Die Matten sind vertikal geschichtet. Wärmedämmmatten aus Mineralwolle werden vertikal geschichtet. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung

(ST SEV 5850-86)

AUSSCHUSS FÜR NORMUNG UND MESSTECHNIK DER UdSSR

Moskau

STAATLICHER STANDARD DER UNION DER SSR

Einführungsdatum ab 01.07.79

Diese Norm gilt für wärmedämmende vertikal geschichtete Mineralwollematten, die aus Streifen bestehen, die aus Mineralwolleplatten geschnitten und auf ein Schutzabdeckungsmaterial in einer Position geklebt werden, in der die Mineralwolleschichten senkrecht zu dem Schutzabdeckungsmaterial verlaufen.

Wärmeisolierende Vertikalmatten sind zur Wärmeisolierung von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 108 mm und Geräten bei einer Temperatur der isolierten Oberflächen von minus 120 bis plus 300 °C bestimmt.

1. SORTEN UND GRÖSSEN

1.1. Matten werden je nach Dichte (Schüttgewicht) in die Klassen 75 und 125 eingeteilt.

1.2. Die Abmessungen der Matten müssen den Tabellenangaben entsprechen. 1 und in der Zeichnung.

1.3. Die Bezeichnung der Matte sollte aus ihrem abgekürzten Namen, der Marke der Matte, der Marke des in den Normen oder technischen Spezifikationen angegebenen Bezugsmaterials, den Abmessungen der Länge, Breite und Dicke der Matte in Millimetern, getrennt durch Punkte, bestehen , und die Nummer dieser Norm.

SymbolbeispielMatte Sorte 75 auf Glasdachpappe Sorte S-RK, 3000 mm lang, 1000 mm breit und 60 mm dick:

MVS-75-S-RK-3000.1000.60 GOST 23307-78

Tabelle 1

Name der Hauptdimensionen

Nennmaße, mm

Dicke h

40-100 in Abständen von 10

Breite Mineralwollestreifen m (gleich Blechdicke) für Güten:

60-100 in Abständen von 10

50-80 in Abständen von 10

Breite der Längskante (Differenz zwischen der Breite des Abdeckmaterials und der Länge des Mineralwollestreifens), k, nicht kleiner als

1-integumentäres Material; 2-Streifen aus Mineralwolle.

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Matten müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm nach den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regeln der Technik hergestellt werden.

2.2. Für die Herstellung von Matten sollten Mineralwolleplatten auf einem synthetischen Bindemittel der Klassen 75 und 125 nach GOST 9573-82 verwendet werden.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.3. Als Schutzbeschichtungsmaterialien sollten verwendet werden: Dachmaterial nach GOST 10923-82, Glasdachmaterial nach GOST 15879-70, Aluminiumfolie dubbed, Glasfaser zur Wärmedämmung und Foliendachmaterial nach Herstellerangaben.

Als Klebstoff werden Bitumensorten BN70/30 und BN90/10 nach GOST 6617-76, Polyethylenfolie nach GOST 10354-82 verwendet.

Notiz. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher dürfen andere Beschichtungs- und Klebematerialien verwendet werden.

2.4. Die maximalen Abweichungen der Abmessungen der Matten sollten nicht überschreiten:

Die Abweichung in der Dicke der Matte sollte 5 mm nicht überschreiten.

2.3; 2.4.

2.5. Die Lücke zwischen den Mineralwollstreifen, aus denen die Matte besteht s sollte 2 mm nicht überschreiten.

2.6. Gemäß den physikalischen und mechanischen Indikatoren müssen die Matten die in der Tabelle angegebenen Anforderungen erfüllen. 2.

Tabelle 2

Name des Indikators

Wert für Markenmatten

Dichte, kg / m 3

St. 75 bis 125

Kompressibilität unter einer spezifischen Belastung von 2000 Pa (0,02 kgf / cm 2,%, nicht mehr

Wärmeleitfähigkeit, W / (m × K), nicht mehr, bei Temperatur;

2.7. Die Matten müssen der in Abschnitt 4.10 vorgesehenen Prüfung der Verbundfestigkeit von Mineralwollstreifen mit dem Abdeckmaterial standhalten.

2.6; 2.7. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

3. ANNAHMEREGELN

3.1 . Die Abnahme von Matten sollte gemäß den Anforderungen von GOST 26281-84 und dieser Norm erfolgen.

3.2. Das Chargenvolumen von Matten wird in der Höhe von nicht mehr als einer Schichtleistung eingestellt.

3.3. Die Abmessungen der Matten, der Dickenunterschied, der Spalt zwischen den Mineralwollestreifen, die Breite der Längskante, die Dichte, Kompressibilität, Feuchtigkeitsgehalt, die Haftfestigkeit der Mineralwollestreifen zum Deckmaterial sind in jeder Matte enthalten die Probe wird für jede Charge bestimmt.

An drei abnahmegeprüften Matten wird die Wärmeleitfähigkeit vierteljährlich und bei jedem Wechsel der Rohstoffe und der Produktionstechnologie bestimmt.

3.4. Eine aufgrund der Ergebnisse der Kontrolle der Abmessungen, der Dickenabweichung, des Abstands zwischen den Mineralwollstreifen, der Breite der Längskante und der Haftfestigkeit nicht angenommene Mattenpartie wird einer ständigen Kontrolle gemäß dem Indikator unterzogen, für den die Partie nicht angenommen wurde.

3.5. Bei Ablehnung einer Mattenpartie erfolgt eine Nachprüfung anhand der Ergebnisse der Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit. Nach Erhalt unbefriedigender Ergebnisse der Wiederholungsprüfung sollte die Lieferung von Matten an den Verbraucher eingestellt werden. Nach Beseitigung der Ursachen für die Freisetzung minderwertiger Matten wird jede Charge einer Kontrolle unterzogen.

Nach Erhalt zufriedenstellender Ergebnisse für drei aufeinanderfolgende Chargen ist es erlaubt, regelmäßige Kontrollen gemäß Abschnitt 3.3 durchzuführen.

Sek. 3. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

4. TESTMETHODEN

4.1, 4.2.(Gelöscht, Rev. Nr. 1).

