Stellenbeschreibung des Werkherstellers (Vorarbeiter). Stellenbeschreibung Werkshersteller (Vorarbeiter)

Die Stellenbeschreibung des Werkherstellers ist ein Beispiel und ein Muster.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.

1.1. Der Hersteller von Werken gemäß den Anweisungen wird auf Anordnung des Direktors des Unternehmens ernannt und entlassen.

1.2. Der Hauptzweck seiner Tätigkeit besteht darin, die Produktion von Straßenbauarbeiten auf dem Gelände zu organisieren.

1.3. Vor Beginn seiner Tätigkeit muss sich der Werkhersteller einer Schulung und Wissensprüfung in Bezug auf Arbeitsschutz, sicheren Betrieb von Hebemaschinen und -mechanismen und andere behördliche und technische Fragen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit unterziehen.

1.4. Der Auftragnehmer ist dem leitenden Ingenieur des Unternehmens direkt unterstellt.

1.5. Ihm unterstellt sind die Vorarbeiter und alle Arbeiter, die Arbeiten auf seiner Baustelle ausführen.

2. ZIELE UND VERANTWORTUNG.

2.1. Überwacht die Arbeiten auf der Website.

2.2. Beteiligt sich an der Entwicklung von Produktionsmodi und Zeitplänen.

2.3. Gewährleistet die termin- und projektgerechte Erfüllung der Produktionsaufträge im vorgegebenen Zeitrahmen für die Herstellung von Straßenbauarbeiten, die termingerechte Inbetriebnahme der Anlage.

2.4. Gewährleistet die Einhaltung des technologischen Ablaufs bei der Durchführung von Straßenbauarbeiten.

2.5. Überprüft die Qualität der Produkte (Eingangskontrolle), trifft Maßnahmen zur Vermeidung von Ausschuss.

2.6. Organisiert die Herstellung von Straßenbauarbeiten in Übereinstimmung mit Entwurfs- und technischen Unterlagen, Bauvorschriften und -vorschriften, Spezifikationen und anderen behördlichen Dokumenten.

2.7. Erstellt und kommuniziert rechtzeitig Produktionsaufgaben an Teams und einzelne Arbeiter in Übereinstimmung mit genehmigten Produktionsplänen und Zeitplänen.

2.8. Stellt fortgeschrittene Methoden und Techniken der Arbeit vor, die Berufe kombinieren.

2.9. Erstellt Anwendungen für Baumaschinen, Fahrzeuge, Mechanisierungsmittel, Materialien, Teile, Werkzeuge, Inventar und sorgt für deren effektiven Einsatz.

2.10. Stellt sicher, dass die Arbeiter die Produktionsstandards, die rhythmische Arbeit der Baustelle, den effektiven Einsatz von Geräten, Geräten und Werkzeugen erfüllen.

2.11. Führt ein Arbeitsproduktionsprotokoll, eine Dokumentation über die Abrechnung der Arbeitsproduktion und der Arbeitszeit, eine exekutive technische Dokumentation.

2.12. Genehmigt Arbeitsaufträge und andere Unterlagen für die Entlohnung von Arbeitern.

2.13. Nimmt an der Präsentation der Auswahlkommission von Objekten, Bühnen und bestimmten Arten von Arbeiten teil, deren Bau abgeschlossen ist.

2.14. Bereitet die Arbeitsfront für Subunternehmer vor, beteiligt sich an der Abnahme abgeschlossener Arbeiten von ihnen.

2.15. Erstellt Genehmigungen für das Recht zur Durchführung von Straßenbauarbeiten in Sicherheitszonen.

2.16. Erstellt Akte für versteckte Arbeit, Akte für geleistete Arbeit und übergibt sie an den Kunden.

2.17. Organisiert Lagermöglichkeiten vor Ort und den Schutz der materiellen Werte.

2.18. Legt Produktionsaufgaben für Meister fest und kontrolliert deren Ausführung.

2.19. Nimmt an der Arbeit der Kommission für die Zertifizierung von Arbeitsstätten teil.

2.20. Unterbreitet Vorschläge zur Zuordnung von Kategorien zu Arbeitnehmern, beteiligt sich an der Tarifierung der Arbeit und der Zuordnung von Qualifikationskategorien zu den Arbeitnehmern des Standorts.

2.21. Unterbreitet einen Vorschlag zur Belohnung von Arbeitern, die sich ausgezeichnet haben, oder um sie wegen Verstößen gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen.

2.22. Gewährleistet den effizienten Einsatz von technologischen Geräten, Baumaschinen, Kraftwerken, Fahrzeugen und Schutzausrüstungen für die Arbeiter.

2.23. Schafft sichere Arbeitsbedingungen an jedem Arbeitsplatz.

2.24. Führt primäre, wiederholte, außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen durch, über die er in ein spezielles Register für Arbeitsschutzunterweisungen eingetragen wird.

2.25. Überwacht die Einhaltung der Normen des Traggewichts, der Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Produktion und der Arbeitsdisziplin, des technischen Betriebs von Geräten und Werkzeugen sowie der internen Arbeitsvorschriften durch die Mitarbeiter.

2.26. Beteiligt sich an der Betrachtung von Unfallursachen, entwickelt Maßnahmen zu deren Beseitigung und Verhütung.

2.27. Organisiert die Planung, Abrechnung, Erstellung und rechtzeitige Einreichung von Berichten über die Produktionsaktivitäten des Standorts.

