Was ist ein Kuratorium. Reglement über das Kuratorium einer Bildungseinrichtung (Musterformular)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Verordnung wurde gemäß entwickelt Bürgerliches Gesetzbuch Russische Föderation, Bundesgesetz vom 12. Januar 1996 N 7-FZ „On gemeinnützige Organisationen", Bundesgesetz vom 30. Dezember 2006 N 275-FZ "Über das Verfahren zur Bildung und Verwendung von Stiftungskapital gemeinnütziger Organisationen" und die Satzung des Fonds und bestimmt das Verfahren für die Bildung und Tätigkeit des Vorstands Treuhänder des Fonds.

1.2. Kuratorium ist das Organ des Fonds, das die Kontrolle über seine Aktivitäten ausübt.

1.3. Der Stiftungsrat übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitglieder des Kuratoriums haben keinen Anspruch auf Vergütung für die Wahrnehmung ihrer Funktion.

2.1. Die Zuständigkeit des Kuratoriums umfasst:

1) Überwachung der Tätigkeit des Fonds, Annahme von Beschlüssen anderer Organe des Fonds und Sicherstellung ihrer Ausführung, Verwendung der Fondsmittel, Einhaltung der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation durch den Fonds;

2) Prüfung der Berichte des Exekutivorgans des Fonds;

3) Durchführung von Aktivitäten zur Verbesserung der Effizienz des Fonds;

4) Organisation der Interaktion des Fonds mit den föderalen Regierungsstellen der Russischen Föderation, Regierungsstellen der Subjekte der Russischen Föderation, mit kommerziellen und nichtkommerziellen Strukturen über die Aktivitäten des Fonds;

5) Vorvertrag Finanzplan Fonds und Änderungen daran;

6) Bestimmung des Zwecks und der Zwecke der Verwendung der Zustiftungserträge sowie der Empfänger der Zustiftungserträge, des Zeitraums, für den die Zustiftung gebildet wird, der Höhe der Zahlungen aus den Zustiftungserträgen, der Häufigkeit und Verfahren zu ihrer Durchführung in Fällen, in denen die im Schenkungsvertrag oder im Testament festgelegten Bedingungen nicht festgelegt sind;

7) vorläufige Genehmigung des Standardformulars eines Spendenvertrags, der mit Spendern während der öffentlichen Sammlung von Mitteln zur Aufstockung des Stiftungskapitals abgeschlossen wird;

8) Genehmigung eines internen Dokuments, das das Verfahren zur Ausübung der Kontrolle über die Umsetzung des Finanzplans einer gemeinnützigen Organisation festlegt, einschließlich des Verfahrens und der Fristen für die Prüfung eingehender Beschwerden, Einsprüche und Anträge, der Formulare und Fristen für die Einreichung von Berichtsunterlagen ;

9) Ausarbeitung von Vorschlägen zu den Befugnissen des Rates zur Verwendung des Stiftungskapitals und deren Vorlage an das oberste Leitungsorgan des Fonds zur Genehmigung;

10) Kontrolle über die Umsetzung des Finanzplans des Fonds und Ausarbeitung von Vorschlägen für dessen Änderung;

11) andere gesetzlich vorgesehene Befugnisse und die Satzung des Fonds.

3.1. Die Stifter genehmigen die erstmalige Zusammensetzung der Mitglieder des Kuratoriums in der Zusammensetzung von [Anzahl] Mitgliedern. Das Kuratorium der Stiftung wird künftig durch Kooptation neuer Mitglieder gebildet.

3.2. Dem Kuratorium können die Gründer (ihre Vertreter), Investoren, Vertreter staatlicher Behörden und lokaler Regierungen angehören [zutreffendes ausfüllen].

Die Zahl der Mitglieder des Kuratoriums ist nicht beschränkt.

3.3. Dem Stiftungsrat können keine Personen angehören, die Mitglieder der Leitungsorgane des Fonds sind.

3.4. Das Kuratorium wird vom Vorsitzenden geleitet, der auf der ersten Sitzung des Kuratoriums mit Stimmenmehrheit für eine Amtszeit von [Zutreffendes einfügen] gewählt wird.

3.5. Vorsitzender des Kuratoriums:

bereitet Vorschläge für die Tagesordnung der Kuratoriumssitzung vor;

Präsidiert bei Sitzungen des Kuratoriums der Stiftung;

Vertritt das Kuratorium der Stiftung in den Leitungsgremien der Stiftung, staatlicher, öffentlicher und anderer Organisationen;

Bietet Kontrolle über die Umsetzung der Informationspolitik des Fonds;

- [nach Bedarf ausfüllen].

4.1. Die Mitglieder des Kuratoriums haben das Recht:

Teilnahme an Sitzungen des Kuratoriums;

Teilnahme an den Aktivitäten und Programmen der Stiftung;

Zugang zu den Informationsbasen und Ressourcen erhalten, die dem Fonds zur Verfügung stehen;

Beratungs-, Sachverständigen- und sonstige Unterstützung erhalten, die den Zwecken und Zielen des Fonds entspricht;

Vorschläge zu den Aktivitäten des Fonds zur Prüfung durch die Verwaltungsorgane des Fonds einreichen;

Berichte über die Aktivitäten der Stiftung anfordern;

Den Schutz ihrer Interessen durch den Fonds im Rahmen seiner Rechtsfähigkeit zu genießen;

Unterbreitung von Vorschlägen an den Rat des Fonds zu Änderungen und Ergänzungen dieses Reglements;

Sie können Ihre Mitgliedschaft im Kuratorium jederzeit kündigen.

4.2. Zu den Aufgaben der Mitglieder des Kuratoriums gehören:

Persönliche Teilnahme an der Erreichung der Ziele und Lösung der Probleme der Aktivitäten des Fonds mit seinen finanziellen, technischen und intellektuellen Ressourcen;

Erleichterung der Gewinnung freiwilliger Spenden und Beiträge von Bürgern und Rechtspersonen;

Förderung der Verbreitung von Informationen über die Aktivitäten des Fonds;

Bereitstellung umfassender Unterstützung bei der Umsetzung der Programme des Fonds;

Ausübung von Aufsichtsfunktionen über die Verwendung der vom Fonds erhaltenen Mittel für gezielte Programme;

5.1. Sitzungen des Kuratoriums finden nach Bedarf statt, jedoch nicht seltener [bei Bedarf ausfüllen].

5.2. Die Entscheidung über die Einberufung und Durchführung einer Kuratoriumssitzung trifft der Vorsitzende des Kuratoriums Eigeninitiative oder auf Verlangen eines der Mitglieder des Kuratoriums.

5.3. Die Einberufung und Abhaltung einer Sitzung des Kuratoriums der Stiftung wird den Mitgliedern des Kuratoriums spätestens bis [Termin] vor dem Tag ihrer Abhaltung schriftlich mitgeteilt.

