des Vorstehenden und geleitet von Artikel 184, Teil 8 von Artikel 299, Artikel 301 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation hat das Oberste Schiedsgericht der Russischen Föderation festgestellt, dass der Fall des Schiedsgerichts der Region Belgorod wurde dem Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zur Überprüfung der Entscheidung des Schiedsgerichts der Region Belgorodskaja vom 25.12.2007 und der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts des Zentralbezirks vom 20.05. 2008 abzulehnen. Die Föderale Agentur für Gesundheit und soziale Entwicklung (Moskau) hat beim Moskauer Schiedsgericht Berufung eingelegt mit einer Erklärung zur Aufhebung der Entscheidungen des Föderalen Antimonopoldienstes (im Folgenden als Antimonopolbehörde bezeichnet) vom 04.04.2007 N K-131/07 und Vorschläge zur Beseitigung von Verstößen gegen das Anordnungsgesetz für staatliche Bedürfnisse, sowie einen Antrag auf Aussetzung der genannten Entscheidungen und Vorschläge der Antimonopolbehörde.

    Impulse-IVTs GmbH ist in den Fall als Dritter involviert, der keine eigenständigen Ansprüche in Bezug auf den Streitgegenstand geltend macht.

    Das Schiedsgericht der Stadt Moskau wies mit Beschluss vom 5.7.2007 den Antrag der Bundesanstalt für Gesundheit und soziale Entwicklung auf Aussetzung der Entscheidung und des Vorschlags der Antimonopolbehörde vom 04.04.2007 N K-131/ 07.

    Mit Urteil vom 06.05.2007 hat das Moskauer Schiedsgericht die Klage aufgrund von Artikel 148 Absatz 7 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation unberücksichtigt gelassen.

    Nach dem Beschluss des Neunten Schiedsverfahrens Berufungsgericht vom 08.10.2007 wurde die Definition vom 07.05.2007 unverändert belassen.

    Das Bundesschiedsgericht des Bezirks Moskau hat mit Beschluss vom 22. November 2007 das Urteil des Moskauer Schiedsgerichts vom 7. 52 des Bundesgesetzes vom 26. Juli 2006 N 135-FZ "Über den Schutz des Wettbewerbs" bei Antragstellung beim Schiedsgericht wird die Vollstreckung der Anordnung der Kartellbehörde bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt einstweilige Anordnung wegen der tatsächlichen Aussetzung der angefochtenen Entscheidung nicht erforderlich ist."

    Die Bundesanstalt für Gesundheit und soziale Entwicklung weist in ihrem beim Obersten Schiedsgericht der Russischen Föderation eingereichten Antrag auf Überprüfung einer gerichtlichen Handlung im Wege der Aufsicht auf eine Verletzung der Einheitlichkeit der Rechtsauslegung und -anwendung durch die Gerichte hin.

    Gemäß Artikel 299 Teil 4 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation kann der Fall an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zur Revision des Gerichtsakts im Wege der Aufsicht übertragen werden, wenn Gründe dafür vorliegen für in Artikel 304 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation.

    Nach Artikel 304 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation sind die Gründe für die Änderung oder Aufhebung von Rechtsakten, die in Kraft getreten sind, im Wege der Aufsicht: Verletzung der Einheitlichkeit in der Auslegung und Anwendung von die Rechtsnormen der Schiedsgerichte; Verletzung der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, internationalen Verträgen der Russischen Föderation; Verletzung der Rechte und berechtigten Interessen eines unbestimmten Personenkreises oder sonstiger öffentlicher Interessen.

    Nach Prüfung des Antrags der Föderalen Agentur für Gesundheit und soziale Entwicklung ist die Richterkammer der Auffassung, dass die darin enthaltenen Argumente nicht auf das Vorliegen von in Artikel 304 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen für die Verlegung der Sache schließen lassen an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zur Revision des angefochtenen Gerichtsakts in der Reihenfolge der Aufsicht. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden und geleitet von Artikel 184, Teil 8 von Artikel 299, Artikel 301 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation hat die Jury beschlossen, die Entscheidung des Föderalen Schiedsgerichts des Bezirks Moskau vom 22. November 2007 abzulehnen den Fall an das Moskauer Schiedsgericht zur Überprüfung im Wege der Aufsicht zu überweisen. Das städtische Bauunternehmen für einheitliches Kapital hat beim Schiedsgericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk mit einer Erklärung beantragt, die Entscheidung der Interdistriktinspektion des Föderalen Steuerdienstes Russlands Nr. 6 für den Autonomen Kreis Chanty-Mansijsk - Jugra vom 07.09 .2006 Nr. 12/42862 betreffend Abschnitt 2.2 über den zusätzlichen Steuerwert für die Zeiträume Februar bis Dezember 2003, Januar - Dezember 2004, Januar - Dezember 2005, insgesamt in Höhe von 28.472.619 Rubel. und die Verpflichtung der Aufsichtsbehörde, den zu viel gezahlten Steuerbetrag aus dem Haushalt zu erstatten.

    Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk vom 26. Januar 2007 wurden die vom Unternehmen erklärten Ansprüche teilweise befriedigt, die angefochtene Entscheidung der Aufsichtsbehörde als steuerrechtswidrig und hinsichtlich der Nachveranlagung nichtig anerkannt der Mehrwertsteuer in Höhe von 971.780 Rubel, der Rest der Forderungen wurde abgelehnt.

    Durch die Entscheidungen der Berufungsinstanz desselben Gerichts vom 26. Januar 2007 und des Bundesschiedsgerichts des Westsibirischen Bezirks vom 27. Juni 2007 wurde die Gerichtsentscheidung vom 26. Januar 2007 unverändert gelassen.

    Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass die Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers/Bauträgers im Interesse der Gemeinde durch das Unternehmen, einschließlich der Baukontrolle und technischen Überwachung, die Organisation nicht von der Steuerpflicht entbindet.

    In dem Antrag auf Revision der im vorliegenden Fall erlassenen Rechtsakte weist das Unternehmen darauf hin, dass die Übertragung von Haushaltsmitteln an das Unternehmen im Rahmen des Zielinvestitionsprogramms für den Bau von Anlagen zur Wahrnehmung der Funktionen eines Kunden-Entwicklers für den Bau von Anlagen, die in das Kapitalbauprogramm einbezogen sind, ist Investitionscharakter und unterliegt gemäß Artikel 39 Absatz 3 Unterabsatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht der Mehrwertsteuer.

    Zur Klärung der Frage des Vorliegens von Revisionsgründen von Rechtsakten im Wege der Aufsicht hat die Zusammensetzung des Aufsichtsinstanzgerichts mit Beschluss vom 18. ...

    Die gerichtliche Handlung kann in den in Artikel 304 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen in der Reihenfolge der Aufsicht aufgehoben oder geändert werden.

    Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Antrags, der beigefügten Unterlagen und des Verfahrensmaterials hat das Justizkollegium eine solche Begründung nicht festgestellt.

    Die Gerichte weigerten sich teilweise, die Anforderungen des Unternehmens zu erfüllen, und gingen, geleitet von den Artikeln 146 und 162 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, davon aus, dass die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) erhoben wird ) auf dem Territorium der Russischen Föderation, unabhängig von den Finanzierungsquellen, sowie vom Steuerzahler erhaltene Gelder, die ansonsten mit der Zahlung für verkaufte Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) verbunden sind, dh die Finanzierung der Kosten für die Aufrechterhaltung des Dienstes der Auftraggeber-Entwickler zu Lasten des Gemeindehaushalts hat für diesen Streit keine rechtliche Bedeutung.

