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Bis Ende des Jahres erwartet vereinfachte Steuerzahler eine neue Änderung: Die vereinfachte Steuererklärung für das Jahr 2014 wird mit einem neuen Formular eingereicht. Das neue Formular wurde vom Föderalen Steuerdienst Russlands mit der Verordnung Nr. ММВ-7-3/352 vom 07.04.14 genehmigt

Was sind die Unterschiede zwischen der neuen und der alten Form?

1. Im Gegensatz zum vorherigen wird das neue Formular sechs statt drei Seiten haben. Dieses Formular muss bereits für das Jahr 2014 eingereicht werden.

2. Die Erklärungsblätter für jeden steuerpflichtigen Posten werden separat ausgefüllt.

Wenn das Unternehmen das vereinfachte Steuersystem „Einkommen“ anwendet, werden die Abschnitte 1.1 und 2.1 ausgefüllt. Wenn das Unternehmen „vereinfacht“ mit dem Gegenstand „Einnahmen abzüglich Ausgaben“ arbeitet – Abschnitte 1.2 und 2.2.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Daten zu verschiedenen Steuerobjekten in einem Abschnitt ausgefüllt. Unternehmen hinterlegen lediglich unterschiedliche Codes – 1 oder 2.

3. In der neuen Form der Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem in den Abschnitten 2.1 und 2.2 werden bei der Steuerberechnung die Indikatoren periodengerecht für jeden Berichtszeitraum – das erste Quartal, ein halbes Jahr, neun Monate – erfasst.

So tragen Unternehmen mit dem Objekt „Einkommen“ die Beträge der Einkünfte und Zahlungen (Beiträge, Leistungen) ein, um die sich die Steuer verringert. Und Unternehmen mit dem Objekt „Einnahmen minus Ausgaben“ tragen Einnahmen, Ausgaben und Verluste bei.

Bisher stellten sich bei der Berechnung von Vorschüssen nach dem vereinfachten Steuersystem viele Fragen, und bei Prüfungen forderten die Steuerbehörden häufig das Einnahmen- und Ausgabenbuch an, um die Richtigkeit ihrer Berechnungen zu überprüfen. Jetzt müssen Sie keine Entschlüsselung mehr durchführen – alles wird in der Deklaration sichtbar sein.

4. Für jeden Berichtszeitraum können Sie Ihren Steuersatz in einem neuen Formular angeben. Dieser Bedarf entsteht beispielsweise, wenn ein Unternehmen Vorschüsse zu einem Satz zahlt, sich dann der Standort ändert und Vorschüsse zu einem Satz einer anderen Region berechnet werden.

5. Die neue Erklärung zum vereinfachten Steuersystem für 2014 enthält einen weiteren Abschnitt – Abschnitt 3. Hier werden Daten zur Verwendung gezielter Mittel erfasst. Wer sollte Abschnitt 3 ausfüllen? Dieser Abschnitt soll von Haushalts- und Wohltätigkeitsorganisationen ausgefüllt werden. Vor diesem Zeitraum reichten diese Unternehmen Blatt 7 der Einkommensteuererklärung ein, was im Schreiben des russischen Finanzministeriums Nr. 03-11-06/2/25803 vom 07.04.13 festgelegt wurde.

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Eine Steuererklärung nach dem vereinfachten Steuersystem ist ein Finanzberichtsdokument, das von Steuerpflichtigen, deren Einkünfte dem einheitlichen Steuersystem unterliegen, in der Art und Weise und innerhalb der Fristen bereitgestellt wird, die in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind (Artikel 26.2 der Steuererklärung). Code). Das Erklärungsformular ist einheitlich und kann entsprechend den Gesetzesänderungen geändert werden, die durch die entsprechende Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands festgelegt werden.

Somit wurde das Steuererklärungsformular für 2014 genehmigt und verfügt über einen Code gemäß dem KND-Klassifikator 1152017. Die Besonderheit des aktuellen Formulars besteht darin, dass es separate Abschnitte für Steuerzahler mit den Objekten „Einnahmen“ und „Einnahmen abzüglich Ausgaben“ enthält.