2.28. Bietet die korrekte und termingerechte Ausführung der Bestandsdokumentation für Anlagen, Primärdokumente zur Erfassung von Arbeitszeit, Produktion, Löhnen, Ausfallzeiten.

2.29. Fördert die Verbreitung fortgeschrittener Erfahrungen, die Entwicklung kreativer Initiative, die Umsetzung persönlicher Produktionspläne, die Einführung von Rationalisierungsvorschlägen und Erfindungen.

2.30. Fördert im Team die Schaffung einer Umgebung der gegenseitigen Unterstützung und Genauigkeit, die Entwicklung des Verantwortungsbewusstseins der Arbeiter für die Ausführung der Produktionsaufgaben.

2.31. Führt Bildungsarbeit im Team durch.

3. RECHTE.

Der Auftragnehmer hat das Recht:

3.1. Von der Arbeit suspendieren Arbeitnehmer, die keine Ausbildung zum Arbeitsschutz, einer vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchung erhalten haben, betrunken oder betrunken sind und keine Arbeitsproduktionstechnologie ausführen.

3.2. Beantragen Sie Anreize oder Strafen für Baustellenarbeiter.

3.3. Nehmen Sie an Produktionsbesprechungen teil, die die Produktion der Arbeit an ihrem Standort berücksichtigen.

3.4. Stellen Sie die Produktion von Arbeiten ein, wenn sie die Sicherheitsmaßnahmen nicht einhalten.

4. HAFTUNG.

4.1. Bei Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der Ukraine und die im Unternehmen geltenden behördlichen Dokumente trägt der Hersteller der Arbeit je nach seinem Verschulden disziplinarische, administrative, materielle und strafrechtliche Verantwortung.

4.2. Nicht rechtzeitige und mangelhafte Erfüllung der ihm durch diese Weisung übertragenen Amtspflichten.

4.3. Ungenauigkeit und nicht rechtzeitige Zustellung von Berichten, falsche Pflege der Primärdokumentation für das Objekt.

5. WISSEN SOLLTEN.

5.1. Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, methodische, normative und sonstige Anleitungen zu Produktions- und Wirtschaftstätigkeiten, Anforderungen an die Herstellung von Straßenbauarbeiten, Organisation und Produktionstechnik.

5.2. Entwerfen und schätzen Sie die Dokumentation für Objekte, die gebaut werden.

5.3. Straßenbaunormen und -regeln.

5.4. Produktionsraten und Preise.

5.5. Technische Bedingungen für die Herstellung und Abnahme von Straßenbauarbeiten.

5.6. Formen und Systeme der Entlohnung der Arbeitnehmer. Anwendbare Vergütungsbestimmungen.

5.7. Die Reihenfolge der Beziehungen zu Kunden und Subunternehmern.

5.8. Das Verfahren zum Abschluss von Verträgen.

5.9. Geräte, Maschinen und Mechanismen der Website und die Regeln für ihren technischen Betrieb.

5.10. Tarife und Preise für die Arbeit, das Verfahren für ihre Überarbeitung.

5.11. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Arbeitsorganisation und Baumanagement.

5.12. Fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Organisation des Straßenbaus.

5.13. Interne arbeitsrechtliche Vorschriften.

5.14. Grundlagen des Arbeitsrechts.

5.15. Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der industriellen Hygiene, des Brandschutzes und des Umweltschutzes.

6. QUALIFIKATIONSVORAUSSETZUNGEN.

Abgeschlossene oder grundlegende Hochschulbildung in der entsprechenden Studienrichtung (Fachrichtung, Bachelor). Postgraduale Ausbildung in Management. Berufserfahrung als Vorarbeiter - mindestens 2 Jahre.

Entwickelt in Übereinstimmung mit dem Verzeichnis der Qualifikationsmerkmale von Arbeitnehmerberufen (DK 003-95).

ENTWICKELT:

Chefingenieur _____________________

EINVERSTANDEN:

Autorisiertes Arbeiterkollektiv _____________________

Personalinspektor _____________________

Ich habe die Stellenbeschreibung gelesen und ein Exemplar in meinen Händen erhalten ______________________

"____" __________ 20 Jahre

Die Stellenbeschreibung des Werkherstellers ist genehmigt und vereinbart.

Er unterschrieb die Stellenbeschreibung des Herstellers.

Auf jeder Baustelle muss es einen Leiter geben. Er ist mit der Durchführung der Inbetriebnahme der Anlagen beauftragt, legt die Fristen fest, organisiert den Produktionsprozess und führt Aufzeichnungen über die ausgeführten Arbeiten. Eine solche Person ist ein sehr verantwortungsvoller Posten. Für diese Spezialität werden Stellenbeschreibungen eines Bauleiters erstellt. Sie geben normalerweise die Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten dieser Person an.

Stellenbeschreibung des Vorarbeiters

Auf die Stelle eines Vorarbeiters wird in der Regel eine Person mit einer höheren Berufsausbildung berufen. Dies kann eine Person sein, die ein technisches oder bautechnisches Institut absolviert hat. Darüber hinaus muss seine Berufserfahrung als Bauingenieur mindestens drei Jahre betragen.