    Die streitigen Rechtsakte verletzen nicht die einheitliche Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts durch die Gerichte.

    Die in Artikel 304 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation vorgesehenen Gründe für die Verlegung des Falls an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation wurden nicht identifiziert.

    Unter Berücksichtigung des Vorstehenden, geleitet von den Artikeln 299, 301 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation, hat das Oberste Schiedsgericht der Russischen Föderation beschlossen, die Übertragung der Sache des Gerichts des Autonomen Kreises der Chanten und Mansen an das Präsidium zu verweigern des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zur Überprüfung im Wege der Überwachung von Gerichtshandlungen. R. beantragte beim Gericht mit einer Erklärung, Teil 2 der Kunst für ungültig zu erklären. 6 und Ziffer 18, Teil 3 der Kunst. 8 des Kodex der Region Wolgograd über die Verwaltungsverantwortung, in dem darauf hingewiesen wird, dass die angefochtenen Bestimmungen des normativen Rechtsakts der Bundesgesetzgebung widersprechen, über die Befugnisse der Vertretungsbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation hinaus erlassen wurden, und seine Rechte und berechtigten Interessen verletzen.

    Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wolgograd vom 30. August 2006 wurde entschieden: R.-Erklärung über die Anerkennung als ungültig und gegen das Bundesrecht verstoßend, Artikel 6 Teil 2 und Artikel 8 Absatz 18 Teil 3 des Gebiets Wolgograd Kodex der Verwaltungszuständigkeit Nr. 727-OD vom 17. Juli 2002 (geändert durch .Gesetze der Region Wolgograd vom 18.12.2002 N 770-OD vom 18.04.2003 N 812-OD vom 14.05.2003 N 824-OD , vom 02.06.2003 N 827-OD, vom 14.07.2003 N 850-OD, vom 15.07.2003 N 852-OD, vom 30.12.2003 N 903-OD, vom 13.07.2004 N 935-OD, vom 30.11.2004 N 965-OD, ab 10.03.2005 N Yu24-OD, ab 25.03.2005 N 1034 -OD, ab N 1068-OD, ab 10.06.2005 N 1069-OD, ab 19.07.2005 N 1088-OD, ab N 1153 -OD, ab 27.12.2005 N 1159-OD, ab 10.01.2006 N 1169-OD , N 1171-OD, ab 10.01.2006 N 1174-OD, ab 10.01.2006 N 1175-OD) vollständig erfüllen.

    Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gerichtsurteils als ungültig und nicht antragspflichtig anzuerkennen, Artikel 6 Teil 2 und Artikel 8 Absatz 18 Teil 3 des Kodex der Region Wolgograd über die Verwaltungsverantwortung N 727-OD vom 17. Juli , 2002 (in der Fassung der Gesetze der Region Wolgograd vom 18.12.2002 N 770-OD, vom 18.04.2003 N 812-OD, vom 14.05.2003 N 824-OD, vom 02.06.2003 N 827-OD, vom 14.07 .2003 N 850-OD, ab 15.07.2003 N 852-OD , ab 30.12.2003 N 903-OD, ab 13.07.2004 N 935-OD, ab 30.11.2004 N 965-OD, ab 10.03.2005 N Yu24- OD, vom 25.03.2005 N 1034-OD, N 1068-OD , vom 10.06.2005 N 1069-OD, vom 19.07.2005 N 1088-OD, N 1153-OD, vom 27.12.2005 N 1159-OD, vom 10.01 .2006 N 1169-OD, N 1171-OD, vom 10.01.2006 N 1174-OD, vom 10.01.2006 N 1175-OD).

    Die Kassationsbeschwerde wirft die Frage der Aufhebung der Entscheidung wegen erheblicher Verstöße gegen materiell- und verfahrensrechtliche Normen auf.

    Nach Prüfung der Fallmaterialien und Diskussion der Argumente der Kassationsbeschwerde, hat das Justizkollegium für Zivilsachen Der Oberste Gerichtshof Die Russische Föderation sieht keinen Grund, ihr zu genügen.

    Teil 2 des Artikels 6 des Kodex der Region Wolgograd über die Verwaltungsverantwortung sieht vor, dass Kontrolleure-Revisoren, Schaffner-Revisoren und andere befugte Mitarbeiter des kommunalen Personenkraftwagen- und Elektroverkehrs das Recht haben, Fälle einer in Artikel 66 vorgesehenen Ordnungswidrigkeit zu prüfen (Verstoß gegen die Reise- und Gepäckbestimmungen bei der allgemeinen Beförderung) dieses Kodex und verhängen Verwaltungsstrafen im Namen der Verwaltungskommissionen.

    Die Schlussfolgerung des Gerichts, dass diese Bestimmung im Widerspruch zum Bundesrecht steht, wurde zu Recht getroffen, da Fälle von Ordnungswidrigkeiten, die in den Gesetzen der Teilstaaten der Russischen Föderation vorgesehen sind, entweder von Friedensrichtern oder Kollegialorganen geprüft werden können, deren vollständige Liste ist in den Absätzen 2 bis 4 des Teils 2 des Artikels 22.1 des Verwaltungsgesetzbuches der Russischen Föderation enthalten.

    In Übereinstimmung mit Teil 2 der Kunst. 22.2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation haben die bevollmächtigten Beamten der Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation das Recht, Fälle von Ordnungswidrigkeiten nur im Namen der befugten Organe und Institutionen der Exekutivbehörden der Russischen Föderation zu behandeln konstituierende Körperschaften der Russischen Föderation, jedoch nicht im Auftrag der Verwaltungskommissionen.

    Controller-Auditoren, Dirigenten-Auditoren und andere autorisierte Mitarbeiter des kommunalen Personenkraftwagen- und Elektroverkehrs sind keine Beamten der Exekutivbehörden der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation.

    Artikel 8 Abschnitt 18 des Teils 3 des Kodex über die Verwaltungshaftung des Gebiets Wolgograd sieht vor, dass zusätzlich zu den in Teil 2 dieses Artikels genannten Fällen Protokolle über die in diesem Kodex vorgesehenen Ordnungswidrigkeiten erstellt werden, auch von den für die Verarbeitung Verantwortlichen -Auditoren, Schaffner-Auditoren und andere befugte Beamte von Personen des Personenkraftwagens und des städtischen Elektrotransports - über die in Artikel 66 dieses Gesetzes vorgesehenen Ordnungswidrigkeiten.

    Nach Teil 2 der Kunst. 28.3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation, Beamte der föderalen Exekutivorgane, ihrer Organe, Strukturabteilungen und Gebietskörperschaften sowie anderer staatlicher Organe gemäß den ihnen durch Bundesgesetze oder ordnungsrechtliche Vorschriften zugewiesenen Aufgaben und Funktionen Handlungen des Präsidenten der Russischen Föderation oder der Regierung der Russischen Föderation.

    Die Liste der zur Erstellung von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten befugten Beamten wird von den Exekutivorganen des Bundes erstellt.

    So haben Beamte von Exekutivbehörden, Beamte anderer staatlicher Organe das Recht, Protokolle über Ordnungswidrigkeiten zu erstellen.