Im Allgemeinen enthält die ONS-Erklärung ein Titelblatt, Abschnitt 1 mit zwei Unterabschnitten, Abschnitt 2 mit den Unterabschnitten 2.1 und 2.2 und Abschnitt 3. Der erste Abschnitt enthält Informationen über die Höhe der Steuer nach Angaben des Steuerzahlers. Im zweiten Abschnitt wird die Steuer auf der Grundlage der vom Unternehmen bereitgestellten Informationen berechnet. Im dritten Abschnitt werden Daten zur beabsichtigten Nutzung des Eigentums, der Arbeit, der als Wohltätigkeitsorganisation erhaltenen Leistungen sowie des angestrebten Einkommens angezeigt.

Es ist zu beachten, dass es sich beim vereinfachten Steuersystem um ein besonderes Steuersystem handelt, das Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Grundsteuer und Einkommensteuer kombiniert. Die Einheitssteuer wird zu Sätzen von 6 % und 15 % gezahlt und kann von Steuerzahlern erhoben werden, deren Einkommen im Berichtszeitraum 60 Millionen Rubel nicht überstieg und die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer 100 beträgt. Gleichzeitig beträgt der Restwert von Das Anlagevermögen von Unternehmen sollte 100 Millionen Rubel nicht überschreiten, und Steuerzahler, die im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags tätig sind, können das einheitliche Steuersystem nur zu einem Satz von 15 % nutzen.

Der Berichtszeitraum für die Abgabe einer Erklärung im vereinfachten Steuersystem beträgt ein Kalenderjahr. Die Erklärung kann handschriftlich oder in elektronischer oder gedruckter Form erfolgen. Das Dokument sollte am Ort der Registrierung des Steuerpflichtigen persönlich, per Post oder über eine Internetquelle eingereicht werden. Beim Ausfüllen eines Dokuments sollten Sie bedenken, dass Sie für die korrekte Zusammenstellung zunächst die Daten in Abschnitte des ersten und zweiten Blattes eingeben und dann mit dem Ausfüllen der Titelseite beginnen müssen.

Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, müssen bis einschließlich 31. März 2015 eine Erklärung für 2014 abgeben, Einzelunternehmer bis einschließlich 30. April. Nach Absätzen. 1, 2 EL. 119 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht eine Geldstrafe für die Nichteinreichung einer Erklärung bei der Steuerbehörde in Höhe von 5 % des auf der Grundlage der Erklärungsdaten für jeden Monat zu zahlenden Steuerbetrags ab dem festgelegten Tag vor seine Einreichung, jedoch nicht mehr als 30 % und nicht weniger als 1000 Rubel. Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe der Geldbuße für die Nichtabgabe einer Steuererklärung innerhalb von mehr als 180 Tagen nicht feststeht.

Auch wenn eine Organisation oder ein Einzelunternehmer bei der Steuerberechnung keine Einkünfte (mit dem Besteuerungsgegenstand „Einkommen“) oder Einnahmen und Ausgaben (mit dem Besteuerungsgegenstand „Einnahmen minus Ausgaben“) berücksichtigt hat, benötigen Sie am Ende des Jahres eine Nullerklärung beim Föderalen Steuerdienst gemäß dem vereinfachten Steuersystem einzureichen (genehmigt durch Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 4. Juli 2014 Nr. ММВ-7-3/352@).

Sie können das Erklärungsformular herunterladen.

Ausfüllen der Erklärung

Füllen Sie die Titelseite mit allen erforderlichen Informationen aus. Wenn Sie eine Papiererklärung einreichen, geben Sie in den übrigen Abschnitten der Erklärung die TIN, den Kontrollpunkt und die Seitenzahlen an. Und in alle anderen Zellen der Zeilen setzen Sie Bindestriche (Ziffer 2.4 von Abschnitt II des Verfahrens zum Ausfüllen der Erklärung).

Unterschreiben Sie die Seiten der Erklärung, einschließlich der Titelseite, und datieren Sie sie (auf den Seiten, auf denen Platz für eine Unterschrift und ein Datum ist).