Allgemeine Bestimmungen

Der Beruf des Vorarbeiters oder Arbeitsleiters ist als Führungskraft einzustufen. Für diese Position wird eine Person mit einer höheren technischen oder bautechnischen Ausbildung akzeptiert. Es ist zu beachten, dass es möglich ist, einen Werkshersteller in die Firma zu bringen oder ihn nur auf Anweisung des Direktors der Organisation zu entlassen. Die Stellenbeschreibung des Bauleiters lautet:

  1. Der Vorarbeiter muss wissen, wie man Verwaltungsdokumente erstellt, Vorschriften für höhere Organisationen erstellen können, die sich direkt auf die Produktionstätigkeiten der Baustelle beziehen.
  2. Er ist verpflichtet zu verstehen, wie man die Konstruktion eines Objekts, technologische Prozesse im Allgemeinen, organisiert. Er muss eine Vorstellung von den Designschätzungen haben, die dafür durchgeführt werden.

Darüber hinaus muss ein Produktionsmitarbeiter wissen:

  • Bauvorschriften und Vorschriften.
  • Anordnung der Phasen der Abnahme der Inbetriebnahme, Inbetriebnahme, Montagearbeiten.
  • Methodik, sowie die Bildung der wirtschaftlichen Aktivitäten in der Einrichtung.
  • Tarife und Preise für die ausgeführten Arbeiten, Lohnverhältnisse.
  • Das Verfahren für die Durchführung von Geschäfts- und Finanzaktivitäten mit Vertrags- und Unterauftragnehmern.

Eine solche Person ist verpflichtet, die gesamte Situation zu analysieren, die Erfolge der Untergebenen zu notieren und die von der Organisation in der Baubranche gewonnenen Erkenntnisse zu systematisieren. Er überwacht die Produktionsarbeit, passt die Regeln des Arbeitsplans an. Das Berufsbild eines Baubetriebsleiters setzt Kenntnisse über Arbeitsschutznormen, Sicherheitsmaßnahmen und Brandschutzvorschriften voraus. Der Hersteller des Werks muss sich bei seiner Tätigkeit von der Gesetzgebung und der Satzung der Organisation leiten lassen. Darüber hinaus beobachtet er Bestellungen, vom Direktor des Unternehmens unterzeichnete Bestellungen und die Stellenbeschreibung.

Wem ist es untergeordnet?

Ein solcher Spezialist als Arbeitsmanager ist dem Direktor der Organisation unterstellt. Das bedeutet, dass er alle Änderungen, Ergänzungen in der Arbeit mit dem Leiter abstimmt.

Wer kann den Vorarbeiter ersetzen?

Während der Abwesenheit des Meisters aufgrund von Urlaub, Dienstreise oder Krankheit sind seine Aufgaben von einer vom Direktor der Gesellschaft beauftragten Person wahrzunehmen. Alles wird in der vorgeschriebenen Weise durchgeführt. Demzufolge hat der Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten.

Aufgaben eines Vorarbeiters

Der Auftragnehmer führt Produktionstätigkeiten auf der Baustelle aus. Er beschäftigt sich mit der Steuerung und Umsetzung von Aufgaben bei der Inbetriebnahme des Objekts. Verfolgt die Fristen, die gemäß dem Plan festgelegt wurden. Liefert Qualitätsindikatoren für ein Bauprojekt. Führt die Organisation der Produktion durch. Er überwacht die Einhaltung des Konstruktionsprogramms des Baus sowie die Installationsaktivitäten, die technischen Bedingungen und die Registrierung der behördlichen Papiere.

Die Stellenbeschreibung des Meisters geht davon aus, dass zu seinen Aufgaben die Überwachung des technischen Produktionsablaufs im Werk gehört. Eine solche Person ist an der Umsetzung von Mechanisierungsmaßnahmen und deren Einhaltung des festgelegten Niveaus beteiligt. Es verbessert den organisatorischen Ablauf, senkt die Baukosten und es ist wichtig, die materiellen Werte wirtschaftlich ausgeben zu können. Eine Fachkraft dieses Profils ist verpflichtet, an der Verbesserung der Arbeitstechniken und -methoden zu arbeiten. Um einem Bauobjekt zeitnah eine technische Dokumentation zur Verfügung stellen zu können. Liefern Sie Informationen an das Management, bringen Sie sie zur Diskussion mit Untergebenen.

Zum Berufsbild des Meisters gehören auch die Zuständigkeiten für die Erstellung von Anträgen für Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen. Darüber hinaus muss er in der Lage sein, Wissen mit maximaler Effizienz in der Praxis anzuwenden. Es ist wichtig, die Verfügbarkeit der rechtzeitig durchgeführten Arbeiten zu berücksichtigen und das erforderliche Paket an technischer Dokumentation zu erstellen. Führen Sie die Lieferung des Baugegenstandes fristgerecht nach Abschluss des Projekts oder eines separaten Teils der Etappe durch.

Der Meister entscheidet mit der Registrierung der Zulassung zum Produktionsprozess. Organisiert den geplanten Plan für die Bauarbeiten und überwacht diese. Er weist seine Untergebenen vor Ort an. Zu den Aufgaben des Vorarbeiters gehören deren Anwendung und Verwendung bei der Arbeit. Dies können Schutzeinrichtungen, Baumaschinen, Fahrzeuge sein. Diese Fachkraft muss die Normen für die Gewichtsverlagerung, die Sicherheit der Arbeitsplätze, die Ordnung und die Sauberkeit der zu errichtenden Anlage überwachen. Eine solche Person ist damit beschäftigt, den Schutz materieller Werte zu organisieren. Er überwacht, ob die Arbeiter die Produktion sowie Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Mit einem Wort, jedes Detail sollte von einem Elektromeister überwacht werden. Die Stellenbeschreibung verpflichtet ihn, die Produktionsanlagen und deren gut organisierte Arbeit zu überwachen. In seiner Verantwortung liegt die Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema Brandgefahr, Sicherheit, Arbeitsschutzstandards.