    Aufgrund von Teil 6 der Kunst. 28.3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation können nur Beamte der Exekutivbehörden der Organe der Russischen Föderation und Beamte anderer staatlicher Organe der Organe der Russischen Föderation mit dem Recht zur Erstellung von Protokollen ausgestattet werden über Ordnungswidrigkeiten.

    In diesem Fall bezog sich das Gericht vernünftigerweise auf die Normen des Bundesgesetzes vom 14. November 2002 N 161-FZ "Über staatliche und kommunale Einheitsunternehmen".

    Analyse von Art. Kunst. 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes weisen darauf hin, dass Beamte von staatlichen und kommunalen Einheitsunternehmen nicht befugt sind, die staatliche Kontrolle (Aufsicht) auszuüben und Protokolle über Ordnungswidrigkeiten zu erstellen.

    Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) sind die Exekutivorgane des Bundes, die Exekutivorgane der Teilstaaten der Russischen Föderation und ihnen nachgeordnete Institutionen.

    In Anbetracht der Tatsache, dass die angefochtenen Normen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten des Gebiets Wolgograd jedem Beamten Kontrollfunktionen über die Ausführung der Verwaltungsgesetze und die Befugnis zur Erstellung von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten verleihen, wurden sie vom Gericht zu Recht als entgegen der Bundesgesetzgebung.

    Die in der Kassationsbeschwerde dargelegten Argumente widerlegen die Schlussfolgerungen des Gerichts nicht.

    Das Gericht analysierte die Normen der Rechtsakte, auf die sich der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Ansprüche beruft, und verglich den Regelungsgegenstand, den Geltungsbereich des angefochtenen Rechtsakts und das Bundesrecht zutreffend.

    Aufgrund von Art. 23.37 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation, die Kontrolleure-Auditoren, Fahrkartenkontrolleure, andere befugte Mitarbeiter des Personenverkehrs zwischen den Städten angibt Straßentransport das Recht, im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde Ordnungswidrigkeitenverfahren zu prüfen, hat der Gesetzgeber das Ordnungswidrigkeitsverfahren tatsächlich eingeführt und damit im Rahmen seiner Befugnisse nach Art. 1.3 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation.

    Zu den Organen des Straßenverkehrs gehören die Organe der Russischen Verkehrsinspektion, die Abteilung für Straßenverkehr des Verkehrsministeriums Russlands, aber keine Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel der Erzielung von Gewinn (Beschluss des Verkehrsministeriums Russlands vom 21. Oktober , 2002 N 134 (in der Fassung vom 23. Juli 2003 N 167 ).

    Das in den angefochtenen Normen, auch in Analogie zum Gesetz, vorgesehene besondere Verfahren für Verfahren in Fällen von Ordnungswidrigkeiten kann nicht der Zuständigkeit einer Körperschaft der Russischen Föderation zugerechnet werden. Das Justizkollegium sieht keinen Grund, die Entscheidung des Gerichts aufzuheben, da die Frage in der Kassationsbeschwerde gestellt wird.

    Geleitet von Art. 361 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation hat das Justizkollegium für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation festgestellt: Die Entscheidung des Bezirksgerichts Wolgograd vom 30. August 2006 bleibt unverändert, die Kassationsbeschwerde des Verwaltung

    Region Wolgograd - keine Zufriedenheit.

    Der stellvertretende Staatsanwalt der Region Perm wandte sich mit einer Erklärung an das Gericht, in der er die Anerkennung von Abs. 5 S. 1 der Kunst. 9 des Gesetzes der Region Perm vom 9. Dezember 2002 N 502-94 "Über den Umweltschutz der Region Perm" ist ungültig, was darauf hinweist, dass die oben genannte Norm des Gesetzes der Region Perm der Bundesgesetzgebung widerspricht.

    Mit Beschluss des Landgerichts Perm vom 18. März 2003 wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

    Die Verwaltung der Stadt Perm beantragte im Berufungsverfahren die Aufhebung der Gerichtsentscheidung unter Berufung auf deren Rechtswidrigkeit und Unbegründetheit.

    Das Justizkollegium für Zivilsachen des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation hat am 26. Mai 2003 der Beschwerde und der Vorlage aus folgenden Gründen stattgegeben.

    Aufgrund von Abs. 5 S. 1 der Kunst. 9 des Gesetzes der Region Perm "Über den Umweltschutz der Region Perm" üben die Gemeinden nach Bundesgesetzgebung die kommunale Umweltkontrolle in Einrichtungen aus, die nicht als Objekte der Landesumweltkontrolle und der Landesumweltkontrolle der Region Perm eingestuft sind. In Anfechtung der vorstehenden Bestimmungen des Regionalgesetzes verwies der Staatsanwalt auf die Rechtswidrigkeit der Einschränkung des Rechts der durch Bundesgesetz bestimmten kommunalen Selbstverwaltungsorgane zur Ausübung der kommunalen Umweltkontrolle auf dem Gebiet der Gemeinde.

    Das Gericht verweigerte dem Beschwerdeführer die Erfüllung der Anforderungen und wies darauf hin, dass die Beteiligung der Gemeinden am Umweltschutz nur Gegenstände des Umweltschutzes betreffen kann, die in Art. 4 des Bundesgesetzes vom 10. Januar 2002 N 7-FZ "Über den Umweltschutz", - dies sind Grundstücke, Untergründe, Böden, Oberflächen und Das Grundwasser, Wälder und sonstige Vegetation, Tiere usw.

    Diese Schlussfolgerung basiert nicht auf dem Gesetz und ist falsch.

    Im unter. 29 S. 2 Art.-Nr. 6 des Bundesgesetzes vom 28. August 1995 N 154-FZ "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" sieht das Recht der kommunalen Selbstverwaltungsorgane vor, sich am Umweltschutz auf dem Territorium der Russischen Föderation zu beteiligen die Gemeinde. Das Gericht hingegen ersetzte den Begriff der kommunalen Umweltkontrolle durch einen weiter gefassten Begriff der Beteiligung der Kommunen am Umweltschutz und verwechselte damit rechtswidrig Umweltschutzobjekte mit Umweltkontrollobjekten.

    Aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes „Über den Umweltschutz“ lässt sich nicht auf das Recht der Gemeinden schließen, die kommunale Umweltaufsicht nur über solche Gegenstände auszuüben, die nicht der staatlichen Umweltaufsicht unterliegen. Die Norm der Kunst. 68, der den kommunalen Selbstverwaltungsorganen das Recht einräumt, die kommunale Umweltkontrolle auf dem Gebiet der Gemeinde auszuüben, enthält solche Beschränkungen nicht.

    In Übereinstimmung mit Absatz 2 der Kunst. 64 des genannten Bundesgesetzes in der Russischen Föderation wird eine staatliche, industrielle, kommunale und öffentliche Kontrolle im Bereich des Umweltschutzes durchgeführt. Aufgrund von Art. 3 des Gesetzes ist eines der Grundprinzipien des Umweltschutzes die Unabhängigkeit dieser Kontrolle.

    Die Unabhängigkeit jeder der oben genannten Arten der Umweltkontrolle wird beispielsweise durch die Bestimmungen des Art. Kunst. 65, 67 und 68 des Bundesgesetzes.

    Also nach den Sätzen 1 und 2 der Kunst. 65 des Gesetzes wird die staatliche Kontrolle auf dem Gebiet des Umweltschutzes (staatliche Umweltkontrolle) von föderalen Exekutivorganen und Exekutivorganen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation durchgeführt (ihre Befugnisse sind in den Artikeln 5 und 6 des Gesetzes festgelegt) und in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise, die auch die Liste der Objekte definiert, die der Umweltkontrolle des Bundesstaates unterliegen.

