Regeln für die Produktion und Abnahme von Arbeiten "Ein Leitfaden für das maßgebliche Dokument" Systeme und Komplexe von Sicherheits-, Feuer- und Sicherheitsfeuermeldern. Regeln für die Produktion und Annahme von Arbeiten "Innenministerium der Russischen Föderation

Handbuch für RD 78.145-93

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Anforderungen gelten für die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von anlagen- und perimetertechnischen Einrichtungen für Sicherheit, Brandschutz und Sicherheit Feueralarm(im Folgenden als "Alarme" bezeichnet), die in Gebäuden, Strukturen, Räumlichkeiten, an Zäunen (im Folgenden als "Objekte" bezeichnet) installiert sind.
1.2. Organisationen und Einzelpersonen, die über Lizenzen der festgelegten Form verfügen, die das Recht zur Durchführung dieser Arbeiten einräumen, dürfen Installationsarbeiten durchführen.
1.3. Bei der Installation von objekt- und perimetertechnischen Signalmitteln gelten die Anforderungen von SNiP, PUE, RD 78.145-92 "Systeme und Komplexe für Sicherheit, Feuer und Sicherheit und Feueralarm. Regeln für die Produktion und Abnahme von Arbeiten", aktuelle Stand- und Industriestandards , und andere normative Dokumente.
1.4. Diese Anforderungen sind verbindlich für alle Organisationen und Personen, die die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von technischen Signaleinrichtungen durchführen.
Anforderungen an Entwurfs- und Schätzungsdokumentation
2. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE INSTALLATION VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN
2.1 Installation von bauseitigen technischen Signalmitteln.
2.1.1. Objekte sind in der Regel mit separaten Sicherheits- und Brandmeldeschleifen ausgestattet.
Es ist zulässig, Sicherheits- und Brandmelder in einer Alarmschleife mit rund um die Uhr betriebsfähiger Brandmeldeanlage gemäß dem Diagramm in der empfohlenen Anlage 4 einzuschließen.
2.1.2 Die Arbeiten zum Einbau von bauseitigen technischen Signalmitteln während des Baus der Anlage sollten in drei Phasen durchgeführt werden.
2.1.3 In der ersten Phase sollten die in Abschnitt 1.17 dieses Handbuchs angegebenen Arbeiten durchgeführt werden.
Die Arbeiten der ersten Phase sollten gleichzeitig mit der Produktion der Hauptbauarbeiten durchgeführt werden.
2.1.4 In der zweiten Phase sollten Arbeiten an der Installation von Schutzrohren für elektrische Leitungen, Detektoren, Melder, Tafeln, Bedienfelder, Signal- und Startgeräte und deren Verbindung mit elektrischen Leitungen durchgeführt werden.
Die Arbeiten der zweiten Phase sollten nach Abschluss der Bau- und Fertigstellungsarbeiten durchgeführt werden.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE INSTALLATION VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN
3. INSTALLATION VON OBJEKTSICHERUNG UND SICHERHEITS- UND BRANDMELDER
4. INSTALLATION VON BRANDMELDERN
5. INSTALLATION VON EMPFANGS- UND STEUERGERÄTEN, ALARM- UND STARTGERÄTEN UND SIGNALERN
6. INSTALLATION VON ALARMSYSTEMEN FÜR DIE TECHNISCHE SICHERHEIT DES BEREICHS (POS)
7. INSTALLATION VON SICHERHEITSBELEUCHTUNGSVORRICHTUNGEN
8. INSTALLATION VON POST-KOMMUNIKATIONS- UND ALARMGERÄTEN
9. BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR DIE INSTALLATION VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN IN FEUERGEFAHRENEN BEREICHEN
10. BESONDERE ANFORDERUNGEN FÜR DIE INSTALLATION VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN GEBIETEN
11. ELEKTRISCHE VERSORGUNG VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN
12. INSTALLATION DER ELEKTRISCHEN VERKABELUNG DES OBJEKTS TECHNISCHE SIGNALMITTEL
13. INSTALLATION DER ELEKTRISCHEN VERKABELUNG DES LINEARTEILS DER PERIMETER-TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN DES SICHERHEITSALARMS
14. ERDUNG DER TECHNISCHEN SIGNALMITTEL
15. INBETRIEBNAHME
16. ABNAHME ZUM BETRIEB VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN
17. KENNZEICHNUNG UND VERSIEGELUNG
18. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
19. GEWÄHRLEISTUNG
ANLAGE 1 ERHEBUNGSGESETZ (Formular)
ANHANG 2 Empfohlenes ACT (Formular) der Produktionsbereitschaft von Gebäuden, Strukturen und Strukturen Installationsarbeit
ANHANG 3 Empfohlenes ACT (Formular) für die Eingabekontrolle
Anhang 4 DIAGRAMM zur Gewährleistung des 24-Stunden-Betriebs von Brandmeldern beim Anschluss von Sicherheits- und Brandschleifen an eine Zentrale
ANHANG 5 Empfohlene Handlung (Formular) nach Abschluss der Installationsarbeiten
Anhang 6
ANHANG 7 Empfohlen
ANLAGE 8 Empfohlene ACT (Form) Prüfung von Schutzrohren mit Trenndichtungen auf Dichtheit
ANHANG 9 Empfohlenes ACT (Formular) zum Messen des Isolationswiderstands elektrischer Leitungen
ANHANG 10 Empfohlenes ACT (Formular) für die Erfassung verdeckter Arbeiten zur Verlegung von elektrischen Leitungen an Wänden, Decken, im Boden
ANHANG 11 Empfohlenes ACT (Formular) zur Untersuchung verdeckter Arbeiten (Abwasser)
ANHANG 12 Empfohlenes ACT (Formular) zur Vermessung verdeckter Arbeiten (Verlegung von Kabelleitungen im Boden)
ANHANG 13 Empfohlenes PROTOKOLL (Formular) zum Aufwärmen von Kabeln auf Trommeln
ANHANG 14 Empfohlene Handlung (Formular) nach Abschluss der Inbetriebnahme
ANHANG 15 Empfohlene LISTE Messgeräte empfohlen für Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von technischen Signalanlagen
ANHANG 16 Empfohlenes REGISTER (Formular) von montierten Bedienfeldern, Signal- und Startgeräten, Detektoren, Meldern, POS-technischen Mitteln
ANHANG 17 Empfohlenes GESETZ (Formular) über die Inbetriebnahme von technischen Signalmitteln
ANHANG 18 Empfohlene Handlung (Formular) zu festgestellten Mängeln in den technischen Signalmitteln
ANHANG 19 Referenzliste der regulatorischen Dokumente, auf die im Handbuch verwiesen wird

MINISTERIUM FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Hauptabteilung Private Sicherheit

Genehmigt

Leiter der GUVO

Innenministerium Russlands

VS. Rjabow

LEISTUNGEN
zum Orientierungsdokument
SYSTEME UND KOMPLEXE FÜR SICHERHEITS-, BRAND- UND SICHERHEITS-BRANDMELDUNG
PRODUKTIONS- UND ABNAHMEREGELN VON ARBEITEN