Rechte des Arbeitsproduzenten

Die Stellenbeschreibung des Vorarbeiters enthält bestimmte Rechte, die dieser Spezialist hat. Dazu gehört die Erlaubnis, Änderungen am Herstellungsprozess vorzunehmen. Um seine Verbesserung zu erreichen, um einen angesehenen Spezialisten zu fördern. Darüber hinaus zur Disziplinar- sowie zur materiellen Haftung von Mitarbeitern, die bei Disziplinarverstößen festgestellt werden. Die Fachkraft hat das Recht, bei den für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Baueinheiten Auskünfte zu verlangen, die in der Stellenbeschreibung des Vorarbeiters vorgesehen sind (RB unterscheidet sich in sonstigen Anforderungen an Arbeitnehmer nicht). Fordern Sie rechtzeitig Designlösungen von Managern an, organisieren Sie Prozesse, die direkt mit seiner Arbeit verbunden sind. Diese Fachkraft hat das Recht, bei der Erfüllung der organisatorischen und dokumentarischen Aufgaben Unterstützung vom Direktor zu verlangen.

Verantwortung des Werkunternehmers

Das Berufsbild eines Baustellenmeisters übernimmt die Verantwortung. Dieser Spezialist muss konsequent, kompetent, gebildet, prägnant und streng sein. Die Nichteinhaltung der in der Stellenbeschreibung vorgesehenen und gesetzlich festgelegten Pflichten führt zu einer Wiedereinziehung oder Entlassung. Dieser Spezialist haftet für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Verstöße sowie für Sachschäden an der Organisation, Ausfall von Produktionsanlagen, Betriebsmitteln. Sie werden durch das Verwaltungs-, Zivil- und Strafgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt.

Beurteilung der Arbeit

Die Stellenbeschreibung des Vorarbeiters setzt eine Beurteilung seiner Arbeit durch den Leiter der Organisation voraus. Darüber hinaus wird die Tätigkeit eines Spezialisten in Abhängigkeit von seiner Kenntnis der Normen, Regeln, Sicherheitsmaßnahmen, seiner Durchführung des Produktionsprozesses innerhalb der durch die Projektdokumente festgelegten Fristen analysiert. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist ein Indikator für die gute Arbeit des Spezialisten.


Typische Probe

GENEHMIGT

___________________________________ (Nachname, Initialen)
(Name der Firma, ________________________
Unternehmen usw. sein (Direktor oder andere
Organisations- und Rechtsform) ein Beamter,
autorisiert
den Beamten genehmigen
Anweisung)
"" ____________ 20__
m.

Jobbeschreibung
Vorarbeiter
______________________________________________
(Name der Organisation, des Unternehmens usw.)

"" ____________ 20__ N__________

Diese Stellenbeschreibung wurde entwickelt und freigegeben für
aufgrund eines Arbeitsvertrages mit __________________________________________
(Name der Position der Person, für die
_______________________________________________________ und in Übereinstimmung mit
die vorliegende Stellenbeschreibung wurde erstellt)
Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation und anderer regulatorischer
Gesetze zur Regelung der Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Vorarbeiter gehört zur Kategorie der Manager.
1.2. Eine Person mit einem höheren