4.3. Die Länge, Breite und Dicke der Matten werden nach GOST 17177-87 auf einer Matte gemessen, die mit Mineralwollstreifen nach oben verlegt ist. Die Dicke der Matte wird bei einer spezifischen Belastung von 500 Pa (0,005 kgf/cm2) gemessen. Die Größe der Lücken zwischen den Mineralwollestreifen wird nach jedem fünften Streifen des gemessenen Produkts bestimmt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

4.4. Der Dickenunterschied wird durch die Ergebnisse der Dickenmessung der Matten gemäß Abschnitt 4.3 bestimmt. Die Dickenvariation wird als Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Wert der Mattendicke berechnet.

4.5. Die Breite der Längskante wird an sechs Stellen mit einem Fehler von bis zu 1 mm gemessen und als arithmetisches Mittel der aufgenommenen Maße errechnet.

4.6. Die Dichte wird ohne Berücksichtigung des Beschichtungsmaterials nach GOST 17177-87 bestimmt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

4.7. Die Kompressibilität der Matte wird nach GOST 17177-87 bestimmt.

Aus jeder Matte, die in das Muster gemäß Abschnitt 3.1 aufgenommen wurde, werden zwei Muster zusammen mit dem Bezugsmaterial ausgeschnitten.

4.8. Die Wärmeleitfähigkeit der Matte wird nach GOST 7076-87 bestimmt. Aus jeder nach Abschnitt 3.3 ausgewählten Matte wird ein Muster ohne Abdeckmaterial ausgeschnitten.

4.9. Der Feuchtigkeitsgehalt der Matte wird nach GOST 17177-87 bestimmt.

Die Prüfprobe besteht aus fünf Punktproben, die an vier Stellen diagonal in einem Abstand von mindestens 250 mm von den Ecken und in der Mitte jeder Matte entnommen werden, die gemäß Abschnitt 3.1 in die Probe gefallen ist.

4.10. Die Haftfestigkeit von Mineralwollestreifen auf dem Abdeckmaterial wird bestimmt, indem die Matte untersucht wird, nachdem sie zweimal aufgerollt und dann auf einer ebenen Fläche entfaltet wurde.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn nach dem zweiten Aufklappen und Wenden der Matte mit den Streifen nach unten kein einziger Streifen vollständig vom Abdeckmaterial getrennt wird.

4.7-4.10. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

5. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung von Matten erfolgen gemäß den Anforderungen von GOST 25880-83 und dieser Norm.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

5.la . Matten müssen aufgerollt werden. Rollengewicht - nicht mehr als 50 kg, Rollendurchmesser - nicht mehr als 400 mm.

Matten bis 1500 mm Länge können ungefaltet im Stapel geliefert werden. Der Fuß wird mit einem Papierstreifen umwickelt, das Ende der Papierbahn wird versiegelt. Fußmasse - nicht mehr als 50 kg, Fußhöhe - nicht mehr als 500 mm.

Transportpakete werden nach den Regeln für die Güterbeförderung gebildet, die Abmessungen der Pakete und die Verpackungsmittel entsprechen GOST 24597-81.

(Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

5.2. Es ist erlaubt, Matten in offenen Fahrzeugen bis zu einer Entfernung von 200 km zu transportieren, wobei die obligatorische Abdeckung mit einer Plane oder einem anderen feuchtigkeitsbeständigen Material erforderlich ist.

Der Bahntransport der Matten erfolgt in Wagenladungen.

Die Transportkennzeichnung erfolgt durch Anbringen des Handhabungszeichens „Angst vor Feuchtigkeit“ gemäß GOST 14192-77.

5.3. Die Höhe des Stapels während der Lagerung sollte 2 m nicht überschreiten.

5.4. Die Lagerzeit von Matten im Lager vor dem Versand an den Verbraucher muss mindestens einen Tag betragen.

5.2-5.4. (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung der Matten mit den Anforderungen dieser Norm unter den in dieser Norm festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.

Die garantierte Haltbarkeit der Matten beträgt 6 Monate ab Herstellungsdatum.

Sek. 6. (Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 1).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Montage und Sonderbauarbeiten der UdSSR

ENTWICKLER

N. I. Melentjew,kann. Technik. Naturwissenschaften (Themenleiter); L. M. Sharonova; L. N. Ponomareva; V. V. Eremeeva; M. P. Korablik

2. GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT DURCH Erlass Nr. 195 des Staatskomitees für Bauangelegenheiten der UdSSR vom 09.10.78.

3. Der Standard stimmt vollständig mit ST SEV 5850-86 überein.

4. REFERENZREGELN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

5. Neuauflage (August 1991) mit Änderungen Nr. 1, 2, genehmigt im Februar 1985, Juli 1988 (IUS 7-85, 9-88)

STAATLICHER STANDARD DER UNION DER SSR

WÄRMEDÄMMMATTEN
MINERALWOLLE VERTIKAL GESCHICHTET

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

GOST 23307-78

(ST SEV 5850-86)

AUSSCHUSS FÜR NORMUNG UND MESSTECHNIK DER UdSSR

Moskau

STAATLICHER STANDARD DER UNION DER SSR

Einführungsdatum ab 01.07.79

Diese Norm gilt für wärmedämmende vertikal geschichtete Mineralwollematten, die aus Streifen bestehen, die aus Mineralwolleplatten geschnitten und auf ein Schutzabdeckungsmaterial in einer Position geklebt werden, in der die Mineralwolleschichten senkrecht zu dem Schutzabdeckungsmaterial verlaufen.

Wärmeisolierende Vertikalmatten sind zur Wärmeisolierung von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 108 mm und Geräten bei einer Temperatur der isolierten Oberflächen von minus 120 bis plus 300 °C bestimmt.

1. SORTEN UND GRÖSSEN

1.1. Matten werden je nach Dichte (Schüttgewicht) in die Klassen 75 und 125 eingeteilt.

1.2. Die Abmessungen der Matten müssen den Angaben in und auf entsprechen.

1.3. Die Bezeichnung der Matte sollte aus ihrem abgekürzten Namen, der Marke der Matte, der Marke des in den Normen oder technischen Spezifikationen angegebenen Bezugsmaterials, den Abmessungen der Länge, Breite und Dicke der Matte in Millimetern, getrennt durch Punkte, bestehen , und die Nummer dieser Norm.

SymbolbeispielMatte Sorte 75 auf Glasdachpappe Sorte S-RK, 3000 mm lang, 1000 mm breit und 60 mm dick:

MVS-75-S-RK-3000.1000.60 GOST 23307-78

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Matten müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm nach den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regeln der Technik hergestellt werden.