    In Absatz 2 der Kunst. 67 des Gesetzes besagt, dass Subjekte wirtschaftlicher und sonstiger Tätigkeiten (unabhängig davon, ob sie in der einen oder anderen Liste von Objekten der Umweltkontrolle aufgeführt sind oder nicht) verpflichtet sind, den Exekutivbehörden und den örtlichen Behörden Informationen über die Organisation der industriellen Umweltkontrolle bereitzustellen Selbstverwaltungsorgane, die die staatliche bzw. kommunale Kontrolle in gesetzlich vorgeschriebener Weise ausüben.

    Darüber hinaus ist nach Art. 7 Die Befugnisse der Gebietskörperschaften im Bereich der Beziehungen zum Umweltschutz (einschließlich der Befugnisse zur Ausübung der kommunalen Umweltkontrolle) sind nach Bundesgesetzen zu bestimmen und das Verfahren für die Durchführung dieser Art der Kontrolle nach Art . 68 wird durch Rechtsakte der örtlichen Selbstverwaltungsorgane festgelegt. Gemäß Absatz 5 der Kunst. 68 des Gesetzes unterliegen die Ergebnisse der öffentlichen Kontrolle auf dem Gebiet des Umweltschutzes (öffentliche Umweltkontrolle), die den staatlichen Behörden der Russischen Föderation, den staatlichen Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und den lokalen Selbstverwaltungsorganen vorgelegt werden zwingende Berücksichtigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.

    Die Möglichkeit, jede der vom Gesetz vorgesehenen Arten der Umweltkontrolle bei den Zwecken der wirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeiten durchzuführen, ist somit insbesondere auf die Zuständigkeit des Kontrollgegenstands, das Verfahren zu seiner Durchführung zurückzuführen und kann nicht allein davon abhängen über den Verschmutzungsgrad und die negativen Auswirkungen dieser Objekte auf die Umwelt oder ihre Abteilungszugehörigkeit.

    Die vorstehenden Kriterien gemäß Art. Kunst. 5 und 6 des Bundesgesetzes bilden die Grundlage für die Abgrenzung der Befugnisse zwischen den staatlichen Behörden der Russischen Föderation und ihren Untertanen im Rahmen einer Art der Umweltkontrolle - des Staates. Das Gesetz enthält keine solche Aufteilung der Befugnisse zwischen den genannten staatlichen Behörden und den kommunalen Selbstverwaltungsorganen im Bereich der kommunalen Umweltkontrolle. Aus den vorstehenden Bestimmungen geht nicht hervor, dass bei der Durchführung der kommunalen Umweltkontrolle in Einrichtungen, die der staatlichen Umweltkontrolle unterliegen, staatliche Stellen durch örtliche Selbstverwaltungsorgane ersetzt werden, da auch die Arten der von ihnen wahrgenommenen Kontrollfunktionen im Umfang ihrer Aufgaben nicht übereinstimmen Befugnisse oder in der Reihenfolge ihrer Durchführung. ...

    In diesem Zusammenhang kann das Argument des Gerichts, dass die kommunalen Selbstverwaltungsorgane nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise mit staatlichen Befugnissen zur Durchführung der staatlichen Umweltkontrolle ausgestattet sind, nicht als Grund für die Weigerung dienen, die von der Staatsanwaltschaft gestellten Anforderungen zu erfüllen, denn die richtige Lösung, für die dieser Umstand keine rechtliche Bedeutung hat. Wie oben erwähnt, vertrat das Gericht fälschlicherweise die Auffassung, dass die Ermächtigung der staatlichen Behörden zur Ausübung der staatlichen Umweltkontrolle an den Objekten der wirtschaftlichen und sonstigen Tätigkeiten den lokalen Behörden die Befugnis entzieht, die kommunale Umweltkontrolle in denselben Einrichtungen, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden, auszuüben.

    In Anbetracht der Tatsache, dass die gerichtliche Entscheidung aufgrund der fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts, der Feststellung neuer für den Fall relevanter Umstände und deren Nachweis nicht erforderlich ist, hat das Justizkollegium diese Entscheidung aufgehoben und eine neue erlassen - um die Antrag der Staatsanwaltschaft und Anerkennung von Abs. 5 S. 1 der Kunst. 9 des Regionalgesetzes ist ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Beschlusses ungültig.

    Der Staatsanwalt des Gebiets Chabarowsk legte beim Gericht Berufung ein mit einer Erklärung über die Anerkennung der Entscheidungen des Leiters der Verwaltung des Gebiets Chabarowsk N 402 vom 09.09.96 "Über die Regulierung der Bezahlung der von den Kommunalverwaltungen erbrachten Dienstleistungen, Haushaltsinstitutionen und Organisationen, sowie andere Wirtschaftssubjekte der Region "und Nr. 383 vom 01.09.97" Bei Annahme der Verordnung über das Verfahren zur Einführung von entgeltlichen Dienstleistungen durch staatliche und lokale Behörden, staatliche und kommunale Organisationen, finanziert aus Haushalten von alle Ebenen "entgegen der Bundesgesetzgebung".

    Begründet wird die Stellungnahme damit, dass die angefochtenen Beschlüsse das Verfahren für die Einführung von kostenpflichtigen Diensten staatlicher und lokaler Behörden, staatlicher und kommunaler Organisationen festlegen, das für ein breites Spektrum von Rechtsbeziehungen gilt: für staatliche Behörden, einschließlich territorialer auf dem Territorium der Region ansässige Organe der föderalen Exekutivorgane, lokale Behörden, staatliche und kommunale Organisationen.

    In Übereinstimmung mit der geltenden föderalen Gesetzgebung hat eine konstituierende Körperschaft der Russischen Föderation die Befugnis, Aktivitäten in diesem Bereich nur in Bezug auf die von ihr gebildeten staatlichen Exekutivorgane zu regeln.

    Die angefochtenen Entscheidungen widersprechen laut Staatsanwaltschaft Art. Kunst. 5, 6, 28 des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation", Art. 209 Bürgerliches Gesetzbuch Russische Föderation, Art.-Nr. 12 der Verfassung der Russischen Föderation, Art. 3 des Bundesgesetzes "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der gesetzgebenden (Vertreter) und ausführenden Organe der Staatsgewalt der Subjekte der Russischen Föderation", sub. "d" Kunst. 71, unter. "Essen. 72, Art.-Nr. 76 der Verfassung der Russischen Föderation, Art. 52 der Grundlagen der Kulturgesetzgebung der Russischen Föderation, Klauseln 3 - 4 der Kunst. 3, Kunst. 7 des Gesetzes der Russischen Föderation "Über den Wettbewerb und die Beschränkung der monopolistischen Tätigkeit auf den Rohstoffmärkten".

    Die Kassationsbeschwerde des an der Prüfung dieses Falls beteiligten Staatsanwalts warf die Frage auf, die Entscheidung des Gerichts im Zusammenhang mit der Verletzung des materiellen Rechts teilweise aufzuheben.

    Das Justizkollegium für Zivilsachen des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation hat nach Prüfung des Verfahrensmaterials und Diskussion der Protestargumente keinen Grund für seine Genugtuung gefunden.