RD 78.145-93
Innenministerium Russlands

MOSKAU 1995

ENTWICKELT Forschungszentrum "Schutz" des VNIIP des Innenministeriums Russlands Guvo des Innenministeriums Russlands

GENEHMIGT GUVO MIA RUSSLAND

ENTWICKLER V.G. Sinilow, A.A. Antonenko, E.P. Tjurin, L.I. Savchuk, V.D. Beljajew

EINGEFÜHRT anstelle der Zulage für So 25.09-85 (Minpribor)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE INSTALLATION VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN

3. INSTALLATION VON OBJEKTSICHERUNG UND SICHERHEITS- UND BRANDMELDER

4. Installation von Brandmeldern

5. INSTALLATION VON EMPFANGS- UND STEUERGERÄTEN, ALARM- UND STARTGERÄTEN UND SIGNALERN

6. INSTALLATION VON ALARMSYSTEMEN FÜR DIE TECHNISCHE SICHERHEIT DES BEREICHS (POS)

7. INSTALLATION VON SICHERHEITSBELEUCHTUNGSVORRICHTUNGEN

8. INSTALLATION VON POST-KOMMUNIKATIONS- UND ALARMGERÄTEN

9. BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR DIE INSTALLATION VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN IN FEUERGEFAHRENEN BEREICHEN

10. BESONDERE ANFORDERUNGEN FÜR DIE INSTALLATION VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN GEBIETEN

11. ELEKTRISCHE VERSORGUNG VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN

12. INSTALLATION DER ELEKTRISCHEN VERKABELUNG DES OBJEKTS TECHNISCHE SIGNALMITTEL

13. INSTALLATION DER ELEKTRISCHEN VERKABELUNG DES LINEARTEILS DER PERIMETER-TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN DES SICHERHEITSALARMS

14. ERDUNG DER TECHNISCHEN SIGNALMITTEL

15. INBETRIEBNAHME

16. ABNAHME ZUM BETRIEB VON TECHNISCHEN SIGNALMITTELN

17. KENNZEICHNUNG UND VERSIEGELUNG

18. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

19. GEWÄHRLEISTUNG

ANLAGE 1 ERMITTLUNGSGESETZ (Formular)

Anhang 4 SCHEMA zur Sicherstellung des Betriebs von Brandmeldern rund um die Uhr beim Anschluss von Sicherheits- und Brandschleifen an eine Zentrale

ANHANG 19 ReferenzLISTE der regulatorischen Dokumente, auf die im Handbuch verwiesen wird

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Anforderungen gelten für die Durchführung der Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von anlagen- und perimetertechnischen Sicherheits-, Feuer- und Sicherheitsfeuermeldern (im Folgenden als "Alarme" bezeichnet), die in Gebäuden, Bauwerken, Räumlichkeiten, an Zäunen (im Folgenden als "Alarme" bezeichnet) installiert sind „Objekte“).

1.2. Organisationen und Einzelpersonen, die über Lizenzen der festgelegten Form verfügen, die das Recht zur Durchführung dieser Arbeiten einräumen, dürfen Installationsarbeiten durchführen.

1.3. Bei der Installation von technischen Signalmitteln vor Ort und am Perimeter gelten die Anforderungen von SNiP, PUE, RD 78.145-92 "Systeme und Komplexe von Sicherheits-, Brand- und Sicherheitsbrandmeldesystemen. Regeln für die Produktion und Abnahme von Arbeiten", aktueller Stand und Industriestandards, andere behördliche Dokumente.

1.4. Diese Anforderungen sind verbindlich für alle Organisationen und Personen, die die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von technischen Signaleinrichtungen durchführen.

Anforderungen an die Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation

1.5. Das Verfahren zur Einholung, Überprüfung, Zustimmung und Genehmigung von Entwurfsschätzungen muss den Anforderungen von SNiP 1.02.01-85 entsprechen.

Für Objekte, die geschützt sind oder an nichtamtliche Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten (im Folgenden als "Sicherheitseinheiten" bezeichnet) übergeben werden, müssen die Entwurfsschätzungen mit diesen Einheiten übereinstimmen.

Die Frist für die Prüfung und Genehmigung von Designvoranschlägen beträgt einen Monat. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.

1.6. Der Kunde (Generalunternehmer) übergibt der Installations- und Inbetriebnahmeorganisation die Arbeitsdokumentation, bestehend aus: Konstruktionsdokumentation - in zwei Exemplaren; geschätzt - in einer Kopie.

1.7. Bei der Annahme der Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen prüft die Montage- und Inbetriebnahmeorganisation deren Vollständigkeit, das Vorhandensein des Stempels „Zur Produktion zugelassen“ und die durch das Siegel bescheinigte genehmigende Unterschrift des verantwortlichen Vertreters des Kunden.

1.8. Die Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, nach der ab dem Zeitpunkt der Genehmigung und nach zwei Jahren aus irgendeinem Grund nicht mit den Installationsarbeiten begonnen wurde, wird von der Planungsorganisation - dem Entwickler des Projekts, der vereinbart und genehmigt wurde - erneut geprüft vorgeschriebenen Art und Weise, und der Kunde bringt einen neuen Stempel "Produktionserlaubnis" an.

1.9. Die Installations- und Inbetriebnahmeorganisation überprüft die Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation und übermittelt dem Kunden angemessene Kommentare.

1.10. Nimmt der Kunde Änderungen an der vorgelegten Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation gemäß dem festgelegten Verfahren vor, hat er der Montage- und Inbetriebnahmeorganisation zusätzlich zwei Exemplare der geänderten Dokumentation und eine Liste der stornierten Zeichnungen und Unterlagen innerhalb der vereinbarten Zeit vor Beginn zu übermitteln der Arbeit.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kunden und der Installations- und Inbetriebnahmeorganisation, die während der Abstimmung der Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation entstanden sind, werden diese in der vorgeschriebenen Weise berücksichtigt.

1.11. Abweichungen von Projektdokumentation Während der Installation von technischen Signalmitteln sind sie ohne Vereinbarung mit dem Projektentwickler und für Objekte, die unter privater Sicherheit geschützt sind oder übertragen werden müssen, nicht zulässig - mit Sicherheitseinheiten.

1.12. Bei geschützten oder übertragbaren Einrichtungen unter private Sicherheit, dürfen Installationsarbeiten gemäß Inspektionsberichten gemäß Standardkonstruktionslösungen durchgeführt werden, mit Ausnahme von Objekten:

Neubau;

unter der Aufsicht der staatlichen Kontrolle über die Nutzung historischer und kultureller Denkmäler zu stehen;

Explosionszonen haben.

Zur Erstellung eines Prüfberichts wird eine Kommission gebildet, die sich aus Vertretern des Auftraggebers, der Sicherheitsdienststelle, der Landesbrandaufsicht und ggf. der Montage- und Inbetriebnahmeorganisation zusammensetzt.