in Ingenieur- und technischen Positionen für mindestens 3 Jahre oder Sekundarbereich
berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung im Bauwesen
in Ingenieur- und technischen Positionen für mindestens 5 Jahre.
1.3. Der Vorarbeiter wird in die Position berufen und auf Anordnung entlassen
Geschäftsführer des Unternehmens auf Empfehlung von ________________________________
und berichtet direkt an ___________________________________________.
1.4. Der Vorarbeiter sollte wissen:
- organisatorische und administrative Dokumente und regulatorische Materialien
Höhere und andere produktions- und wirtschaftsbezogene Gremien
Aktivitäten der Site (Objekt);
- Technologie und Organisation der Bauproduktion;
- Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen für im Bau befindliche Anlagen;
- Bauvorschriften und -vorschriften, technische Spezifikationen für die Produktion
und Abnahme von Bau-, Installations- und Inbetriebnahmearbeiten;
- Formen und Methoden der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten auf
Standort (Objekt);
- Normen und Preise für die geleistete Arbeit;
- Gesetzgebungs- und Regulierungsgesetze über Löhne;
- die Ordnung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen des Auftragnehmers
Organisationen mit Kunden und Subunternehmern;
- ein System von Produktions- und technologischer Ausrüstung und
Entsendung einer Bauorganisation;
- wissenschaftliche und technische Leistungen und Erfahrung in der Bauorganisation
Produktion;
- Grundlagen der Ökonomie, Organisation der Arbeitsproduktion und des Managements;
- Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation;
- interne Arbeitsvorschriften;
- Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, des Schutzes
Umwelt- und Brandschutz;
- _________________________________________________________________.
1.5. Der Vorarbeiter orientiert sich bei seiner Tätigkeit an der Satzung
Unternehmen, Befehle und Befehle seines Leiters und dies
Jobbeschreibung.
1.6. Bei Abwesenheit des Vorarbeiters (Krankheit, Urlaub, Dienstreise und
usw.) werden seine Aufgaben von einer nach dem festgelegten Verfahren ernannten Person wahrgenommen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Vorarbeiter:
2.1. Verwaltet die Produktion und wirtschaftliche
Aktivitäten der Website.
2.2. Stellt die Ausführung von Produktionsaufträgen für Input sicher
Anlagen termingerecht und fertig in Betrieb
Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten für alle Mengen- und
Qualitätsindikatoren in Übereinstimmung mit Arbeitsproduktionsprojekten.
2.3. Organisiert die Herstellung von Bau- und Montagearbeiten in
gemäß Projektdokumentation, Bauordnung und
Regeln, Spezifikationen und andere behördliche Dokumente.
2.4. Sorgt für die Einhaltung des technologischen Ablaufs
Herstellung von Bau- und Montagearbeiten auf der Baustelle.
2.5. führt Maßnahmen durch, um den Grad der Mechanisierung der Arbeit zu erhöhen,
Einführung neuer Technologien, Verbesserung der Arbeitsorganisation, Reduzierung von
die Kosten für Bau, Installation und Inbetriebnahme, wirtschaftlich
Materialaufwand auf.
2.6. Führt Arbeiten zur Verbreitung fortgeschrittener Techniken und Methoden durch
Arbeit.
2.7. Bietet den Erhalt der technischen Dokumentation für
Bau von Anlagen.
2.8. Erstellt Anwendungen für Baumaschinen, Fahrzeuge, Mittel
Mechanisierung, Materialien, Strukturen, Teile, Werkzeuge, Inventar und
gewährleistet deren effiziente Nutzung.
2.9. Führt Aufzeichnungen über die ausgeführten Arbeiten, erstellt technische
Dokumentation.
2.10. Beteiligt sich an der Lieferung der fertigen Konstruktion durch Kunden
Anlagen, einzelne Etappen und Arbeitskomplexe an beauftragten
Objekte.
2.11. Bereitet die Arbeitsfront für Subunternehmer vor
(Fach-)Organisationen und beteiligt sich an der Abnahme von abgeschlossenen
funktioniert.
2.12. Erteilt Zulassungen für das Recht auf Arbeit im Sicherheitsdienst
Zonen.
2.13. Setzt den Vorarbeitern Produktionsaufträge nach Volumen
Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten, kontrolliert diese
Leistung.
2.14. Instruiert Arbeiter direkt am Arbeitsplatz über
sichere Arbeitsmethoden.
2.15. Bietet die Nutzung von technologischen Geräten (Gerüste,
Gerüste, Schutzvorrichtungen, Befestigungen für die Grubenwände und
Gräben, Streben, Leitern und andere Geräte), Baumaschinen,
Kraftwerke, Fahrzeuge und Schutzausrüstung
Arbeiten.
2.16. Überwacht die Einhaltung der Normen für Traggewicht, Sauberkeit und
Ordnung an Arbeitsplätzen, in Gängen und auf Zufahrten, richtig
Instandhaltung und Betrieb von Kranbahnen, Bereitstellung von Arbeitsplätzen
Sicherheitszeichen.
2.17. Organisiert Lagerung und Sicherheit vor Ort
materielle Werte.
2.18. Überwacht den Zustand der Sicherheitsmaßnahmen und ergreift Maßnahmen, um
Beseitigung festgestellter Mängel, Verstöße gegen Produktionsvorschriften
Hygiene, Beachtung der Arbeitsanweisungen zum Arbeitsschutz.
2.19. Stellt sicher, dass die Mitarbeiter die Produktions- und
Arbeitsdisziplin, macht Vorschläge zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
Strafen für Verstöße.
2.20. Bietet Unterstützung für Innovatoren.
2.21. Organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Qualifikation der Arbeitnehmer und führt
pädagogische Arbeit im Team.
2.22. _____________________________________________________________.

3. Rechte

Der Vorarbeiter hat das Recht:
3.1. An die Geschäftsführung des Unternehmens übermitteln
Vorschläge zu Produktions- und Wirtschaftsfragen.
3.2. Erhalten Sie von Managern und Spezialisten der strukturellen
Abteilungen des Unternehmens Informationen, die für die Umsetzung ihrer
Aktivitäten.
3.2. Unterschreiben und bestätigen Sie Dokumente innerhalb ihrer
Kompetenz.
3.3. Fordern Sie die Geschäftsführung des Unternehmens auf, Hilfestellung zu leisten
Wahrnehmung ihrer dienstlichen Pflichten und Rechte.

