Welche Art von Berichterstattung wird für das Jahr im Standardsystem eingereicht? Jahresberichte nach dem vereinfachten Steuersystem einreichen – was ist einzureichen? Übergang zu einem anderen Steuersystem

Das sollte jeder wissen: Jahresabschlüsse im vereinfachten Steuersystem werden einmal im Jahr eingereicht – bis zum 30. März. Bis vor Kurzem waren darauf spezialisierte Organisationen tätig. Sie dachten nicht daran, es zu erstellen, da sie von der Pflicht zur Führung von Buchhaltungsunterlagen entbunden waren. Doch vor ein paar Jahren wurde die Erstellung von Jahresabschlüssen im vereinfachten Steuersystem für alle außer Einzelunternehmer verpflichtend.

Buchführungsabschlüsse nach dem vereinfachten Steuersystem – gesetzliche Regelung

Jahresabschlüsse nach dem vereinfachten Steuersystem müssen den Anforderungen des Gesetzes „Über die Rechnungslegung“ 402-FZ entsprechen, das am 22. November 2011 verabschiedet wurde. Worum geht es also in diesem Gesetz? Zunächst werden die grundlegende Definition des Rechnungswesens und die damit verbundenen Grundkonzepte erläutert, z. B. Kontenplan, Buchungszeitraum, Manager usw. Zweitens werden Buchhaltungsobjekte aufgelistet. Dazu gehören Einnahmen und Ausgaben, Vermögenswerte und Schulden usw. Drittens werden absolut alle Anforderungen an die Rechnungslegung detailliert dargelegt, die genau die sind, die notwendig sind, um einen Jahresabschluss nach dem vereinfachten Steuersystem ordnungsgemäß zu erstellen.

Beschreibt das Rechnungslegungsrecht die Regeln allgemein, so finden sich detaillierte Hinweise zur Erfassung von Transaktionen im Rahmen der Geschäftstätigkeit in der PBU (Rechnungslegungsordnung). Viele davon werden aufgrund der Vereinfachungen nicht benötigt. Insgesamt gibt es 24 Bestimmungen. In diesem Fall wird PBU 4/99 bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem vereinfachten Steuersystem besonders relevant sein. Gleichzeitig sollten Sie den in der Verordnung beschriebenen Empfehlungen jedoch nicht blind folgen. Schließlich sind viele Organisationen, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, klein. Und für sie gibt es ein spezielles Meldeverfahren, das diesen Vorgang so einfach wie möglich macht.

Für Vereinfacher sind neben dem Bundesgesetz „Über die Rechnungslegung“ und dem PBU auch andere Rechtsakte relevant, die die Regeln der Rechnungslegung regeln. Die Rechnungslegung nach dem vereinfachten Steuersystem muss die Anforderungen der Branchen-, Bundes- und Regionalstandards berücksichtigen. Im ersten Fall bedeutet dies, dass je nach Art der Geschäftstätigkeit, die das Unternehmen ausübt, Aufzeichnungen gemäß den Regeln geführt werden müssen, die die Abläufe in der jeweiligen Branche genau widerspiegeln: Handel, Produktion, Dienstleistungen usw. Zu den Bundesnormen gehören Steuer-, Zivil- und Verwaltungsgesetze. Dieser Bereich wird vom Finanzministerium und der Zentralbank Russlands reguliert. Neuerdings haben Nichtregierungsorganisationen das Recht erhalten, Bundesstandards zu entwickeln: SROs (Selbstregulierungsorganisationen). Regionale Standards werden von den Unternehmen festgelegt, in deren Gebiet das Unternehmen registriert ist und tätig ist.

Anforderungen an den Jahresabschluss nach dem vereinfachten Steuersystem

Buchführungsberichte nach dem vereinfachten Steuersystem müssen sein:

  1. Zuverlässig – spiegelt das tatsächliche Bild der Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wider, die auf der Rechnungslegung gemäß den gesetzlichen Anforderungen basiert und auch die tatsächlichen Finanzergebnisse der Unternehmenstätigkeit widerspiegelt.
  2. Ganzheitlich – eine Organisation kann Zweigstellen und separate Abteilungen haben. Informationen über ihre Aktivitäten, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sollten sich auch in der Berichterstattung widerspiegeln.
  3. Wesentlich – es müssen jene Indikatoren berücksichtigt werden, ohne die es unmöglich ist, ein vollständiges und klares Bild der Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens zu erhalten. Die Organisation berechnet die Wesentlichkeitsindikatoren unabhängig und orientiert sich dabei an der PBU 4/99.
  4. Neutral – in diesem Fall bedeutet dies, dass die in der Berichterstattung enthaltenen Informationen die Beurteilung ihrer Nutzer nicht beeinflussen sollten, um Vorteile zu erzielen.
  5. Konsequent – ​​die Berichterstattung erfolgt gemäß den Formularen, die durch die Verordnung des russischen Finanzministeriums vom 2. Juli 2010 N 66n genehmigt wurden. Die Berichte selbst müssen Daten sowohl für den Berichtszeitraum als auch für frühere Zeiträume enthalten. In Spalten, zu denen Informationen fehlen, werden Bindestriche gesetzt.

Zusätzlich zu diesen Grundanforderungen müssen Jahresabschlüsse nach dem vereinfachten Steuersystem in Rubel ausgedrückt und in russischer Sprache erstellt sowie rational und zeitnah sein.

Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem vereinfachten Steuersystem

Der Standardabschluss nach dem vereinfachten Steuersystem besteht aus:

  1. Bilanz – Formular Nr. 1.
  2. Gewinn- und Verlustrechnung – Formular Nr. 2.
  3. Aufstellung der Kapitalveränderungen – Formular Nr. 3.
  4. Kapitalflussrechnung – Formular Nr. 4
  5. Erläuterungen
  6. Bericht des Wirtschaftsprüfers (für Organisationen, die einer obligatorischen Prüfung unterliegen).

Für kleine Unternehmen gibt es jedoch ein vereinfachtes Meldeverfahren. Bei der Erstellung können Sie sich auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung beschränken. Übrigens sind die Formulare, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach dem vereinfachten Steuersystem für diese Kategorie verwendet werden, inhaltlich etwas anders. Alle Indikatoren werden in einer sehr allgemeinen Form dargestellt. Daher gibt es in der Bilanz für Kleinunternehmen deutlich weniger Zeilen als im Standardformular. Das gleiche Bild ergibt sich bei der Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung. Organisationen mit bis zu 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 60 Millionen Rubel stellen keine anderen Formen von Finanzberichten zur Verfügung. Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen (und nicht nur), sind grundsätzlich von der Buchhaltung befreit.

Alle LLC-Berichte können in fünf Kategorien unterteilt werden:

Berichterstattung je nach Steuersystem

Steuerrückzahlungen

Gemäß dem gewählten Besteuerungssystem muss die LLC die folgenden Steuererklärungen beim Federal Tax Service einreichen:

Steuerregelung Steuererklärung Frist zur Abgabe der Erklärung
Vereinfachtes Steuersystem (STS) Erklärung zum vereinfachten Steuersystem
Einheitliche Steuer auf unterstelltes Einkommen (UTII) Erklärung von UTII Am Ende jedes Quartals, spätestens am 20. Tag des ersten Monats des nächsten Quartals
Einheitliche Agrarsteuer (USAT) Erklärung zur einheitlichen Agrarsteuer Am Ende des Kalenderjahres, spätestens am 31. März des Folgejahres
Allgemeines Steuersystem (GTS) Einkommensteuerrückerstattung

Für 1 Quartal, ein halbes Jahr und 9 Monate spätestens am 28. Tag des ersten Monats des nächsten Quartals.

Grundsteuererklärung + Berechnungen für Vorauszahlungen Basierend auf den Ergebnissen des Kalenderjahres, spätestens am 30. März des Folgejahres (Berechnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums eingereicht: 1. Quartal, Halbjahr, 9 Monate)
Mehrwertsteuererklärung Am Ende jedes Quartals, spätestens am 25. Tag des ersten Monats des nächsten Quartals

beachten Sie dass es bei der Kombination von Steuersystemen notwendig ist auseinander Führen Sie für jedes Steuersystem Aufzeichnungen, reichen Sie Berichte ein und zahlen Sie Steuern.

Buch der Einnahmen- und Ausgabenrechnung (KUDIR)

Alle LLCs, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, sind verpflichtet, ein Buch über die Einnahmen und Ausgaben (KUDIR) zu führen. Seit 2013 ist die obligatorische Zertifizierung von KUDIR durch den Bundessteuerdienst abgeschafft. Das Buch muss jedoch auf jeden Fall gebunden und nummeriert sein (die Strafe für das Fehlen beträgt für die Organisation 10.000 Rubel).