1.13. In einigen Fällen ist es im Einvernehmen mit den staatlichen Kontrollstellen für die Nutzung von historischen und kulturellen Denkmälern erlaubt, Installationsarbeiten gemäß Inspektionsberichten durchzuführen.

1.14. Die Gültigkeitsdauer der Prüfbescheinigung beträgt höchstens zwei Jahre. Die Aktion des Gesetzes kann durch eine Kommission, die aus den in Ziffer 1.12 genannten Mitgliedern besteht, um denselben Zeitraum verlängert werden.

Abweichungen von Prüfgesetzen und normgerechten Konstruktionslösungen beim Einbau von technischen Signalmitteln sind ohne Absprache mit dem Auftraggeber, den Landesfeuerwehren und den Sicherheitsbehörden nicht zulässig.

Vorbereitung für die Produktion von Werken

1.15. Die Arbeiten zur Installation von technischen Signalmitteln werden innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen begonnen. In diesem Fall muss die Montage- und Inbetriebnahmeorganisation folgende Vorbereitungsarbeiten durchführen:

akzeptierte und untersuchte Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation;

der Bauteil der Anlage wurde gemäß SNiP 3.05.06-85 abgenommen;

vom Auftraggeber (Generalunternehmer) abgenommene Materialien, zu installierende technische Signalmittel in der vom Projekt vorgesehenen Menge und Reichweite;

das Vorhandensein einer elektrischen Beleuchtung im Installationsbereich wurde überprüft;

Metallstrukturen wurden hergestellt;

Ein Projekt zur Herstellung von Werken wurde gemäß RD 78.145-92 oder mit einem Inspektionsbericht entwickelt und genehmigt.

1.16. Technische Mittel Alarme, Materialien, technische Dokumentation der Hersteller (Pass, Installations- und Bedienungsanleitungen für technische Geräte, Zertifikate für Materialien) werden vom Kunden (Generalunternehmer), Installations- und Inbetriebnahmeorganisation in der Art und Weise und innerhalb der Fristen übergeben, die durch die aktuellen " Regeln zu Verträgen für den Bau von Kapital", "Regelungen über die Beziehung von Organisationen - Generalunternehmern zu Subunternehmern" und den Zeitplan für die Lieferung von Materialien, die Teil des Projekts für die Erstellung von Werken sind.

Abnahme von Gebäuden, Strukturen, Strukturen (Umzäunung von Perimeterzonen) und Räumlichkeiten für die Installation (zur Installation) von technischen Signalmitteln

1.17. An den Einrichtungen, die für Geräte mit technischen Mitteln der Signalisierung übergeben werden, die Bauarbeiten zu diesem Zeitpunkt durch den integrierten Netzwerkplan oder Kalenderplan für die Produktion von Werken vorgesehen, einschließlich:

Bedingungen für die sichere Herstellung von Installationsarbeiten, die den Hygiene- und Brandschutznormen entsprechen, werden bereitgestellt;

es wurden permanente oder temporäre Netze verlegt, um die Anlage mit Strom zu versorgen, mit Vorrichtungen zum Anschluss der elektrischen Leitungen der Verbraucher;

Öffnungen, Löcher, Blitze, Furchen, Nischen und Nester in Fundamenten, Wänden, Trennwänden und Decken wurden gemäß Architektur- und Konstruktionszeichnungen für die Installation hergestellt, sowie eingebettete Geräte wurden darin installiert;

Bausubstanz wurde verstärkt (Öffnungen von Fenstern, Türen usw.), Glas wurde eingesetzt und von Schmutz befreit, abgehängte Decken und die Doppelböden sind offen;

Ein Zaun (Zaun) wurde entlang des Umfangs der Anlage oder des Umfangs von Schutzgebieten installiert, die den Anforderungen von SN 441-72 entsprechen;

Betonstützen, Fundamente, Brunnen, Säulen, Gestelle und Pfeiler wurden vom Kunden installiert;

Zugewiesene und freigegebene Flächen für die Installation von Perimetertechnik Einbrecheralarm(POS.), In dem es keine Sträucher, Bäume geben sollte. Wenn es notwendig ist, das unbeabsichtigte Eindringen von Menschen und Tieren in den geschützten Bereich zu verhindern, können zusätzliche Zäune mit einer Höhe von mindestens 1 m (in der Form Metallgewebe oder andere Materialien), die vom Projekt- oder Vermessungsgesetz vorgesehen sind;

Schutzrohre wurden verlegt oder Kabelkanalkonstruktionen im Boden unter der Fahrbahn von Asphaltbetonstraßen und Eisenbahnen durch Wasserbarrieren für die anschließende Installation von Kabelkommunikationsleitungen und anderen Drahtprodukten installiert;

die Baureife und die Inbetriebnahme zweier unabhängiger Stromversorgungsquellen sichergestellt. In den Räumlichkeiten, in denen Steuertafeln (PKP), Signalstartgeräte (SPU) oder zentrale Überwachungskonsolen (CMS) installiert sind;

1.18. Der mit POS-technischen Mitteln ausgestattete Zaun muss gerade sein, ohne unnötige Biegungen, die die Beobachtung einschränken und ihre (Mittel-) Verwendung erschweren, ohne äußere Vorsprünge und Vertiefungen, die die Überwindung erleichtern.

Zum Zaun von außen und Innerhalb es sollten keine Anbauten daran angrenzen, mit Ausnahme von Gebäuden, die an den Perimeter gehen und Teil davon sind.

Der Umfang des Zauns ist in separate Zonen (Blockabschnitte) unterteilt, wobei unabhängige Signale an das Bedienfeld oder die Überwachungsstation ausgegeben werden. Die Länge des Blockabschnitts wird basierend auf dem Gelände, der Konfiguration des Außenzauns und ausgewählt technische Voraussetzungen zur Platzierung eines bestimmten technischen Mittels des POS.

1.19. Bei der Erweiterung und dem Umbau von Unternehmen muss der im Bau befindliche Teil der Anlage vom bestehenden provisorischen bewachten Zaun abgezäunt werden.

1.20. Die Arbeiten zur Installation von technischen Signalmitteln beginnen nach Unterzeichnung der Bereitschaftserklärung der Anlage gemäß der empfohlenen Anlage 2.