4. Verantwortung

Der Meister ist zuständig für:
4.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung ihres Beamten
Aufgaben dieser Stellenbeschreibung, in
die durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.
4.2. Bei Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihres
Aktivitäten - innerhalb der Grenzen, die durch die verwaltungs-, strafrechtlichen und
das Zivilrecht der Russischen Föderation.
4.3. Zur Verursachung von Sachschäden - innerhalb der festgelegten Grenzen
die aktuelle Gesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Stellenbeschreibung wird nach ________________ entwickelt
(Name,
_____________________________.
Dokumentennummer und Datum)

Leiter der Struktureinheit (Initialen, Nachname)
_________________________
(Unterschrift)
"" _____________ 20__

EINVERSTANDEN:
Leiter der Rechtsabteilung
(Initialen, Nachname)
_____________________________
(Unterschrift)
"" ________________ 20_________________

Ich habe die Anleitung gelesen: (Initialen, Nachname)
_________________________
(Unterschrift)
"" _____________ 20__

ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

_______________________________

_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

"______" _______________ 20___

JOBBESCHREIBUNG

Arbeitsleiter (Vorarbeiter)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Arbeitspflichten, Rechte und Pflichten des Werkproduzenten (Vorarbeiter) [Name der Organisation im Genitiv] (nachfolgend Firma genannt).

1.2. Der Hersteller der Arbeit (Vorarbeiter) gehört zur Kategorie der Manager, wird nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.

1.3. Der Werkshersteller (Vorarbeiter) berichtet direkt an die [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens.

1.4. Der Auftragnehmer (Vorarbeiter) muss wissen:

  • organisatorische und administrative Dokumente und regulatorische Materialien von höheren und anderen Stellen in Bezug auf die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Standorts (Objekt);
  • Organisation und Technologie der Bauproduktion;
  • Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation für im Bau befindliche Anlagen;
  • Baunormen und -regeln, technische Bedingungen für die Herstellung und Abnahme von Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten;
  • Produktionsformen und -methoden sowie wirtschaftliche Tätigkeiten am Standort (Anlage);
  • Normen und Preise für die geleistete Arbeit;
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte über die Vergütung;
  • das Verfahren für wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen des Auftragnehmers zu Kunden und Subunternehmern;
  • ein Produktions- und technologisches Komplettierungs- und Versandsystem einer Bauorganisation;
  • wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen in der Organisation der Bauproduktion;
  • Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Arbeitsgesetzgebung;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

1.5. Eine Person, die hat:

  • höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung im Bauwesen in Ingenieur- und technischen Positionen von mindestens 3 Jahren;
  • Sekundarstufe (technische) Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bauwesen in Ingenieur- und technischen Berufen.

1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Werkproduzenten (Vorarbeiters) werden seine Aufgaben auf [Name der Position des Stellvertreters] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Hersteller des Werks (Vorarbeiter) ist verpflichtet, folgende Arbeitsaufgaben wahrzunehmen:

2.1. Verwaltet die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Standorts.

2.2. Gewährleistet die rechtzeitige Erfüllung von Produktionsaufträgen für die Inbetriebnahme von Anlagen und die Durchführung von Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten für alle quantitativen und qualitativen Indikatoren in Übereinstimmung mit Arbeitsproduktionsprojekten.

2.3. Organisiert die Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten in Übereinstimmung mit Projektdokumentation, Bauvorschriften und -vorschriften, Spezifikationen und anderen behördlichen Dokumenten.

2.4. Stellt die Einhaltung des technologischen Ablaufs der Bau- und Montagearbeiten am Standort sicher.

2.5. Führt Maßnahmen durch, um den Mechanisierungsgrad der Arbeit zu erhöhen, neue Technologien einzuführen, die Arbeitsorganisation zu verbessern, die Kosten für Bau, Installation und Inbetriebnahme zu senken, sparsamen Materialeinsatz.

2.6. Führt Arbeiten zur Verbreitung fortgeschrittener Techniken und Arbeitsmethoden durch.

2.7. Bietet den Erhalt der technischen Dokumentation für den Bau von Anlagen.

2.8. Erstellt Anwendungen für Baumaschinen, Fahrzeuge, Mechanisierungsmittel, Materialien, Konstruktionen, Teile, Werkzeuge, Inventar und sorgt für deren effektive Nutzung.

2.9. Führt Aufzeichnungen über die durchgeführten Arbeiten, erstellt technische Dokumentationen.

2.10. Beteiligt sich an der Auslieferung abgeschlossener Bauvorhaben an Kunden, einzelner Etappen und Arbeitskomplexe der in Betrieb genommenen Anlagen.

2.11. Bereitet den Arbeitsumfang für Unterauftragnehmer (Fach-)Organisationen vor und beteiligt sich an der Abnahme der von ihnen ausgeführten Arbeiten.

2.12. Erstellt Genehmigungen für das Recht, in Sicherheitszonen zu arbeiten.

2.13. Stellt Fertigungsaufgaben für Meister im Hinblick auf den Bau-, Montage- und Inbetriebnahmeaufwand fest und kontrolliert deren Ausführung.

2.14. Instruiert Arbeiter direkt am Arbeitsplatz über sichere Arbeitspraktiken.

2.15. Bietet die Nutzung von technologischen Geräten (Gerüste, Gerüste, Schutzvorrichtungen, Befestigungen für die Wände von Ausgrabungen und Gräben, Streben, Leitern und andere Geräte), Baumaschinen, Kraftwerke, Fahrzeuge und Schutzausrüstung für Arbeiter.

2.16. Überwacht die Einhaltung von Traggewichtsnormen, Sauberkeit und Ordnung an Arbeitsplätzen, in Gängen und Zufahrtsstraßen, die korrekte Wartung und Bedienung von Kranbahnen und sichert Arbeitsplätze mit Sicherheitsschildern.