Organisationen auf UTII KUDIR nicht nötig, aber gleichzeitig müssen sie ihre physischen Indikatoren (Anzahl der Quadratmeter, Mitarbeiter usw.) berücksichtigen.

Das Gesetz regelt nicht, in welcher Form dies erfolgen soll, daher sind die Forderungen der Mitarbeiter des Föderalen Steuerdienstes nach der obligatorischen Verwendung der sogenannten „UTII-Bücher“ unbegründet. Vor allem, wenn sie Abschnitte wie „Einnahmen“, „Ausgaben“ usw. enthalten.

In jedem Fall müssen physische Indikatoren berücksichtigt werden. Wenn die Kosten für ein solches Buch akzeptabel sind (die Geldstrafe für das Fehlen liegt zwischen 500 und 700 Rubel), kann es sich lohnen, es zu kaufen. Gleichzeitig ist jedoch zu bedenken, dass nur Aufzeichnungen über physische Indikatoren geführt werden müssen; alle anderen Informationen zu Einnahmen und Ausgaben müssen dort nicht eingegeben werden.

Weitere Details zu KUDIR.

Finanzberichte

Alle Organisationen, unabhängig vom gewählten Steuersystem und der Anzahl der Mitarbeiter, sind verpflichtet, Buchführungsunterlagen zu führen und jährlich einen Jahresabschluss vorzulegen (Gesetz „Über die Rechnungslegung“ Nr. 402-FZ vom 6. Dezember 2011).

Die Abrechnungen für verschiedene Kategorien von Organisationen variieren. Im Allgemeinen besteht es aus folgenden Dokumenten:

  • Aufstellung der Kapitalveränderungen (Formular 3).
  • Kapitalflussrechnung (Formular 4).
  • Bericht über die beabsichtigte Mittelverwendung (Formular 6).
  • Erläuterungen in Tabellen- und Textform.

Für kleine Unternehmen (Anzahl der Mitarbeiter nicht mehr als 100 Personen und Umsatz nicht mehr als 800 Millionen Rubel pro Jahr) besteht der Jahresabschluss aus zwei obligatorischen Dokumenten: vereinfachte Form:

  • Bilanz (Formular 1).
  • Finanzergebnisrechnung (Formular 2).

Die Rechnungslegungsberichte werden einmal am Ende jedes Jahres an zwei Behörden übermittelt: den Steuerdienst (FTS) und die Statistikbehörden (Rosstat). Frist für die Einreichung von Berichten – spätestens am 31. März.

Bei verspäteter Einreichung von Finanzberichten Bußgeld in Höhe von 200 Rubel. für jedes nicht eingereichte Dokument. Beamte der Organisation können mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 bis 500 Rubel + ab 3.000 Rubel belegt werden. bis zu 5.000 Rubel. wegen unterlassener Übermittlung von Berichten an Rosstat.

Reporting für Mitarbeiter

Die gesamte Berichterstattung für Mitarbeiter kann in drei Kategorien unterteilt werden:

  • Meldung an den Bundessteuerdienst (Steuerdienst).
  • Meldung an die Pensionskasse (PFR).
  • Meldung an die FSS (Sozialversicherungskasse).
Wohin mitnehmen Was zu nehmen Wann soll man es einnehmen?
Bundessteuerdienst Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Am Ende des Kalenderjahres, spätestens am 20. Januar des Folgejahres
Zertifikate 2-NDFL Am Ende des Kalenderjahres, spätestens am 1. April des Folgejahres
Berechnungen 6-NDFL Basierend auf den Ergebnissen jedes Quartals, spätestens am letzten Tag des 1. Monats des nächsten Quartals
Berechnung der Versicherungsprämien Basierend auf den Ergebnissen jedes Quartals, spätestens am 30. Tag des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) folgt.
Pensionsfonds Bericht über das Formular SZV-STAZH
(enthält Informationen über die Versicherungserfahrung der versicherten Personen)
Zum Jahresende, spätestens am 1. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres.
Meldung gemäß SZV-M-Formular
(enthält Informationen, die es Ihnen ermöglichen, arbeitende Rentner zu verfolgen)
Am Ende jedes Monats, spätestens am 15. Tag des Folgemonats
FSS Bericht auf Formular 4-FSS