    Bei der vorstehenden Entscheidung ist das Gericht erster Instanz nach eingehender Prüfung der in der Entscheidung genannten Bundesgesetzgebung zu Recht davon ausgegangen, dass die angefochtenen Entscheidungen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger vor ungerechtfertigter Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen staatlicher und lokaler Behörden, staatlicher und kommunaler Behörden Organisationen, die aufgrund der ihnen übertragenen Befugnisse in erster Linie die in der Verfassung der Russischen Föderation verankerten Rechte und Freiheiten der Bürger gewährleisten müssen, wie z das Recht auf kostenlose Bildung, kostenlose medizinische Versorgung usw.

    Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Staat diese Rechte durch die von ihm geschaffenen staatlichen und kommunalen Einrichtungen, Unternehmen, denen er auf Grund der Betriebsführung Eigentum überträgt und die das Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrecht haben, sicherstellt diese Immobilie in Übereinstimmung mit den Zielen ihrer Tätigkeit, den Aufgaben des Eigentümers (der von ihm bevollmächtigten Stelle) und dem Zweck der Immobilie.

    Gemäß Artikel 72 Absatz "k" der Verfassung der Russischen Föderation hat eine konstituierende Einheit der Russischen Föderation das Recht, ein Verwaltungsverfahren zum Schutz der Rechte der Bürger einzurichten.

    Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die angefochtenen Entscheidungen nicht mit dem Ziel erlassen wurden, die Erbringung von Dienstleistungen durch staatliche und kommunale Unternehmen und Einrichtungen zu regulieren, sondern mit dem Ziel, eine administrative Kontrolle über die Erbringung von Dienstleistungen durch bestimmte Rechtssubjekte – staatliche und kommunale Institutionen und Unternehmen.

    Da diese juristische Personen beschränkt geschäftsfähig sind, von den Behörden zur Ausübung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger geschaffen werden und aufgrund der Tatsache, dass ihre Verfügungsrechte über Eigentum und Gelder gesetzlich beschränkt sind, dem Eigentümer somit ein Bestimmungsrecht für staatliche und kommunalen Einrichtungen das Verfahren und die Methoden zur Nutzung seines Eigentums sowie das Ziel seiner Nutzung.

    Gleichzeitig berücksichtigte das Gericht, dass das Gebiet Chabarowsk das Gesetz vom 23. April 1996 Nr. 40 "Über die Verwaltung des Staatseigentums des Gebiets Chabarowsk" gemäß Artikel 9 erlassen hat Staatseigentum wird den regionalen staatlichen Einheitsbetrieben, Anstalten und Organisationen in Besitz, Nutzung und Verfügung auf der Grundlage des Rechts der wirtschaftlichen Führung oder der Betriebsführung übertragen.

    Bestimmungen über die Verbreitung der vom Beschwerdeführer festgestellten Vorschriften Beschränkungen für Untergliederungen von Bundesorganen wurden vom Gericht für ungültig erklärt. Daher haben diese im Falle einer Verletzung der Rechte im Zusammenhang mit der Tätigkeit dieser Organisationen das Recht, gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren gegen die Handlungen von Einrichtungen, die ihre Rechte verletzen, Berufung einzulegen.

    Unter diesen Umständen besteht kein Grund, die Entscheidung des Gerichts aufzuheben.

    Geleitet von Art. Kunst. 304, 305 Zivilprozessordnung der RSFSR, Justizkollegium für Zivilsachen des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation

    festgestellt: die Entscheidung des Bezirksgerichts Chabarowsk vom 15. November 2001, die Kassationsbeschwerde des Staatsanwalts der Region Chabarowsk unverändert zu lassen - keine Genugtuung.


    Abschluss

    Die Kontrolle ist eine der Komponenten des Managementzyklus und fungiert als Rückkopplungselement, das dem Kontrollsubjekt die Ergebnisse seiner Auswirkungen auf das Objekt signalisiert. Der Kontrollbedarf in einer Kommune ist mit der Unsicherheit verbunden, die jeder Managemententscheidung innewohnt. Der Kern der Kontrolle besteht darin, Informationen über den tatsächlichen Zustand des Kontrollobjekts und die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den erwarteten zu erhalten. Dadurch lassen sich Mängel nicht nur in der Umsetzung der getroffenen Entscheidungen, sondern auch in den Entscheidungen selbst erkennen. Die wichtigste ist die Aufteilung der Kontrolle in externe (staatliche), interne, von lokalen Regierungen durchgeführte und öffentliche. Hinsichtlich der Dauer kann die Steuerung periodisch oder kontinuierlich sein. In Bezug auf den Umfang kann die Kontrolle allgemein und spezifisch (detailliert) sein. Nach dem Zeitfaktor wird die Kontrolle in vorläufige, aktuelle (mittlere) und endgültige Kontrolle unterteilt. Formal gliedert sich die Kontrolle in die Kontrolle dokumentarischer Daten, das Anhören von Berichten von Managern und Leistungsträgern, Interviews mit ihnen.

    Zu diesem Thema wird die Kontrolle aktueller Ergebnisse, die Ausführung von Verwaltungsdokumenten, die Tätigkeiten von Strukturabteilungen und Dienststellen unterschieden. Bei der Organisation eines Kontrollsystems in einer Gemeinde ist es ratsam, allgemeine und spezifische Grundsätze einzuhalten. Allgemeine Kontrollprinzipien basieren auf ihren gesellschaftspolitischen Aspekten, private spiegeln die organisatorische und technische Seite wider. Zu den Kontrollmethoden gehören:

    Analyse von Dokumenten, die den Kontrollgegenstand charakterisieren, Arbeitspläne, Berichte, Entscheidungen usw .;

    Berichte von Beamten bei Sitzungen;

    Untersuchung von Objekten vor Ort;

    Bescheinigung Das effiziente Funktionieren des kommunalen Kontrollsystems ist ohne moderne Computer und Systeme zur Unterstützung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Entwicklung (Treffen) von Führungsentscheidungen der Mitarbeiter zur Einhaltung ihrer Positionen unmöglich. Die interne Kontrolle in einer Gemeinde gliedert sich in: - repräsentativ, durchgeführt von Vertretungsorganen und den gemäß dem Gesetz geschaffenen Kontrollorganen der Gemeinde.

    Das Vertretungsorgan der Gemeinde ist gemäß dem Gesetz mit der ausschließlichen Befugnis ausgestattet, die Ausführung der Befugnisse zur Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung durch die Organe und Beamten der örtlichen Selbstverwaltung zu kontrollieren.

    Die administrative Kontrolle wird von den Exekutivorganen der Gemeinde in verschiedenen Formen ausgeübt. Die Leiter der Strukturabteilungen der Verwaltung sind verpflichtet, das Handeln der Untergebenen auf Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit des Handelns zu überwachen. Die allgemeine Kontrolle über die Ausführung von Entscheidungen in der Verwaltung wird in der Regel vom Stabschef ausgeübt.Die Gemeindegewalt wird von der Bevölkerung gewählt, handelt in ihrem Namen und in ihrem Interesse und kann nur von den Bürgern kontrolliert werden. Die öffentliche Kontrolle wird von der Bevölkerung, öffentlichen Organisationen und Bewegungen ausgeübt, indem sie sich an lokale Behörden, staatliche, justizielle und andere Stellen wendet. Die öffentliche Kontrolle ermöglicht es, illegale oder nachteilige Handlungen lokaler Behörden zu erkennen. Die städtische Überwachung der Arbeitsleistung kann die Überprüfung von Beschwerden, die Befragung von Anwohnern, die direkte Beobachtung und Überprüfung von Produktionsaufzeichnungen und regelmäßige Vergleiche der Kosten mit denen anderer Auftragnehmer und kommunaler Dienste umfassen. Kommunale Selbstverwaltungsorgane und Beamte sind verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger, öffentliche und andere gemeinnützige Vereine bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Bereich des Umweltschutzes zu unterstützen. Es wird eine kurze Analyse der Justizpraxis in Fällen vorgestellt, die sich aus Verstößen oder unsachgemäßer Durchführung der kommunalen Kontrolle ergeben.