Hat ein Einzelunternehmer im Berichtsjahr Versicherungsprämien nach einem „gewinnbringenden“ vereinfachten Steuersystem gezahlt, ist die Abgabe einer Nullerklärung nicht möglich. Die Höhe der Beiträge muss in den Zeilen 140–143 von Abschnitt 2.1 der Erklärung angegeben werden.

So geben Sie eine Erklärung ab

Sie können eine Erklärung im vereinfachten Steuersystem abgeben:

  • persönlich beim Bundessteueramt (es kann vom Leiter einer Organisation oder einem Unternehmer persönlich oder von jedem Mitarbeiter eingereicht werden, wenn er über eine Vollmacht verfügt);
  • per Einschreiben (mit Benachrichtigung und Anlagenverzeichnis);
  • über Telekommunikationskanäle (TCC). Diese Darstellungsweise ist das Recht eines Vereinfachers. Denn nur diejenigen Zahler, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Vorjahr 100 Personen übersteigt, sind verpflichtet, Meldungen an den Föderalen Steuerdienst in elektronischer Form einzureichen (Artikel 80 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Fristen für die Abgabe einer Nullerklärung im vereinfachten Steuersystem

Situation Begriff (Artikel 346.23 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)
Für Organisationen Für Unternehmer
Die Organisation oder der Einzelunternehmer nutzte das ganze Jahr über das vereinfachte Steuersystem Spätestens am 31. März des auf das Vorjahr folgenden Jahres Spätestens am 30. April des auf das Vorjahr folgenden Jahres
Eine Organisation oder ein Einzelunternehmer hat die Tätigkeit im vereinfachten Steuersystem eingestellt und eine entsprechende Meldung darüber (Artikel 346.13 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) an den Föderalen Steuerdienst übermittelt Spätestens am 25. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Meldung beim Bundessteueramt eingereicht wurde
Eine Organisation oder ein Einzelunternehmer hat das Recht auf eine Sonderregelung verloren (z. B. wenn der Anteil der Beteiligung anderer Organisationen am genehmigten Kapital Ihres Unternehmens gestiegen ist und 25 % überschritten hat (Ziffer 14, Absatz 3, Artikel 346.12 der Steuer). Kodex der Russischen Föderation)) Spätestens am 25. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt, in dem der „Fehler“ mit dem vereinfachten Steuersystem aufgetreten ist

Strafe für die nicht rechtzeitige Abgabe einer Null-Erklärung

Für die Abgabe einer Nullerklärung im Rahmen des vereinfachten Steuersystems unter Verstoß gegen die Frist wird Ihnen eine Geldstrafe von 1000 Rubel drohen. (Artikel 119 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 14. August 2015 Nr. 03-02-08/47033). Sie können jedoch versuchen, die Höhe der Geldbuße zu reduzieren, wenn mildernde Umstände vorliegen, beispielsweise wenn es zu einer geringfügigen Verzögerung bei der Einreichung kommt (Artikel 112 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Absatz 18 des Beschlusses der Russischen Föderation). Plenum des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 30. Juli 2013 Nr. 57). Reichen Sie dazu zusammen mit der Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem ein Schreiben bei der Aufsichtsbehörde ein, in dem Sie eine Herabsetzung der Geldbuße beantragen und mildernde Umstände angeben.

Sperrung eines Kontos wegen unterlassener Abgabe einer Erklärung

Wenn Sie eine Nullerklärung nach dem vereinfachten Steuersystem nicht rechtzeitig einreichen, können Transaktionen auf Bankkonten nach Ablauf von 10 Arbeitstagen nach Ablauf der für die Einreichung vorgesehenen Frist ausgesetzt werden (Absatz 1, Absatz 3, Artikel 76 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Russische Föderation).

Wie kann eine Nulldeklaration im vereinfachten Steuersystem ersetzt werden?