Die Benachrichtigung über die Einberufung und Abhaltung einer Sitzung des Kuratoriums des Fonds erfolgt durch Übersendung Eingeschriebene Briefe, Telegramme, telefonische Nachrichten, durch die Verwendung von Fax und anderen Kommunikationsmitteln.

Diese Mitteilung muss enthalten:

Zeit und Ort der Sitzung des Kuratoriums;

Tagesordnung der Sitzung des Kuratoriums des Fonds.

Der Bekanntmachung sind alle beigefügt notwendige Materialien im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkten.

5.4. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden des Kuratoriums und im Falle seiner Verhinderung von einem vom Vorsitzenden bestimmten Mitglied des Kuratoriums geleitet.

5.5. Beschlüsse des Kuratoriums der Stiftung werden durch Abstimmung seiner Mitglieder gefasst, die jeweils eine Stimme haben.

5.6. Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten werden mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen gefasst Gesamtzahl Stimmen der Mitglieder des Kuratoriums, falls erforderlich mehr Stimmen für eine solche Entscheidung sind weder gesetzlich noch in der Satzung des Fonds vorgesehen.

5.7. Der Vorsitzende der Kuratoriumssitzung organisiert die Führung des Protokolls.

Das Protokoll über die Sitzung des Kuratoriums ist spätestens drei Werktage nach dem Sitzungstag in zweifacher Ausfertigung anzufertigen. Beide Ausfertigungen werden vom Vorsitzenden und Schriftführer der Kuratoriumssitzung unterzeichnet.

5.8. Das Protokoll der Sitzung des Kuratoriums enthält:

Ort und Zeit des Treffens;

Die Gesamtzahl der Mitglieder des Kuratoriums;

Vorsitzender, Sekretär, Tagesordnung der Sitzung.

Das Protokoll muss die wesentlichen Bestimmungen der Reden, die zur Abstimmung gestellten Gegenstände und die Abstimmungsergebnisse darüber sowie die getroffenen Beschlüsse enthalten.

Kuratorium

(eng. Vormundschaftsrat) - 1) in der Strafgesetzgebung der Russischen Föderation, die in einer Bildungskolonie geschaffen wurde, um die Verwaltung bei der Organisation des Bildungsprozesses und der Stärkung der materiellen und technischen Basis bei der Lösung von Fragen des sozialen Schutzes von Verurteilten und Arbeitern zu unterstützen und Haushaltsregelungen für entlassene Personen (Artikel 142 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation *). Organisation und Aktivitäten von P.s. werden durch die Musterordnung des Kuratoriums der Erziehungskolonie des Strafvollzugs** geregelt. Ps. besteht aus Vertretern staatlicher Organisationen, öffentliche Vereine und Bürger, die den Wunsch geäußert haben, in P.s. und in ihren geschäftlichen und moralischen Qualitäten in der Lage sind, die Aufgaben zu erfüllen, vor denen P.s. Ps. wird durch Beschluss des höchsten staatlichen Exekutivorgans der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation geschaffen, das P.s. in der Bildungskolonie, ihre Zusammensetzung und Vorsitzender. Kontrolle über die Aktivitäten von P.s. durchgeführt von der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation und der lokalen Regierung, auf deren Hoheitsgebiet sie sich befindet. Mitglieder der PS Gemäß dem festgelegten Verfahren haben sie das Recht, eine Bildungskolonie zu besuchen, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit ihren Aktivitäten vertraut zu machen, sich mit Verurteilten zu treffen, Gespräche mit ihnen zu führen und zur rechtzeitigen und korrekten Prüfung ihrer Anträge und Beschwerden beizutragen . Zu den festgestellten Mängeln in der Arbeit der Bildungskolonie hat der Vorsitzende P.s. benachrichtigt die Verwaltung der Kolonie und macht Vorschläge zu ihrer Beseitigung. Eingriffe in die operativen Suchaktivitäten einer Bildungskolonie sind nicht gestattet;

2) Kontroll- und (oder) Aufsichtsgremium in Fonds und einigen anderen gemeinnützigen Organisationen. Beispielsweise in der nichtstaatlichen Pensionskasse P.s. - eine Stelle, die die Aktivitäten des Fonds kontrolliert und die Interessen der Einleger und Teilnehmer des Fonds wahrt. Gemäß Art. 31 des Bundesgesetzes „Über nichtstaatliche Rentenfonds»** das Verfahren zur Bildung und Befugnisse von P.s. werden durch die Satzung des Fonds und die Verordnung über P.s bestimmt, die vom Rat des Fonds genehmigt wurden. In Ps. Dem Fonds gehören vertretungsberechtigte Beitragszahler und Teilnehmer an, die bei der Beschlussfassung über mindestens die Hälfte der Stimmen verfügen. Mitglieder der PS ihre Aufgaben unentgeltlich erfüllen. In einigen gemeinnützigen Organisationen sind die Funktionen von P.s. gehen über Kontrolle und Aufsicht hinaus. Zum Beispiel P.s. Bildungseinrichtung ist eine Form der Selbstverwaltung einer solchen Einrichtung. Gemäß den Musterbestimmungen des Kuratoriums einer allgemeinen Bildungseinrichtung, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10. Dezember 1999 Nr. 1379, Ps: fördert die Einziehung außerbudgetärer Mittel, um die Aktivitäten und die Entwicklung von zu gewährleisten eine solche Einrichtung; trägt zur Organisation und Verbesserung der Arbeitsbedingungen von pädagogischen und anderen Arbeitnehmern bei; fördert die Organisation von Wettbewerben, Wettbewerben und anderen außerschulischen Massenaktivitäten; befasst sich mit anderen Fragen, die durch die Satzung der Bildungseinrichtung in seine Zuständigkeit fallen.


Großes Gesetzeslexikon. Akademik.ru. 2010 .

    Kuratorium- (englischer Vormundschaftsrat) 1) in der strafrechtlichen Exekutivgesetzgebung der Russischen Föderation eine Einrichtung, die in einer Bildungskolonie geschaffen wurde, um die Verwaltung bei der Organisation des Bildungsprozesses und der Stärkung der materiellen und technischen Basis zu unterstützen ... Enzyklopädie des Rechts

    STIFTUNGSRAT DER STUDIERENDEN- siehe Stiftung... Rechtswörterbuch des modernen Zivilrechts

    Forstverwaltungsrat- Dieser Artikel muss komplett neu geschrieben werden. Vielleicht gibt es Erklärungen auf der Diskussionsseite ... Wikipedia

    STIFTUNGSRAT, TREUHÄNDER- das Organ der Kasse, das die Tätigkeit der Kasse, die Annahme von Beschlüssen anderer Organe der Kasse und die Sicherstellung ihrer Ausführung, die Verwendung der Mittel der Kasse und die Einhaltung der Gesetze durch die Kasse beaufsichtigt. Der Stiftungsrat ist... Großes Buchhaltungswörterbuch