    Literaturverzeichnis

    Vorschriften

    1.FZ RF "Über allgemeine Prinzipien der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation // Inform. Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    Spezialliteratur.

    1. Staatliche und kommunale Verwaltung / IA Vasilenko. - M.: Gardariki, 2006.-- 317 p.

    2. Staats- und Kommunalverwaltung: Einführung in das Fachgebiet: Lehrbuch / A. A. Odintsov. - M.: Prüfung, 2007 .-- 412s.

    3. Staats- und Kommunalverwaltung: Einführung in das Fachgebiet: Lehrbuch / A. A. Odintsov. - M.: Prüfung, 2007 .-- 412, p.

    4. Staatliche und kommunale Verwaltung: Skript / Gegedyush Natalya Sergeevna, Ph.D., Maslennikova Elena Viktorovna, Ph.D., Mokeev Maxim Mikhailovich, Ph.D. und andere - Moskau: Hochschulbildung, 2008 .-- 182s.

    5. Staatliche und kommunale Verwaltung: Skriptum / A. V. Yakushev. - Moskau: A-Prior, 2008 .-- 144 p.

    6. Staatliches und kommunales (Verwaltungs-)Management: Lehrbuch / NI Glasunow; Bundesland un-t Übung. - Moskau: Prospekt, 2008 .-- 556s.

    7. Lokale Selbstverwaltung und Kommunalverwaltung: Wörterbuch-Nachschlagewerk / unter dem Allgemeinen. Hrsg. V. B. Zotova. - Moskau: Os-89, 2007 .-- 175 p.

    8. Kommunalverwaltung: ein Nachschlagewerk / V. V. Ivanov, A. N. Korobov. -. - M.: INFRA-M, 2006 .-- 717 p.

    9. Kommunalverwaltung und Sozialplanung in der Kommunalwirtschaft: / A. G. Kobilev, A. D. Kirnev, V. V. Rudoy. - Rostow am Don: Phönix, 2007 .-- 606 p.

    10. Gemeindeverwaltung: Lernprogramm unter der Redaktion von V. N. Parakhina, E. V. Galeev, L. N. Ganshina. - 2. Auflage, stereotyp. - Moskau: KNORUS, 2008 .-- 488s.

    11. Kommunalverwaltung: Lehrbuch / N. V. Shumyankova. - M.: Prüfung, 2004 .-- 639 p.

    12. Das System der staatlichen und kommunalen Verwaltung / OM Roy. - 2. Auflage, überarbeitet und erweitert. - SPb. : Peter, 2007 .-- 332 S.

    13. System der staatlichen und kommunalen Verwaltung / MI Khalikov; Ros akad. Bildung, Mosk. psychol.-sozial. in-t. - Moskau: Flinta: MPSI, 2008 .-- 446s.

    14. Das System der staatlichen und kommunalen Verwaltung: Lehrbuch für Universitäten / RT Mukhaev. - M.: UNITY-DANA, 2008 .-- 575 p.

    15. Das System der Kommunalverwaltung: Lehrbuch für Universitäten. / Herausgegeben von V. B. Zotov. /- SPb.: Leader, 2005.-- 493 S.:

    16. Managementtheorie / V. D. Bürger. - M.: Gardariki, 2006 .-- 415 S. Utkin E. A., Denisov A. F. Staatliche und kommunale Verwaltung. - M.: Verband der Autoren und Verleger "Tandem". EKMOS-Verlag, 2001 - 304 S.

    17. Rechtsgrundlagen der staatlichen und kommunalen Verwaltung / A. I. Gomola, I. A. Gomola, E. V. Borisova; unter insgesamt. Hrsg. KI Gomola. - M .: Forum: Infra-M, 2005 .-- 237 p.

    18. Pikulkin A. V. System der öffentlichen Verwaltung: Lehrbuch für Universitäten. - 3. Aufl., Rev. und hinzufügen. - M.: UNITI-DANA, 2004.-- 399 S.

    19. Grundlagen der Organisation der kommunalen Verwaltung: / VS Vilyamsky. - Rostow am Don: Phönix, 2007 .-- 383 p.

    Schiedsgerichtspraxis

    1. Entscheidung des Obersten Schiedsgerichts vom 15. September 2008 N 11362/08 „Über die Weigerung, den Fall an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zu übergeben // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    2. Feststellung der RF-Streitkräfte vom 26. Mai 2003 (Auszug) // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    3. Entscheidung des Obersten Schiedsgerichts vom 11. Januar 2002 // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    4. Definition des Luftfahrzeugs. RF vom 11. Januar 2002 // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009 Definition des Obersten Rates der Russischen Föderation vom 29. November 2006 // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009


    Lokale Selbstverwaltung und Kommunalverwaltung: Wörterbuch-Nachschlagewerk / unter dem Allgemeinen. Hrsg. V. B. Zotova. - Moskau: Os-89, 2007 .-- 35 p.

    Staatliche und kommunale Verwaltung: Skript / Gegedyush Natalya Sergeevna, Ph.D., Maslennikova Elena Viktorovna, Ph.D., Mokeev Maxim Mikhailovich, Ph.D. und andere - Moskau: Hochschulbildung, 2008. - 12p.

    Staats- und Kommunalverwaltung: Einführung in die Spezialität: Lehrbuch / A. A. Odintsov. - M.: Prüfung, 2007 .-- 412s.

    Staatliche und kommunale Verwaltung / I. A. Vasilenko. - M.: Gardariki, 2006.-- 37 S.

    Staatliches und kommunales (Verwaltungs-)Management: Lehrbuch / NI Glasunow; Bundesland un-t Übung. - Moskau: Prospekt, 2008 .-- 56 p.

    Kommunalverwaltung: ein Nachschlagewerk / V. V. Ivanov, A. N. Korobova. -. - M.: INFRA-M, 2006.-- 77 S.

    Kommunalmanagement und Sozialplanung in der Kommunalwirtschaft: / A. G. Kobilev, A. D. Kirnev, V. V. Rudoy. - Rostow am Don: Phönix, 2007 .-- 76p.

    Utkin E. A., Denisov A. F. Staatliche und kommunale Verwaltung. - M.: Verband der Autoren und Verleger "Tandem". EKMOS-Verlag, 2001 - 34 S.

    Das System der staatlichen und kommunalen Verwaltung / OM Roy. - 2. Auflage, überarbeitet und erweitert. - SPb. : Peter, 2007 .-- 132 S.

    Stadtverwaltung: Lehrbuch, Hrsg. Von V. N. Parakhina, E. V. Galeev, L. N. Ganshina. - 2. Auflage, stereotyp. - Moskau: KNORUS, 2008 .-- 48p.

    Das System der staatlichen und kommunalen Verwaltung / MI Khalikov; Ros akad. Bildung, Mosk. psychol.-sozial. in-t. - Moskau: Flint: MPSI, 2008 .-- 346s.