2.2. Für die Herstellung von Matten sollten Mineralwolleplatten auf einem synthetischen Bindemittel der Klassen 75 und 125 nach GOST 9573-82 verwendet werden.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.3. Als Schutzbeschichtungsmaterialien sollten verwendet werden: Dachmaterial nach GOST 10923-82, Glasdachmaterial nach GOST 15879-70, Aluminiumfolie dubbed, Glasfaser zur Wärmedämmung und Foliendachmaterial nach Herstellerangaben.

Als Klebstoff werden Bitumensorten BN70/30 und BN90/10 nach GOST 6617-76, Polyethylenfolie nach GOST 10354-82 verwendet.

Notiz. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher dürfen andere Beschichtungs- und Klebematerialien verwendet werden.

2.4. Die maximalen Abweichungen der Abmessungen der Matten sollten nicht überschreiten:

Die Abweichung in der Dicke der Matte sollte 5 mm nicht überschreiten.

2.3; 2.4.

2.5. Die Lücke zwischen den Mineralwollstreifen, aus denen die Matte besteht s sollte 2 mm nicht überschreiten.

2.6. Gemäß den physikalischen und mechanischen Indikatoren müssen die Matten die in der Tabelle angegebenen Anforderungen erfüllen. 2.

Tabelle 2

Name des Indikators

Wert für Markenmatten

Dichte, kg / m 3

St. 75 bis 125

Kompressibilität unter einer spezifischen Belastung von 2000 Pa (0,02 kgf / cm 2,%, nicht mehr

Wärmeleitfähigkeit, W/(m × K), nicht mehr, bei einer Temperatur;

2.7. Matten müssen der Prüfung der Festigkeit des Verklebens von Mineralwollstreifen mit dem Abdeckmaterial standhalten, die in vorgesehen ist.

2.6; 2.7. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

3. ANNAHMEREGELN

Sek. 3. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

4. TESTMETHODEN

4.1, 4.2.(Gelöscht, Rev. Nr. 1).

4.3. Die Länge, Breite und Dicke der Matten werden nach GOST 17177-87 auf einer Matte gemessen, die mit Mineralwollstreifen nach oben verlegt ist. Die Dicke der Matte wird bei einer spezifischen Belastung von 500 Pa (0,005 kgf/cm2) gemessen. Die Größe der Lücken zwischen den Mineralwollestreifen wird nach jedem fünften Streifen des gemessenen Produkts bestimmt.

4.4. Der Dickenunterschied wird durch die Ergebnisse der Dickenmessung der Matten gemäß Abschnitt 4.3 bestimmt. Die Dickenvariation wird als Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Wert der Mattendicke berechnet.

4.5. Die Breite der Längskante wird an sechs Stellen mit einem Fehler von bis zu 1 mm gemessen und als arithmetisches Mittel der aufgenommenen Maße errechnet.

4.6. Die Dichte wird ohne Berücksichtigung des Beschichtungsmaterials nach GOST 17177-87 bestimmt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

4.7. Die Kompressibilität der Matte wird nach GOST 17177-87 bestimmt.

Aus jeder Matte, die sich in der Probe von befindet, werden zwei Proben zusammen mit dem Abdeckmaterial ausgeschnitten.

4.8. Die Wärmeleitfähigkeit der Matte wird nach GOST 7076-87 bestimmt. Aus jeder Matte, ausgewählt nach , ein Muster ohne Bezugsstoff ausschneiden.

4.9. Der Feuchtigkeitsgehalt der Matte wird nach GOST 17177-87 bestimmt.

Die Prüfprobe besteht aus fünf Punktproben, die an vier Stellen diagonal in einem Abstand von mindestens 250 mm von den Ecken und in der Mitte jeder Matte entnommen werden, die längs in die Probe fällt.

(Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

5.2. Matten dürfen in offenen Fahrzeugen bis zu einer Entfernung von 200 km transportiert werden, wobei sie obligatorisch mit einer Plane oder einem anderen feuchtigkeitsbeständigen Material abgedeckt werden müssen.

Der Bahntransport der Matten erfolgt in Wagenladungen.

Die Transportkennzeichnung erfolgt durch Anbringen des Handhabungszeichens „Angst vor Feuchtigkeit“ gemäß GOST 14192-77.

5.3. Die Höhe des Stapels während der Lagerung sollte 2 m nicht überschreiten.

5.4. Die Lagerzeit von Matten im Lager vor dem Versand an den Verbraucher muss mindestens einen Tag betragen.

5.2 - 5.4. (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung der Matten mit den Anforderungen dieser Norm unter den in dieser Norm festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.

Garantierte Haltbarkeit der Matten - 6 Monate ab Herstellungsdatum.

Sek. 6. (Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 1).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Montage und Sonderbauarbeiten der UdSSR

ENTWICKLER

N. I. Melentjew,kann. Technik. Naturwissenschaften (Themenleiter); L. M. Sharonova; L. N. Ponomareva; V. V. Eremeeva; M. P. Korablik

2. GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT DURCH Erlass Nr. 195 des Staatskomitees für Bauangelegenheiten der UdSSR vom 09.10.78.

3. Der Standard stimmt vollständig mit ST SEV 5850-86 überein.

4. REFERENZREGELN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

5. Neuauflage (August 1991) mit Änderungen Nr. 1, 2, genehmigt im Februar 1985, Juli 1988 (IUS 7-85, 9-88)

GOST 23307-78

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

Offizielle Ausgabe

IPK PUBLISHING STANDARDS Moskau

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

WÄRMEDÄMMMATTEN AUS MINERALWOLLE HOCHGESCHICHTET

Technische Bedingungen

Wärmedämmende vertikal geschichtete Matten aus Mineralwolle. Spezifikationen

Einführungsdatum 01.07.79

Diese Norm gilt für vertikal geschichtete wärmedämmende Mineralwollematten, die aus Streifen bestehen, die aus Mineralwolleplatten geschnitten und in einer Position auf das Schutzabdeckungsmaterial geklebt werden, in der die Mineralwolleschichten senkrecht zum Schutzabdeckungsmaterial verlaufen.