    Treuhandschaft- siehe Treuhänder; ach, ach. Kuratorium/Vorstand WaisenhausWörterbuch vieler Ausdrücke

    Russischer Rat für internationale Angelegenheiten- (RIAC) Art von einigen ... Wikipedia

    Akademischer Rat- Der Akademische Rat ist ein ständig gewähltes Vertretungsorgan einer Universität, einer Forschungsorganisation oder einer Vereinigung von Wissenschaftlern, das sich mit strategischen Fragen der Entwicklung einer Universität, Organisation, eines Territoriums, in dem es sich befindet, befasst ... ... Wikipedia

    Akademischer Rat- Der Akademische Rat ist ein ständig gewähltes Vertretungsorgan der Universität, das sich mit strategischen Fragen ihrer Entwicklung befasst. In Russland ist die Bildung eines akademischen Rates für staatliche und kommunale Hochschulen ... ... Wikipedia

    International Financial Reporting Standards- (IFRS) Internationale Standards Buchhaltung(IAS), eine Liste aktuell gültiger Standards Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in verschiedenen Ländern, IFRS, IAS Inhalt Inhalt Abschnitt 1. Anwendung und ... ... Enzyklopädie des Investors

    freies Geschäft- Der Volnoe Delo Social Innovation Support Fund ist eine der größten gemeinnützigen Organisationen in Russland, die vom Unternehmer Oleg Deripaska gegründet wurde, um gemeinnützige Projekte umzusetzen. Die ersten gemeinnützigen Projekte, ... ... Wikipedia

Bücher

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  • Wie man ein Schulkuratorium gründet und seine Aktivitäten organisiert, Bethlehemsky Anatoly Borisovich. Die Publikation widmet sich dem Strom modernen Bedingungen Reform des Bildungssystems und Entwicklung des öffentlichen und staatlichen Bildungsmanagements zur Schaffung und Organisation von…

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dieses Reglement zum Stiftungsrat [Name einfügen Bildungsorganisation höhere Bildung] (im Folgenden als Verordnung bezeichnet) wurde auf der Grundlage entwickelt Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“, Schreiben des Bildungsministeriums der Russischen Föderation „Im Kuratorium der Universität“ vom 24. März 2000 N 15-13in / 15- 11 und andere aufsichtsbehördliche Rechtsakte.

1.2. Diese Verordnung legt das Verfahren für die Bildung des Kuratoriums, seine Amtszeit, Zuständigkeit und Verfahren für die Tätigkeit in [den Namen der Bildungseinrichtung der Hochschulen angeben] (im Folgenden als Bildungseinrichtung bezeichnet) fest.

1.3. Das Hauptziel des Kuratoriums gemäß dieser Verordnung ist die Unterstützung bei der Lösung dringender Probleme bei der Entwicklung einer Bildungsorganisation und deren Bildung als Zentrum für die Ausbildung hochqualifizierter Spezialisten, die in der Lage sind, Probleme grundlegender und angewandter Art auf der Ebene zu lösen modernen Anforderungen, Experte u Beratungstätigkeiten, Einführung der neuesten Informations- und pädagogischen Technologien, Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem nationalen und internationalen Markt für Bildungsdienstleistungen.

1.4. Der Stiftungsrat handelt nach diesem Reglement ehrenamtlich und ist keine juristische Person.

1.5. Das Kuratorium fördert die finanzielle Unterstützung des Bildungsträgers bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, der Erhaltung und Weiterentwicklung der materiellen und technischen Basis.

2.1. Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird zunächst vom Akademischen Rat der Bildungseinrichtung genehmigt.

Nach Genehmigung der ersten Zusammensetzung des Kuratoriums werden weitere Mitglieder des Kuratoriums durch das Kuratorium selbst in die Zusammensetzung des Kuratoriums kooptiert.

2.2. Die Zusammensetzung des Kuratoriums gemäß dieser Verordnung umfasst Mitarbeiter der Bildungsorganisation und Studenten darin, Vertreter des Gründers der Bildungsorganisation, Vertreter der Arbeitgeber, Exekutivbehörden [geben Sie den Namen des Subjekts der Russischen Föderation an], lokal Regierungen und in Übereinstimmung mit der Charta der Bildungsorganisation [Vertreter anderer Organisationen angeben].

2.3. Über die Aufnahme von Kuratoriumsmitgliedern entscheidet das Kuratorium mit einfacher Stimmenmehrheit.

2.4. Gemäss diesem Reglement dürfen nicht mehr als [bedeutend] Personen Mitglieder des Kuratoriums sein.

2.5. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums.

2.6. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums werden für die gesamte Dauer des Kuratoriums gewählt und können auf schriftlichen Antrag oder bei Vorliegen triftiger Gründe durch Beschluss in Höhe von [Wert] der Gesamtheit von diesen Aufgaben entbunden werden Zahl seiner Mitglieder.

2.7. Gemäss diesem Reglement bildet das Kuratorium einen ständigen Ausschuss (im Folgenden als Ausschuss bezeichnet), bestehend aus [gegebenenfalls einfügen].

2.8. Die Amtszeit des Kuratoriums wird auf [Amtszeit einfügen] festgelegt.

Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Kuratoriumsmitglieds kann dessen Mitgliedschaft durch Wahl eines neuen Mitglieds wieder aufgefüllt werden.

Die Befugnisse neuer Mitglieder des Kuratoriums sind durch die Dauer der Tätigkeit des Kuratoriums in dieser Zusammensetzung begrenzt.

2.9. Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet in folgenden Fällen:

2.9.1. Bei Anweisung schriftliche Erklärungüber das Ausscheiden des Kuratoriumsvorsitzenden und des Rektors der Bildungsorganisation.

Ein Kuratoriumsmitglied gilt mit Ablauf von [Wert] Tagen nach Einreichung eines solchen Antrags bei den oben genannten Personen als aus dem Kuratorium ausgetreten.

2.9.2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Kuratorium durch Beschluss des Kuratoriums.

3.1. Die Arbeit des Kuratoriums wird durch seinen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter organisiert.

3.2. Oberstes Organ des Kuratoriums ist die Mitgliederversammlung.

3.3. Die Mitgliederversammlung ist befugt, in allen Angelegenheiten ihrer Tätigkeit Beschlüsse zu fassen.

3.4. Mitgliederversammlungen des Kuratoriums finden statt [Häufigkeit angeben von Hauptversammlung]. Der Termin der Mitgliederversammlung des Kuratoriums und die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung werden durch Beschluss seines Ausschusses bestimmt.

3.5. Beschlüsse gelten als gültig, wenn mindestens [Wert] Mitglieder des Kuratoriums an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

Beschlüsse werden in der Mitgliederversammlung des Kuratoriums mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.

3.6. Für die Zeit zwischen den Sitzungen überträgt das Kuratorium dem Ausschuss die Befugnis, die laufende Kontrolle über die Tätigkeit des Bildungsträgers auszuüben, ihn dringend zu unterstützen und die Arbeit des Kuratoriums zu organisieren.