2.17. Organisiert Lagermöglichkeiten vor Ort und den Schutz der materiellen Werte.

2.18. Überwacht den Zustand der Sicherheitsmaßnahmen und ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel, Verstöße gegen die Regeln der Betriebshygiene, Einhaltung der Arbeitsanweisungen zum Arbeitsschutz.

2.19. Stellt die Einhaltung der Arbeits- und Arbeitsdisziplin durch die Mitarbeiter sicher, macht Vorschläge zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Zuwiderhandelnde.

2.20. Bietet Unterstützung für Innovatoren.

2.21. Organisiert Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Arbeitnehmer und führt Bildungsarbeit im Team durch.

Falls erforderlich, kann der Auftragnehmer (Vorarbeiter) auf Beschluss des Unternehmensleiters in der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Weise in die Erfüllung seiner Arbeitspflichten Überstunden einbeziehen.

3. Rechte

Der Auftragnehmer (Vorarbeiter) hat das Recht:

3.1. Um untergeordnete Mitarbeiter und Dienstzuweisungen zu erteilen, Zuweisungen zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Kontrollieren Sie die Arbeit, die Umsetzung geplanter Aufgaben, die termingerechte Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben der ihm unterstellten Dienste.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Arbeitsleiters (Vorarbeiter), der nachgeordneten Dienste und der Abteilungen.

3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Unterabteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Fragen der Produktionstätigkeiten zu lösen, die in die Zuständigkeit des Arbeitsleiters (Vorarbeiter) fallen.

3.5. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen zu Fragen im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Der Werkshersteller (Vorarbeiter) trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene - und strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Unterlassung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen und der ihm übertragenen Aufgaben.

4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.

4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.1.7. Die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangenen Straftaten unterliegen den Grenzen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.1.8. Verursachen von Sachschäden und / oder Verlusten des Unternehmens oder Dritter im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen bei der Wahrnehmung von Amtspflichten.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Arbeitsleiters (Vorarbeiter) erfolgt:

4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Die Attestierungskommission des Unternehmens - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Ergebnissen der Arbeit für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Werkunternehmers (Vorarbeiter) ist die Qualität, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des Arbeitsproduzenten (Vorarbeiter) wird gemäß den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.

6. Unterschriftsbefugnis

6.1. Dem Werkhersteller (Vorarbeiter) wird zur Sicherstellung seiner Tätigkeit das Recht eingeräumt, organisatorische und administrative Unterlagen zu Angelegenheiten zu unterzeichnen, die zu seinen Funktionspflichten gehören.

Mit der Anleitung vertraut ___________ / ____________ / "__" _______ 20__

Ich bin damit einverstanden

Supervisor

_____________________

"__" ___________ 20 __.

Stellenbeschreibung des Vorarbeiters

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Werkerstellers (Vorarbeiter).

1.2. Der Hersteller der Arbeit (Vorarbeiter) wird nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters der Organisation ernannt und entlassen.

1.3. Der Werkshersteller (Vorarbeiter) berichtet direkt an _______________.

1.4. Der Auftragnehmer (Vorarbeiter) muss wissen:

- Organisations- und Verwaltungsdokumente und regulatorisches Material von höheren und anderen Organen bezüglich der Produktion und der wirtschaftlichen Aktivitäten des Standorts (Objekt);

- Organisation und Technologie der Bauproduktion;

- Entwurfsschätzungen für im Bau befindliche Einrichtungen;

- Bauvorschriften und -vorschriften, technische Bedingungen für die Ausführung und Abnahme von Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten;

- Produktionsformen und -verfahren und wirtschaftliche Tätigkeiten am Standort (Gegenstand);

- Normen und Preise für die geleistete Arbeit;

- Gesetzgebungs- und Regulierungsgesetze über Löhne;

- das Verfahren für wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen des Auftragnehmers zu Kunden und Subunternehmern;

- ein Produktions- und technologisches Komplettierungs- und Versandsystem einer Bauorganisation;

- wissenschaftliche und technische Errungenschaften und Erfahrungen in der Organisation der Bauproduktion;

- Grundlagen der Ökonomie, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;

- Arbeitsrecht;

- Interne Arbeitsvorschriften;

- Regeln und Normen des Arbeitsschutzes.

1.5. Qualifikationsvoraussetzungen: Höhere berufliche (technische) Ausbildung und Berufserfahrung im Bauwesen in ingenieurtechnischen und technischen Positionen von mindestens 3 Jahren oder berufsbildende (technische) Ausbildung und Berufserfahrung im Bauwesen in Ingenieur- und technischen Positionen von mindestens 5 Jahren.

  1. FUNKTIONELLE VERANTWORTUNG

Arbeitsaufsicht (Vorarbeiter):

2.1. Verwaltet die Produktion und die wirtschaftlichen Aktivitäten des Standorts.

2.2. Gewährleistet die rechtzeitige Erfüllung von Produktionsaufträgen für die Inbetriebnahme von Anlagen und die Durchführung von Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten für alle quantitativen und qualitativen Indikatoren in Übereinstimmung mit Arbeitsproduktionsprojekten.

Organisiert die Herstellung von Bau- und Installationsarbeiten in Übereinstimmung mit Projektdokumentation, Bauvorschriften und -vorschriften, Spezifikationen und anderen behördlichen Dokumenten.