Wärmeisolierende Vertikallagenmatten sind zur Wärmedämmung von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 108 mm und Geräten bei einer Temperatur der isolierten Oberflächen von minus 120 bis plus 300 °C bestimmt.

1. SORTEN UND GRÖSSEN

1.1. Matten werden je nach Dichte (Schüttgewicht) in die Klassen 75 und 125 eingeteilt.

1.2. Die Abmessungen der Matten müssen den Tabellenangaben entsprechen. 1 und in der Zeichnung.

1.3. Die Bezeichnung der Matte sollte aus ihrem abgekürzten Namen, der Marke der Matte, der Marke des in den Normen oder technischen Spezifikationen angegebenen Bezugsmaterials, den Abmessungen der Länge, Breite und Dicke der Matte in Millimetern, getrennt durch Punkte, bestehen , und die Nummer dieser Norm.

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Matte der Klasse 75 auf Glasdachmaterial der Klasse S-RK, 3000 mm lang, 1000 mm breit und 60 mm dick:

MVS-75-S-RK-3000.1000.60 GOST 23307-78

Tabelle 1

Amtliche Veröffentlichung Nachdruck verboten

© Normenverlag, 1978 © IPK Normenverlag, 2001

1 - Bezugsmaterial; 2 - Mineralwollstreifen

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Matten müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm nach den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regeln der Technik hergestellt werden.

2.2. Für die Herstellung von Matten sollten Platten aus Mineralwolle auf einem synthetischen Bindemittel der Klassen 75 und 125 nach GOST 9573 verwendet werden.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.3. Als Schutzbeschichtungsmaterialien sollten verwendet werden: Dachmaterial nach GOST 10923, Glasdachmaterial nach GOST 15879, Aluminiumfolie überzogen, Glasfaserrolle zur Wärmedämmung und Foliendachmaterial nach Herstellerangaben.

Als Kleber werden Bitumensorten BN70/30 und BN90/10 nach GOST 6617, Polyethylenfolie nach GOST 10354 verwendet.

Notiz. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher dürfen andere Beschichtungs- und Klebematerialien verwendet werden.

2.4. Die maximalen Abweichungen der Abmessungen der Matten sollten nicht überschreiten:

Länge ................................ +3%; -ein %

in der Breite ...................... +10 mm

nach Dicke ................................ +3; 0 mm (für 40, 50)

5; 0 mm (für 60, 70, 80, 90, 100).

Die Abweichung in der Dicke der Matte sollte 5 mm nicht überschreiten.

2.3; 2.4. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

2.5. Der Abstand zwischen den Mineralwollstreifen, aus denen die Matte besteht, sollte nicht größer sein

2.6. Gemäß den physikalischen und mechanischen Indikatoren müssen die Matten die in der Tabelle angegebenen Anforderungen erfüllen. 2.

Tabelle 2

2.7. Die Matten müssen der in und vorgesehenen Prüfung der Festigkeit des Verklebens von Mineralwollstreifen mit dem Abdeckmaterial standhalten. 4.10.

2.6, 2.7. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Die Abnahme von Matten sollte gemäß den Anforderungen von GOST 26281 und dieser Norm erfolgen.

3.2. Das Chargenvolumen von Matten wird in der Höhe von nicht mehr als einer Schichtleistung eingestellt.

3.3. Die Abmessungen der Matten, der Dickenunterschied, der Spalt zwischen den Mineralwollestreifen, die Breite der Längskante, die Dichte, Kompressibilität, Feuchtigkeitsgehalt, die Haftfestigkeit der Mineralwollestreifen zum Deckmaterial sind in jeder Matte enthalten die Probe wird für jede Charge bestimmt.

An drei abnahmegeprüften Matten wird die Wärmeleitfähigkeit vierteljährlich und bei jeder Änderung der Rohstoffe und Produktionstechnologie bestimmt.

3.4. Eine aufgrund der Ergebnisse der Kontrolle der Abmessungen, der Dickenabweichung, des Abstands zwischen den Mineralwollstreifen, der Breite der Längskante und der Haftfestigkeit nicht angenommene Mattenpartie wird einer ständigen Kontrolle gemäß dem Indikator unterzogen, für den die Partie nicht angenommen wurde.

3.5. Bei Ablehnung einer Mattenpartie erfolgt eine Nachprüfung anhand der Ergebnisse der Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit. Nach Erhalt unbefriedigender Ergebnisse der Wiederholungsprüfung sollte die Lieferung von Matten an den Verbraucher eingestellt werden. Nach Beseitigung der Ursachen für die Freisetzung minderwertiger Matten wird jede Charge einer Kontrolle unterzogen.

Nach Erhalt zufriedenstellender Ergebnisse für drei aufeinanderfolgende Chargen dürfen regelmäßige Kontrollen an und durchgeführt werden. 3.3.

Sek. 3. (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 2).

4. TESTMETHODEN

4.1, 4.2. (Gelöscht, Rev. Nr. 1).

4.3. Die Länge, Breite und Dicke der Matten werden gemäß GOST 17177 auf einer Matte gemessen, die mit Mineralwollstreifen nach oben verlegt ist. Die Dicke der Matte wird bei einer spezifischen Belastung von 500 Pa (0,005 kgf/cm2) gemessen. Die Größe der Lücken zwischen den Mineralwollestreifen wird nach jedem fünften Streifen des gemessenen Produkts bestimmt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

4.4. Der Dickenunterschied wird durch die Ergebnisse der Messung der Dicke der Matten durch und bestimmt. 4.3. Die Dickendifferenz errechnet sich aus der Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Wert der Mattendicke.

4.5. Die Breite der Längskante wird an sechs Stellen mit einem Fehler von bis zu 1 mm gemessen und als arithmetisches Mittel der aufgenommenen Maße errechnet.

4.6. Die Dichte wird ohne Berücksichtigung des Beschichtungsmaterials nach GOST 17177 bestimmt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

4.7. Die Kompressibilität der Matte wird nach GOST 17177 bestimmt.

Von jeder Matte, die gemäß i. 3.1, zwei Muster zusammen mit dem Bezugsmaterial ausschneiden.

4.8. Die Wärmeleitfähigkeit der Matte wird nach GOST 7076 bestimmt.

Aus jeder Matte, ausgewählt von und. 3.3, schneiden Sie jeweils eine Probe ohne Abdeckmaterial.