3.7. Gemäß dieser Ordnung hat die Hauptversammlung:

3.7.1. Wählt einen Ausschuss, den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums.

3.7.2. Legt die Haupttätigkeiten des Kuratoriums fest.

3.7.3. Bestimmt die personelle Zusammensetzung des Kuratoriumsausschusses.

3.7.4. Genehmigt Berichte über die Arbeit des Vorsitzenden, des Co-Vorsitzenden und des Ausschusses.

3.7.5. Beschließt Fragen der Reorganisation und Liquidation des Stiftungsrates.

3.8. Gemäß diesem Reglement hat der Ausschuss:

3.8.1. Legt die Priorität von Projekten und Programmen des Kuratoriums fest.

3.8.2. Legt die Höhe der Eintritts- und Mitgliedsbeiträge fest.

3.8.3. Legt das Verfahren für die Verteilung der Einnahmen, Arten, Größen und Richtungen für die Verwendung von Geldern und Vermögen des Kuratoriums fest.

3.8.4. Entlastet die Projekt- und Programmleiter des Kuratoriums, ernennt Spezialisten.

3.8.5. Genehmigt die Finanzierung aktuelle Aktivitäten Kuratorium.

3.8.6. Genehmigt Jahresberichte, Bilanz, Kostenvoranschläge der Struktureinheiten des Stiftungsrates.

3.9. Gemäss diesem Reglement sind Präsident und Co-Präsident des Stiftungsrates:

3.9.1. Lösen Sie Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen, Vereinbarungen und Verträgen mit verschiedenen Organisationen und Einzelpersonen.

3.9.3. Sie vertreten den Stiftungsrat gegenüber Behörden und Verwaltung sowie gegenüber juristischen und natürlichen Personen.

3.9.4. Delegieren Sie ihre Befugnisse an Ausschussmitglieder.

3.10. Mitglieder des Kuratoriums nach diesem Reglement:

3.10.1. Anträge zur Tagesordnung stellen, auf Anordnung der Mitgliederversammlung des Kuratoriums.

3.10.2. Organisieren Sie die Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der Bewertung der Durchführung von Programmen.

3.10.3. Üben Sie andere Tätigkeiten in Übereinstimmung mit diesem Reglement aus.

3.11. Die Mitgliederversammlung des Kuratoriums wird vom Vorsitzenden des Kuratoriums, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem der Mitglieder auf Beschluss des Kuratoriums geleitet.

3.12. Die Einberufung einer Hauptversammlung ist den Mitgliedern des Kuratoriums spätestens [Wert] Tage vor dem Datum einer solchen Versammlung per Fax zuzusenden, Email oder auf andere durch Beschluss des Kuratoriums festgelegte Weise.

3.13. Der Rektor des Bildungswerks nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teil.

3.14. Entscheidungen des Kuratoriums über Angelegenheiten außerhalb seiner ausschließlichen Zuständigkeit haben beratenden und beratenden Charakter.

4.1. Das Kuratorium vertritt nach dieser Ordnung seine Interessen, die Interessen einzelner Organisationen, deren Vertreter Mitglieder des Kuratoriums sind, in Bundes- und Kommunalbehörden, öffentlichen und internationalen Organisationen, Fonds Massenmedien, sowie in Beziehungen mit anderen Bildungsorganisationen und einzelnen Bürgern.

4.2. Das Kuratorium übt seine Aufgaben im Rahmen der in dieser Ordnung festgelegten Zuständigkeit aus und richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie der Satzung der Bildungsorganisation.

4.3. Vertreter des Kuratoriums können Mitglieder der Zulassungs- und Landesbestätigungskommissionen sein.

4.4. Das Kuratorium handelt auf der Grundlage der Gleichberechtigung seiner Mitglieder öffentlichkeitswirksam in engem Kontakt mit dem Rektor und dem akademischen Rat der Bildungseinrichtung.

4.5. Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit öffentlich aus, ohne Unterbrechung ihrer Haupttätigkeit.

4.6. Das Kuratorium hat kein Recht, in die laufende operative und administrative Tätigkeit der Verwaltung der Bildungseinrichtung einzugreifen.

5.1. Das Kuratorium einer Bildungsorganisation nimmt nach diesem Reglement folgende Aufgaben wahr:

5.1.1. Durchführung einer Bewertung der Forschungs-, Bildungs- und Umsetzungsaktivitäten einer Bildungsorganisation und der Übereinstimmung ihrer Ergebnisse mit den Zielen und Zielen von Projekten und Programmen.

5.1.2. Erstellen einer Schlussfolgerung auf der Grundlage der Ergebnisse des Audits.

5.1.3. Übermittlung von Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen des Audits an den Leiter der Bildungseinrichtung.

5.1.4. Genehmigung von Projekten und Programmen, die von einer Bildungseinrichtung durchgeführt werden.

5.1.5. Prüfung von Beschwerden und Anträgen von Studenten und anderen Personen über die Handlungen (Untätigkeit) des pädagogischen und administrativen Personals der Bildungsorganisation.

5.1.6. Unterstützung bei der Beschaffung außerbudgetärer Mittel zur Sicherstellung der Aktivitäten und Entwicklung einer Bildungsorganisation.

5.1.7. Führt andere Funktionen innerhalb seiner Zuständigkeit aus.

5.2. Zu den Hauptaufgaben der Tätigkeit des Kuratoriums einer Bildungseinrichtung nach diesem Reglement gehören:

5.2.1. Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung vielversprechender Initiativen und Innovationen, neu Informationstechnologien Beitrag zur inhaltlichen Erneuerung von Bildungsprogrammen.

5.2.2. Unterstützung bei der Entwicklung eines Systems der kontinuierlichen wirtschaftlichen, spirituellen und moralischen Bildung von Studenten, der Bildung ihrer geschäftlichen und beruflichen Qualitäten.

5.2.3. Unterstützung von Forschungsaktivitäten, der Bildung und Entwicklung von wissenschaftlichen Schulen der Bildungsorganisation.

5.2.4. Unterstützung beim Auf- und Ausbau internationaler wissenschaftlicher, technischer und kultureller Zusammenarbeit.

5.2.5. Unterstützung beim Bau von Bildungs-, Wissenschafts- und Sozialeinrichtungen einer Bildungsorganisation, Kauf von Ausrüstung, Materialien, Computer- und Organisationsausrüstung, die für den Bildungsprozess zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich sind.

5.2.6. Sozialer Schutz Studenten, Doktoranden, Studenten und Mitarbeiter, einschließlich Fakultät.

5.2.7. Förderung der Ergebnisse wissenschaftlicher, praktischer und anderer gesellschaftlich nützlicher Tätigkeiten, Hilfestellung und Berücksichtigung der Belange der Volkswirtschaft.