Ab dem 1. Januar 2017 umfasst diese Berechnung nur noch Informationen zu Verletzungen und Berufskrankheiten

Basierend auf den Ergebnissen jedes Quartals, spätestens am 25. Tag (bei elektronischer Form) und am 20. Tag (bei Papierform) des 1. Monats des nächsten Quartals

Berichterstattung über Bargeldtransaktionen

Organisationen, die Vorgänge im Zusammenhang mit Empfang, Ausgabe und Lagerung durchführen Kasse(Bargeldgeschäfte) sind verpflichtet, die Regeln der Bargelddisziplin einzuhalten (Ausführung von Bargelddokumenten, Einhaltung der Bargeldgrenze usw.).

Die Notwendigkeit der Einhaltung der Bargelddisziplin hängt nicht vom gewählten Besteuerungssystem oder dem Vorhandensein einer Registrierkasse ab. Eine LLC verfügt möglicherweise nicht über eine Registrierkasse, sondern stellt lediglich BSO (strenge Meldeformulare) aus, ist aber gleichzeitig verpflichtet, die Regeln der Bargelddisziplin einzuhalten.

Gültig seit Juni 2014 vereinfachtes Verfahren zur Aufrechterhaltung der Bargelddisziplin, wonach kleine Organisationen (Anzahl der Mitarbeiter nicht mehr als 100 Personen und Umsatz nicht mehr als 400 Millionen Rubel pro Jahr) nicht mehr verpflichtet sind, eine Begrenzung des Barguthabens an der Kasse festzulegen.

Zusätzliche Steuerberichterstattung

Einige Organisationen führen Aktivitäten durch, die die Zahlung zusätzlicher Steuern und die Berichterstattung erfordern.

Zusätzliche Steuern und Meldetabelle

Zuschlag Berichtstyp Frist
Transportsteuer Transportsteuererklärung
Grundsteuer Grundsteuererklärung Am Ende des Kalenderjahres, spätestens am 1. Februar des Folgejahres
Wassersteuer Wassersteuererklärung Basierend auf den Ergebnissen jedes Quartals, spätestens am 20. Tag des 1. Monats des nächsten Quartals
Verbrauchssteuer Verbrauchsteuererklärung Basierend auf den Ergebnissen jedes Monats, spätestens am 25. Tag des nächsten Monats (für Benzin und Brennspiritus: spätestens am 25. Tag des dritten Monats nach dem Berichtsmonat)
Vorauszahlungsbescheid in 4 Kopien (davon eine in elektronischer Form) + Kopien der Zahlungsbelege Spätestens am 18. des laufenden Monats
Mineralgewinnungssteuer (MET) Erklärung zur Mineralgewinnungssteuer Am Ende des Monats, spätestens am letzten Tag des Folgemonats
Glücksspielsteuer Glücksspielsteuererklärung Am Ende des Monats, spätestens am 20. Tag des Folgemonats
Gebühren für die Nutzung von Wildtierobjekten Bereitstellung von Informationen an den Bundessteuerdienst über erhaltene Genehmigungen für den Abbau von Wildtierobjekten
Gebühren für die Nutzung aquatischer biologischer Ressourcen Bereitstellung von Informationen an den Bundessteuerdienst über erhaltene Genehmigungen und zu zahlende Inkassobeträge Spätestens 10 Tage nach Erhalt der Genehmigung
Bereitstellung von Informationen an den Bundessteuerdienst über die Anzahl der Objekte, die aus der Umwelt entfernt werden müssen Spätestens am 20. Tag des Monats, der auf den letzten Monat der Gültigkeitsdauer der Genehmigung folgt
Regelmäßige Zahlungen für die Bodennutzung Bereitstellung von Berechnungen der regelmäßigen Zahlungen für die Nutzung des Untergrunds für den Bundessteuerdienst Basierend auf den Ergebnissen jedes Quartals, spätestens am letzten Tag des ersten Monats des nächsten Quartals

Welche Steuern zahlt die LLC? Die Antwort auf diese Frage hängt von der Registrierung des Unternehmens ab. Die Abgabenordnung ermöglicht es kleinen Organisationen, unter bestimmten Bedingungen eine der Sonderregelungen (STS, UTII, Unified Agricultural Tax) zu wählen, wodurch die Höhe der zu zahlenden Steuern erheblich gesenkt wird. Das beliebteste Steuersystem unter Geschäftsanfängern war das vereinfachte, und das ist kein Zufall.