4.9. Der Feuchtigkeitsgehalt der Matte wird nach GOST 17177 bestimmt.

Das Prüfmuster besteht aus fünf Punktproben, die an vier Stellen diagonal in einem Abstand von mindestens 250 mm von den Ecken und in der Mitte jeder Matte entnommen werden, die entlang und in die Probe gefallen ist. 3.1.

4.10. Die Haftfestigkeit von Mineralwollestreifen auf dem Abdeckmaterial wird bestimmt, indem die Matte nach zweimaligem Aufrollen und anschließendem Abrollen auf einer ebenen Fläche untersucht wird.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn nach dem zweiten Abrollen und Wenden der Matte mit den Streifen nach unten kein Streifen vollständig vom Abdeckmaterial getrennt wird.

4.7-4.10. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

5. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung von Matten erfolgen gemäß den Anforderungen von GOST 25880 und dieser Norm.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

5.1a. Matten müssen aufgerollt werden. Rollengewicht - nicht mehr als 50 kg, Rollendurchmesser - nicht mehr als 400 mm.

Matten bis 1500 mm Länge können ungefaltet im Stapel geliefert werden. Der Fuß wird mit einem Papierstreifen umwickelt, das Ende der Papierbahn wird versiegelt. Fußmasse - nicht mehr als 50 kg, Fußhöhe - nicht mehr als 500 mm.

Transportpakete werden gemäß den Regeln für die Beförderung von Waren, Verpackungsgrößen und Verpackungsmitteln gebildet - gemäß GOST 24597.

(Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

5.2. Es ist erlaubt, Matten in offenen Fahrzeugen bis zu einer Entfernung von 200 km zu transportieren, wobei die obligatorische Abdeckung mit einer Plane oder einem anderen feuchtigkeitsbeständigen Material erforderlich ist.

Der Bahntransport der Matten erfolgt in Wagenladungen.

Die Transportkennzeichnung erfolgt durch Anbringen des Handhabungszeichens „Von Feuchtigkeit fernhalten“ gemäß GOST 14192.

5.3. Die Höhe des Stapels während der Lagerung sollte 2 m nicht überschreiten.

5.4. Die Lagerzeit von Matten im Lager vor dem Versand an den Verbraucher muss mindestens einen Tag betragen.

5.2-5.4. (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung der Matten mit den Anforderungen dieser Norm unter den in dieser Norm festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.

Garantierte Haltbarkeit der Matten - 6 Monate ab Herstellungsdatum.

Sek. 6. (Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 1).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Montage und Sonderbauarbeiten der UdSSR

2. GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT DURCH Erlass Nr. 195 des Staatskomitees für Bauangelegenheiten der UdSSR vom 09.10.78

3. Der Standard stimmt vollständig mit ST SEV 5850-86 überein

4. REFERENZREGELN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Absatznummer, Unterabsatz

GOST 6617-76

GOST 7076-99

GOST 9573-96

GOST 10354-82

GOST 10923-93

GOST 14192-96

GOST 15879-70

GOST 17177-94

GOST 24597-81

GOST 25880-83

GOST 26281-84

5. AUSGABE (Februar 2001) mit Änderungen Nr. 1, 2, genehmigt im Februar 1985, Juli 1988 (IUS 7-85, 9-88)

Herausgeber V.N. Kopysov Technischer Redakteur L.A. Guseva Korrektorin M.V. Buchnaya Computerlayout A.N. Solotareva

Ed. Personen. Nr. 02354 vom 14.07.2000. Übergabe an das Set 15.02.2001. Zur Veröffentlichung unterzeichnet am 14. März 2001. Bedingungen.Druck.l. 0,93. Uch.-ed.l. 0,55.

Auflage 149 Exemplare. Ab 509. Gesetz. 284.

IPK Standards Publishing House, 107076, Moskau, Kolodezny per., 14.

Getippt im Verlag auf einem PC

Zweig des IPK-Verlags der Normen - Art. „Moscow printer“, 103062, Moskau, Lyalin per., 6.

GOST 23307-78

Gruppe G15

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

WÄRMEDÄMMMATTEN AUS MINERALWOLLE HOCHGESCHICHTET

Technische Bedingungen

Wärmedämmende vertikal geschichtete Matten aus Mineralwolle. Spezifikationen

Einführungsdatum 1979-07-01

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Montage und Sonderbauarbeiten der UdSSR

2. GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT DURCH Erlass des Staatskomitees der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 09.10.78 N 195

3. Der Standard stimmt vollständig mit ST SEV 5850-86 überein

4. REFERENZREGELN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Absatznummer, Unterabsatz

GOST 6617-76

GOST 7076-99

GOST 9573-96

GOST 10354-82

GOST 10923-93

GOST 14192-96

GOST 15879-70

GOST 17177-94

4.3, 4.6, 4.7, 4.9

GOST 24597-81

GOST 25880-83

GOST 26281-84

5. AUSGABE (Februar 2001) mit Änderungen Nr. 1, genehmigt im Februar 1985, Juli 1988 (IUS 7-85, 9-88).


Diese Norm gilt für wärmedämmende vertikal geschichtete Mineralwollematten, die aus Streifen bestehen, die aus Mineralwolleplatten geschnitten und auf ein Schutzabdeckungsmaterial in einer Position geklebt werden, in der die Mineralwolleschichten senkrecht zu dem Schutzabdeckungsmaterial verlaufen.

Wärmeisolierende Vertikallagenmatten sind zur Wärmedämmung von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 108 mm und Geräten bei einer Temperatur der isolierten Oberflächen von minus 120 bis plus 300 °C bestimmt.

1. Marken und Größen

1. SORTEN UND GRÖSSEN

1.1. Matten werden je nach Dichte (Schüttgewicht) in die Klassen 75 und 125 eingeteilt.


1.2. Die Abmessungen der Matten müssen den Angaben in Tabelle 1 und der Zeichnung entsprechen.

Tabelle 1

Name der Hauptdimensionen

Nennmaße, mm

40-100 in Abständen von 10

Die Breite des Mineralwollestreifens (gleich der Dicke der Platten) für Sorten:

60-100 in Abständen von 10

50-80 in Abständen von 10

Breite der Längskante (Differenz zwischen der Breite des Abdeckmaterials und der Länge des Mineralwollestreifens), nicht kleiner als



1 - Abdeckmaterial; 2 - Mineralwollstreifen

1.3. Die Bezeichnung der Matte sollte aus ihrem abgekürzten Namen, der Marke der Matte, der Marke des in den Normen oder technischen Spezifikationen angegebenen Bezugsmaterials, den Abmessungen der Länge, Breite und Dicke der Matte in Millimetern, getrennt durch Punkte, bestehen , und die Nummer dieser Norm.