5.3. Der Stiftungsrat kann bei seiner Tätigkeit weitere Rechte nach Massgabe des anwendbaren Rechts ausüben.

6.1. Das Vermögen und die Mittel des Kuratoriums werden gebildet aus Aufnahme- und Mitgliedsbeiträgen, zweckgebundenen Beiträgen (Aktienbeiträgen) zur Durchführung von Projekten und Programmen des Bildungsträgers.

6.2. Die Ansammlung von Geldern in Form von jährlichen Mitgliedsbeiträgen erfolgt auf den Konten von [bitte das richtige ausfüllen].

6.3. Die Mittel des Stiftungsrates werden zweckentsprechend (gemäss Schätzung) verwendet.

6.4. Mitglieder des Stiftungsrates informieren alle Einleger über die Verwendung der Mittel.

Die Auflösung und Neuordnung des Kuratoriums einer Bildungseinrichtung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Kuratoriums.

Leiter der Struktureinheit

[Unterschrift]

[Initialen, Nachname]

[Tag Monat Jahr]

Einverstanden:

[Position]

[Unterschrift]

[Initialen, Nachname]

[Tag Monat Jahr]

Leiter der Rechtsabteilung

[Unterschrift]

[Initialen, Nachname]

[Tag Monat Jahr]

Wer der Schulleiter ist, ist schon den Erstklässlern bekannt. Natürlich Direktor. Er ist ein Stratege und Taktiker, auf seinen Schultern die Lösung vieler organisatorische Probleme, darunter - die ständige Suche nach Finanzierungsquellen ...

Aber wie kann eine Person für alles und jeden verantwortlich sein? Die Frage ist strittig. Aber selbst der stärkste Administrator wird freiwillige Helfer nicht stören. Vor allem, wenn es um Geld, Haftung geht. Derselbe Direktor hat das Recht, nur Haushaltsmittel auszugeben. Aber sie reichen nicht für grundlegende Dinge! Rettungssponsoring, Wohltätigkeit. Aber hier - ein dunkler Wald mit Registrierung, Steuern, der Rechtmäßigkeit der Durchführung von "Transaktionen" ... Hier kommen Assistenten ins Spiel - öffentliche Organisationen, Mitglieder des Kuratoriums der Schule.

Zu den Kuratorien der Gymnasien und Lyzeen gehörten in der Vergangenheit „ Mächte der Welt dies "- Vertreter der Kaufmannsklasse, Adlige, Gouverneure und Beamte von höchstem Rang. Sie hatten echte Chance zu beeinflussen, was in "geförderten Institutionen" passiert. Und sie leisteten nicht nur einen finanziellen Beitrag – sie überwachten die Qualität der Bildung, förderten begabte Kinder und machten öffentlich auf Bildungsprobleme aufmerksam.

Was jetzt? Leider ist die Situation nicht so rosig. Große Organisationen, seriöse Sponsoren, bekannte Persönlichkeiten helfen gewöhnlichen Schulen "mit einem Kratzer", sie finanzieren die Sekundarschulbildung nur schleppend. Und das nicht, weil sie es nicht wollen – zu viele bürokratische Hürden und Formalitäten sind unterwegs zu bewältigen! Der Kauf von Stühlen und Schreibtischen für Klassenzimmer ist ein Problem. Unternehmer warten darauf, dass gezielte Förderprogramme beschlossen werden – mit Steuervergünstigungen und durchdachten rechtlichen Rahmenbedingungen. Andererseits haben Schuldirektoren selbst und die Verwaltung keine Eile, einen Teil ihrer Befugnisse an öffentliche Räte abzutreten. So zeigt sich in der Praxis: Die Stiftungsräte verwandeln sich in ein aufgeblähtes Elterngremium, dessen Hauptzweck es ist, Geld zu beschaffen.

Wir helfen finanziell

Nach Angaben des Fonds " Öffentliche Meinung", 67% der Eltern sind bereit, ernsthaft Geld für die Bildung ihrer Kinder auszugeben. Gleichzeitig geben etwa 90% der Familien von Schülern regelmäßig verschiedene Beträge für "Schulbedarf" aus!

Nicht autorisierte Anforderungen - " Kopfschmerzen„Die meisten Väter und Mütter. Also im Mai mehrere Schuldirektoren und Schulleiter Kindergärten wegen systematischer Annahme von Bestechungsgeldern aus ihren Positionen entfernt wurden. Viele Liebhaber des „einfachen“ Elterngeldes erhielten Abmahnungen und strenge Rügen.

Aber wenn Gebühren für die Aufnahme in die Schule oder den Wechsel von Klasse zu Klasse strengstens verboten sind, was tun mit legalisierten Gebühren - für Dienstleistungen? Sicherheitsbehörde, "Panik Knopf", zusätzliche Unterrichtsstunden? Das Bildungsministerium ist unflexibel: Geld soll nicht in die Schule fließen. Erstens erschwert der Bargeldumlauf die Besteuerung. Zweitens besteht eine große Chance, dass ein Teil der Gelder auf dem Weg in die Taschen von jemandem "versinkt".

Es gibt Möglichkeiten, das Problem zu lösen - alle Zahlungen über einen speziell eingerichteten Fonds oder ein Kuratorium zu leisten.

Tatyana, Mutter eines Erstklässlers:
„Wir haben uns vor Schulbeginn getroffen. Hauptfrage- Geldsammlung. Früher war es einfach: Sie bildeten "nach Rubel", bestimmten, was sie kaufen mussten, übergaben dem Lehrer den Betrag - die Probleme waren gelöst. Und jetzt? Mittel können nur „per Banküberweisung“ auf das Konto des Bildungsfonds überwiesen werden. Wer kann garantieren, dass sie zur Reparatur unserer Klasse 1 "B" gehen und nicht zu einer anderen Sache?"

Diese Frage hätte sich nicht gestellt, wenn diese Schule ein Kuratorium gehabt hätte.

Ein einfaches Beispiel - die Schule hat nicht genügend Computer und Lehrmittel in Mathematik oder Russisch. Der Haushalt sieht solche Ausgaben in diesem Jahr nicht vor. Eine Entscheidung wird getroffen: einen bestimmten Geldbetrag für den Schulbedarf zu sammeln. Aber das Geld reicht nur für eine Sache - entweder für den Einkauf von Vorteilen oder für Computer. Wenn eine Bildungseinrichtung ein Kuratorium hat, wird das Problem unter Berücksichtigung seiner Meinung gelöst. Wenn das von der Verwaltung, Beamten gemacht wird, dann werden die Eltern einfach mit einer Tatsache konfrontiert.

Was gibt Müttern und Vätern die Schaffung eines solchen Organs? Zunächst einmal eine Garantie, dass Gelder nicht unkontrolliert ausgegeben werden. Er entscheidet, wohin genau das Geld geschickt wird, wie viel.