Lieferung, Lagerung und Lieferung von technischen Signalmitteln

1. Allgemeine Bestimmungen
2. Allgemeine Anforderungen Installation von technischen Signalmitteln
3. Installation von Objektsicherheits- und Sicherheitsbrandmeldern
4. Installation von Brandmeldern
5. Installation von Bedienfeldern, Signal- und Startgeräten und Meldern
6. Installation von Perimeter-technischen Sicherheitsalarmmitteln (POS)
7. Installation von Sicherheitsbeleuchtungsgeräten
8. Installation von Postkommunikations- und Alarmgeräten
9. Anforderungen Brandschutz bei der Installation von technischen Signalmitteln in brandgefährdeten Bereichen
10. Besondere Anforderungen für die Installation von technischen Signalmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen
11. Energieversorgung von technischen Signalmitteln
12. Installation der elektrischen Verkabelung von objekttechnischen Signalmitteln
13. Installation der elektrischen Verkabelung des linearen Teils der technischen Sicherheitsalarmmittel des Perimeters
14. Erdung von technischen Signalmitteln
15. Inbetriebnahme
16. Betriebsabnahme von technischen Signalmitteln
17. Kennzeichnung und Plombierung
18. Arbeitsschutzanforderungen
19. Garantien
Anlage 1. Erhebungsbericht (Formular)
Anhang 2. (Empfohlen). Der Akt (Form) der Bereitschaft von Gebäuden, Bauwerken und Bauwerken zur Herstellung von Installationsarbeiten
Anhang 3. (Empfohlen). Handeln (Formular) auf dem Eingabesteuerelement
Anhang 4
Anhang 5. (Empfohlen). Gesetz (Formular) über den Abschluss der Installationsarbeiten
Anhang 6. Schemata zum Sperren von Öffnungen mit ohmschen Detektoren
Anhang 7. (Empfohlen). Schema der Platzierung von Berufsschulen
Anhang 8. (Empfohlen). Die Handlung (Form) des Prüfens von unter Spannung stehenden Rohren mit Trenndichtungen auf Dichtheit
Anhang 9. (Empfohlen). Die Handlung (Form) des Messens des Isolationswiderstands elektrischer Leitungen
Anhang 10. (Empfohlen). Gesetz (Form) der Prüfung versteckter Arbeiten zum Verlegen von elektrischen Leitungen an Wänden, Decken und im Boden
Anhang 11. (Empfohlen). Gesetz (Form) der Inspektion von verborgenen Arbeiten (Kanalisation)
Anhang 12. (Empfohlen). Gesetz (Form) der Vermessung verborgener Werke (Verlegen von Kabelleitungen zum Boden)
Anhang 13. (Empfohlen). Protokoll (Formular) von Heizkabeln auf Trommeln
Anhang 14. (Empfohlen). Gesetz (Formular) über den Abschluss der Inbetriebnahme
Anhang 15. (Empfohlen). Liste empfohlener Messgeräte für die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von technischen Signalanlagen
Anhang 16. (Empfohlen). Liste (Formular) der montierten Bedienfelder, Signal- und Startgeräte, Melder, Melder, POS-technischen Mittel
Anhang 17. (Empfohlen). Gesetz (Formular) über die Inbetriebnahme von technischen Signalmitteln
Anhang 18. (Empfohlen). Gesetz (Formular) über festgestellte Mängel an technischen Signalmitteln
Anhang 19. (Referenz). Liste der normativen Dokumente, zu denen Links im Handbuch vorhanden sind

MINISTERIUM FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Genehmigt

Leiter der GUVO des Innenministeriums Russlands

ZUM LEITDOKUMENT SYSTEME UND KOMPLEXE DER SICHERHEITS-, BRAND- UND SICHERHEITS-FEUERALARMSIGNALREGELN FÜR DIE PRODUKTION UND ABNAHME VON ARBEITEN

Innenministerium Russlands

ENTWICKELT VOM Forschungszentrum „Schutz“ VNIIPO MVD RUSSIA GUVO MVD RUSSIA GENEHMIGT VON GUVO MVD RUSSIA

ENTWICKLER V.G. Sinilow, A.A. Antonenko, E.P. Tjurin, L.I. Savchuk, V.D. Belyaev EINGEFÜHRT anstelle der Zulage für die VSN 25.09-85 (Minpribor)

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Anforderungen gelten für die Durchführung der Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von anlagen- und perimetertechnischen Sicherheits-, Feuer- und Sicherheitsfeuermeldern (im Folgenden als "Alarme" bezeichnet), die in Gebäuden, Bauwerken, Räumlichkeiten, an Zäunen (im Folgenden als "Alarme" bezeichnet) installiert sind „Objekte“).

1.2. Organisationen und Einzelpersonen, die über Lizenzen der festgelegten Form verfügen, die das Recht zur Durchführung dieser Arbeiten einräumen, dürfen Installationsarbeiten durchführen.

1.3. Bei der Installation von technischen Signalmitteln vor Ort und am Perimeter gelten die Anforderungen von SNiP, PUE, RD 78.145-92 "Systeme und Komplexe von Sicherheits-, Brand- und Sicherheitsbrandmeldesystemen. Regeln für die Produktion und Abnahme von Arbeiten", aktueller Stand und Industriestandards, andere behördliche Dokumente.

1.4. Diese Anforderungen sind verbindlich für alle Organisationen und Personen, die die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von technischen Signaleinrichtungen durchführen.

Anforderungen an die Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation

1.5. Das Verfahren zur Einholung, Überprüfung, Zustimmung und Genehmigung von Entwurfsschätzungen muss den Anforderungen von SNiP 1.02.01-85 entsprechen.

Für Objekte, die geschützt sind oder an nichtamtliche Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten (im Folgenden als "Sicherheitseinheiten" bezeichnet) übergeben werden, müssen die Entwurfsschätzungen mit diesen Einheiten übereinstimmen.

Die Frist für die Prüfung und Genehmigung von Designvoranschlägen beträgt einen Monat. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.

1.6. Der Kunde (Generalunternehmer) übergibt der Installations- und Inbetriebnahmeorganisation die Arbeitsdokumentation, bestehend aus: Entwurfsdokumentation - in zwei Exemplaren, Kostenvoranschlag - in einer Kopie.

1.7. Bei der Annahme der Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen prüft die Montage- und Inbetriebnahmeorganisation deren Vollständigkeit, das Vorhandensein des Stempels „Zur Produktion zugelassen“ und die durch das Siegel bescheinigte genehmigende Unterschrift des verantwortlichen Vertreters des Kunden.

1.8. Die Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, nach der ab dem Zeitpunkt der Genehmigung und nach zwei Jahren aus irgendeinem Grund nicht mit den Installationsarbeiten begonnen wurde, wird von der Planungsorganisation - dem Entwickler des Projekts, der vereinbart und genehmigt wurde - erneut geprüft vorgeschriebenen Art und Weise, und der Kunde bringt einen neuen Stempel "Produktionserlaubnis" an.

1.9. Die Installations- und Inbetriebnahmeorganisation überprüft die Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation und übermittelt dem Kunden angemessene Kommentare.

1.10. Für den Fall, dass der Kunde die vorgelegten Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen in der vorgeschriebenen Weise ändert, hat er der Montage- und Inbetriebnahmeorganisation zusätzlich zwei Exemplare der geänderten Unterlagen und eine Liste der stornierten Zeichnungen und Unterlagen innerhalb der vereinbarten Frist vor der zu übermitteln Beginn der Arbeit.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kunden und der Installations- und Inbetriebnahmeorganisation, die während der Abstimmung der Planungs- und Kostenvoranschlagsdokumentation entstanden sind, werden diese in der vorgeschriebenen Weise berücksichtigt.