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Matte der Klasse 75 auf Glasdachmaterial der Klasse S-RK, 3000 mm lang, 1000 mm breit und 60 mm dick:

MVS-75-S-RK-3000.1000.60 GOST 23307-78

2. Technische Anforderungen

2.1. Matten müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm nach den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regeln der Technik hergestellt werden.

2.2. Für die Herstellung von Matten sollten Mineralwolleplatten auf einem synthetischen Bindemittel der Klassen 75 und 125 nach GOST 9573 verwendet werden.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

2.3. Als Schutzbeschichtungsmaterialien sollten verwendet werden: Dachmaterial nach GOST 10923, Glasdachmaterial nach GOST 15879, Aluminiumfolie überzogen, Glasfaserrolle zur Wärmedämmung und Foliendachmaterial nach Herstellerangaben.

Als Kleber werden Bitumensorten BN70/30 und BN90/10 nach GOST 6617, Polyethylenfolie nach GOST 10354 verwendet.

Notiz. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher dürfen andere Beschichtungs- und Klebematerialien verwendet werden.

2.4. Die maximalen Abweichungen der Abmessungen der Matten sollten nicht überschreiten:

in der Breite

nach Dicke

3; 0 mm (für 40, 50)

5; 0 mm (für 60, 70, 80, 90, 100).

Die Abweichung in der Dicke der Matte sollte 5 mm nicht überschreiten.

2.3; 2.4. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

2.5. Der Abstand zwischen den Mineralwollstreifen, aus denen die Matte besteht, sollte 2 mm nicht überschreiten.

2.6. Hinsichtlich physikalischer und mechanischer Parameter müssen die Matten die in Tabelle 2 angegebenen Anforderungen erfüllen.

Tabelle 2

Name des Indikators

Wert für Markenmatten

Dichte, kg/m

St. 75 bis 125

Kompressibilität unter spezifischer Belastung 2000 Pa (0,02 kgf/cm), %, nicht mehr

Wärmeleitfähigkeit, W/(m·K), nicht mehr, bei Temperatur:

a) (298 ± 5) K

2.7. Die Matten müssen der in Abschnitt 4.10 vorgesehenen Prüfung der Verbundfestigkeit von Mineralwollstreifen mit dem Abdeckmaterial standhalten.

2.6, 2.7. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

3. Annahmeregeln

3.1. Die Abnahme von Matten sollte gemäß den Anforderungen von GOST 26281 und dieser Norm erfolgen.

3.2. Das Chargenvolumen von Matten wird in der Höhe von nicht mehr als einer Schichtleistung eingestellt.

3.3. Die Abmessungen der Matten, der Dickenunterschied, der Spalt zwischen den Mineralwollestreifen, die Breite der Längskante, die Dichte, Kompressibilität, Feuchtigkeitsgehalt, die Haftfestigkeit der Mineralwollestreifen zum Deckmaterial sind in jeder Matte enthalten die Probe wird für jede Charge bestimmt.

An drei abnahmegeprüften Matten wird die Wärmeleitfähigkeit vierteljährlich und bei jeder Änderung der Rohstoffe und Produktionstechnologie bestimmt.

3.4. Eine aufgrund der Ergebnisse der Kontrolle der Abmessungen, der Dickenabweichung, des Abstands zwischen den Mineralwollstreifen, der Breite der Längskante und der Haftfestigkeit nicht angenommene Mattenpartie wird einer ständigen Kontrolle gemäß dem Indikator unterzogen, für den die Partie nicht angenommen wurde.

3.5. Bei Ablehnung einer Mattenpartie erfolgt eine Nachprüfung anhand der Ergebnisse der Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit. Nach Erhalt unbefriedigender Ergebnisse der Wiederholungsprüfung sollte die Lieferung von Matten an den Verbraucher eingestellt werden. Nach Beseitigung der Ursachen für die Freisetzung minderwertiger Matten wird jede Charge einer Kontrolle unterzogen.

Nach Erhalt zufriedenstellender Ergebnisse für drei aufeinanderfolgende Chargen ist es erlaubt, regelmäßige Kontrollen gemäß Abschnitt 3.3 durchzuführen.

Abschnitt 3 (Geänderte Ausgabe, Rev. N 2).

4. Testmethoden

4.1, 4.2. (Ausgeschlossen, Rev. N 1).

4.3. Die Länge, Breite und Dicke der Matten werden gemäß GOST 17177 auf einer Matte gemessen, die mit Mineralwollstreifen nach oben verlegt ist. Die Dicke der Matte wird bei einer spezifischen Belastung von 500 Pa (0,005 kgf/cm) gemessen. Die Größe der Lücken zwischen den Mineralwollestreifen wird nach jedem fünften Streifen des gemessenen Produkts bestimmt.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 1, 2).

4.4. Der Dickenunterschied wird durch die Ergebnisse der Dickenmessung der Matten gemäß Abschnitt 4.3 bestimmt. Die Dickenvariation wird als Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Wert der Mattendicke berechnet.

4.5. Die Breite der Längskante wird an sechs Stellen mit einem Fehler von bis zu 1 mm gemessen und als arithmetisches Mittel der aufgenommenen Maße errechnet.

4.6. Die Dichte wird ohne Berücksichtigung des Beschichtungsmaterials nach GOST 17177 bestimmt.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 1, 2).

4.7. Die Kompressibilität der Matte wird nach GOST 17177 bestimmt.

Aus jeder Matte, die in das Muster gemäß Abschnitt 3.1 aufgenommen wurde, werden zwei Muster zusammen mit dem Bezugsmaterial ausgeschnitten.

4.8. Die Wärmeleitfähigkeit der Matte wird nach GOST 7076 bestimmt.

Aus jeder nach Abschnitt 3.3 ausgewählten Matte wird ein Muster ohne Abdeckmaterial ausgeschnitten.