„Eine der Hauptaufgaben von Treuhändern ist es, zusätzliche Mittel für Bildungszwecke zu akquirieren und zu verteilen. Stichworte hier - "anziehen und verteilen" - sagt der Leiter des Pressedienstes des Moskauer Bildungsministeriums A.V. Gawrilow.

Beeinflussung des Lernprozesses

Enge Zusammenarbeit des Kuratoriums mit der Schulleitung nicht nur in finanziellen Fragen, sondern in vielen anderen Fragen, partnerschaftliche Zusammenarbeit und volles gegenseitiges Verständnis!.. Es klingt verlockend, aber bisher klingt es nur. So sollte es sein. Perfekt. Tatsächlich möchten Lehrer keine "Außenstehenden" in den Bildungsprozess einlassen. Sie sind bereit zu akzeptieren finanzielle Unterstützung, aber nicht mehr: "Wir wissen besser, was und wie wir unseren Schülern beibringen."

Eine solche Position stärkt nur den Glauben der Eltern: "Na ja, natürlich kümmert sich die Schule um nichts anderes als um Anforderungen!" Es entwickelt sich eine Sackgasse, denn beide Seiten haben auf ihre Weise recht ...

Aber es gibt einen Ausweg. Es ist notwendig, die Befugnisse des Kuratoriums klar und detailliert zu definieren und gesetzlich zu fixieren.

Zunächst muss das Kuratorium als von der Schule unabhängige Organisation registriert werden. Auch wenn die Vertreter der Schule dagegen sind, lohnt es sich, darauf zu bestehen und zu überzeugen. Wenn der Rat nur eine der Abteilungen der Schule ist, ist er nicht unabhängig genug. Tatsächlich hängt es von der Verwaltung ab. Es ist in einer untergeordneten Position.

Zweitens alles umstrittene Punkte sind die Rechte und Pflichten des Rates in der Schulordnung und der Verordnung über die Errichtung des Kuratoriums festzuhalten. Zwischen Bildungseinrichtung und das Kuratorium schließen einen Kooperationsvertrag ab.

Die Satzung wird gemeinsam von der Verwaltung und Vertretern der Elterngemeinschaft entwickelt. In einigen besonders „fortgeschrittenen“ Schulen sind die Schüler selbst in den Prozess eingebunden.

Eltern, die nicht Mitglieder des Kuratoriums sind, haben das Recht, sich jederzeit zur Klärung, Hilfe oder Unterstützung an dessen Vertreter zu wenden. Alle eingehenden Vorschläge werden berücksichtigt. Die Direktoren der Schule stellen die interessantesten vor.

Was kann ein Kuratorium mit „erweiterten“ Befugnissen tun?

  • Kontrollieren Sie die beabsichtigte Verwendung von außerbudgetären Mitteln. Beispiel: Für die Gestaltung des Schulgeländes wurde Geld von Schülern gesammelt. Der Stiftungsrat hat das Recht, Quittungen von Geschäften zu verlangen, die Anzahl der gekauften Pflanzen neu zu berechnen.
  • Erhalten Sie Informationen von der Schulverwaltung über die Einhaltung der Finanzdisziplin, die Umsetzung staatliches Programm. Sie können sich nicht nur nach dem Verbleib Ihrer gesammelten Gelder erkundigen, sondern auch nach der Verwendung der zugewiesenen Haushaltsmittel.
  • Vorschläge für den Schulplan einreichen. Das heißt, dem Lehrer und dem Direktor zu raten, dem einen oder anderen Aufmerksamkeit zu schenken Lehrplan. Aber die endgültige Entscheidung liegt nicht bei Ihnen.
  • Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung organisieren, um Mittel zur außerbudgetären Finanzierung der Schule zu sammeln. Wenn es Ihnen gelingt, eine lokale Fabrik, ein Geschäft oder einen Markt als Sponsor zu gewinnen, sinkt die Höhe der Beiträge Ihrer Eltern.

Statt Lebenslauf

Die Vormundschaftsbewegung beginnt gerade, durch das Land zu marschieren. Die Schulen erkennen an, dass öffentliche Organisationen benötigt werden. Eltern stört das auch nicht. Beide haben es jedoch nicht eilig, den ersten Schritt zu tun. Mütter und Väter verstehen die Vorteile der Sowjets nicht vollständig. Die Schulverwaltungen glauben zu Recht, dass die künstliche Auferlegung eines Vormundschaftssystems als ein weiterer Weg zur legalen Gelderpressung mit Feindseligkeit aufgenommen werden kann.

Staatliche Stellen sind vorsichtig in ihren Prognosen: Es wird dauern, bis die Kuratorien in Russland wieder Wurzeln schlagen. Die ersten fünf bis zehn Jahre sind Probejahre. Es ist nicht verwunderlich, dass der erste, zweite und sogar dritte Pfannkuchen klumpig werden kann.

Ob Ihre Schule zu den Innovatoren gehört oder sich für eine Politik des Abwartens entscheidet, bleibt Ihnen überlassen.

Entscheidung ist getroffen. Eine Gruppe von Enthusiasten beschloss, ein Kuratorium zu gründen.

Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihnen bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen hilft.

Sie wollen in allem unabhängig sein? Die Regelung zum Kuratorium soll folgende Punkte enthalten:

  • Allgemeine Bestimmungen. (Der Zweck dieses Absatzes ist es, die Bedeutung der verwendeten Konzepte zu erklären);
  • Das Verfahren zur Bildung des Kuratoriums (Sollte Antworten auf die Fragen enthalten: Wie oft wird das Kuratorium gewählt? Wer und wie kann ihm beitreten?)
  • Ziele des Kuratoriums (Weltweit. Zum Beispiel Schutz der Rechte von Schulkindern, Sicherstellung, dass die Interessen der Schule in Regierungsgremien vertreten werden usw.);
  • Aufgaben des Rates (Einzelfälle - Beschaffung von Mitteln, Verbesserung der materiellen und technischen Basis, Überwachung Finanzströme usw.):
  • Rechte und Pflichten (Welche Pflichten hat der Rat? Welche Schritte gegenüber der Verwaltung und der Schule und im Allgemeinen hat er zu tun?).
  • Organisatorische Momente(Wie oft die Vorstandssitzungen stattfinden, wer Vorsitzender des Kuratoriums ist, wie die Büroarbeit erledigt wird etc.).

dünner Augenblick

Verwechseln Sie nicht die beiden Räte - den Schulrat und das Kuratorium. Der erste setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Verwaltung, Eltern und Schülern zusammen und löst öffentliche und administrative Angelegenheiten.

Notizbuch der Eltern

Der Leiter des Pressedienstes des Moskauer Bildungsministeriums A.V. beantwortet die Fragen der Eltern. Gawrilow.

Ich würde gerne mit dem Klassenlehrer meiner Kinder, den Lehrern der Schule, kommunizieren können, um die Bedingungen zu sehen, unter denen die Kinder lernen. Aber nachdem die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt wurden, darf niemand mehr die Schule betreten, und es ist verboten, das Lehrerzimmer anzurufen. Gibt es eine Anordnung, die den Zugang der Eltern zur Schule einschränkt? Habe ich Rechtsgrundlage alleine stehen?