Anstelle einer solchen Erklärung können Sie eine einzige vereinfachte Erklärung (SUD) abgeben (genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums vom 10. Juli 2007 Nr. 62n). Geben Sie in Spalte 1 dieser Erklärung „die im Zusammenhang mit der Nutzung des vereinfachten Steuersystems gezahlte Steuer“, in Spalte 2 „26.2“ und in den Spalten 3 und 4 das Jahr an, für das Sie die EUD einreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung der EUD für 2015 früher liegt als die Frist für die Abgabe einer Nullerklärung im vereinfachten Steuersystem -

Allgemeine Punkte:

Die Fristen für die Abgabe der Erklärung für 2014 blieben gleich: 31.03.2015 und 30.04.2015 für Organisationen bzw. Einzelunternehmer.

Die Erklärung besteht aus sechs Abschnitten:

  1. Titelblatt;
  2. Abschnitt 1.1. „Der Betrag der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuer und die nach Angaben des Steuerzahlers an den Haushalt zu zahlende Mindeststeuer“;
  3. Abschnitt 1.2. „Der Betrag der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuer und die an den Haushalt zu zahlende Mindeststeuer nach Angaben des Steuerpflichtigen, der den Ort der Registrierung geändert hat“;
  4. Abschnitt 2.1. „Berechnung der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Steuer (Besteuerungsgegenstand – Einkommen)“;
  5. Abschnitt 2.2. „Berechnung der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems und der Mindeststeuer gezahlten Steuer (Besteuerungsgegenstand – um den Betrag der Ausgaben vermindertes Einkommen)“;
  6. Abschnitt 3. Bericht über die beabsichtigte Verwendung des Eigentums (einschließlich der Mittel), der Arbeit, der im Rahmen gemeinnütziger Aktivitäten erhaltenen Dienstleistungen, des angestrebten Einkommens und der angestrebten Finanzierung.

Allgemeine Regeln, die der Bundessteuerdienst zum Ausfüllen einer Erklärung vorschreibt:

  • Alle Indikatoren werden ohne Kopeken angegeben und auf ganze Rubel gerundet.
  • Die Seiten werden ab dem 1. Blatt nummeriert: 001, 002, 003 usw. bis zur letzten Seite.
  • Beim Ausfüllen per Hand dürfen nur blaue, violette oder schwarze Stifte verwendet werden.
  • Das Befestigen der Deklarationsblätter mit Heftklammern ist nicht möglich und die Deklaration muss auf einer Seite ausgefüllt werden. Ein beidseitiger Ausdruck der Erklärung ist nicht zulässig.
  • In einem Feld (Zelle) ist nur 1 Ziffer ausgefüllt. In leere Felder werden Bindestriche eingefügt. Das TIN-Feld für Organisationen sieht beispielsweise so aus: „4345001234 — -“.
  • Wenn der Steuerzahler eine Meldung in Papierform ohne Barcode einreicht, muss der Erklärung ein Flash-Laufwerk (oder ein anderes Speichermedium) beigefügt werden, das Daten in elektronischer Form im festgelegten Format enthält.

Im Gegensatz zur alten Erklärung hat der Föderale Steuerdienst im neuen Formular eine getrennte Ausfüllung für das vereinfachte Steuersystem von 6 % und 15 % eingeführt.

Als nächstes betrachten wir die Erklärung als die unter unseren Lesern am häufigsten vorkommende. Es gibt viele Änderungen und auf den ersten Blick ist der Füllvorgang selbst verwirrend, aber wenn man genauer hinschaut, stellt sich heraus, dass alles sehr einfach ist.

Ausfüllen einer Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem 6 % für 2014:

Organisationen oder Einzelunternehmer, die im Jahr 2014 den „vereinfachten“ Satz von 6 % mit dem Objekt „Einkommen“ verwenden (anwenden), füllen das Titelblatt, Abschnitte 1.1 aus. und 2.1.

Die Titelseite selbst blieb (fast) unverändert. Nur einige Codes haben sich geändert (Steuerperiodencodes, Codes für die Einreichungsmethode der Erklärung usw.):

Steuerperiodencodes

* Dieser Code dient zur Angabe des letzten Steuerzeitraums bei Beendigung der Tätigkeit als Einzelunternehmer;
** Mit diesem Code wird der letzte Steuerzeitraum bei Beendigung der Geschäftstätigkeit bezeichnet, für den der Steuerpflichtige das vereinfachte Steuersystem angewendet hat.