1.11. Abweichungen von der Projektdokumentation während der Installation von technischen Signalmitteln sind ohne Zustimmung des Planungsunternehmens-Entwicklers des Projekts und für geschützte oder unter private Sicherheit zu übertragende Objekte - und mit Sicherheitseinheiten - nicht zulässig.

1.12. An unter nichtamtlichem Schutz geschützten oder übertragbaren Objekten dürfen Montagearbeiten gemäß Prüfbescheinigungen gemäß Standard-Konstruktionslösungen durchgeführt werden, mit Ausnahme von Objekten:

Neubau,

beaufsichtigt von staatlichen Kontrollorganen über die Nutzung historischer und kultureller Denkmäler,

Explosionszonen haben.

Zur Erstellung eines Prüfberichts wird eine Kommission gebildet, die sich aus Vertretern des Auftraggebers, der Sicherheitsdienststelle, der Landesbrandaufsicht und ggf. der Montage- und Inbetriebnahmeorganisation zusammensetzt.

1.13. In einigen Fällen ist es im Einvernehmen mit den staatlichen Kontrollstellen für die Nutzung von historischen und kulturellen Denkmälern erlaubt, Installationsarbeiten gemäß Inspektionsberichten durchzuführen.

1.14. Die Gültigkeitsdauer der Prüfbescheinigung beträgt höchstens zwei Jahre. Die Aktion des Gesetzes kann durch eine Kommission, die aus den in Ziffer 1.12 genannten Mitgliedern besteht, um denselben Zeitraum verlängert werden.

Abweichungen von Prüfgesetzen und normgerechten Konstruktionslösungen beim Einbau von technischen Signalmitteln sind ohne Absprache mit dem Auftraggeber, den Landesfeuerwehren und den Sicherheitsbehörden nicht zulässig.

Vorbereitung für die Produktion von Werken

1.15. Die Arbeiten zur Installation von technischen Signalmitteln werden innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen begonnen. In diesem Fall muss die Montage- und Inbetriebnahmeorganisation folgende Vorbereitungsarbeiten durchführen:

akzeptierte und geprüfte Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation,

der Bauteil der Anlage wurde gemäß SNiP 3.05.06-85 abgenommen,

vom Auftraggeber (Generalunternehmer) abgenommene Materialien, zu installierende technische Signalmittel in der vom Projekt vorgesehenen Menge und Reichweite,

das Vorhandensein einer elektrischen Beleuchtung im Installationsbereich überprüft,

gefertigte Metallkonstruktionen

Ein Projekt zur Herstellung von Werken wurde gemäß RD 78.145-92 oder mit einem Inspektionsbericht entwickelt und genehmigt.

1.16. Technische Signalmittel, Materialien, technische Dokumentation des Herstellers (Reisepass, Montage- und Betriebsanleitung für technische Mittel, Zertifikate für Materialien) werden vom Auftraggeber (Generalunternehmer), Montage- und Inbetriebnahmeorganisation in der von ihm festgelegten Art und Weise und innerhalb der Fristen übergeben die aktuellen "Regeln über Verträge für den Bau von Kapital", "Regeln über die Beziehung von Organisationen - Generalunternehmern zu Subunternehmern" und den Zeitplan für die Lieferung von Materialien, die Teil des Projekts für die Erstellung von Werken sind.

Abnahme von Gebäuden, Strukturen, Strukturen (Umzäunung von Perimeterzonen) und Räumlichkeiten für die Installation (zur Installation) von technischen Signalmitteln

1.17. An den für die Ausrüstung mit technischen Signalmitteln übergebenen Anlagen müssen die Bauarbeiten abgeschlossen sein, die bis zu diesem Zeitpunkt durch einen umfassenden Netzplan oder Kalenderplan für die Herstellung der Arbeiten vorgesehen sind, einschließlich:

Bedingungen für die sichere Durchführung von Installationsarbeiten, die den Hygiene- und Brandschutznormen entsprechen, werden bereitgestellt,

es wurden permanente oder temporäre Netze verlegt, die die Anlage mit Strom versorgen, mit Vorrichtungen zum Anschluss der elektrischen Leitungen der Verbraucher,

Öffnungen, Löcher, Blitze, Rillen, Nischen und Nester in Fundamenten, Wänden, Trennwänden und Decken wurden gemäß Architektur- und Konstruktionszeichnungen für die Installation hergestellt, sowie eingebettete Geräte wurden darin installiert,

Bausubstanz verstärkt (Öffnungen von Fenstern, Türen etc.), Gläser eingesetzt und von Schmutz befreit, Zwischendecken und Doppelböden geöffnet,

Zäune (Zäune) werden entlang des Umfangs der Anlage oder der Umfänge von Schutzgebieten installiert, die die Anforderungen von SN-441-72 erfüllen,

Betonstützen, Fundamente, Brunnen, Säulen, Gestelle und Pfeiler wurden vom Kunden installiert,

Für die Installation von Perimeter-technischen Einbruchmeldeanlagen (POS) wurden Zonen zugewiesen und freigegeben, in denen sich keine Sträucher oder Bäume befinden sollten. Wenn ein Schutz vor unbeabsichtigtem Eindringen von Menschen und Tieren in den Schutzbereich erforderlich ist, werden zusätzliche Zäune mit einer Höhe von mindestens 1 m (in Form eines Metallgitters oder anderer Materialien) installiert, die vom Projekt oder der bereitgestellt werden Inspektionsbericht,

Schutzrohre wurden verlegt oder Kabelkanalkonstruktionen im Boden, unter der Fahrbahn von Asphaltbetonstraßen und Eisenbahnen, durch Wasserbarrieren für die anschließende Installation von Kabelkommunikationsleitungen und anderen Drahtprodukten installiert,

die Baureife und die Inbetriebnahme zweier unabhängiger Stromversorgungsquellen sichergestellt. In den Räumlichkeiten, in denen Steuertafeln (PKP), Signalstartgeräte (SPU) oder zentrale Überwachungskonsolen (CMS) installiert sind,

1.18. Der mit POS-technischen Mitteln ausgestattete Zaun muss gerade sein, ohne unnötige Biegungen, die die Beobachtung einschränken und ihre (Mittel-) Verwendung erschweren, ohne äußere Vorsprünge und Vertiefungen, die die Überwindung erleichtern.

Von außen und innen sollten keine Erweiterungen an den Zaun angrenzen, mit Ausnahme von Gebäuden, die an die Umzäunung gehen und Teil davon sind.

Der Umfang des Zauns ist in separate Zonen (Blockabschnitte) unterteilt, wobei unabhängige Signale an das Bedienfeld oder die Überwachungsstation ausgegeben werden. Die Länge des Blockabschnitts wird anhand des Geländes, der Konfiguration des Außenzauns und der technischen Anforderungen für die Platzierung einer bestimmten POS-Technikeinrichtung gewählt.