Das vereinfachte Steuersystem vereint zwei unterschiedliche Besteuerungsmöglichkeiten, die sich im Steuersatz, der Steuerbemessungsgrundlage und dem Verfahren zur Steuerberechnung unterscheiden:

  1. - Die Steuer wird auf den Betrag aller erhaltenen Einkünfte ohne Berücksichtigung der entstandenen Ausgaben erhoben. Der maximale Steuersatz beträgt nach dieser Regelung 6 %, und seit 2016 haben die Regionen das Recht, ihn auf ihrem Territorium auf 1 % zu senken. Wenn eine LLC beispielsweise ein Einkommen von 1.000.000 Rubel erzielt, beträgt der Höchstbetrag der zu zahlenden Steuer 60.000 Rubel. Wenn im Jahr 2017 der Steuersatz in der Region auf 1 % gesenkt wird, müssen nur 10.000 Rubel an den Haushalt gezahlt werden.
  2. - Die Differenz zwischen erhaltenen Einnahmen und angefallenen Ausgaben wird besteuert. Der Steuersatz liegt zwischen 15 % und 5 %, was auch von den Besonderheiten der regionalen Gesetzgebung abhängt. Bei dieser Besteuerungsoption ist es sehr wichtig, die für geschäftliche Zwecke anfallenden Ausgaben korrekt zu dokumentieren und abzurechnen.

Der zweite wichtige Grund, warum das vereinfachte System so beliebt ist, ist die einfache Meldebarkeit dieses Modus.

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LLC berichtet über das vereinfachte Steuersystem im Jahr 2018

Die Berichterstattung nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017 für eine LLC ist nur eine jährliche Berichterstattung. Eine weitere steuerliche Zwischenberichterstattung ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Berechnungen der LLC-Vorauszahlungen nach dem vereinfachten Steuersystem werden nicht als gesonderte Meldungen eingereicht, sondern nur in der Jahreserklärung berücksichtigt. Und natürlich dürfen wir die anderen Berichte jeder Organisation nicht vergessen – Buchhaltung und Mittel für die Mitarbeiter.

Fristen für die Übermittlung von LLC-Berichten an das vereinfachte Steuersystem:

  • - spätestens am 31. März 2018;
  • Jahresabschluss – spätestens am 31. März 2018;
  • Vierteljährliche und monatliche Berichterstattung der Arbeitnehmer an den Bundessteuerdienst, die Pensionskasse und die Sozialversicherungskasse – gemäß.

Wir machen neu registrierte Organisationen, die noch nicht tätig sind, darauf aufmerksam – es ist obligatorisch, LLC-Berichte an das vereinfachte Steuersystem zu übermitteln, auch wenn keine Steuerbemessungsgrundlage vorhanden ist. Eine solche Berichterstattung wird als Null bezeichnet.

Die Nullmeldung einer LLC zum vereinfachten Steuersystem umfasst:

  • Nullerklärung der LLC zum vereinfachten Steuersystem;
  • Null-Jahresbericht der LLC zum vereinfachten Steuersystem;
  • Berichterstattung an Fonds.

Die Frist für die Abgabe einer Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem für eine GmbH bei fehlender Tätigkeit ist die gleiche wie bei der Ausübung einer Geschäftstätigkeit – spätestens jedoch der 31. März 2018.

Vergessen Sie nicht, dass eine neu gegründete Organisation ihre Rechnungslegungsgrundsätze spätestens 90 Tage nach dem Datum der Registrierung genehmigen muss. Wir haben für Sie detaillierte Informationen darüber vorbereitet, was enthalten sein sollte.

Trotz der Tatsache, dass die Steuerberichterstattung einer vereinfachten Organisation nur aus einer jährlichen Steuererklärung nach dem vereinfachten Steuersystem besteht, ist es notwendig, andere obligatorische Meldungen einzureichen: Buchhaltung, für Mitarbeiter, statistisch. Darüber hinaus haben die Gesellschafter Anspruch auf Gewinne aus der Geschäftstätigkeit, das heißt, sie müssen in der Lage sein, die Ausschüttung der GmbH nach dem vereinfachten Steuersystem korrekt zu dokumentieren.