Codes für die Einreichung der Steuererklärung
an das Finanzamt

Codes,
Festlegung der Art und Weise der Abgabe der Erklärung

2. Abschnitt 1.1.

Das neue Formular enthält bereits einen neuen OKTMO-Code, der ebenfalls aus 11 Zeichen besteht. Wenn OKTMO in Ihrer Region aus 8 Bekannten besteht, dann geben Sie Bindestriche in die leeren Zellen ein, zum Beispiel: „33701000 — — -“.

Abschnitt 1.1. hat sich dramatisch geändert und enthält Zeilen für zusätzliche Rückstellungen oder umgekehrt Kürzungen von Vorauszahlungen im Rahmen jeder Berichtsperiode (Steuerperiode).

Gleichzeitig muss der „OKTMO-Code“ gemäß Zeilencode 010 ausgefüllt werden und Daten in den Zeilen 030, 060, 090 werden nur angezeigt, wenn sich der Standort der Organisation (Wohnort eines Einzelunternehmers) ändert.

Auf den ersten Blick Abschnitt 1.1. ist schwieriger zu verstehen und auszufüllen, aber wenn man es sich anschaut, ist es genau das Gegenteil.

3. Abschnitt 2.1.

Abschnitt 2.1. Im Vergleich zu Abschnitt 3 der alten Erklärung hat sich auch sehr viel geändert, wie Sie anhand des folgenden Bildes leicht erkennen können: Mit den Zeilen 101, 102 und 120 ist alles klar, aber der Rest muss sorgfältiger behandelt werden. In den Zeilen 110-113 geben wir die Einnahmen für das 1. Quartal, Halbjahr, 9 Monate und Jahr an. Indikatoren werden periodengerecht angezeigt!

Basierend auf den Zeilen 110-113 berechnen wir jeweils Indikatoren (Vorauszahlungsbetrag) für die Zeilen 130-133, d.h. 130= 110*6%, 141= 131*6% usw. In diesen Sparten reduzieren wir die Vorauszahlung (Steuer) nicht um 6 % auf die Höhe der gezahlten Versicherungsprämien!

In den Zeilen 140-143 geben wir Versicherungsprämien und andere Zahlungen an, die die aufgelaufene Steuer mindern. Wir weisen diese Abzüge auch periodengerecht aus: für das 1. Quartal, ein halbes Jahr usw.

Das Ausfüllen dieser Zeilen hat seine eigenen Eigenschaften:

Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer geben hier die gezahlten Festbeträge (inkl. 1 %) an. In diesem Fall sollte die Höhe des Abzugs die aufgelaufene Vorauszahlung (Steuer) für den entsprechenden Zeitraum nicht übersteigen.

Organisationen und Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern geben hier Versicherungs- und sonstige Zahlungen an, wobei der Steuerbetrag (Vorauszahlung) nicht um mehr als die Hälfte gekürzt werden kann. Unternehmer-Arbeitgeber können hier die gezahlten Festbeiträge angeben (vorbehaltlich der 50 %-Grenze).

Ich denke, dass viele Unternehmer und sogar unerfahrene Buchhalter nach der Lektüre meines Artikels ein Durcheinander im Kopf haben, aber im nächsten Artikel werden wir uns damit befassen und vieles wird klar werden.

Das neue Erklärungsformular für das vereinfachte System wurde mit Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 4. Juli 2014 Nr. ММВ-7-3/352@ genehmigt und alle Zahler des vereinfachten Steuersystems (Einzelunternehmer und Organisationen) melden sich darauf für 2014. Die Frist zur Abgabe der Erklärung bleibt gleich und endet spätestens am 30. April 2015. Das neue Formular besteht aus sechs Blättern, von denen jedoch nicht alle eingereicht werden müssen.