Natürlich ist das Verbot das Lehrerzimmer anzurufen eine extreme Sache, das soll nicht sein. Die Eltern haben das Recht, die Schule zu besuchen, nachdem zuvor telefonisch oder durch das Kind ein Treffen vereinbart wurde. Wenn Sie systematisch abgelehnt werden, wenden Sie sich an den Direktor und dann an das Bildungsministerium des Bezirks.

GENEHMIGT ANGENOMMEN durch Beschluss des Bildungsbeschlusses der Hauptversammlung der Einrichtung des Elternausschusses "__" _______ 200_ "__" ________ 200__ Direktor: __________ Vorsitzender _________

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Das Kuratorium einer Bildungseinrichtung ist ein selbstverwaltetes Organ einer Bildungseinrichtung (im Folgenden – die Einrichtung) und wurde geschaffen, um bei der Organisation der satzungsgemäßen Aktivitäten der Bildungseinrichtung, ihrer Funktionsweise und Entwicklung sowie der öffentlichen Aufsicht über die finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten der Institution und Stärkung ihrer materiellen und technischen Basis.

1.2. Der Stiftungsrat ist keine juristische Person.

1.3. Das Kuratorium handelt auf der Grundlage des durch Anordnung des Leiters der Bildungseinrichtung genehmigten Reglements über das Kuratorium.

1.4. Das Verfahren für die Bildung, Befugnisse und Organisation der Tätigkeit des Kuratoriums wird durch die Satzung der Institution und das Reglement des Kuratoriums bestimmt. Die Stiftungsratsordnung legt die Aufgaben, Funktionen und Rechte des Stiftungsrates fest.

1.5. Dieses Reglement und die Tätigkeit des Kuratoriums dürfen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und der Satzung der Bildungseinrichtung nicht widersprechen.

1.6. Das Kuratorium arbeitet eng mit dem Vorstand der Bildungseinrichtung und ihren Gründern zusammen, hat jedoch kein Eingriffsrecht in die laufende operative und administrative Tätigkeit der Einrichtung. Entscheidungen des Kuratoriums haben beratenden und beratenden Charakter.

2. Aufgaben und Ziele des Kuratoriums

2.1. Das Hauptziel des Kuratoriums ist die Förderung des Funktionierens und der Entwicklung der Bildungseinrichtung.

2.2. Das Kuratorium löst bei seiner Tätigkeit folgende Aufgaben:

Fördert die Vereinigung der Bemühungen von Organisationen und Bürgern bei der Umsetzung finanzieller, materieller und anderer Arten der Unterstützung für eine Bildungseinrichtung;

Trägt zur Bildung des Finanzfonds der Bildungseinrichtung bei;

Trägt zur Verbesserung der materiellen und technischen Basis der Bildungseinrichtung, zur Verbesserung ihrer Räumlichkeiten und ihres Territoriums bei;

Erleichtert die Einwerbung außerbudgetärer Mittel, um die Aktivitäten und die Entwicklung einer Bildungseinrichtung sicherzustellen;

Beteiligt sich an der Bildung einer Ordnung für die Arten und Niveaus der Bildungsdienstleistungen, die den Studenten angeboten werden;

Bietet einer Bildungseinrichtung verschiedene Arten von immaterieller Unterstützung (intellektuell, rechtlich, kulturell, informativ usw.);

Trägt zur Gestaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für pädagogische und sonstige Beschäftigte einer Bildungseinrichtung bei;

Trägt zur Organisation von Wettbewerben, Wettbewerben und anderen außerschulischen Massenaktivitäten einer Bildungseinrichtung bei;

Richtet Stipendien für bestimmte Kategorien von Studenten und Schülern ein;

Erleichtert die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für sozial ungeschützte Kategorien von Kindern beim Erhalt von bezahlten zusätzlichen Bildungsleistungen, zusätzlichen Zuschüssen für Lebensmittel und Anschaffungen pädagogische Literatur, Schulmaterial und andere Arten von notwendiger Unterstützung;

Fördert die Entwicklung der internationalen Beziehungen der Bildungseinrichtung, die Interaktion mit Organisationen, die auf dem Gebiet der Bildungs- und Informationstechnologien tätig sind, sowie die Unterstützung im Bereich des Kindertourismus und die Zuweisung von Mitteln für den internationalen kulturellen Austausch, einschließlich des beruflichen;

Berücksichtigt andere Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Kuratoriums gemäß der Satzung der Bildungseinrichtung fallen.

3. Zuständigkeit des Kuratoriums

3.1. Zur Erreichung der ihm übertragenen Ziele und Aufgaben hat der Stiftungsrat das Recht:

Bilden Sie die Zusammensetzung auf der Grundlage eines freiwilligen Zusammenschlusses von Vertretern von Organisationen, Vereinen und Bürgern zur Lösung der Aufgaben unabhängig;

Sponsoren gewinnen Materielle Ressourcen, sowie Dienstleistungen und Unterstützung anderer Art, um das Funktionieren und die Entwicklung einer Bildungseinrichtung zu erleichtern;

Machen Sie einen Vorschlag für Organisationen und Einzelpersonen, Eltern von Schülern, um einer Bildungseinrichtung alle mögliche Unterstützung zu leisten;

Treffen Sie Entscheidungen über die Richtung der gesammelten Mittel für die Zwecke Bildungsprozess und die entsprechenden Kostenvoranschläge genehmigen;

Tragen Sie zur zweckmäßigen Verwendung der Haushaltsmittel bei, die für die Aufrechterhaltung der Institution bereitgestellt wurden, sowie der Mittel, die Bürger und juristische Personen als freiwillige Spenden und Geschenke an die Institution überweisen. Informieren Sie im Falle ihres Missbrauchs und ihrer Ausgaben die Behörden, die die Kontrolle über die Aktivitäten der Institution ausüben;

regelmäßig Berichte der Leitung der Bildungseinrichtung über die Umsetzung der Beschlüsse des Kuratoriums einholen;

Sich mit den Aussichten für die Entwicklung einer Bildungseinrichtung vertraut zu machen, Berichte über die Umsetzung der Entwicklungsprogramme der Einrichtung in dieser Phase zu hören, geeignete Anpassungen vorzuschlagen;

Vorschläge von anderen Leitungsgremien der Institution zur Verbesserung und Entwicklung der Bildungseinrichtung anhören;

Unterbreiten Sie dem Rat einer Bildungseinrichtung Vorschläge zur Verbesserung ihrer Aktivitäten im Bereich Bildung, Kultur, öffentliche Dienstleistungen, Stärkung Personal Aufbau und Entwicklung seiner materiellen und technischen Basis;

Nehmen Sie an Konferenzen, Tagungen und Seminaren teil und sprechen Sie in den Medien über die Bereitstellung von Bildungsdiensten durch die Institution;

Beteiligen Sie sich an der Prüfung der Aktivitäten der Institution.