1.19. Bei der Erweiterung und dem Umbau von Unternehmen muss der im Bau befindliche Teil der Anlage vom bestehenden provisorischen bewachten Zaun abgezäunt werden.

1.20. Die Arbeiten zur Installation von technischen Signalmitteln beginnen nach Unterzeichnung der Bereitschaftserklärung der Anlage gemäß der empfohlenen Anlage 2.

Lieferung, Lagerung und Lieferung von technischen Signalmitteln

1.21. Technische Signalmittel werden vom Kunden in einem kompletten Satz gemäß den Spezifikationen des Projekts oder des Inspektionsberichts geliefert und auf Wunsch der Installations- und Inbetriebnahmeorganisation gemäß der "Verordnung über das Verhältnis von Organisationen - Generalunternehmer mit Subunternehmern“.

Die Übertragung von technischen Signalmitteln durch den Kunden an die Installations- und Inbetriebnahmeorganisation wird durch ein Gesetz in Form des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation formalisiert.

1.22. Bedingungen für die Aufbewahrung von technischen Mitteln des POS. in Lagern müssen die in der technischen Dokumentation der Hersteller angegebenen Anforderungen sowie die Anforderungen der Brandschutzvorschriften erfüllen. Die Lagerbedingungen für Kabelprodukte und -materialien müssen den Anforderungen von SNiP 3.05.06-85 und SNiP 3.05.07-85 entsprechen.

1.23. Vor der Übergabe an die Anlage werden die technischen Signalmittel einer Eingangskontrolle unterzogen. Die wichtigsten Dokumente für die Qualitätskontrolle von Produkten und Materialien sind GOST 24297-87, SNiP 3.01.01-85, Anweisungen zur Organisation der Eingangskontrolle oder ein anderes Dokument, das diese ersetzt.

Die Eingangskontrolle der technischen Signalmittel erfolgt in folgender Reihenfolge:

Überprüfung der Verfügbarkeit und Vollständigkeit der technischen Dokumentation,

Visuelle Inspektion,

Überprüfung der Vollständigkeit der Produkte,

Überprüfung der Eigenschaften (Parameter) von Produkten,

Verfügbarkeit Spezialwerkzeug und vom Hersteller geliefertes Zubehör.

Das Ergebnis der Eingangskontrolle wird in Form der empfohlenen Anlage 3 festgehalten.

2. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ZUR INSTALLATION TECHNISCHER ANLAGEN

ALARM

2.1. Installation von objekttechnischen Signalmitteln.

2.1.1. Objekte sind in der Regel mit separaten Sicherheits- und Brandmeldeschleifen ausgestattet.

Es ist zulässig, Sicherheits- und Brandmelder in einer Alarmschleife mit rund um die Uhr betriebsfähiger Brandmeldeanlage gemäß dem Diagramm in der empfohlenen Anlage 4 einzuschließen.

2.1.2. Die Arbeiten zur Installation von technischen Signalmitteln vor Ort während des Baus der Anlage sollten in drei Phasen durchgeführt werden.

2.1.3. In der ersten Phase sollten die in Abschnitt 1.17 dieses Handbuchs angegebenen Arbeiten durchgeführt werden.

Die Arbeiten der ersten Stufe sollten gleichzeitig mit der Produktion der Hauptstufe durchgeführt werden

Bauarbeiten.

2.1.4. In der zweiten Phase sollten Arbeiten an der Installation von Schutzrohren für elektrische Leitungen, Detektoren, Melder, Tafeln, Bedienfelder, Signal- und Startgeräte und deren Anschluss an elektrische Leitungen durchgeführt werden.

Die Arbeiten der zweiten Phase sollten nach Abschluss der Bau- und Fertigstellungsarbeiten durchgeführt werden.

2.1.5. In der dritten Phase sollten Arbeiten zur elektrischen Überprüfung und Anpassung der installierten technischen Signalmittel durchgeführt werden.

HINWEIS.

Die Arbeiten der dritten Stufe werden mit der Durchführung einer Handlung über den Abschluss der Installationsarbeiten in Form der empfohlenen Anlage 5 abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer nur die Installation von signaltechnischen Einrichtungen durchführt. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer an der Beauftragung zur Inbetriebnahme der installierten technischen Anlagen mitzuwirken.

2.1.6. Bei bestehenden und umgebauten Anlagen sollte die Installation von Signalgeräten in zwei Phasen durchgeführt werden: die erste Phase - gemäß Abschnitt 2.1.4., die zweite Phase - gemäß Abschnitt 2.1.5. dieses Handbuchs.

2.2. Installation von perimetertechnischen Signalmitteln.

2.2.1. Die Arbeiten zur Installation von technischen Perimetersignalmitteln sollten in zwei Phasen durchgeführt werden.

2.2.2. In der ersten Phase sollten Arbeiten zur Installation von Schutzleitungen für elektrische Leitungen, Detektoren, Melder, Abschirmungen, Bedienfelder, Industriefernsehanlagen (PTU) und deren Anschluss an elektrische Leitungen durchgeführt werden.

Die Arbeiten der ersten Phase sollten nach Abschluss der Bau- und Fertigstellungsarbeiten durchgeführt werden.

2.2.3. In der zweiten Phase sollten Arbeiten zur elektrischen Überprüfung, Einstellung und Einstellung der technischen Mittel des Perimeters gemäß Abschnitt 2.1.5 durchgeführt werden.

Die Arbeiten der zweiten Stufe sollten nach Abschluss der Installationsarbeiten durchgeführt werden.

2.2.4. Bei der Organisation des Schutzes des Territoriums der Anlage müssen neben Zäunen Tore, Tore, Dächer von Gebäuden, Bauwerken und direkt an den Außenzaun angrenzenden Schuppen gemäß dem Projekt oder dem Inspektionsbericht blockiert werden.

2.2.5. Um das Territorium der Einrichtung zu schützen, sollten neben den technischen Mitteln des Perimeters auch die folgenden Mittel zur Verstärkung der Sicherheit eingesetzt werden:

Sicherheitsfernsehen,

Sicherheitsbeleuchtung,

Mittel der postalischen Kommunikation und Benachrichtigung.

2.2.6. Ab in den POS. sollte eine Leuchttafel mit einem mnemonischen Diagramm des geschützten Bereichs enthalten, die im Sicherheitsraum aufgestellt wird.

2.3. Die technische Aufsicht über die Herstellung von Werken sollte von verantwortlichen Vertretern des Kunden und bei geschützten oder unter Schutz zu übergebenden Objekten - von Sicherheitseinheiten und Mitarbeitern dieser Einheiten durchgeführt werden.

2.4. Die in der Anlage zu installierenden technischen Mittel müssen der Projektspezifikation oder dem Gutachten entsprechen. Ihre Installation muss an Orten durchgeführt werden, die durch das Projekt oder den Inspektionsbericht gemäß bestimmt werden technologische Karten, die Anforderungen der technischen Dokumentation der Hersteller, PUE und RD 78.145-93.