Allgemeine Regeln zum Ausfüllen einer Erklärung im vereinfachten Steuersystem für 2014

Das Titelblatt wird von allen Vereinfachern ausgefüllt, und im vereinfachten Steuersystem sind nun separate Abschnitte für verschiedene Besteuerungsobjekte vorgesehen. Das letzte Blatt wird nur von denjenigen ausgefüllt, die im Rahmen einer Wohltätigkeits- oder gezielten Finanzierung Eigentum oder Geld erhalten haben. Dies ist bei Einzelunternehmern ein eher seltener Fall, daher werden wir in diesem Artikel nicht darauf eingehen, ihn auszufüllen.

Eine ausgefüllte Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem umfasst daher in der Regel drei Blätter:

  • für Zahler des vereinfachten Steuersystems Einkommen Titelseite und Abschnitte 1.1 und 2.1;
  • für vereinfachte Steuerzahler Einnahmen abzüglich Ausgaben Titelseite und Abschnitte 1.2 und 2.2.

Die allgemeinen Anforderungen für das Ausfüllen einer neuen Erklärung sind in der Verordnung des Föderalen Steuerdienstes MMV-7-3/352@ aufgeführt und unterscheiden sich praktisch nicht von den Standardanforderungen für Meldeformulare:

  • Schilder werden in der Schriftart Courier New mit einer Höhe von 16 - 18 Punkt gedruckt;
  • Wenn die Felder von Hand ausgefüllt werden, verwenden Sie schwarze, violette oder blaue Tinte.
  • Es sind nur Großbuchstaben zulässig.
  • Die Korrektur von Fehlern mittels Korrektorat oder ähnlichen Mitteln ist nicht gestattet;
  • Der beidseitige Druck von Deklarationsseiten ist nicht gestattet;
  • Deklarationsblätter können nicht geheftet oder geheftet werden;
  • Die TIN des einzelnen Unternehmers ist oben auf jeder Seite angegeben;
  • In allen Feldern wird, wenn kein Indikator vorhanden ist, ein Bindestrich eingetragen.

Füllen Sie das Titelblatt der Erklärung aus

Einzelunternehmer geben nur die TIN an. Der Kontrollpunkt ist nicht einzelnen Unternehmern zugeordnet, daher setzen wir Bindestriche. Auf der Titelseite ist bereits die Seitenzahl „001“ aufgedruckt.

  • Anpassungsnummer – für eine zum ersten Mal eingereichte Erklärung geben Sie 0 ein, für die erste Anpassung 1 usw.;
  • Steuerzeitraum: Geben Sie beim Ausfüllen einer Erklärung für das Jahr den Code 34 an;
  • Berichtsjahr – 2014;
  • beim Finanzamt eingereicht – Geben Sie den 4-stelligen Code des Finanzamtes ein, bei dem die Erklärung eingereicht wird;
  • vor Ort (Registrierung) – für Einzelunternehmer Code 120;
  • Steuerzahler - Geben Sie Zeile für Zeile den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym des einzelnen Unternehmers an.
  • im OKVED-Feld – Code der Haupttätigkeitsart;
  • Telefonnummer – Angabe der Ortsvorwahl oder des Mobiltelefons;
  • Anzahl der Seiten – in der Regel 3;
  • Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben – 1. wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst übermittelt werden und 2. wenn sie von einem Vertreter übermittelt werden. Im zweiten Fall müssen Sie im entsprechenden Feld Datum und Nummer der Vollmacht angeben;
  • Unterschrift des einzelnen Unternehmers (oder Bevollmächtigten), Datum und Siegel. Ein einzelner Unternehmer kann auf ein Siegel verzichten, wenn er jedoch eines hat, muss er alle offiziellen Dokumente, einschließlich Erklärungen, mit einem Stempel versehen.

Der untere rechte Block wird von Mitarbeitern des Federal Tax Service ausgefüllt, sodass dort keine Markierungen, auch keine Bindestriche, angebracht werden müssen.

Für Zahler des vereinfachten Steuersystems Einkommen füllen wir die Abschnitte 1.1 und 2.1 aus

Wir beginnen mit dem Ausfüllen ab Abschnitt 2.1, Sie können ein Beispiel für das Ausfüllen der Erklärung sehen.