4.9. Der Feuchtigkeitsgehalt der Matte wird nach GOST 17177 bestimmt.

Die Prüfprobe besteht aus fünf Punktproben, die an vier Stellen diagonal in einem Abstand von mindestens 250 mm von den Ecken und in der Mitte jeder Matte entnommen werden, die gemäß Abschnitt 3.1 in die Probe gefallen ist.

4.10. Die Haftfestigkeit von Mineralwollestreifen auf dem Abdeckmaterial wird bestimmt, indem die Matte nach zweimaligem Aufrollen und anschließendem Abrollen auf einer ebenen Fläche untersucht wird.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn nach dem zweiten Abrollen und Wenden der Matte mit den Streifen nach unten kein Streifen vollständig vom Abdeckmaterial getrennt wird.

4.7-4.10. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

5. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung

5.1. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung von Matten erfolgen gemäß den Anforderungen von GOST 25880 und dieser Norm.

(Veränderte Ausgabe, Rev. N 2).

5.1a. Matten müssen aufgerollt werden. Rollengewicht - nicht mehr als 50 kg, Rollendurchmesser - nicht mehr als 400 mm.

Matten bis 1500 mm Länge können ungefaltet im Stapel geliefert werden. Der Fuß wird mit einem Papierstreifen umwickelt, das Ende der Papierbahn wird versiegelt. Fußmasse - nicht mehr als 50 kg, Fußhöhe - nicht mehr als 500 mm.

Transportpakete werden gemäß den Regeln für die Beförderung von Waren, Verpackungsgrößen und Verpackungsmitteln gebildet - gemäß GOST 24597.

(Zusätzlich eingeführt, Rev. N 2).

5.2. Es ist erlaubt, Matten in offenen Fahrzeugen bis zu einer Entfernung von 200 km zu transportieren, wobei die obligatorische Abdeckung mit einer Plane oder einem anderen feuchtigkeitsbeständigen Material erforderlich ist.

Der Bahntransport der Matten erfolgt in Wagenladungen.

Die Transportkennzeichnung erfolgt durch Anbringen des Handhabungszeichens „Von Feuchtigkeit fernhalten“ gemäß GOST 14192.

5.3. Die Höhe des Stapels während der Lagerung sollte 2 m nicht überschreiten.

5.4. Die Lagerzeit von Matten im Lager vor dem Versand an den Verbraucher muss mindestens einen Tag betragen.

5.2-5.4. (Veränderte Ausgabe, Rev. N 1, 2).

6. Herstellergarantien

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung der Matten mit den Anforderungen dieser Norm unter den in dieser Norm festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.

Garantierte Haltbarkeit der Matten - 6 Monate ab Herstellungsdatum.

Abschnitt 6 (Zusätzlich eingeführt, Rev. N 1).


Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von CJSC "Kodeks" und geprüft gegen:
amtliche Veröffentlichung
M.: IPK Standards Verlag, 2001


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ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

WÄRMEDÄMMMATTEN
MINERALWOLLE
VERTIKAL GESCHICHTET

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

IPK-STANDARDVERLAG
Moskau

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Einführungsdatum 01.07.79

Diese Norm gilt für vertikal geschichtete wärmedämmende Mineralwollematten, die aus Streifen bestehen, die aus Mineralwolleplatten geschnitten und in einer Position auf das Schutzabdeckungsmaterial geklebt werden, in der die Mineralwolleschichten senkrecht zum Schutzabdeckungsmaterial verlaufen.

Wärmeisolierende Vertikallagenmatten sind zur Wärmedämmung von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 108 mm und Geräten bei einer Temperatur der isolierten Oberflächen von minus 120 bis plus 300 °C bestimmt.

1. SORTEN UND GRÖSSEN

1.1 Matten werden je nach Dichte (Schüttgewicht) in die Klassen 75 und 125 eingeteilt.

1.2. Die Abmessungen der Matten müssen den Tabellenangaben entsprechen. 1 und in der Zeichnung.

1.3. Die Bezeichnung der Matte sollte aus ihrem abgekürzten Namen, der Marke der Matte, der Marke des in den Normen oder technischen Spezifikationen angegebenen Bezugsmaterials, den Abmessungen der Länge, Breite und Dicke der Matte in Millimetern, getrennt durch Punkte, bestehen , und die Nummer dieser Norm.

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Matte der Klasse 75 auf Glasdachmaterial der Klasse S-RK, 3000 mm lang, 1000 mm breit und 60 mm dick:

Tabelle 1

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

1 - Abdeckmaterial; 2 - Streifen aus Mineralwolle

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Matten müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm nach den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Regeln der Technik hergestellt werden.

2.2. Für die Herstellung von Matten sollten Mineralwolleplatten auf einem synthetischen Bindemittel der Klassen 75 und 125 nach GOST 9573 verwendet werden.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.3. Die folgenden Schutzmaterialien sollten verwendet werden: Dachmaterial nach GOST 10923, Glasdachmaterial nach GOST 15879, Aluminiumfolie überzogen, Glasfaserrolle zur Wärmedämmung und Foliendachmaterial nach Herstellerangaben.

Als Kleber werden Bitumensorten BN70/30 und BN90/10 nach GOST 6617, Polyethylenfolie nach GOST 10354 verwendet.

Notiz. Nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Verbraucher dürfen andere Beschichtungs- und Klebematerialien verwendet werden.

2.4. Die maximalen Abweichungen der Abmessungen der Matten sollten nicht überschreiten:

Die Abweichung in der Dicke der Matte sollte 5 mm nicht überschreiten.

2.3; 2.4.

2.5. Die Lücke zwischen den Mineralwollstreifen, aus denen die Matte besteht s sollte 2 mm nicht überschreiten.

2.6. Gemäß den physikalischen und mechanischen Indikatoren müssen die Matten die in der Tabelle angegebenen Anforderungen erfüllen. 2.

Tabelle 2

2.7. Die Matten müssen der in Abschnitt 4.10 vorgesehenen Prüfung der Verbundfestigkeit von Mineralwollstreifen mit dem Abdeckmaterial standhalten.

2.6, 2.7. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Die Abnahme von Matten sollte gemäß den Anforderungen von GOST 26281 und dieser Norm erfolgen.