3. INSTALLATION VON OBJEKTSICHERHEIT UND SICHERHEITS-FEUER

DETEKTOREN

3.1. Die Magnetkontaktmelder SMK-1, SMK-Z dienen zum Blockieren von Türen, Fenstern, Luken, Schaufenstern und anderem mobile Strukturen zum Öffnen und Ausgeben eines Alarms in Form einer Öffnung des Stromkreises der Alarmschleife.

3.1.1. SMK-1-Detektoren sollten in der Regel für jedes Sperrelement versteckt oder einer installiert werden offener Weg. (Auf Verlangen des Ordnungsdienstes, in begründeten Fällen bei Sperrung der Öffnung Innentüren, können sie mit zwei SMK-1-Detektoren für jedes blockierte Element ausgestattet werden).

Die Detektoren sollten im oberen Teil des blockierten Elements in einem Abstand von bis zu 200 mm von der vertikalen Linie der Lösung im Inneren des geschützten Objekts platziert werden.

Der magnetgesteuerte Kontakt muss auf dem festen Teil des Sperrelements und die Permanentmagnetbaugruppe auf seinem beweglichen Teil installiert werden, wobei die Parallelität zu berücksichtigen ist und der zulässige Abstand zwischen den Knoten nicht mehr als 8 mm beträgt.

Es ist zulässig, einen magnetisch gesteuerten Kontakt am beweglichen Teil des blockierten Elements anzubringen, wobei gleichzeitig das Brechen oder Brechen blockiert und ein flexibler Übergang zum Anschluss von Meldern an die Verkabelung der Alarmschleife hergestellt wird.

Bei offener Montage werden die Melderknoten direkt auf der Oberfläche des Sperrelements befestigt.

Die Montage der Detektorknoten auf der Oberfläche erfolgt:

Schrauben - auf Holz,

Schrauben - auf Metall (auf Stahl und anderen magnetischen Metalloberflächen mit einer 25-30 mm dicken Dichtung aus Holz, Textolit, Ebonit oder Getenak),

Kleber (Marken VGO-1, BMK-5, Elastosil 11-06, KNE-2/60 oder ähnliches) - auf Glas.

Die Kontaktleitungen werden mit Drähten des Typs NVM-0,35 durch Verdrillen an die Signalschleife angeschlossen, gefolgt von Löten der Verbindungspunkte mit POS-61-Lot gemäß den Anforderungen von GOST 21931-76.

Orte der Rationen werden mit Polyvinylchloridröhrchen gemäß GOST 19034-82 isoliert.

3.1.2. SMK-Z-Melder müssen installiert werden auf versteckte Weise beim Blockieren von tragenden Holzelementen sowie Elementen aus nichtmagnetischen Materialien (Aluminium).

Die Melder sollten einzeln im oberen Teil des Sperrelements in einem Abstand von nicht mehr als 200 mm von der vertikalen Linie der Tür- oder Fensteröffnung angebracht werden. Bei der Installation müssen die Detektoreinheiten koaxial in vorbereitete Löcher geeigneter Größe eingebaut werden. Die Installation von magnetgesteuerten Kontakt- und Permanentmagneteinheiten am beweglichen oder festen Teil der Struktur erfolgt ähnlich wie in Absatz 3.1.1. Der Versatz sollte nicht mehr als 5 mm betragen.

Ein Magnet und ein magnetisch gesteuerter Kontakt werden jeweils in den vorbereiteten Löchern auf Emaille oder Kitt vom Typ PF-15 so installiert, dass sie um 0,5 - 1 mm darin versenkt sind. Der Abstand zwischen Magnet und Magnetkontakt darf maximal 6 mm betragen. Die für die Klemmen des Magnetkontakts geeigneten Adern der Alarmschleife werden verdeckt in den Blitzen verlegt (Tiefe und Breite des Blitzes betragen mindestens zwei Drahtdurchmesser) und mit den Klemmen des Magnetkontakts verbunden Verdrillen und anschließendes Löten mit POS-61-Lötmittel. Lötstellen müssen mit PVC-Rohren gemäß den Anforderungen von GOST 19034-82 isoliert werden.

Bei der Installation von Detektoren ist es nicht erlaubt:

die Detektorknoten Schlägen aussetzen,

Biegen Sie die Anschlüsse der magnetgesteuerten Kontaktbaugruppe.

3.2. Endschalter der Serie VK-200, VK-300, VPK-4000 sind zum Blockieren der Öffnung bestimmt Gebäudestrukturen mit erheblicher Masse und linearen Abmessungen schwingen, gleiten und Hubtor, Luken usw.

Betriebstemperaturbereich - (minus 40 - +40) °С.

3.2.1. Das Notwendige bereitzustellen Leistungsmerkmale, Schalter sollten an den massivsten festen Teilen der Verriegelungsstruktur auf einer Halterung installiert werden, mit der die Position des Schalters eingestellt werden kann. Der zulässige Abstand zwischen dem Anschlag und der Schubstange des Schalters muss innerhalb von 35 mm liegen. Die auf den Betätiger des Leistungsschalters wirkenden Anschläge sind an den beweglichen Flügeln angebracht und müssen in der Lage sein, ihre Position einzustellen. Die Drähte müssen durch die Basis oder in die Schalter eingeführt werden Gewindelöcher Rohre mit einem Durchmesser von 1/2 Zoll. Kabeleinführungspunkte müssen durch Dichtungen vor dem Eindringen von Staub, Feuchtigkeit und Öl geschützt werden. Es dürfen nicht mehr als zwei angeschlossen werden Kupferkabel Abschnitt nicht mehr als 1,5 mm 2 jeder oder einer Aluminiumdraht mit einem Querschnitt von nicht mehr als 2,5 mm 2.

Die Schalter müssen gemäß Abschnitt 10.14 mit einem Draht geerdet werden.

3.3. Sicherheits-Oberflächen-Schlagkontakt-Detektoren Typ „Window-1“, „Window-IM“ (IO 303-1), „Window-2“, „Window-2M“ (IO 303-2), „Window-4“ (IO 303-3) wurden entwickelt, um die Zerstörung von verglasten Öffnungen in geschützten Räumlichkeiten zu erkennen und eine Alarmmeldung an die Einbruchmeldeschleife von Zentralen zu senden: UATS-1-1, UATS-M, UATS-A, Signal-45, Rubin- 3 ", "Rubin-6" (siehe Abschnitte 5.1, 5.2), die die folgenden elektrischen Parameter der Detektoren bereitstellt:

Gleichspannung - (10-30) V oder pulsierende Stromspannung (Amplitude) - (15-30) V mit einer Frequenz von mindestens 100 Hz,

der vom Detektor (BOS) verbrauchte Strom im Standby-Modus nicht mehr als - 0,00003 A, die Restspannung am Detektor im "Alarm" -Modus bei einem Schaltstrom (20 ± 1) mA nicht mehr als - 5,2 V.