1. Ein Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter erhielt im Jahr 2014 ein Einkommen von 800.000 Rubel. Zur Vereinfachung der Berechnung gehen wir davon aus, dass die vierteljährlichen Einkommen einheitlich waren – jeweils 200.000 Rubel. in jedem. In der Erklärung werden die Einkünfte periodengerecht angegeben: Zeile 110 – 200.000, Zeile 111 – 400.000; Zeile 112 – 600000; Zeile 113 – 800000. Unser Unternehmer hat keine Mitarbeiter, daher schreiben wir in Feld 102 „2“, einzelne Unternehmer geben die Zahl „1“ an. Feld 120 für das vereinfachte Steuersystem Einkommen hat nur eine Option – die Zahl „6“.

2. Als nächstes gehen wir zur Angabe der Vorauszahlungen und einer einmaligen Steuer am Jahresende über, dazu multiplizieren wir die Höhe des Einkommens mit dem Steuersatz – 6 %. Die Beträge der Steuervorauszahlungen werden ebenfalls periodengerecht angegeben, sodass die Zeilen wie folgt lauten: Zeile 130 – 12000; Linie 131 – 24000; Linie 132 – 36000; Linie 133 – 48000.

3. Wir prüfen – tatsächlich beträgt der Gesamtsteuerbetrag am Jahresende 800.000 * 6 % = 48.000 Rubel. Wie wir jedoch mehrfach gezeigt haben, können Zahler des vereinfachten Einkommensteuersystems die berechneten Vorauszahlungen und die Einheitssteuer selbst um die Höhe der im entsprechenden Quartal gezahlten Versicherungsprämien kürzen. Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer können für sich die Vorauszahlung um den gesamten Betrag der Versicherungsprämien kürzen. Wenn Arbeitnehmer vorhanden sind, berücksichtigen wir die Versicherungsprämien, die sowohl für uns selbst als auch für die Arbeitnehmer gezahlt werden, die Steuer kann jedoch um höchstens 50 % gesenkt werden. Unser Unternehmer wusste um sein Recht, fällige Vorauszahlungen zu kürzen, und zahlte diese daher vierteljährlich.

4. Berechnen wir, wie viele Gesamtbeiträge er Ende 2014 zahlen musste? Ein Teil der Beiträge ist fix, d.h. hängt nicht von der Höhe des Einkommens ab - 20.728 Rubel. Außerdem müssen Sie 1 % des Einkommensbetrags hinzufügen, der 300.000 Rubel übersteigt. Wir berechnen den Gesamtbetrag der zu zahlenden Beiträge: 20.728 + 5.000 basierend auf (800.000 – 300.000 = 500.000 * 1%) = 25.728 Rubel.

5. Bitte beachten Sie, dass der einzelne Unternehmer bis zum 31. Dezember 2014 nur den festen Teil, d. h. 20.728 RUB Er hatte das Recht, vor dem 1. April 2015 noch einmal 1 % (in unserem Beispiel 5.000 Rubel) zu zahlen, dies hätte jedoch bereits 2014 erfolgen können, daher werden wir bei der Steuerberechnung alle gezahlten Beiträge berücksichtigen. Für die ersten drei Quartale zahlte der Unternehmer jeweils 6.000 Rubel, den Restbetrag von 7.728 Rubel im letzten Quartal.

6. Die Beträge der Versicherungsprämien werden periodengerecht in den folgenden Zeilen ausgewiesen: Zeile 140 – 6000, Zeile 141 – 12000, Zeile 142 – 18000, Zeile 143 – 25728. An dieser Stelle ist das Ausfüllen von Abschnitt 2.1 abgeschlossen und Auf Grundlage dieser Daten füllen wir Abschnitt 1.1 aus.

Dies ist ganz einfach: In dem Abschnitt geben Sie lediglich den OKTMO-Code (Zeile 010), die Höhe der Vorauszahlungen, die aufgrund der Ergebnisse jedes Quartals gezahlt wurden, und den endgültigen Steuerbetrag an. Hat der Einzelunternehmer seinen Wohnsitz nicht gewechselt, d.h. Der OKTMO-Code blieb das ganze Jahr über gleich, dann werden die Zeilen 030, 060, 090 nicht ausgefüllt.