3.2. Der Vorsitzende des Kuratoriums informiert das Selbstverwaltungsorgan der Bildungseinrichtung, das für die Annahme lokaler Gesetze der Bildungseinrichtung zuständig ist, sowie die staatlichen Organe, die die Kontrolle über die Tätigkeit der Einrichtung ausüben, über die festgestellten Mängel in der Arbeit der Institution und macht auch Vorschläge zu ihrer Beseitigung.

3.3. Auf der Jahresversammlung zum Jahresende legt das Kuratorium der Bildungseinrichtung einen Bericht über die geleistete Arbeit vor. Das Treffen wird auf der Grundlage der Öffentlichkeit unter Beteiligung von Vertretern des Rates der Bildungseinrichtung, des Elternausschusses, des Pädagogischen Rates sowie anderer Organisationen und Personen abgehalten, die an der Verbesserung der Aktivitäten und der Entwicklung der Bildungseinrichtung interessiert sind.

3.4. Der Vorsitzende des Kuratoriums stellt den Kontakt zu den Medien über die Tätigkeit des Kuratoriums her.

4. Organisation und Ablauf der Tätigkeit des Kuratoriums

4.1. Das Kuratorium wird für die gesamte Dauer der Tätigkeit der Einrichtung oder für die in der Satzung der Bildungseinrichtung festgelegte Dauer gebildet.

4.2. Die Mitglieder des Stiftungsrats üben ihre Aufgaben unentgeltlich und ohne Unterbrechung ihrer Haupttätigkeit aus.

4.3. Das Kuratorium arbeitet auf der Basis von Transparenz und Gleichberechtigung seiner Mitglieder.

4.4. Die Zusammensetzung des Kuratoriums setzt sich ehrenamtlich zusammen aus Eltern (gesetzliche Vertreter) von Schülern und Studenten, Vertretern von Organisationen, Vereinen, Bürgern, die der Anstalt laufend finanzielle, materielle, rechtliche, organisatorische, informatorische und sonstige Hilfe leisten.

Dem Kuratorium können Gründer, Vertreter staatlicher Behörden der Russischen Föderation und St. Petersburgs, lokaler Behörden, Massenmedien und juristischer Personen, unabhängig von der Eigentümerschaft, sowie Bürger angehören, die den Wunsch geäußert haben, im Kuratorium mitzuarbeiten und sind moralische Qualitäten, um die vor ihm liegenden Aufgaben auszuführen.

4.5. Mitglieder des Kuratoriums können volljährige Staatsbürger der Russischen Föderation und anderer Staaten sein.

4.6. Die erste Zusammensetzung des Kuratoriums wird durch Beschluss des Selbstverwaltungsorgans der Bildungseinrichtung genehmigt, dessen Zuständigkeit die Annahme lokaler Gesetze der Bildungseinrichtung ist. Das Kuratorium besteht aus mindestens 5 (fünf) Mitgliedern. Der Leiter einer Bildungseinrichtung ist obligatorisches Mitglied des Kuratoriums.

4.7. Das Kuratorium wird von einem Vorsitzenden geleitet, der über Organisations- und Koordinationsbefugnisse verfügt. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden jährlich in der ersten Sitzung des Kuratoriums mit Stimmenmehrheit in offener Abstimmung im Einvernehmen mit dem Rat der Bildungseinrichtung gewählt.

4.8. Die operative Leitung und Organisation der Tätigkeit des Rates werden vom Vorsitzenden und bei seiner Abwesenheit vom Stellvertreter wahrgenommen.

4.9. Der Vorsitzende des Rates organisiert die Arbeit des Rates, leitet Sitzungen des Rates, unterbreitet Vorschläge zur Prüfung durch den Rat über Arbeitspläne und Sitzungstermine. Der stellvertretende Vorsitzende des Rates nimmt in Abwesenheit des Vorsitzenden des Rates seine Aufgaben wahr.

4.10. Bei der ersten jährlichen Sitzung des Kuratoriums wird ein Sekretär bestellt. Zu den Aufgaben des Sekretärs gehören die Organisation von Sitzungen des Rates gemäß dieser Verordnung, die Durchführung direkter Arbeiten zur Vorbereitung und Pflege der aktuellen Dokumentation des Rates, die Ausarbeitung und Verbreitung von Beschlüssen des Rates, die Erstellung von Berichten über die Arbeit des Rates Rat für das Jahr und Vorschläge für den Plan und Zeitplan des Rates für das nächste Jahr.

4.11. Eine Sitzung des Kuratoriums ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse des Kuratoriums werden in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Kuratoriumsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit „dafür“ und „dagegen“ gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

4.12. Beschlüsse des Kuratoriums werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet wird, der das Sitzungsprotokoll führt.

4.13. Der Vorstand der Bildungseinrichtung stellt dem Kuratorium einen Ort zur Aufbewahrung der erstellten Dokumentation zur Verfügung.

4.14. Neue Vertreterinnen und Vertreter können nur dann in das Kuratorium aufgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Kuratoriumsmitglieder ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Über den Ausschluss seiner Mitglieder aus dem Kuratorium wird in den Sitzungen des Kuratoriums in der in diesem Reglement vorgesehenen Weise entschieden. Der Vorstand einer Bildungseinrichtung kann beim Vorsitzenden mit einer Empfehlung den Ausschluss aus dem Kuratorium beantragen.

4.15. Beschlüsse des Kuratoriums werden in seinen vierteljährlich stattfindenden Sitzungen gemäss Arbeitsplan gefasst. Außerordentliche Sitzungen können von seinem Vorsitzenden nach Bedarf auf Antrag der Mitglieder des Kuratoriums einberufen werden. Zwischen den Sitzungen wird das Kuratorium vom Vorsitzenden geleitet.

4.16. An der Arbeit des Kuratoriums können geladene Vertreter der Organe der Bildungseinrichtung mit beratender Stimme teilnehmen, verschiedene Organisationen, Gesellschaften, Bewegungen, Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft.

5. Verantwortung des Kuratoriums

5.1. Der Stiftungsrat ist zuständig im Sinne der geltenden Gesetzgebung und der Satzung der Bildungseinrichtung.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Ordnung werden durch Beschluss des Rates der Bildungseinrichtung angenommen.

6.2. Die Entscheidung über die Beendigung der Tätigkeit des Kuratoriums fällt in die Zuständigkeit des Selbstverwaltungsorgans der Bildungseinrichtung, dessen Zuständigkeit der Erlass lokaler Gesetze der Bildungseinrichtung ist.

6.3. Die Tätigkeit des Kuratoriums kann auch durch Beschluss des Kuratoriums mit einer offenen Abstimmung von 2/3 der Stimmen aller Kuratoriumsmitglieder beendet werden.