2.3. Stellt die Einhaltung des technologischen Ablaufs der Bau- und Montagearbeiten am Standort sicher.

2.4. Führt Maßnahmen durch, um den Mechanisierungsgrad der Arbeit zu erhöhen, neue Technologien einzuführen, die Arbeitsorganisation zu verbessern, die Kosten für Bau, Installation und Inbetriebnahme zu senken, sparsamen Materialeinsatz.

2.5. Führt Arbeiten zur Verbreitung fortgeschrittener Techniken und Arbeitsmethoden durch.

2.6. Bietet den Erhalt von technischen Unterlagen für den Bau von Anlagen.

2.7. Erstellt Anwendungen für Baumaschinen, Fahrzeuge, Mechanisierungsmittel, Materialien, Konstruktionen, Teile, Werkzeuge, Inventar und sorgt für deren effektive Nutzung.

2.8. Führt Aufzeichnungen über die durchgeführten Arbeiten, erstellt technische Dokumentationen.

2.9. Beteiligt sich an der Auslieferung abgeschlossener Bauvorhaben an Kunden, einzelner Etappen und Arbeitskomplexe der in Betrieb genommenen Anlagen.

2.10. Bereitet den Arbeitsumfang für Unterauftragnehmer (Fach-)Organisationen vor und beteiligt sich an der Abnahme der von ihnen ausgeführten Arbeiten.

2.11. Erstellt Genehmigungen für das Recht, in Sicherheitszonen zu arbeiten.

2.12. Stellt Fertigungsaufgaben für Meister im Hinblick auf den Bau-, Montage- und Inbetriebnahmeaufwand fest und kontrolliert deren Ausführung.

2.13. Instruiert Arbeiter direkt am Arbeitsplatz über sichere Arbeitspraktiken.

2.14. Bietet die Nutzung von technologischen Geräten (Gerüste, Gerüste, Schutzvorrichtungen, Befestigungen für die Wände von Ausgrabungen und Gräben, Streben, Leitern und andere Geräte), Baumaschinen, Kraftwerke, Fahrzeuge und Schutzausrüstung für Arbeiter.

2.15. Überwacht die Einhaltung von Traggewichtsnormen, Sauberkeit und Ordnung an Arbeitsplätzen, in Gängen und Zufahrtsstraßen, die korrekte Wartung und Bedienung von Kranbahnen und sichert Arbeitsplätze mit Sicherheitsschildern.

2.16. Organisiert Lagermöglichkeiten vor Ort und den Schutz der materiellen Werte.

2.17. Überwacht den Zustand der Sicherheitsmaßnahmen und ergreift Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel, Verstöße gegen die Regeln der Betriebshygiene, Einhaltung der Arbeitsanweisungen zum Arbeitsschutz. Stellt die Einhaltung der Arbeits- und Arbeitsdisziplin durch die Mitarbeiter sicher, macht Vorschläge zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Zuwiderhandelnde.

2.18. Bietet Unterstützung für Innovatoren.

2.19. Organisiert Arbeit zur Verbesserung der Qualifikation der Arbeitnehmer und führt Bildungsarbeit im Team durch.

  1. RECHTE

Der Auftragnehmer (Vorarbeiter) hat das Recht:

3.1. Kennenlernen der Entscheidungsentwürfe des Leiters der Organisation über die Tätigkeit des Leiters der Abteilung.

3.2. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit den von ihm wahrgenommenen Aufgaben.

3.3. Unterbreiten Sie dem Leiter der Organisation Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten des Leiters der Abteilung.

3.4. Interaktion mit den Leitern anderer struktureller Abteilungen der Organisation.

3.5. Unterzeichnen (befürworten) Sie Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

3.6. Unterbreiten der Leitung der Organisation Vorschläge zur Ermutigung ausgezeichneter Arbeiter, zur Verhängung von Strafen für Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.

3.7. Fordern Sie den Leiter der Organisation auf, bei der Wahrnehmung seiner Pflichten und Rechte zu helfen.

  1. EINE VERANTWORTUNG

Der Werkshersteller (Vorarbeiter) ist verantwortlich für:

4.1. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Stellenbeschreibung - entsprechend dem geltenden Arbeitsrecht.

4.2. Für Straftaten, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden - in Übereinstimmung mit der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Zur Verursachung von Sachschäden - gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

4.4. Bei Verletzung der internen Arbeitsvorschriften, der in der Organisation festgelegten Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften - in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

5.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die grundlegenden Arbeitsfunktionen des Arbeitnehmers, die durch zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Parteien ergänzt, erweitert oder spezifiziert werden können.

5.2. Die Stellenbeschreibung darf dem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag nicht widersprechen. Im Konfliktfall geht der Arbeitsvertrag vor.

5.3. Die Stellenbeschreibung wird in zwei identischen Kopien erstellt und vom Leiter des Unternehmens genehmigt.

5.4. Darüber hinaus kann eine solche Weisung mit dem unmittelbaren Vorgesetzten des Arbeitnehmers vereinbart werden.

5.5. Jede Kopie dieses Dokuments wird von allen Interessenten unterschrieben und ist dem Mitarbeiter gegen Unterschrift vorzulegen.

5.6. Eine der vollständig ausgefüllten Kopien muss dem Arbeitnehmer zur beruflichen Verwendung übergeben werden.

Ich habe die Stellenbeschreibung ____________________________________ gelesen.

Eine Kopie dieser Stellenbeschreibung wurde bis __________________________ erhalten.

"___" ________________ 20 __.