    Grundlagen der Organisation der kommunalen Verwaltung: / V. S. Vilyamsky. - Rostow am Don: Phönix, 2007 .-- 33 p.

    Entscheidung des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 14. März 2008 N 3252/08 „Über die Weigerung, einen Fall an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zu übertragen // Inform. Referenz und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    Entscheidung des Obersten Schiedsgerichts vom 15. September 2008 N 11362/08 „Über die Weigerung, den Fall an das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation zu übergeben // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    VSRF-Definition vom 29. November 2006 // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    Definition des Flugzeugs. RF vom 11. Januar 2002 // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    Definition des Flugzeugs. RF vom 11. Januar 2002 // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    Feststellung der RF-Streitkräfte vom 26.05.2003 (Auszug) // Inform. Referenz- und Rechtssystem ConsultantPlus: Gesetzgebung 2009

    Unter Kontrolle in einer Kommune versteht man die Überprüfung der Übereinstimmung der quantitativen und qualitativen Eigenschaften von Objekten und Prozessen mit den festgelegten (geplanten, behördlichen) Anforderungen. Es ist auf die Einhaltung staatlicher und kommunaler Normen und Standards ausgerichtet, baut auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Planung, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Informationen, des gezielten Einsatzes von kommunalem Eigentum und Finanzmitteln sowie der Wirksamkeit der Kontrolltätigkeiten auf.

    Der Kontrollbedarf in einer Kommune ist mit der Unsicherheit verbunden, die jeder Managemententscheidung innewohnt. Zwischen geplanter und tatsächlicher Entwicklung der Situation besteht immer eine zeitliche Lücke, die zu Planabweichungen führen kann. Der Kern der Kontrolle besteht darin, Informationen über den tatsächlichen Zustand des Kontrollobjekts und die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den erwarteten zu erhalten. Dadurch lassen sich Mängel nicht nur in der Umsetzung der getroffenen Entscheidungen, sondern auch in den Entscheidungen selbst erkennen. Oftmals sind die Kontrollergebnisse die Grundlage für die Anpassung bereits verabschiedeter Pläne und Entscheidungen.

    Die wichtigste ist die Aufteilung der Kontrolle in externe (staatliche), interne, von lokalen Regierungen durchgeführte und öffentliche.

    Prinzipien und Methoden der Kontrolle in der Gemeinde

    Zu den Kontrollmethoden gehören:

    Analyse von Dokumenten, die den Kontrollgegenstand charakterisieren, Arbeitspläne, Berichte, Entscheidungen usw .;

    Berichte von Beamten bei Sitzungen;

    Untersuchung von Objekten vor Ort;

    Zertifizierung der Mitarbeiter für die Einhaltung ihrer Positionen.

    Die Kontrolle sollte zeitnah und flexibel erfolgen und sich auf die Lösung der der Kommunalverwaltung übertragenen Aufgaben konzentrieren.

    Die Kontinuität der Kontrolle wird durch ein eigens entwickeltes System zur Überwachung des Arbeitsfortschritts und der getroffenen Entscheidungen gewährleistet.

    Das effektive Funktionieren des kommunalen Kontrollsystems ist ohne moderne Computer und Systeme zur Unterstützung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Entwicklung (Treffen) von Managemententscheidungen unmöglich. Viele lokale Verwaltungen verfügen über eine computergestützte Kontrolle, für die Informationen über jede unter Kontrolle gebrachte Entscheidung in eine Datenbank eingegeben und entsprechende Programme für die Arbeit mit dieser Bank erstellt werden. Das automatisierte Kontrollsystem der Dokumentenausführung erhöht die Effizienz der Verwaltung erheblich, da Sie jederzeit Informationen über den Fortschritt der Dokumentenausführung erhalten.

    System und Organe der kommunalen Kontrolle

    Die interne Kontrolle in einer Gemeinde wird unterteilt in:

    - Vertreter, durchgeführt von den Vertretungsorganen und den Kontrollorganen der gemäß dem Bundesgesetz von 2003 geschaffenen Gemeinde; Die Hauptaufgaben der Kontrolle durch das Vertretungsorgan sind die Wahrung der Rechte der Bürger auf dem Gebiet der Gemeinde, die Umsetzung von lokalen Plänen und Entwicklungsprogrammen. Jeder Abgeordnete, der sich mit seinen Wählern trifft und deren Beschwerden und Einsprüche prüft, übt dabei Kontrollfunktionen aus. Als Teil einer Vertretung können Ausschüsse oder Kommissionen gebildet werden, die auf deren Durchführung ausgerichtet sind.

    - administrative, erfolgt durch die Leitung der Verwaltung und deren Strukturabteilungen. Die Verwaltung der Gemeinde ist verpflichtet, nicht nur die interne Kontrolle über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu gewährleisten, sondern auch die Kontrolle über die Umsetzung der Beschlüsse der kommunalen Selbstverwaltungsorgane durch alle Bürger, Unternehmen und Organisationen, die sich im untergeordneten Gebiet befinden.

    Steuerung ist eine der Komponenten des Managementzyklus.

    K. - Überprüfung der Übereinstimmung der quantitativen und qualitativen Eigenschaften von Objekten und Prozessen mit den festgelegten Anforderungen Sie orientiert sich an der Einhaltung staatlicher und kommunaler Normen und Standards, basiert auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Planung, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen über die beabsichtigte Verwendung des kommunalen Eigentums und der Finanzmittel und die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeiten.

    Ansichten Steuerung: Extern - (Staatsanwaltschaft, Gerichte, Körperschaften der Russischen Föderation, Abteilungen)

    im MaßstabAllgemeines aufgrund von Kenntnissen über Abweichungen von den Kontrollzahlen durchgeführt wird, ausführlich der Controller berücksichtigt all die kleinen Dinge, die Details überprüfen jeden Schritt des Darstellers.

    in FormDokumentation, Interview, Hörberichte

    zum Thema Kontrolle-Kontrolle der aktuellen Ergebnisse basierend auf einer Einschätzung des Grades der Erreichung der gesetzten Ziele, Kontrolle Ausführung von Verwaltungsdokumenten beinhaltet die Kontrolle der genauen Interpretation, Kontrolle über die Aktivitäten der Divisionen es ist eine Überprüfung der Ziele, Aufgaben, Funktionen, Arbeitsweisen, beruflichen Qualitäten der Mitarbeiter

    Innere (repräsentativ, administrativ, öffentlich)

    Nach Dauer-periodisch und kontinuierlich

    Durch den Zeitfaktor-vorläufige vor Arbeitsbeginn durchgeführt. nach den festgelegten Anforderungen kontrolliert, aktuell erfolgt im Zuge der direkten Umsetzung der verabschiedeten Pläne und basiert auf einem Abgleich der tatsächlichen Arbeitsergebnisse mit den geplanten und ermöglicht es, Abweichungen festzustellen und Korrekturentscheidungen zu treffen, Finale nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt werden, besteht keine Möglichkeit, den Fortschritt der Arbeiten zu beeinflussen, die Ergebnisse werden für nachfolgende Arbeiten berücksichtigt. Abhängig von den Zielen der Aktivität -Service, Umwelt, Hygiene, Recht

    Bei der Organisation eines Kontrollsystems in einer Gemeinde ist es ratsam, allgemeine und spezifische Grundsätze einzuhalten. Allgemeine basieren auf ihren gesellschaftspolitischen Aspekten, private spiegeln die organisatorische und technische Seite wider.