3.2. Das Chargenvolumen von Matten wird in der Höhe von nicht mehr als einer Schichtleistung eingestellt.

3.3. Die Abmessungen der Matten, der Dickenunterschied, der Spalt zwischen den Mineralwollestreifen, die Breite der Längskante, die Dichte, Kompressibilität, Feuchtigkeitsgehalt, die Haftfestigkeit der Mineralwollestreifen zum Deckmaterial sind in jeder Matte enthalten die Probe wird für jede Charge bestimmt.

An drei abnahmegeprüften Matten wird die Wärmeleitfähigkeit vierteljährlich und bei jeder Änderung der Rohstoffe und Produktionstechnologie bestimmt.

3.4. Eine aufgrund der Ergebnisse der Kontrolle der Abmessungen, der Dickenabweichung, des Abstands zwischen den Mineralwollstreifen, der Breite der Längskante und der Haftfestigkeit nicht angenommene Mattenpartie wird einer ständigen Kontrolle gemäß dem Indikator unterzogen, für den die Partie nicht angenommen wurde.

3.5. Bei Ablehnung einer Mattenpartie erfolgt eine Nachprüfung anhand der Ergebnisse der Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit. Nach Erhalt unbefriedigender Ergebnisse der Wiederholungsprüfung sollte die Lieferung von Matten an den Verbraucher eingestellt werden. Nach Beseitigung der Ursachen für die Freisetzung minderwertiger Matten wird jede Charge einer Kontrolle unterzogen.

Nach Erhalt zufriedenstellender Ergebnisse für drei aufeinanderfolgende Chargen ist es erlaubt, regelmäßige Kontrollen gemäß Abschnitt 3.3 durchzuführen.

Sek. 3. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

4. TESTMETHODEN

4.1, 4.2. (Gelöscht, Rev. Nr. 1).

4.3. Die Länge, Breite und Dicke der Matten werden gemäß GOST 17177 auf einer Matte gemessen, die mit Mineralwollstreifen nach oben verlegt ist. Die Dicke der Matte wird bei einer spezifischen Belastung von 500 Pa (0,005 kgf/cm2) gemessen. Die Größe der Lücken zwischen den Mineralwollestreifen wird nach jedem fünften Streifen des gemessenen Produkts bestimmt.

4.4. Der Dickenunterschied wird durch die Ergebnisse der Dickenmessung der Matten gemäß Abschnitt 4.3 bestimmt. Die Dickenvariation wird als Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Wert der Mattendicke berechnet.

4.5. Die Breite der Längskante wird an sechs Stellen mit einem Fehler von bis zu 1 mm gemessen und als arithmetisches Mittel der aufgenommenen Maße errechnet.

4.6. Die Dichte wird ohne Berücksichtigung des Beschichtungsmaterials nach GOST 17177 bestimmt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

4.7. Die Kompressibilität der Matte wird nach GOST 17177 bestimmt.

Aus jeder Matte, die in das Muster gemäß Abschnitt 3.1 aufgenommen wurde, werden zwei Muster zusammen mit dem Bezugsmaterial ausgeschnitten.

4.8. Die Wärmeleitfähigkeit der Matte wird nach GOST 7076 bestimmt.

Aus jeder nach Abschnitt 3.3 ausgewählten Matte wird ein Muster ohne Abdeckmaterial ausgeschnitten.

4.9. Der Feuchtigkeitsgehalt der Matte wird nach GOST 17177 bestimmt.

Die Prüfprobe besteht aus fünf Punktproben, die an vier Stellen diagonal in einem Abstand von mindestens 250 mm von den Ecken und in der Mitte jeder Matte entnommen werden, die gemäß Abschnitt 3.1 in die Probe gefallen ist.

4.10. Die Haftfestigkeit von Mineralwollestreifen auf dem Abdeckmaterial wird bestimmt, indem die Matte untersucht wird, nachdem sie zweimal aufgerollt und dann auf einer ebenen Fläche entfaltet wurde.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn nach dem zweiten Aufklappen und Wenden der Matte mit den Streifen nach unten kein einziger Streifen vollständig vom Abdeckmaterial getrennt wird.

4.7 - 4.10. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

5. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung von Matten erfolgen gemäß den Anforderungen von GOST 25880 und dieser Norm.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 2).

5.1a. Matten müssen aufgerollt werden. Rollengewicht - nicht mehr als 50 kg, Rollendurchmesser - nicht mehr als 400 mm.

Matten bis 1500 mm Länge können ungefaltet im Stapel geliefert werden. Der Fuß wird mit einem Papierstreifen umwickelt, das Ende der Papierbahn wird versiegelt. Fußmasse - nicht mehr als 50 kg, Fußhöhe - nicht mehr als 500 mm.

Transportpakete werden gemäß den Regeln für die Beförderung von Waren, Verpackungsgrößen und Verpackungsmitteln gebildet - gemäß GOST 24597.

(Zusätzlich eingeführt, Änderungsantrag Nr. 2).

5.2. Matten dürfen in offenen Fahrzeugen bis zu einer Entfernung von 200 km transportiert werden, wobei sie obligatorisch mit einer Plane oder einem anderen feuchtigkeitsbeständigen Material abgedeckt werden müssen.

Der Bahntransport der Matten erfolgt in Wagenladungen. Die Transportkennzeichnung erfolgt durch Anbringen des Handhabungszeichens „Von Feuchtigkeit fernhalten“ gemäß GOST 14192.

5.3. Die Höhe des Stapels während der Lagerung sollte 2 m nicht überschreiten.

5.4. Die Lagerzeit von Matten im Lager vor dem Versand an den Verbraucher muss mindestens einen Tag betragen.

5.2 - 5.4. (Geänderte Ausgabe, Rev. Nr. 1, 2).

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung der Matten mit den Anforderungen dieser Norm unter den in dieser Norm festgelegten Transport- und Lagerbedingungen.

Garantierte Haltbarkeit der Matten - 6 Monate ab Herstellungsdatum.

Sek. 6. (Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 1).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Montage und Sonderbauarbeiten der UdSSR

2. GENEHMIGT UND EINGEFÜHRT DURCH Erlass Nr. 195 des Staatskomitees für Bauangelegenheiten der UdSSR vom 09.10.78

3. Der Standard stimmt vollständig mit ST SEV 5850-86 überein

4. REFERENZREGELN UND TECHNISCHE DOKUMENTE

5. AUSGABE (Februar 2001) mit Änderungen Nr. 1, 2, genehmigt im Februar 1985, Juli 1988 (IUS 7-85, 9-88)