7. Die Zeilen für Vorauszahlungen umfassen die für jedes Quartal separat und nicht periodengerecht gezahlten Beträge. Im ersten Quartal musste der Einzelunternehmer bei einem Einkommen von 200.000 Rubel 12.000 Rubel zahlen. in Form einer Vorauszahlung. Da im ersten Quartal Beiträge in Höhe von 6.000 Rubel gezahlt wurden, zahlte er nur 12.000 – 6.000 = 6.000 Rubel. Diesen Betrag tragen wir in Zeile 020 ein. Das Gleiche geschah im zweiten und dritten Quartal, sodass in den Zeilen 040 und 070 jeweils 6.000 Rubel angegeben sind. Im letzten Quartal war die Differenz anders: 12.000 – 7.728 Rubel. = 4.272 Rubel. Es bleibt nur noch die Zahlung zusätzlicher Steuern am Jahresende bis zum 30. April 2015.

Für Zahler des vereinfachten Steuersystems füllen wir die Abschnitte 1.2 und 2.2 Einnahmen abzüglich Ausgaben aus

Der wesentliche Unterschied für Zahler des vereinfachten Steuersystems, die an diesem steuerpflichtigen Gegenstand arbeiten, besteht darin, dass Versicherungsprämien nicht die zu zahlende Einzelsteuer mindern, sondern im Gesamtbetrag der Ausgaben berücksichtigt werden. Dementsprechend wird es keine gesonderten Felder zur Angabe der gezahlten Versicherungsprämien geben.

Wir beginnen mit dem Ausfüllen ab Abschnitt 2.2. Angegeben werden alle erhaltenen Einnahmen, Ausgaben sowie die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben kumulative Gesamt. Somit wurden folgende Einnahmen erzielt:

  • für das erste Quartal - 478.000 Rubel. (Zeile 210);
  • für das zweite Quartal - 502.000 Rubel, mit einer Gesamtsumme von 980.000 Rubel. (Zeile 211);
  • für das dritte Quartal - 710.000 Rubel, insgesamt 1.690.000 Rubel. (Zeile 212);
  • für das vierte Quartal – 1.100.000 Rubel, insgesamt 2.790.000 Rubel. (Zeile 213).

Die Zeilen für Ausgaben (von 220 bis 223) und für die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (von 270 bis 273) werden auf die gleiche Weise ausgefüllt. In den Zeilen 260 bis 263 geben wir den Steuersatz an, in unserem Fall sind es 15 %, wenn in Ihrer Region für Ihre Tätigkeitsart ein anderer Steuersatz gilt, dann geben Sie diesen an. In Zeile 280 müssen Sie die Höhe der Mindeststeuer in Höhe von 1 % des erhaltenen Einkommens angeben, in unserem Fall sind es 27.900 Rubel. Liegt die aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben berechnete Steuer unter dem Mindestbetrag, ist die Mindeststeuer zu entrichten.

Alle Berechnungen sind deutlich ersichtlich, außerdem gibt es Hinweise zu jeder Zeile im Deklarationstext.

Es bleibt noch Abschnitt 1.2 auszufüllen, in dem die Höhe der Vorauszahlungen angegeben ist, die der einzelne Unternehmer vierteljährlich gezahlt hat. Überprüfen wir: Insgesamt wurden im Laufe des Jahres Einnahmen in Höhe von 2.790.000 Rubel erzielt, Ausgaben in Höhe von 1.980.000 Rubel entstanden, die Steuerbemessungsgrundlage betrug 810.000 Rubel. Wir multiplizieren diesen Betrag mit dem Steuersatz von 15 %, wir erhalten 121.500 Rubel. Steuer für das Jahr. Es wurden vierteljährliche Vorauszahlungen geleistet: 16.650 + 37.350 + 28.500 = 82.500, weitere 39.000 Rubel waren noch zu zahlen, dieser Betrag ist in Zeile 100 angegeben.

Wenn Ihre Berechnungsbeispiele komplexer sind als die hier aufgeführten, beispielsweise Verluste entstanden sind, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von Fachleuten in Anspruch zu nehmen oder spezialisierte Online-Dienste zu nutzen.