Der Melder besteht aus einer Signalverarbeitungseinheit (BOS) und Glasbruchsensoren (DRS). Blockierte Fläche einer massiven Glasscheibe mit einer Dicke von 2 bis 8 mm: ein DRS - bis zu 4 m 2, ein Satz DRS - bis zu 20 m 2,

Der Radius des DRS - bis zu 2,5 m,

Betriebstemperaturbereich - (minus 40 - +50) °С.

Der Detektor wird auf der Innenseite von äußeren und inneren Glasöffnungen so platziert, dass die Möglichkeit einer absichtlichen oder versehentlichen Beschädigung ausgeschlossen ist Bestandteile Melder oder Verbindungsleitungen.

Der Installationsort von BOS und DRS wird unter Berücksichtigung folgender Anforderungen bestimmt: Die maximale Länge der Verbindungsleitung von BOS und DRS sollte nicht mehr als 10 m einer zweiadrigen DRS-Leitung pro BOS betragen,

Bei Gläsern mit einer Fläche von bis zu 3 m 2 sollte DRS, wenn die Diagonale der Leinwand nicht mehr als 2,5 m beträgt, in einem Abstand von 10-15 cm von der Umreifung in der Mitte der Oberseite installiert werden die Leinwand.

Es ist zulässig, DRS in einer der Ecken an den Oberseiten der Bahn in gleichen Abständen von der Umreifung zu installieren, wenn gleichzeitig die Mindestlänge der Leitung von DRS zu BOS und die Anzahl der Anschlusskästen gegeben sind ,

auf Glas mit einer Fläche von 3 bis 4 m 2 und mit einer Leinwanddiagonalen von mehr als 2,5 m sollte das DRS 10-15 cm von der Umreifung in der Mitte der größten Seite oder in einer solchen Länge platziert werden dass der Abstand vom DRS zum entferntesten Punkt des Fensterflügels 2,5 m nicht überschreitet,

Bei Gläsern mit einer Fläche von mehr als 4 m 2 werden zwei oder mehr DRS 10-15 cm von der Umreifung der Oberseite der Leinwand entfernt installiert, damit der Abstand vom DRS zu den entferntesten Punkten der Glas ist nicht mehr als 2 m,

beim Blockieren von verglasten Öffnungen mit große Menge kleine Leinwände in einem Fensteröffnung, kann die Anzahl der an ein BOS angeschlossenen DRS auf 6 Stück erhöht werden, wenn die Gesamtlänge der DRS-Leitung 10 m nicht überschreitet, und die BOS-Leuchtanzeige bietet Komfort und Eindeutigkeit bei der Bestimmung des Ortes einer nicht autorisierten Verletzung. Bei Bedarf dürfen weniger als fünf DRS an das BOS angeschlossen werden.

Die Befestigung von DRS an der Glasoberfläche sollte mit EPO-Kleber oder U-30-Dichtungsmittel gemäß den Anforderungen von GOST 13489-79 erfolgen. Bei der Montage des DRS muss der Befestigungspfeil auf seinem Gehäuse parallel zur Glasebene auf die zu schützende Fläche gerichtet sein. Zur leichteren Beobachtung werden BOS-Blöcke an einer Wand oder an einem festen Teil der Rahmenkonstruktion in einer Höhe von 1,5 bis 2 m installiert, so dass die Leuchtanzeige des Blocks dem Betrachter zugewandt und vor direkter Beleuchtung geschützt ist Sonnenstrahlen oder andere intensive Lichtquellen.

Bei der Installation der Melder ist die Polarität und Reihenfolge des Anschlusses der BOS-Ausgänge an die Alarmschleife zu beachten. Die Melderanschlüsse, insbesondere in der DRS-Linie, müssen gelötet oder geschraubt werden.

BOS-Blöcke müssen angehängt werden Metalloberfläche Schrauben ("selbstschneidende Schrauben") und zu hölzerne Oberfläche und mit Schrauben an den Wänden. Es ist erlaubt, Blöcke an den angegebenen Oberflächen sowie an Glas mit geeigneten Klebstoffen zu befestigen.

3.4. Der piezoelektrische Sicherheitsoberflächendetektor "Gran-1" (IO 304-2) wurde entwickelt, um Versuche zu erkennen, den Eindringling zu durchbrechen, indem er die Wände, den Boden und die Decke des Raums durchbricht - wenn er mit einem Hammer, Brecheisen oder einem anderen schweren Gegenstand getroffen und erzeugt wird drei Arten von Hinweisen:

„Normal“ (Kontaktschluss des ersten Exekutivrelais),

"Alarm" (Öffnen der Kontakte des ersten ausführenden Relais),

„Störung“ (Kontaktschluss des zweiten Führungsrelais,

Der Detektor besteht aus einer Signalverarbeitungseinheit (BOS) und zehn Vibrationssignalsensoren (DSV).

Die Versorgungsspannung aus dem Wechselstromnetz beträgt (187 - 242) V.

Betriebstemperaturbereich - (minus 10 - +50) °С.

Sperrbereich bei Dicke konkrete Strukturüber 120 mm oder Ziegel über - 150 mm ist für:

ein DSV - bis zu 15 m 2,

Satz DSV - bis zu 150 m 2,

Die Reichweite des DSV beträgt bis zu 2,2 m.

Bei der Bestimmung der Installationsorte ist davon auszugehen, dass CWS sowohl mit 100 % als auch mit 75 % Abdeckung des Schutzbereichs eingesetzt werden kann. Bei Verwendung von DSV mit 100% Abdeckung des Bereichs registriert der Detektor zerstörerische Auswirkungen in angrenzenden Gebäuden. Eine 100%ige Abdeckung des Schutzbereichs wird akzeptiert, wenn der nicht durch einen Kreis mit einem Aktionsradius der DSV abgedeckte Bereich 0,1 qm nicht überschreitet, was durch die Unmöglichkeit einer Person verursacht wird, eine solche Öffnung zu durchdringen, und kann je nach Wichtigkeit des Objekts auf Null reduziert werden.

Beim Schutz von nicht monolithischen Wänden, Fußböden oder Decken mit einer Platten- oder Blockdicke von mehr als 1 m muss auf jeder Platte oder jedem Block ein Feuerlöscher installiert werden.

Um den Boden oder die Decke in einem Raum mit einer Breite von nicht mehr als 3 m zu blockieren, darf der DSV an den Wänden in einem Abstand von nicht mehr als 10 cm vom Boden bzw. der Decke installiert werden. Wenn die Raumhöhe nicht mehr als 4 m beträgt, werden auch die Wände geschützt, an denen die DSVs zum Schutz des Bodens oder der Decke installiert sind. Wenn die Raumhöhe mehr als 4 m beträgt, ist zum Schutz der Wände eine zusätzliche Installation erforderlich erforderliche Menge DSV.