Da es bei der Gründung eines Unternehmens oft unrentabel ist, einen Buchhalter als Mitarbeiter einzustellen, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit einer Auslagerung der Buchhaltung ohne finanzielle Risiken auszuprobieren und zu entscheiden, ob diese für Sie in Frage kommt. Gemeinsam mit 1C können wir unseren Nutzern einen Monat lang kostenlose Buchhaltungsdienste anbieten:

Antrag auf vereinfachtes Steuersystem bei der Registrierung einer LLC

Wenn Sie die Vorteile des vereinfachten Systems für LLCs schätzen, dann beachten Sie bitte, dass Sie bei der fristgerechten Registrierung einer Organisation auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen müssen. Die Abgabenordnung erlaubt nur 30 Tage nach der Registrierung einer LLC, eine Mitteilung über den Übergang zu einem vereinfachten System einzureichen.

Sie können sofort nach der Registrierung der Organisation eine Meldung an das vereinfachte Steuersystem zusammen mit einem Paket weiterer Dokumente einreichen. Hierbei kann es jedoch vorkommen, dass das registrierende Finanzamt Ihre Meldung nicht entgegennimmt, wenn Sie bei einem anderen Bundessteueramt gemeldet sind. Diese Situation ist in Großstädten möglich, wo spezielle Steuerinspektoren für die Registrierung von LLCs und Einzelunternehmern zuständig sind. In diesem Fall ist die Mitteilung über den Übergang zu einer vereinfachten Regelung an die in der Steuerbescheinigung der Organisation angegebene Adresse des Finanzamtes zu richten.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund oder aus Unwissenheit bei der Registrierung einer GmbH die 30-Tage-Frist für den Wechsel zum vereinfachten Steuersystem verletzt haben, werden Sie zum Zahler des allgemeinen Steuersystems. Erst ab Anfang nächsten Jahres können Sie auf das vereinfachte Steuersystem umstellen oder die Besteuerungsart von „Einkommen“ auf „Einkommen abzüglich Ausgaben“ ändern. In diesem Fall müssen Sie bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres einen Antrag auf Umstellung auf eine vereinfachte Regelung stellen.

Alle LLCs, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, sind verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen zu führen und Berichte an den Bundessteuerdienst, die Pensionskasse und die Sozialversicherungskasse einzureichen. LLCs, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, können eine von zwei „vereinfachten“ Optionen wählen. Der Steuersatz kann 6 % auf das Einkommen oder 5–15 % auf die Differenz zwischen „Einnahmen minus Ausgaben“ betragen.

Welche Art von Meldung muss eine LLC dem vereinfachten Steuersystem vorlegen?

Am Ende des Jahres müssen Sie beim Bundessteueramt Folgendes einreichen:

  • Jahresabschlüsse (auch an Statistikbehörden);
  • Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl gemäß KND-Formular 1110018;
  • 2-NDFL (Einkommensbescheinigung einer Einzelperson).

Zahler des vereinfachten Steuersystems müssen nach dem genehmigten Verfahren ein Einnahmen- und Ausgabenbuch führen. Die Steuerbehörden haben das Recht, dies im Rahmen einer Prüfung zu verlangen.

Basierend auf den Ergebnissen des ersten Quartals, eines Halbjahres, neun Monaten und eines Jahres wird eine Berechnung der Versicherungsprämien an den Bundessteuerdienst und eine Berechnung an die Sozialversicherungskasse mit Formular 4-FSS übermittelt. Unternehmen müssen das Formular SZV-M monatlich und das Formular SZV_STAZH jährlich (für Vorruheständler) einreichen.

Bis zum 15. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres müssen Sie bei der Sozialversicherungsanstalt einen Antrag mit Bestätigung der Haupttätigkeitsart stellen.

Keine Berichterstattung

Bei Fehlen bestimmter Indikatoren für den Berichtszeitraum wird von Vereinfachern eine Nullmeldung vorgelegt. Insbesondere neu registrierte Unternehmen sowie Organisationen mit Mitarbeitern, die den Betrieb eingestellt haben, müssen keine Meldungen abgeben. Andernfalls können Strafen anfallen.

Den folgenden Aufsichtsbehörden wird keine Meldung vorgelegt: Bundessteueramt, Pensionskasse und Sozialversicherungskasse.

Folgende Meldungen können Null sein: Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem, Berechnung der Versicherungsprämien, 4-FSS.

Das System Kontur.Extern hilft Ihnen, den Ablauf und die Fristen für die LLC-Meldung vereinfacht zu verstehen.