    Grundsätze Steuerung: Allgemeines- Massivität, Vollständigkeit, Objektivität, Allgegenwart der Kontrolle, Realität, Effektivität, Öffentlichkeit

    Privatgelände- sinnvolle und eindeutige Zielwahrnehmung durch Mitarbeiter, wechselseitige Kommunikation mit Mitarbeitern, Bildung erreichbarer Ziele, Belohnung für Leistung, Fehlen von übermäßiger Kontrolle.

    Die interne Kontrolle in einer Gemeinde wird unterteilt in: repräsentativ, administrativ. Vertretungsorgan gemäß Bundesgesetz 2003. Ausgestattet mit ausschließlichen Befugnissen zur Kontrolle der Ausführung von Befugnissen zur Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung durch Organe und Beamte der lokalen Selbstverwaltung. Die Hauptaufgaben der Kontrolle durch das Vertretungsorgan sind die Wahrung der Bürgerrechte, die Umsetzung lokaler Pläne und Entwicklungsprogramme. Als Teil einer Vertretung können Ausschüsse oder Kommissionen gebildet werden. Kontrollstelle(Kontroll- und Rechnungskammer, Rechnungsprüfungskommission) wird entweder bei den Kommunalwahlen oder von den Vertretungsorganen der Kommune gemäß ihrer Satzung gebildet. Zu seinen Befugnissen gehören die Kontrolle über die Ausführung des Kommunalhaushalts, die Einhaltung des festgelegten Verfahrens für die Aufstellung des Entwurfs des Kommunalhaushalts, der Bericht über seine Ausführung. Die Ergebnisse der Prüfungen unterliegen der Veröffentlichung. Verwaltungskontrolle von den Exekutivorganen der Gemeinde in verschiedenen Formen durchgeführt. Die Leiter der Strukturabteilungen der Verwaltung sind verpflichtet, das Handeln der Untergebenen auf Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit des Handelns zu überwachen. Diese Form der Kontrolle umfasst das Recht, Befehle, Befehle, Weisungen zu erteilen

    41. Organisation der Arbeit mit Bürgeraufrufen

    Die Verfassung der Russischen Föderation (Artikel 33) und das Bundesgesetz legen das Recht der Bürger auf individuelle und kollektive Berufungen an die lokalen Regierungen fest. An Abgeordnete und Beamte.

    Appellieren ist ein Rechtsakt, d.h. Handlungen, die bewusst darauf abzielen, Rechtsfolgen herbeizuführen. Durch das Senden einer Beschwerde an eine staatliche Stelle geht ein Bürger bestimmte Rechtsbeziehungen mit ihm ein. Ein Appell kann nur als Botschaft angesehen werden, aus der der Wunsch des Autors folgt, den Adressaten zu einer Handlung zu bewegen.

    Arbeit mit Beschwerden (Vorschläge, Stellungnahmen und Beschwerden) von Bürgern - eine wichtige unabhängige Tätigkeitsrichtung des Leitungsorgans, die darauf abzielt, die Einhaltung, den Schutz, den Schutz und gegebenenfalls die Wiederherstellung verletzter verfassungsmäßiger Rechte und legitimer Interessen der Bürger zu gewährleisten

    Formulare für Bürgerappelle Als Behandlung- schriftlich, bei Empfängen der Bevölkerung, bei Treffen mit der Bevölkerung, per E-Mail, über das Internet, über einen Pager, telefonisch Nach der Zahl der Bürger-individuell, kollektiv. Im Wesentlichen- Anregungen, Erklärungen, Beschwerden.

    Angebot- ein Aufruf eines Bürgers oder einer Bürgergruppe mit dem Ziel, die Organisations- und Tätigkeitsordnung kommunaler Organe und Organisationen zu verbessern, die Rechtsgrundlage des örtlichen Lebens zu verbessern, Fragen der wirtschaftlichen, politischen, soziokulturellen und anderen Tätigkeitsbereiche der Gemeinde zu lösen Lokale Verwaltung. Beschwerde-Antrag wegen Verletzung ihrer Rechte oder gesetzlich geschützten Interessen. Stellungnahme-Antrag in Bezug auf die Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen, die ihnen oder anderen Bürgern gehören. Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane sind gemäß ihren Befugnissen verpflichtet, innerhalb eines Monats die Einsprüche des Bürgers zu prüfen und schriftlich darauf zu antworten. Das Verfahren zur Berücksichtigung der Beschwerden von Bürgern an die Kommunalverwaltungen wird durch das Gesetz einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation festgelegt. Die Verwaltungshaftung wird für die Verletzung der Frist für die Beantwortung von Bürgerbeschwerden durch einen Beamten begründet. Die Appelle der Bürger an die kommunalen Selbstverwaltungsorgane sind somit eine der Formen ihrer Beteiligung an der Umsetzung der kommunalen Selbstverwaltung, sie dienen auch als Garantie für den Schutz ihrer Rechte und legitimen Interessen.

    Technologiestufen für die Arbeit mit Bürgerbeschwerden: Entgegennahme und primäre Bearbeitung von schriftlichen Beschwerden; Anmeldung; Richtung für die Ausführung; Benachrichtigung des Antragstellers über die Richtung der Berufung an andere Organisationen; Benachrichtigung des Antragstellers über die langfristige Prüfung der Beschwerde; Kontrolle über den Zeitpunkt der Ausführung und die Umsetzung der dazu getroffenen Entscheidungen; Informationen und Nachschlagewerke; Benachrichtigung des Antragstellers über die Entscheidung; Gruppierung von Berufungen zu Fällen; aktuelle Speicherung; Analyse eingegangener Bewerbungen; Veröffentlichung von Aufrufen von großer gesellschaftlicher und politischer Bedeutung in der Presse; persönlicher Empfang der Bürger.

    Schriftliche und mündliche Anträge von Bürgern, Stellungnahmen sollten systematisch analysiert und zusammengefasst werden, um rechtzeitig die Ursachen für Verletzungen der Rechte und Interessen der gesetzlich geschützten Bürger zu erkennen, die öffentliche Meinung zu studieren und die Arbeit der Teilbereiche des Systems zu verbessern von Leitungsgremien. Besondere Aufmerksamkeit gerichtet werden, um die Ursachen von Beschwerden zu beseitigen, sowie die Bürger zu zwingen, sich bei Fragen, die in Abteilungen gelöst werden können und sollen, an die Redaktion der Medien zu wenden.

    Im Rahmen von Audits wird die Organisation der Arbeit mit Bürgerappellationen untersucht: Planungsarbeit. Arbeitsanweisungen Mitarbeiter. Kenntnisse der Mitarbeiter über die Anforderungen von behördlichen Dokumenten. Materialien von Kollegien, Betriebsversammlungen. Vollständigkeit und Qualität des Ausfüllens der Anmeldeformulare. Kumulative Dateien mit Materialien basierend auf schriftlichen Anfragen von Bürgern. Organisation der Aufnahme von Bürgern. Statistische und analytische Materialien. Erforderliche Unterlagen für eine objektive und qualitative Analyse des Standes der Arbeit mit Bürgerappellen. Erforderliche Unterlagen für eine objektive und qualitative Analyse des Standes der Arbeit mit Bürgerappellen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden in einem separaten Zertifikat oder Gesetz wiedergegeben. Die Ergebnisse der analytischen Arbeit zu Bürgerappellen fließen bei Inspektionen in die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung ein.